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Eybl vs Pilhar

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Begonnen von Jaegg, 26. Februar 2018, 19:07:32

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Jaegg

Gemäss einem Eintrag auf der Webseite Germanische Heilkunde von Helmut Pilhar wurde ein Vergleich geschlossen:
ZitatKlage Eybl % Pilhar - Vergleich
11.02.2018
Es schließen Privatankläger und Angeklagter folgenden
Vergleich:
1. Text: "Ich weiß nicht, ob die verbreitete Äußerungen Dr. Hänsels zutreffend sind, oder nicht. Ich bedaure deren Verbreitung, soweit dadurch die Interessen und der Ruf Björn Eybl beeinträchtigt wurden. Ich kann aber die Richtigkeit weder bestätigen noch widerlegen."
2. Der Angeklagte verpflichtet sich, den oben genannten Text in gleicher Weise und Form wie die inkriminierte Sendung binnen eines Monats auszusenden und den Text zudem zwei Monate auf seiner Homepage (www.germanische-heilkunde.at) zu veröffentlichen.
3. Es tritt gegenseitige Kostenaufhebung ein.
Die Privatklage ON 2 wird vom Privatklagevertreter zurückgezogen.
Es ergeht folgender
Beschluss:
1. Das Verfahren gegen den Angeklagten Helmut PILHAR, geboren am 25.2.1965, wegen § 111 Abs 1 und StGB wird gemäß 227 StPO analog eingestellt.
2. Der Privatkläger hat gemäß § 390 Abs 1 StPO die Verfahrenskosten zu tragen.
Die Pauschalkosten werden für uneinbringlich erklärt.
Beschluss auf Schluss der Verhandlung.