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TGI für @urs

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Begonnen von Eratosthenes, 25. September 2025, 11:46:40

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Urs Reggeli

Zitat von: Stefan312 am Heute um 12:12:24https://www.anwalt.de/rechtstipps/bafin-untersagt-goldanlagen-der-tgi-ag-rueckabwicklung-und-schadensersatz-fuer-anleger-moeglich-268785.html

"Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und -vermittler bei unzureichender Risikoaufklärung"

Das klingt ja mal interessant.

Ja, da haben die aber wohl schon vorgebeugt und machen klar, dass die "Empfehlungsgeber" eben keine Anlageberater sind, sondern nur Interessenten an die TGI vermitteln.

Ob das hält, wird vermutlich im Einzelfall zu beurteilen sein. Sollten die Homepages haben, auf denen die TGI beworben wird, naja....

Echte Anlageberater haben natürlich eine Haftpflichtversicherung, aber die Hobby-Keiler höchstwahrscheinlich nicht.

Stefan312

Hier steht ja Anlageberater und -vermittler.

Urs Reggeli

Zitat von: Stefan312 am Heute um 12:05:17Uwe Kruth
DE

1 review
6 minutes ago
Rated 5 out of 5 stars
TGI sollte jeder kennen, weil es funktioniert.
Ich habe bei Paraiba 10k und bei myworld 10k verloren und TGI funktioniert seit dem ersten Tag. Bei mir seit 2 Jahren. Mein Problem mit TGI? Ich hätte es gerne noch früher kennen gelernt.

Richtiges Genie hier am Werk. :2thumbs:

Wobei es vor einigen Jahren sogar schon mal einen User gab (weiß nicht mehr, auf welcher Plattform), der sogar schon zugab, bei Kaltenegger-Firmen mehrfach (!) sein Geld verloren zu haben, aber trotzdem die GGMT/TGI als was komplett anderes anpries.

Urs Reggeli

Zitat von: Stefan312 am Heute um 12:24:27Hier steht ja Anlageberater und -vermittler.

Natürlich auch nur Rechtsansicht des Rechtsanwalts.

Ich bezweifle, dass das bei "kleinen Fischen", die sich erfolgreich dumm stellen, zu beweisen ist.

Besonders wenn die selbst auch investiert haben, wäre das ja ein Indiz....

Aber ich will der Justiz nicht vorgreifen.

Selbst kenne ich (mittelbar) einen etwas "größeren Fisch", eventuell bekomme ich über dessen Schicksal etwas mit - vielleicht auch nicht. Wir kennen uns nur beruflich aus einem anderen Kontext; ist nicht gesagt, dass der sich nochmal an mich wendet. (Aufgrund seiner Person bin ich überhaupt auf das ganze hier aufmerksam geworden, eigentlich ist so was gar nicht mein Interessenschwerpunkt.)

Wobei ich beruflich u.a. mit Geldwäscheerkennung zu tun habe, also etwas Bezug habe ich schon.

Urs Reggeli

Und was man, wenn man einen Keiler klagt, im Hinterkopf behalten sollte:

Wenn allen von ihm eingefangenen Kunden der volle Verlust als Schadenersatz zugesprochen wird, ist fraglich, ob der Beklagte so viel hat oder man sich mit einer Quote begnügen muss.

Ist natürlich immer noch besser als nichts, solange man zumindest die Gerichts- und Anwaltskosten reinkriegt.

Urs Reggeli

Und mich würde ja mal interessieren, ob die FMA Österreich, immerhin das Heimatland des Projekts, bevor sie nach Liechtenstein übersiedelten, auch schon eifrig am Prüfen ist oder die die Entscheidung der BaFin komplett kalt lässt.

Stefan312

Ich frag mich ob das ein gutes Licht, auf die österreichische Justiz, wirft, falls rauskommen sollte, dass es das Gold nie gab.

Urs Reggeli

...und die können ja auch nicht unbedingt sagen, die hätten von dem ganzen nichts mitbekommen; immerhin saßen die Kalteneggers in Wien vor Gericht (und wurden freigesprochen).

Eratosthenes

Jetzt kommt es aber knüppeldick. Die TGI hat wohl viele Urknälle! Offensichtlich gehen sowohl die österreichische als auch die liechtensteinische FMA dass das Geschäftsmodell der TGi ein Einlagengeschäft ist, das nicht bewilligt wurde. Aber die TGI ist bestimmt mit allen im Gespräch.

Die FMA Liechtenstein:

ZitatWarnung: TGI AG

Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.

https://www.fma-li.li/de/news/warnung-tgi-ag-1615

Die FMA Österreich:

ZitatDie FMA warnt vor Angeboten der TGI AG

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) gem. § 1 Abs 1 Z 1  Bankwesengesetz nicht gestattet. Diese Veröffentlichung basiert auf  § 4 Abs 7  Bankwesengesetz.

https://www.fma.gv.at/die-fma-warnt-vor-angeboten-der-tgi-ag/

Fehlen nur noch die Schweizer  :2thumbs:





Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Stefan312

Die FMA Li rät von Investitionen bei TGI ab. Das ist ja Rufschädigung. Ich würde der TGI raten am Besten die FMA Liechtenstein, die Bafin, die FMA Österreich und vielleicht die Stiftung Warentest auch noch auf Schadensersatz zu klagen.

EDIT: Die Sparkasse hab ich vergessen.

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am Heute um 12:22:12
Zitat von: Stefan312 am Heute um 12:12:24https://www.anwalt.de/rechtstipps/bafin-untersagt-goldanlagen-der-tgi-ag-rueckabwicklung-und-schadensersatz-fuer-anleger-moeglich-268785.html

"Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und -vermittler bei unzureichender Risikoaufklärung"

Das klingt ja mal interessant.

Ja, da haben die aber wohl schon vorgebeugt und machen klar, dass die "Empfehlungsgeber" eben keine Anlageberater sind, sondern nur Interessenten an die TGI vermitteln.

Ob das hält, wird vermutlich im Einzelfall zu beurteilen sein. Sollten die Homepages haben, auf denen die TGI beworben wird, naja....

Echte Anlageberater haben natürlich eine Haftpflichtversicherung, aber die Hobby-Keiler höchstwahrscheinlich nicht.

ZitatDa hilft die KI.

ZitatWo ziehen die Gerichte die Grenze zwidvhen einem reinen Empfehlungsgeber und einem haftungspflichtigen Vermittler bei Finanzgeschäften?

⚖️ 1. Grundprinzip: Entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit

👉 Gerichte sagen sinngemäß:

Nicht der Titel (,,Empfehlungsgeber") zählt, sondern was jemand tatsächlich tut.

🟢 2. Reiner Empfehlungsgeber (meist keine Haftung)

Du bist eher im unverbindlichen Bereich, wenn du:

nur allgemein auf ein Angebot hinweist (,,Schau dir das mal an")
keine individuelle Beratung gibst
keine Bewertung (,,gut/sicher/lohnt sich") vornimmst
keinen Kontakt aktiv anbahnst oder steuerst
keine Provision oder erfolgsabhängige Vergütung erhältst

👉 Das ist vergleichbar mit:

Werbung
persönlicher Meinung
allgemeinem Hinweis
🔴 3. Vermittler / Anlageberater (haftungspflichtig)

Du wirst rechtlich schnell zum Vermittler, wenn du:

📌 a) aktiv Einfluss nimmst
konkrete Empfehlung gibst (,,Das ist sinnvoll für dich")
Risiken verharmlost oder Chancen hervorhebst
📌 b) individuell berätst
auf persönliche Situation eingehst
Anlage als passend darstellst
📌 c) den Abschluss förderst
Kontakt herstellst
Gespräche organisierst
beim Ausfüllen von Unterlagen hilfst
📌 d) wirtschaftlich beteiligt bist
Provision bekommst
am Umsatz/Investment verdienst

👉 Spätestens hier sehen Gerichte oft:

faktische Vermittlungstätigkeit

🧠 4. Wichtige Rechtsprechungs-Grundlinie

Gerichte ziehen die Grenze oft so:

Wer gezielt darauf hinwirkt, dass ein Anleger eine konkrete Investition tätigt, ist kein neutraler Tippgeber mehr.

⚠️ 5. Typische ,,Kipp-Punkte" in der Praxis

Besonders kritisch (und oft entscheidend):

WhatsApp/Events mit konkreten Investmentgesprächen
Aussagen wie:
,,Ich habe das selbst gemacht"
,,funktioniert zuverlässig"
Teilnahme an:
Präsentationen
Vertriebsveranstaltungen
emotionale Einbindung (z. B. Events, Incentives)

👉 Das kann reichen, um aus ,,Empfehlung" → Vermittlung zu machen

⚖️ 6. Haftungsfolgen

Wenn jemand als Vermittler eingeordnet wird:

zivilrechtliche Haftung gegenüber Anlegern
ggf. Rückabwicklung von Investments
mögliche aufsichtsrechtliche Probleme (fehlende Erlaubnis)
im Extremfall auch strafrechtliche Relevanz
🧭 7. Fazit

👉 Die Grenze verläuft nicht formal, sondern funktional:

✔️ Empfehlung = passiver Hinweis
❌ Vermittlung = aktives Hinführen zur Investition

👉 Der entscheidende Satz lautet:

Sobald du aktiv dazu beiträgst, dass jemand investiert, bewegst du dich rechtlich im Bereich der Vermittlung.
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Eratosthenes

Zitat von: Stefan312 am Heute um 14:21:18Die FMA Li rät von Investitionen bei TGI ab. Das ist ja Rufschädigung. Ich würde der TGI raten am Besten die FMA Liechtenstein, die Bafin, die FMA Österreich und vielleicht die Stiftung Warentest auch noch auf Schadensersatz zu klagen.

EDIT: Die Sparkasse hab ich vergessen.

Vielleicht sollten sie auch noch DieBewertung vernichten!  :rofl2  :teufel
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Urs Reggeli

Zitat von: Eratosthenes am Heute um 14:16:33Jetzt kommt es aber knüppeldick. Die TGI hat wohl viele Urknälle! Offensichtlich gehen sowohl die österreichische als auch die liechtensteinische FMA dass das Geschäftsmodell der TGi ein Einlagengeschäft ist, das nicht bewilligt wurde. Aber die TGI ist bestimmt mit allen im Gespräch.

Die FMA Liechtenstein:

ZitatWarnung: TGI AG

Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.

https://www.fma-li.li/de/news/warnung-tgi-ag-1615

Die FMA Österreich:

ZitatDie FMA warnt vor Angeboten der TGI AG

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) gem. § 1 Abs 1 Z 1  Bankwesengesetz nicht gestattet. Diese Veröffentlichung basiert auf  § 4 Abs 7  Bankwesengesetz.

https://www.fma.gv.at/die-fma-warnt-vor-angeboten-der-tgi-ag/

Fehlen nur noch die Schweizer  :2thumbs:







Na, die FMA Österreich liest hier anscheinend mit  8)

Urs Reggeli

Aber es werden immer noch Leute bleiben, die die Indizierung durch "das System" als Adelsdiplom ansehen und auf Trustpilot fünf Sterne geben.

Eratosthenes

Eine ziemlich detailierte rechtliche Einschätzung der Möglichkeiten für die Anleger. Noch vor dem liechtensteiner und österreichischen Urknall. Von Anna O. Orlowa.
ZitatTGI AG: BaFin stoppt Gold-Rabatt-Modell – wie 40.000 Anleger jetzt ihr Geld zurückholen

ZitatInhaltsverzeichnis
Was hat die BaFin der TGI AG am 18. April 2026 konkret untersagt?
Wie funktioniert das TGI-Rabattmodell und warum ist es eine Vermögensanlage?
Welche Rolle spielt der fehlende BaFin-Prospekt für Ihre Rückforderung?
Welche zivilrechtlichen Ansprüche haben Sie als TGI-Anleger?
Kommen auch strafrechtliche Vorwürfe gegen TGI AG in Betracht?
Wie setzen Sie Ihre Rechte aus Liechtenstein gegen ein Unternehmen im Ausland durch?
Welche Rolle spielt Ihre Bank bei der Rückforderung?
Welche konkreten Schritte sollten Sie als betroffener TGI-Kunde jetzt gehen?
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Das kleinere Übel wird auch immer größer.