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Deutschland als völkerrechtlich souveräner Staat

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Begonnen von ralumrof, 29. Mai 2019, 23:17:38

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ralumrof

Guten Abend!

Die Aussage, Deustchland sei kein völkerrechtlich souveräer Staat, erscheint mir als häufiger Ausgangspunkt für viele weiterführende Verschwörungstheorien.
Bei YouTube finden sich unzählige Videos, in denen ellenlange Erklärungsversuche diesbezüglich gemacht werden. Diese reichen von pseudo-jurisitischen Auseinandersetzungen mit völkerrechtlichen Verträgen, bis zu der bekannten Sichtweise, Deutschland sei in Wahrhheit eine "GmbH".

Meine Frage als Jurist deshalb: Ich habe bislang keinen Psiram-Eintrag gefunden, der eine fundierte juristische Auseinandersetzung mit dieser "Mutter aller Verschwörungstheorien" bereit hält. Sollte dem tatsächlich so sein, würde ich das sehr gerne ändern!

Sauropode

Hallo, und willkommen!

Wenn Du Lust hast, kannst Du gerne was dazu schreiben.

kosh

Super Idee- schreib einen Entwurf und stell ihn hier zur Diskussion?

ralumrof

Sehr gut ! Dann mach ich mich mal ans Werk!

Würde auch das Themenfeld um den "ominösen" Staatsangehörigkeitsausweis mit einarbeiten. Beziehungsweise auch eine Einordnung der gerngesehenen Praxis, die eigene Staatsbürgerschaft durch Rückgabe des Reisepasses abzugeben. Das machen Reichsbürger ja auch immer ganz gerne! ;-)

Schönen Abend!
LG


biomango

Super Idee aber  kein einfaches Unterfangen. U. u. gibt es keine juristische befriedigende Lösung, sondern nur eine pragmatische. Z.B. Ab wann ist ein Staat ein Staat ?

kosh


sailor

Juristisch kann es keine wirkliche Antwort, weil Gerichte/juristische Systeme nur innerhalb ihrer Wirkmacht definieren können... und nur aufgrund legislativer Vorgaben. Solange es keine Weltverfassung gibt kann es keinen Weltgerichtshof geben, der diese Verfassung auslegt und daran definiert, wer/wie/was ein Staat ist. Das kapieren Reichis nicht, sie bewegen sich immer innerhalb nationaler (sprich deutscher) Gerichtsbarkeit. Sie berufen sich auf Regeln/Gesetze, deren Auslegung und Durchsetzung nicht mehr gegeben ist. Deshalb scheitern sie im realen Leben auch, ohne eine durchsetzende Gewalt bringt alle Legislative/Judikative nix. Sieht man ja sehr schön an der UN, die hat Legislative und über die IGHs auch judikative Elemente... nur keine Exekutive, weshalb vieles zahnlos bleibt.

Peiresc

Die einfache, pragmatische Antwort ist IMHO: Ein Staat ist ein Staat, wenn er von seinen Nachbarn als solcher anerkannt wird.

Sauropode

Zitat von: Peiresc am 02. Juni 2019, 10:04:00
Die einfache, pragmatische Antwort ist IMHO: Ein Staat ist ein Staat, wenn er von seinen Nachbarn als solcher anerkannt wird.

Nein.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Staat

ralumrof

Zitat von: kosh am 02. Juni 2019, 08:41:25
Du kennst sicherlich die KRR FAQ?

Bin ganz neu hier. Deshab hab ich es mit den Abkürzungen noch nicht so. Das FAQ  zur Anfertifgung von Lexikoneinträgen kenne ich bereits. Ansonsten musst du mir noch ein wenig auf die Sprünge helfen :-D

ralumrof

Zitat von: sailor am 02. Juni 2019, 09:54:11
Juristisch kann es keine wirkliche Antwort, weil Gerichte/juristische Systeme nur innerhalb ihrer Wirkmacht definieren können... und nur aufgrund legislativer Vorgaben. Solange es keine Weltverfassung gibt kann es keinen Weltgerichtshof geben, der diese Verfassung auslegt und daran definiert, wer/wie/was ein Staat ist. Das kapieren Reichis nicht, sie bewegen sich immer innerhalb nationaler (sprich deutscher) Gerichtsbarkeit. Sie berufen sich auf Regeln/Gesetze, deren Auslegung und Durchsetzung nicht mehr gegeben ist. Deshalb scheitern sie im realen Leben auch, ohne eine durchsetzende Gewalt bringt alle Legislative/Judikative nix. Sieht man ja sehr schön an der UN, die hat Legislative und über die IGHs auch judikative Elemente... nur keine Exekutive, weshalb vieles zahnlos bleibt.

Du kannst Dir sicher vorstellen, dass einen Juristen diese Zeilen ein wenig in Unruhe versetzten. Aber das ist ja auch ok! Ich möchte mich jetzt auch hier nicht in verfassungsrechtlicher Weise in Belehrungen verlieren. Nur so viel: Das Staasrecht und das Völkerrecht sind vollkommen ohne irgend einen Zweifel der Rahmen, der Staatengebilde ordnet und zu anderen Staaten in Verbindung setzt.

Aber grundsätzlich geht es mir doch um etwas ganz anderes. Sonst könnte ich doch einfach auf diesen Wikipedia Artikel verweisen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945

Dann wäre aber mein Artikel jedoch ohnehin überflüssig! Mein Anliegen ist es auch nicht, Reichsbürger von irgendentwas zu überzeugen. Dafür müsste ich Psychiater sein. Es geht darum, im Internet eine Kontrapunkt zu setzten. Wenn jemand beginnt ideologisch in die falsche Richtung abzudriften und anfängt sich zu "informieren", dann soll er mit meinem/unserem Artikel eine kurze und "didaktisch" eingängige Antowort bekommen. Und zwar so, dass er es versteht und weiß warum es neben Pass, Personalausweis und Geburtsurkunde auch noch eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung gibt.

Außerdem- dann in einem möglichen nächsten Eintrag: Dass er versteht, dass Andreas Popp in seinen Youtube Videos Ratschläge zur Vermeidung von Zwangsversteigerungen gibt, die nicht nur hochnotpeinlich für den Mann sind. Sondern dass die Befolgung dieses Unsinns in die juristische und wirtschaftliche Katastophe führt.

Sauropode

In den KRR-Faq kommt man nur noch mit Passwort rein. Versuchs beim Sonnenstaatland KRR heißt Kommissarische Reichsregierung, damit wird die Reichsbürgerbewegung ezeichnet.

biomango

Wiki definiert, aber nach dieser Definition könnte sich jede beliebige grössere Gruppe mit grösserem Grundstück Staat nennen.Das kanns aber nicht sein. Entscheidend ist doch wohl die Anerkennung durch die Staatenorganisation.

Sauropode

Zitat von: biomango am 03. Juni 2019, 10:36:51
Wiki definiert, aber nach dieser Definition könnte sich jede beliebige grössere Gruppe mit grösserem Grundstück Staat nennen.Das kanns aber nicht sein. Entscheidend ist doch wohl die Anerkennung durch die Staatenorganisation.

Es gibt ja auch nicht anerkannte Staaten. Z.B. war die DDR von der BRD nicht anerkannt.

sailor

@ralumrof Natürlich versetzen ein paar Zeilen jeden Juristen in einen gesteigerten Triggerzustand. Selbst im Forums-Textbereich kann man kein Seminar Völkerrecht plus Seminar Staatsrecht unterbringen... schon gar nicht, wenn man völkerrechtliche Theorie und Praxis mit einbezieht.

Aber darum gehts auch nicht so allgemein. Im Bereich der deutschen Staaten ist die staatsrechtliche Chronologie und Abfolge sehr klar. Auch die Eigenschaft als Völkerrechtssubjekt ist seit spätestens 1871 vorhanden (vorher warens halt ein paar mehr).

Wichtig wäre eigentlich auf den undemokratischen Charakter der 1871er Verfassung zu verweisen... und auf die Nationalversammlung 1919 oder den Parlamentarischen Rat.