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TGI für @urs

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Begonnen von Eratosthenes, 25. September 2025, 11:46:40

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Urs Reggeli

Ich persönlich finde slawische Akzente nicht so niedlich; bei romanischen dagegen schmelze ich wie ein Eis in der Sonne (hab' vor Jahren mal eine Rumänin kennengelernt, die ich vom Akzent erst für eine Französin gehalten hätte).... Aber darum geht's ja nicht.

Dass die mit 45% beteiligt ist, sagt ja erstmal nichts; hab' schon öfter erlebt, dass aus Steuer- oder Haftungsgründen Firmen auf die Ehefrau des eigentlichen Betreibers liefen, die aber operativ damit überhaupt nichts zu tun hatten. (Die klassische österr. GmbH: 75% auf die Ehefrau, damit der Ehemann als "externer" Geschäftsführer angestellt werden kann).

In der Werbung sagt sie wohl das, was im Skript steht.

Unterstelle ich jedenfalls mal....
Liebe TGI, die Challenge steht: Weihnachten 2026 ohne Masseverwalter.

Urs Reggeli

Aber ich kenne die Dame nicht persönlich. Vielleicht ist das Reiches-Blondchen-Getue alles Schauspielerei und die ist eine knallharte Geschäftsfrau.
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Urs Reggeli

Wobei es ja in dem Zusammenhang ganz interessant gewesen wäre, wie die Verteidigung im Betrugsprozess argumentiert wurde. "Die Angeklagte ist als Geschäftsführerin nur für Werbung und Marketing zuständig und hatte keine detaillierten Kenntnisse über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Systems"? Oder hat der Anwalt die als gleichermaßen verantwortlich dargestellt?
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Urs Reggeli

Kaltenegger selbst gibt zu, dass er sich wohl aus dem DACH-Raum zurückziehen muss....

https://archive.ph/3w66J

Und die Wirtschaftswoche zu den Rückabwicklungen: https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/tgi-ag-gold-rueckabwicklung-was-anleger-jetzt-wissen-muessen/100228877.html
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Urs Reggeli

,,Bei einer Rückabwicklung müssen TGI-Anleger nicht befürchten, bereits erhaltene Rabattzahlungen zurückgeben zu müssen", beruhigt Anlegeranwalt Zarbl.

Das allerdings würde ich prima vista erstmal bezweifeln.

Also man muss die natürlich nicht erstmal zurückzahlen wie die Vorschüsse an den Rechtsanwalt in Nigeria für die Schenkungen, aber ich denke, die würden schon gegen den historischen Kaufpreis gegengerechnet.

Sonst wäre das ja das Geschäft des Lebens, vielleicht 35 Monate den Rabatt bekommen zu haben und trotzdem den Originalkaufpreis zurückzubekommen. Und das in der jetzigen Situation des Unternehmens. (Okay, noch besser wär's natürlich, man bekäme das Gold, weil das ja im Wert stark gestiegen ist. Aber bleiben wir realistisch.)
Liebe TGI, die Challenge steht: Weihnachten 2026 ohne Masseverwalter.

Stefan312

Zitat von: Urs Reggeli am Heute um 16:18:12,,Bei einer Rückabwicklung müssen TGI-Anleger nicht befürchten, bereits erhaltene Rabattzahlungen zurückgeben zu müssen", beruhigt Anlegeranwalt Zarbl.

Die Anleger sollten lieber darum kämpfen ihren Kaufpreis zurückzubekommen, als sich darum Gedanken zu machen. Ich weiß zwar nicht ob dieser Anwalt einfach nicht die hellste Leuchte ist, oder ob der einfach nur Eigenwerbung machen will, aber wo soll denn dieses Geld bitte herkommen?

Urs Reggeli

Wer natürlich an die physikalische Existenz des Goldes glaubt und auch, dass das bereits in seinem Eigentum steht, der wäre natürlich blöd, wenn er rückabwickeln würde..... Das Gold würde er dann ja unabhängig von einer allfälligen Insolvenz der TGI in jedem Fall bekommen.
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Urs Reggeli

Ob die TGI "abreifendes" Gold weiterhin zustellt, dazu äußern sie sich ja nicht.

Nach ihrer Behauptung, dass das den Kunden bereits zugeordnet wäre, könnten sie das ja, ohne Gläubiger zu schädigen.
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