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TGI für @urs

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Begonnen von Eratosthenes, 25. September 2025, 11:46:40

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Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am Heute um 10:42:33Nicht Rücklagen, sondern Rückstellungen - ist nicht dasselbe.

Rückstellungen sind ein bilanzrechtlicher Begriff, das heißt nicht, dass man das jetzt in bar rumliegen haben müsste. Allerdings, wenn die Rückstellungen höher sind als die Aktivposten (vereinfacht: Anlagevermögen Forderungen und Geld), dann ist das Unternehmen überschuldet und müsste glaubhaft machen, warum kein Insolvenztatbestand vorliegt.

Kein Wirtschaftsprüfer in Europa würde so was durchwinken. Für Ghana weiß ich's nicht.

Aber für die Zinseszinsen muss er wohl noch nichts zurückstellen, weil er die Verlängerungsverträge ja noch nicht abgeschlossen hat.

Vielen Dank. Sie stehen aber auf der Passivaseite der Bilanz. Die Aktivaseite muss aber immer grösser- gleich der Passivaseite sein. Wenn dem nicht so ist gilt ein Unternehmen dann als überschuldet?
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Urs Reggeli

Aktiv- und Passivseite sind definitionsgemäß auf den Cent genau gleich. Egal, wie schlecht man wirtschaftet.

Aber es gilt: Aktiva minus Verbindlichkeiten minus Rückstellungen ergibt das Eigenkapital. Dieses kann positiv oder negativ sein.

Wenn es negativ ist, ist man zumindest buchmäßig überschuldet. Das kann man ggf. noch widerlegen, wenn man stille Reserven hat (Vermögensgegenstände, die aus rechtlichen Gründen mit einem zu niedrigen Wert in der Bilanz stehen) oder plausibel machen kann, dass in den nächsten Monaten ein Gewinn entsteht, so dass keine Zahlungsunfähigkeit eintritt.

Die TGI AG hat übrigens laut der selbst hinterlegten Bilanz 2023 ein solches negatives Eigenkapital. 2024 ist ja noch nicht hinterlegt.

Urs Reggeli

(Da die TGI im Gegensatz zur Selbsteinschätzung als Kleinstgesellschaft gilt, muss sie anscheinend in Liechtenstein nicht mal einen Anhang offenlegen. Darin müsste man begründen, warum ein negatives Eigenkapital keine insolvenzrechtliche Überschuldung bedeutet. Das würde mich ja interessieren.)

Eratosthenes

Reicht denn so eine ,,Kleinunternehmerbilanz" auch als Basis für einen Börsenprospekt?
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Urs Reggeli

Naja, der Kleinstunternehmer (ist noch eine Größenklasse kleiner als "klein") betrifft ja nur die Offenlegung.

Ein Prospektprüfer will in jedem Fall weitaus detaillierteren Einblick haben als auch nur eine "normale" Bilanz mit Anhang bieten würde. Vor allem wird der sich die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells anschauen.

Mein Tip: Das wird nix mit der Börsezulassung. Die Wirtschaftsprüfer haften ja für ihre Einschätzungen - anders als ein Strafrichter in Wien.

Eratosthenes

Das Handelsblatt hat auch mal wieder einen Artikel über die Kalteneggers und die TGI geschrieben, leider hinter der Bezahlschranke.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/edelmetall-tgi-verkauft-gold-zum-spottpreis-und-oliver-pocher-wirbt-dafuer/100205169.html

ZitatTGI verkauft Gold zum Spottpreis – und Oliver Pocher wirbt dafür
Der Liechtensteiner Goldhändler TGI verspricht Gold zu Sensationspreisen, liefert aber erst drei Jahre nach Bezahlung. Kann das gut gehen?




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Eratosthenes

Zitat,,Einzigartig, sicher, transparent, nachhaltig, ethisch und planbar", nennt TGI dieses Konzept. Der Goldhändler habe bereits 70 Millionen Euro ausgeschüttet. Prüfen lassen sich die Angaben nicht. Kaltenegger beantwortete keine Fragen des Handelsblatts.

Informationen schaden bekanntlich ja nur dem der sie nicht hat.
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