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GSPR ALARM

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Begonnen von biomango, Heute um 00:19:17

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biomango

Ich dachte es wäre ein Witz, aber die am 13.12. in Kraft tretende GSPR Regelung wird den online- Markt zerstören, betroffen sind vor allem die kleinen. Jede Person die etwas anbietet egal ob eines oder mehrere Dinge  wird zum Händler der bis auf ganz wenige Ausnahmen zu jedem sicheren Gegenstand gebraucht oder neu zu verkaufen oder zum verschenken folgendes angeben muss :

"" Den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter denen er kontaktiert werden kann,

b)Falls der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist: den Namen, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 dieser Verordnung oder des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020,

c)Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren""

Ausnahmen sind Sammlerstücke KUnst und Antiquitäten, wobei da ziemlich strenge Regeln gelten.
CDs von kleinen oder nicht mehr existierenden Labels oder aus dem Ausland, ,ältere Bücher ohne noch existierenden Verlag, Kleidung zb für Babys , (Klein)möbel, Küchengeräte  Sportgeräte, HIFi, Elektronik Kurz alles denkbare ist ohne genaue Herstellerangaben und email  nicht mehr anbietbar.
 Und  wenn es überhaupt einen Hersteller noch gibt: mühsam recherchieren.
Die Plattformen müssen ihre Seiten so gestalten dass man ohne diese Angaben erst gar nicht hochladen kann.
Übergangsweise gilt das wohl nicht für Dinge die vor dem 12.12,24 hergestellt wurden, aber das wird wohl der Verkäufer auch nachweisen müssen.

Nutzen für den Verbraucher :null Nutzen für Billigkrempel-Verkäufer aus Fernost : Gross, denn Dienstleister bieten Kontaktadressen in jedem EU Land
Also zurück zu den Flohmärkten, Kleinanzeigen in der Zeitung und Sperrmüll, ohne minimalsten Käuferschutz.
Politikverdrossenheit kein Thema

https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/general-product-safety-regulation-2023.html   

Schwuppdiwupp

Du hast mir einen ganz schönen Schrecken eingejagt, da ich noch einige elektrische Hobby-Artikel auf eBay und Kleinanzeigen verkaufen möchte.

Nachdem ich mir das aber genauer angesehen habe, bin ich zu dem Schluss, dass mich das kaum betrifft, da ich sowieso immer schon eine möglichst genaue Produktbeschreibung mit Detailfotos angefertigt habe.

Da die europäischen Hersteller meines Krempels noch existieren, reicht es ja anscheindend aus, auf deren Webseite zu verweisen.
Ach, was weiß denn ich ...

HAL9000

Es gibt sie wohl doch: Die Kaste in der EU, die sich immer neue Vorschriften und Gängelungen überlegt,
um ihre eigene Existenz zu rechtfertigen.
Was soll es bringen, diesen überbordenen Bürokratieaufwand betreiben zu müssen, wenn ich
meine alten Star Wars-Bücher, oder ein Kamera-Objektiv von privat an privat, ohne jegliche
Gewährleistung, verkaufen will?

Bei solchen Dingen kann ich die zunehmende Politikverdrossenheit nachvollziehen.

biomango



 beim online Handel wird der Kontakt zwischen Kunden und Verkäufern unmöglich gemacht oder erschwert. Wie z.B meine Tochter, die Babywäsche verkaufen und etwas für 3-5 Jähge kaufen möchte- online nun demnächst praktisch unmöglich.

Ob etwas als Sammlerstück durchgeht liegt im Emessen der Plattformen, die mit strengen angemessenen und abschreckenden Sanktionen rechnen müsen. Es geht nicht um Mord und Totschlag sondern z.B um eine fehlende email Adresse für ein Produkt für das die gesetzliche Gewährleistung längst abgelaufen ist

In einer talkrunde sagte der afd Vetreter auf die Frage wie seine Partei mi der EU umgehen würde : "Nischt, wir gucken nur zu, die erledigt sich von alleine"

zimtspinne

@ biomango

Also, die Bedingungen für Privatverkäufer wurden ja schon Anfang des Jahres verschlechtert mit der Meldepflicht an Finanzämter. Wie hoch die Grenze nochmal lag, weiß ich gerade nicht mehr, aber nicht wahnsinnig hoch, wenn zB ein, zwei größere bzw teurere Dinge verkauft werden. Und Meldepflicht gilt für jeden einzelnen Kauf und auch jeden Kleinkram. Die Folge war wohl, dass ebay die Einstellgebühren für private Verkäufer gestrichen hat.
Ich weiß allerdings gerade nicht, ob diese Neuregelung alle online-Verkäufe betrifft. Als ich mir das angeschaut habe, war nur die Rede von den großen Plattformen wie ebay, Etsy etc. 
Bei Kleinanzeigen dürfte das schon deshalb nicht so ohne weiteres funktionieren, weil dort zwischen Verkäufer und Käufer privat abgewickelt wird, während die Kaufabwicklung auf ebay über ebay/paypal erfolgt und die dann auch entspr. die Daten haben.

Evt wäre es mal an der Zeit, im Darknet eine Verkaufs/Kaufsplattform für legale Sachen aufzumachen ;)
Reality is transphobic.