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Cannabis - wie gehts weiter

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Begonnen von Peiresc, 28. Juni 2017, 06:54:02

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Peiresc

[editiert]

https://www.aerzteblatt.de/archiv/191848/Medizinalcannabis-Die-Zahl-der-Antraege-nimmt-zu
Die Krankenkassen tun sich schwer, die bisherigen Sondergenehmigungsinhaber für medizinisches Cannabis weiter zu übernehmen:
ZitatIn Einzelfällen haben sich selbst Patienten mit Ausnahmeerlaubnis nach §3 Abs. 2 BtMG an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gewandt, da die Kostenübernahme der Medizinalcannabisblüten abgelehnt wurde, heißt es in einer Kleinen Anfrage der Linken (BT-Drs. 18/12393). Auch die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med. Eva Milz aus Berlin, bei der etwa 70 Patienten mit Ausnahmegenehmigung in Behandlung sind, berichtet, dass ,,nur sehr wenige dieser Patienten bisher eine Kostenübernahme erhalten hätten – etwa fünf."
Es gibt nur etwa 1000 Patienten mit dieser Ausnahmegenehmigung bundesweit. Es wäre durchaus interessant zu erfahren, auf wieviele Ärzte die sich aufteilen. Ich will gar nicht darauf hinaus, was das für das Spannungsfeld zwischen persönlicher Präferenz und abgesicherter Indikation bedeuten mag.

Zitat,,Es kann nicht sein, dass Patienten, denen das BfArM bereits eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte, nach der gesetzlichen Änderung sogar schlechtergestellt sind", kritisiert auch der Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, Prof. Dr. med. Martin Schmelz.
Ich stelle mich mal ganz dumm: Doch, natürlich. Warum nicht? Ist die Cannabis-Indikation ein Besitzstand, einer Anpassung nicht zugänglich? Wenn jemand ein Medikament nicht mehr braucht, warum soll er den dann rekreationalen Gebrauch finanziert bekommen?

ZitatFrank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke ergänzt: ,,Durch die gestiegene Preisbildung für Cannabisblüten dürfte sich die Versorgung für diese Menschen zudem verschlechtert haben."
Gut möglich. Die Erwartung eines gesicherten Absatzes lässt die Preise steigen.

ZitatDie Prüfung könne seiner Meinung nach nicht allein den Krankenkassen überlassen bleiben. Auch Milz ist der Ansicht, dass der Einsatz von Cannabis eine Entscheidung zwischen Arzt und Patient sein sollte. ,,Die Entscheidungsmacht der Krankenkassen untergräbt die gesetzlich geschaffene Option der Therapiehoheit des Arztes."
Das ist die Argumentation, mit der die Lobbyisten früher für die Paramedizin gekämpft haben. Der Unterschied ist nur: hier geht es um höhere Beträge.

ZitatIn der Berliner Fachpraxis für Schmerztherapie des Klinikkonzerns Vivantes beobachtet die Medizinerin Dr. med. Corinna Schilling einen Ansturm von Patienten, die gerne Cannabis auf Rezept verordnet haben möchten. Die Menschen gäben an, sie litten unter chronischen Schmerzen und hofften auf eine Cannabis-Verordnung.
Nein, das ist aber eine Überraschung. Das konnte ja keiner ahnen. Was sorgfältig vermieden wird, ist auch nur die Andeutung des Gedankens (Achtung, Zynismuswarnung), der eine oder andere der Nachsuchenden könnte an die Aufbesserung seines Taschengeldes denken.

lanzelot

[editiert: Rechtschreibfehler, Formulierungen]
Wie es weiter geht... gute Frage.
Wir hatten die Tage ein Weiterbildungsseminar mit lokalen Sozialarbeitern, da war dies auch ein Thema.
Auch die werden in der Beratung und Betreuung damit konfrontiert und gebeten Hilfestellung zu leisten und sie merken, dass dies sich nicht von anderen Lebensthemen separieren lässt. 

Beim Thema Cannabis findet sich nur schwer eine neutrale Position, oft geht es zwischen totaler Ablehnung und absoluter Toleranz.
Und daraus folgert die Frage der Ebene auf welcher diskutiert wird.
Die rein medizinische, welche sich auf evidente Datenlage, bestehender Notwendigkeit, Implikationen und Folgen beschränkt, wäre, Stand aktueller Infos und Lage recht schnell erledigt.

Aber da dies bei der Formulierung der aktuellsten Regelungen offensichtlich eher eine untergeordnet Rolle spielt, wird dieses Thema eine ganze Zeit reichlich Schlagzeilen bestimmen.
Mit welchem Sinn oder Unsinn die Debatte dann geführt wird, hängt dann davon ab, wer sich mit welcher Absicht einmischt. In den bisherigen Beiträgen, auch in den Blogartikeln spiegelt sich die ganze Bandbreite wieder.
Dominiert wird sie in der Regel von Befürwortern, welche politisch und ideologisch argumentieren und ihre eigenen Ziele verfolgen. Die Bedürfnisse und Anforderungen schwerkranker Menschen sind oft nur Mittel zum Zweck.   

Auch der Aspekt der Teilhabe am Straßenverkehr wurde im Blog schon angerissen. Dort hat Cannabis nichts zu suchen, ebenso wenig wie Alkohol oder jedwede andere psychotrop wirkende und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigende Substanz.
Dazu bedarf es gar nicht der Auflistung möglicher Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände unter Cannabiseinfluss und deren Ahndung, denn entsprechenden Paragrafen können sich schnell ändern. Auch die spezifischen Auswirkungen im Vergleich zu Alkohol sind nicht relevant.

Charakteristisch wie bedenklich ist bei vielen die enorm niedrige Hemmschwelle, bekifft oder anderweitig zugedröhnt Auto zu fahren. Ein Unrechtsbewusstsein dafür lassen Drogen konsumierende Verkehrsteilnehmer in aller Regel vermissen. Botschaften und Appelle zur Übernahme von Verantwortung kommen bei ihnen nur begrenzt an, weshalb der größte Risikoträger bei bekifften Autofahrern die absolute Bagatellisierung ihres Verhaltens ist.

Sie geht einher mit Formen von Größenwahn sowie der totalen Ignoranz jeglicher Risikopotenziale und Konsequenzen. Die gilt oft auch für betrunkene Fahrer, allerdings ist nach meiner Erfahrung die Mystifizierung bei Cannabis-Konsumenten noch größer und die Einsichtsfähigkeit als ein Zeichen angemessener psychischer Reife fehlen vollständig, was dazu führt, dass sie bei jeder Testung versagen.
Aus der Richtung weht auch ein Wind der flüstert, dass sie nicht bereit sind auf den Konsum zu verzichten, sondern dass einfach die Gesetzeslage geändert werden muss. Und es handelt sich bei den meisten Fällen nicht um zufällige Drogenfahrten, sondern um wissentliches und willentliches Tun, einer Art Räuber-und-Gendarm-Spiel.

Zweifelsohne  ist Cannabis die am besten erforschte illegale Droge überhaupt. Eine kaum zu überblickende Fülle von Studien versucht, Anbau, Konsumenten- und Konsumraten, die Wirkungen, Risiken und Langzeitfolgen von Haschisch und Marihuana zu erfassen.
Alle Untersuchungen warten mit Informationen und Datenmengen unterschiedlicher Qualität und Aussagekraft auf.
Wer darüber hinaus auch noch Einblick hat, auf welch qualitativ fragwürdige Weise manche Erhebung zustande kommt, muss die mit der gleichen Vorsicht genießen wie den Stoff, um den es geht.

Das hat zur Folge, dass bis heute kaum belastbaren Arbeiten zu finden sind, aus welchen sich Indikationen für medizinische Anwendungen ableiten lassen, welche nicht auch schon vorher gegeben waren.
Aus gutem Grund hat man bei der Verabschiedung der derzeitigen Gesetzeslage vermieden konkret zu definieren und verbindlich zu benennen. Genauso wie die sich daraus ergebende Implikationen der praktischen Anwendungen. Damit wurde gegen jede bis dato gängige Praxis verstoßen und Willkür, Unsicherheit und Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Meine skeptische und distanzierte Haltung generiert sich auch aus der Erkenntnis im täglichen Umgang und Austausch, wo es mich immer wieder aufs Neue überrascht, dass für viele Menschen, die Umgang mit Cannabis pflegen oder befürworten, es kaum vorstellbar scheint, dass Konsumenten überhaupt in Schwierigkeiten geraten können.
Manche Vertreter eines liberalen Umgangs mit der Droge, Mitglieder diverser Hanfinitiativen sowie zahlreiche regelmäßige Cannabisnutzer können sich überhaupt nicht oder nur mit Mühe in die Rolle derjenigen hineinversetzen, die auf vielerlei Arten an den Folgen des Cannabiskonsums zu leiden haben.

In ihrer selektiven Wahrnehmung, welche viele Auswirkungen und Implikationen ausblenden zeigen sie sich im Gespräch häufig skeptisch bis überrascht, dass es doch immer mehr Haschisch-und Marihuanakonsumenten gibt, welche von sich aus Ärzte und Drogenberatungsstellen aufsuchen, weil sie nach einer gewissen Zeit und Qualität des Konsums, mit dem Stoff in keiner Weise mehr klarkommen.
Cannabiskonsumenten, die in ihrem Leben nicht mehr zurecht kommen, scheinen für sie nicht existierende Wesen zu sein und sind dann eine Erfindung der Gegner der Substanz.

Sie machen sich nicht oder selten die Mühe, den Alltag von Drogen-und Suchthilfeeinrichtungen kennenzulernen, um die Konsequenzen und auch die zweifelsfrei vorhandenen Schattenseiten der Substanz ihrer Wahl zur Kenntnis zu nehmen.
Perspektivisch und vergleichend betrachtet bedeutet der Gebrauch von Haschisch und Marihuana nicht mehr den Einstieg in eine folgende Suchtkarriere, als mit Alkohol und Zigaretten.
Ein wesentlicher Unterschied besteht aber im Selbstbild und der Mystifizierung von Konsum und Konsumenten und dem Ausblenden der Folgen. 
Viele Jugendliche und junge Erwachsene sehen in Cannabis etwas völlig anderes als in sonstigen Suchtmitteln. In Verkennung der Realität betrachten sie Haschisch und Marihuana häufig genug nicht einmal als Drogen.

Besonders zu beachten bei der gewünschtem Verwendung von Cannabis als Heilmittel ist die Tatsache, dass nahezu alle erwünschten Wirkungen der Pflanze an ihre berauschenden psychoaktiven Wirkstoffe gebunden sind. Und das der Rauscheffekt ausdrücklich medizinisch unerwünschten Nebenwirkung ist. 
Dies zu handhaben ist/wäre eine große Herausforderung, welche die aktuell verabschiedete Regelung auch nicht bedient.

Wer wegen positiv empfundener Effekte z.B. den Einsatz als Antidepressiva-Mittel vorschlägt, handelt in Abwesenheit neurobiologischer Grundlagen und Wirkungsansätze, welche bei affektiven Störungen relevant sind und auch vom Zustandekommen und Verlauf derselben.
Inwieweit diese beeinflusst werden können und welche Auswirkungen Substanzen wie Cannabis haben könnten, wenn der Rauscheffekt mal vorbei ist in keinste Weise evident erforscht...Marihuana-Rausch mag von unmittelbarem seelischem und körperlichem Leidensdruck befreien, beseitigt aber nicht den grundsätzlich vorhandenen Mangel an Neurotransmittern und auch nicht die sozialen und psychologischen Rahmenbedingungen.

Im Gegenteil, aufgrund der massiven, kurzfristigen Eingriffe in die Dopaminregulation treten spontane Psychosen dann eher auf.
Prädispositionelle Faktoren werden nicht bedacht oder sind nicht bekannt, bzw. es gibt keine Schwellenwerte die zur Einschätzung dienlich sind.
Und ist eine Cannabispsychose erst einmal ausgelöst, liegt das Kind im Brunnen. Denn für den Betroffenen ist die Welt nie wieder, wie sie vorher war, selbst wenn die Symptome sich zurückbilden.

Interessant wären dann auch Zahlen, welche transparent machen, wie oft die folgenden Anforderungen individuell umgedeutet werden:

Groucho

Zitat von: lanzelot am 28. Juni 2017, 17:49:14
Wie es weiter geht... gute Frage.

Fände ich jetzt, so, wie es ist, blogwürdig.

Alu-Verkleidung

Zitat von: lanzelot am 28. Juni 2017, 17:49:14

Auch der Aspekt der Teilhabe am Straßenverkehr wurde im Blog schon angerissen. Dort hat Cannabis nichts zu suchen, ebenso wenig wie Alkohol oder jedwede andere psychotrop wirkende und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigende Substanz.
Dazu bedarf es gar nicht einer Auflistung möglicher Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände unter Cannabiseinfluss und deren Ahndung, denn entsprechenden Paragrafen können sich schnell ändern. Auch die spezifischen Auswirkungen im Vergleich zu Alkohol sind nicht relevant.

Charakteristisch wie bedenklich ist bei vielen die enorm niedrige Hemmschwelle, bekifft oder anderweitig zugedröhnt Auto zu fahren. Ein Unrechtsbewusstsein dafür lassen Drogenfahrer in aller Regel vermissen. Botschaften und Appelle zur Verantwortungsübernahme kommen bei ihnen nur begrenzt an, weshalb der größte Risikoträger bei bekifften Autofahrern die absolute Bagatellisierung ihres Verhaltens ist.


Bei Cannabis gibt es keine "Promillegrenze", deswegen ist eine objektive Betrachtung hinsichtlich der Benommenheit überhaupt nicht möglich.
Wer z.B vor 2 Wochen einen durchgezogen hat und bei dem einen Blutprobe angeordnet wurde, gilt bei dem Zeitpunkt, wegen der Rückstände, als Fahrer unter Drogeneinfluss, obwohl die betäubende Wirkung selbstredend nicht mehr vorhanden ist - deswegen ist es relevant.

Der zweite Absatz hört sich für mich eher nach Bauchgefühl an, als nach empirischen Daten.
Inwieweit unterscheidet sich ein Autofahrer mit 2,5 Promille gegenüber einem völlig zugekifften Fahrer charakterlich moralischer oder unmoralischer, respektive (un)verantwortlicher? Beides sind Strafbestände.


Generell handelt es sich, VORALLEM aufgrund der Legalisierung von Alkohol, um eine sozio-kulturelle Frage, die eher etwas mit Ideologien, als mit Logik zu tun hat.
In anderen Kulturkreisen ist Alkohol verboten und Cannabis gesellschaftlich akzeptiert. Beide Sachverhalte/ Umstände enthalten für mich keinen logischen (juristischen) Gradmesser.

lanzelot

Zitat von: Alu-Verkleidung am 28. Juni 2017, 18:52:32
Bei Cannabis gibt es keine "Promillegrenze", deswegen ist eine objektive Betrachtung hinsichtlich der Benommenheit überhaupt nicht möglich.
Wer z.B vor 2 Wochen einen durchgezogen hat und bei dem einen Blutprobe angeordnet wurde, gilt bei dem Zeitpunkt, wegen der Rückstände, als Fahrer unter Drogeneinfluss, obwohl die betäubende Wirkung selbstredend nicht mehr vorhanden ist
Das ist nicht ganz korrekt.
Das BVG hat in einer Entscheidung aus 2004 darauf verwiesen, dass ein bestimmter Wirkstoffnachweis erforderlich ist, um als Fahrer unter einer Wirkung des Betäubungsmittels zu stehen und so Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen zu können.
Dessen Nachweisbarkeit orientiert sich an den Werten, welche die Grenzwertkommission für Wirkstoffnachweise von einzelnen Substanzen aufgestellt hat.
Danach soll THC ab 1 ng/ml im Blut eine sanktionierbare Wirkung entfalten.

Auch für Alkohol können rückwirkend Werte ausgerechnet werden, welche Rückschlüsse auf Fahrtüchtigkeit zu einem länger zurückliegenden Zeitpunkt zulassen.
Und auch für andere Substanzen können Benommenheit und Fahrtüchtigkeit festgestellt werden. Solange der Konsum aber grundlegend strafbewehrt ist, bestand bis dato kein Anlass extra Tabellen im Promille-Format festzulegen.

ZitatInwieweit unterscheidet sich ein Autofahrer mit 2,5 Promille gegenüber einem völlig zugekifften Fahrer charakterlich moralischer oder unmoralischer, respektive (un)verantwortlicher?
Das steht da so nicht. Und was sich unterscheidet ist beschrieben.

ZitatGenerell handelt es sich, VORALLEM aufgrund der Legalisierung von Alkohol, um eine sozio-kulturelle Frage, die eher etwas mit Ideologien, als mit Logik zu tun hat.
In anderen Kulturkreisen ist Alkohol verboten und Cannabis gesellschaftlich akzeptiert. Beide Sachverhalte/ Umstände enthalten für mich keinen logischen (juristischen) Gradmesser.
Auf der Ebene wird die Diskussion losgetreten und geführt, ja.
Die Beschlüsse, die gefasst wurden berühren aber eben rechtliche, finanzielle und medizinische Aspekte ohne erforderliche Datengrundlage.
Und dies zu fassen und zu umzingeln war auch Thema des Blogs.

sumo

wie ist denn in dem Zusammenhang mit dem Abbau der Substanz im Blut umzugehen? Bei Alkohol gibt es recht genau bekannte Zeiten, in denen eine bestimmte Blutalkoholkonzentration abgebaut wird und der Autofahrer wieder sanktionsfrei fahren kann. Gibt es solche Erfahrungen oder Untersuchungen auch zu Cannabis und dessen Abbauzeiten?
Gerüchteweise hört man immer wieder, daß es bei einmaligem Gebrauch von Cannabis sogar Tage später noch zu Beeinträchtigungen kommen kann, aber ist das rechtlich definiert?

lanzelot

Zitat von: sumo am 28. Juni 2017, 23:06:25
wie ist denn in dem Zusammenhang mit dem Abbau der Substanz im Blut umzugehen? Bei Alkohol gibt es recht genau bekannte Zeiten, in denen eine bestimmte Blutalkoholkonzentration abgebaut wird und der Autofahrer wieder sanktionsfrei fahren kann. Gibt es solche Erfahrungen oder Untersuchungen auch zu Cannabis und dessen Abbauzeiten?
Gerüchteweise hört man immer wieder, daß es bei einmaligem Gebrauch von Cannabis sogar Tage später noch zu Beeinträchtigungen kommen kann, aber ist das rechtlich definiert?
Die Werte und Zeiträume sind auch bei THC bekannt.
Nachweis im Urin:
aktiver Wert des THC: 12 - 36 Stunden
passiver Wert (THC COOH, gemessen werden Abbauprodukte=Metaboliten):  3 bis 5 Tage (bei gelegentlichem Konsum) und bis zu  4 Wochen bei regelmäßigem Konsum

Im Blut:
aktiver Werte THC: 5 - 24 Stunden
passiver Werte: 24 bis 36 Stunden (einmaliger Konsum), 5 bis 20 Tage (gelegentlicher Konsum) und 8 bis 12 Wochen (Dauerkonsum)

In den Haaren ist der Konsum zeitlich fast unbegrenzt nachweisbar. Auch das Färbe von Haaren, ondulieren oder was auch immer veranstaltet wird, um die Struktur  der Haare zu beeinflussen, ändert daran nichts.
Die Substanz lagert sich in der Wurzel ein und wächst wieder nach. Zudem können auch Haare an den Beinen, Schamhaare oder Achselhöhle genutzt werden.   

Die juristischen Auswirkungen sind unterschiedlich. Die Vorgehensweisen von Führerscheinstellen und die Rechtsprechung werden in den Bundesländern nicht einheitlich gehandhabt.
Bei Verdacht auf Cannabis im Straßenverkehr, wird  ein Konsummuster festgestellt.
Dazu werden ärztliche Gutachten angeordnet mit mehreren Drogenscreenings und/oder eine MPU veranlasst.
Bei THC unter 1,0 ng/ml wird nicht von einer berauschten Fahrt ausgegangen und Maßnahmen erfolgen nach den festgestellten Werten.
Hier ist ein großes Gefälle in der Auslegung zu erkennen.

Über 1.0 ng/ml wird es ernst. Dann wird eine berauschte Fahrt impliziert und dies geht einher mit Fahrverbot und Bußgeldern. Wurden bei der Kontrolle Ausfallerscheinungen festgestellt erhöht dies das Strafmaß.
Die Feststellung des Konsummuster dient vor allem dazu, das Konsumverhalten zu belegen und den regelmäßigen Gebrauch zu erkennen, dazu wurde als Hausnummer und Messwert auch die Grenze von über 75ng/ml beim passiven Wert (THC COOH) als Maßstab für belegten gelegentlichen Konsum festgelegt.

Bei einem Wert von über 150ng/ml bei einer Kontrolle oder 75ng/ml beim ärztlichen Screening gilt regelmäßiger Konsum als belegt.
Dies hat erheblichen Einfluss auf die dann folgenden Sanktionen. Fahrverbote, Bußgelder, MPU und Abstinenznachweise sind dann obligat. Dauer und Höhe von den Werten abhängig.
Und es spielt eine Rolle bei Gericht ob Vorsatz nachgewiesen werden kann. Dann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat.   

sumo

danke für diese Informationen. Kannst Du mir dafür eine allgemein zugängliche Quelle nennen, ein Buch oder eine andere Publikation? Es geht mir darum, Deine genannten Zahlen in Diskussionen zu verwenden und das nötigenfalls zu belegen.

RächerDerVerderbten

Die einzige Studie, die wirklich zählen wird in gewöhnlich schlecht informierten Kreisen. ;D

ZitatCannabis kehrt Alterungsprozesse im Gehirn um

https://www.uni-bonn.de/neues/128-2017

If the only thing keeping a person decent is the expectation of divine reward, brother, that person is a piece of shit. Rusty Cohle

Peiresc

Und was behauptet der Berichterstatter noch, so ganz nebenbei?
ZitatCannabisprodukte sind bereits als Medikamente zugelassen, zum Beispiel für die Schmerzbekämpfung.
Falsch.

Zitat von: RächerDerVerderbten am 25. Juli 2017, 14:33:18
Die einzige Studie, die wirklich zählen wird in gewöhnlich schlecht informierten Kreisen. ;D
Definitiv.

lanzelot

ZitatCannabisprodukte sind bereits als Medikamente zugelassen, zum Beispiel für die Schmerzbekämpfung.
ZitatFalsch
Aber sowas von falsch.
ZitatAlte Tiere konnten durch eine längere niedrig dosierte Behandlung mit einem Cannabis-Wirkstoff in den Zustand von zwei Monate jungen Mäusen zurückversetzt werden.
Die verwechseln da was, wenn Lebewesen sich unter Drogen wie kleine Kinder oder Pubertierende aufführen hat das nichts mit einem dauerhaften Umkehrprozess des Alterns zu tun. 8)
Und das geht mit jeder Substanz.

Ansonsten:
ZitatEs sah so aus, als hätte die THC-Behandlung die molekulare Uhr wieder zurückgesetzt",
ZitatWenn die Aktivität des Cannabinoidsystems abnimmt, dann finden wir ein rasches Altern des Gehirn
Isoliert konstruierte Zusammenhänge, Vermutungen und unwissenschaftliche Spekulationen.

ZitatDie nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Svenja Schulze zeigte sich von der Studie begeistert:
Rot-Grün war schon begeistert. Endlich eine Rechtfertigung für den Konsum.
Wenn man keine Ahnung hat, ist man schnell begeistert. Wenn keine Kompetenz im Wege steht...


eLender

Scheint ein Erfolgsmodell zu sein, das Zeugs wird schon knapp.
ZitatDas AOK-Lager zählt demnach 3600 Anträge, bei den Ersatzkassen waren es Ende Juni 2000, bei den befragten Betriebskrankenkassen sind es mindestens 650. Nach Kassenangaben wurden 50 bis 60 Prozent der Anträge bewilligt. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/bundesregierung-raeumt-cannabis-lieferengpaesse-ein-a-1165670.html
Wollte ich nur mal gesagt haben!

ZKLP

Es wächst zusammen, was zusammen gehört. Demnächst gibt es bestimmt auch mexikanisches Bier auf Rezept.  :prosit

Zitat von: https://hightimes.com/news/corona-invests-marijuana-green-rush/For the first time ever, a major player in the wine, beer and spirits industry is set to link up with the rapidly expanding cannabis market, as the company that brews the popular Mexican brand beer Corona has just claimed its own stake in the marijuana green rush.

Constellation Brands, which also distills Svedka vodka, just invested a whopping $191 million in the Canadian-based cannabis company Canopy Growth Corporation.

Zitat von: https://en.wikipedia.org/wiki/Canopy_Growth_CorporationCanopy Growth Corporation (CGC), formerly Tweed Marijuana Inc., is a medical marijuana company based in Smiths Falls, Ontario. It is the first federally regulated, publicly traded cannabis producer in North America, traded on the Toronto Stock Exchange as WEED. Since marijuana is currently legal in Canada only for medical purposes, growers such as CGC are licensed by Health Canada under the Access to Cannabis for Medical Purposes Regulations (ACMPR).[1] A multi-licensed, geographically diverse marijuana producer, the company was described as "one of the world's — and Canada's first — premier exporters of marijuana" by the Financial Post news organization in December 2016.[2]

CGC originally operated as Tweed Marijuana Inc. but rebranded to Canopy Growth Corp. in September 2015 with two established brands.[3] Specifically, CGC is the parent company of licensed cannabis producers Tweed Inc., Tweed Farms Inc., Bedrocan Canada Inc., as well as newly acquired Mettrum Health Corp, giving CGC a combined growing platform of over 665,000 sq. ft. of production space.[4][5] The company has also acquired part or full ownership of other cannabis producers and distributors.

Nogro

Zitat von: ZKLP am 01. November 2017, 14:25:27
Demnächst gibt es bestimmt auch mexikanisches Bier auf Rezept.  :prosit
Immer noch besser (und gesünder) als Globuli auf Rezept, auch :prosit
Es genügt nicht, keine Ahnung zu haben. Man muss auch dagegen sein (Hermann Hinsch)

Peiresc

Unter einem Justizminister Sessions hätte der Bundestag nichts zu lachen:
Zitathis Department of Justice is rescinding the non-interference cannabis policies from the Obama Administration, the 2013 Cole Memorandum.
http://thehill.com/opinion/healthcare/367597-medical-cannabis-community-must-join-together-and-resist-any-action-taken