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Peter Fitzek nicht mehr Vorsitzender von "NeuDeutschland"

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Begonnen von Herzmut, 21. September 2013, 02:19:55

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Julius

Hi,

mich würden Meinungen zur Verurteilung von Fitzek interessieren.

Wie es aussieht wurde Fitzek gem. § 21 StVO zu einer Freiheitstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das ist aus zweierlei Gründen juristisch interessant:

1. Das Strafmaß von 3 Monaten ist bei einer Strafbarkeit gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVO, der höchstwahrscheinlich erfüllt ist (kommt auf die genauen Umstände an) mit einem Strafmaß von bis zu einem Jahr recht niedrig. Das ist gem. § 47 Abs. 1 StGB nur möglich,
Zitatwenn  besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
2. In den meisten Fällen wird die Freiheitsstrafe unter einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt gem. § 56 Abs. 1 StGB
ZitatBei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

Damit attestiert ihm das Gericht, dass das Urteil zur Verteidigung der Rechtsordnung dient und dass zu erwarten ist, dass Fitzek als notorischer Querolant auch künftig Straftaten begehen wird, was unter Betrachtung von Fitzeks Lebenswandel wohl mehr als schlüssig erscheint.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, solange die Rechtsmittelfrist nicht verstrichen ist. Sollte Fitzek in Berufung gehen, so wird die Rechtskraft ebenfalls gehemmt. Die Berufungsfrist beträgt dabei eine Woche.

Wie wird sich Fitzek nun wohl verhalten?

M.A. kann er einerseits -aller Voraussicht nach erfolglos- Rechtsmittel einlegen. Angekündigt hat er dies.

Andererseits könnte er die Haftstrafe schlicht hinnehmen und die 3 Monate absitzen.

Die spannendste Variante bildet hingegen die Flucht ins Ausland oder das Untertauchen im Inland. Er hat wohl mehrmals behauptet, Immobilien in Paraguai zu haben. Tatsächlich könnte er versuchen, so viel Vermögen wie möglich zu liquidieren und sich daraufhin abzusetzen. Das ist bei den Immobilien, deren Eigentümer er wohl ist (unklar), nicht auf die Schnelle möglich. Wohl aber ist nicht auszuschließen, dass er Vermögenswerte beiseite geschafft hat, die auch nicht bei der kürzlich erfolgten Durchsuchung beschlagnahmt wurden.

celsus

Zitat von: Julius am 18. Oktober 2013, 18:16:26Die spannendste Variante bildet hingegen die Flucht ins Ausland oder das Untertauchen im Inland.

Das wäre sogar die logischste Version, wenn man Fitzes Vorstellung von Realität als Grundlage nimmt.
Einspruch im herkömmlichen Sinne wird ihm schwer fallen, da er ja das Gericht nicht anerkennt.
Er dürfte also argumentieren, dass die Strafe für ihn nicht gilt, weil das Gericht nicht zuständig ist. Und damit kommt er nicht weit.
Auf jeden Fall wird er sich zum politischen Gefangenen erklären, wenn er tatsächlich einfährt.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Julius

Ich habe eine weitere Variante übersehen- die Giftlimonade. Dann kann Neudeutschland in der geistigen Welt weitergeführt werden.


Dr. Schmock

MfG. Vom : Niederrheiners Blog: Kulturstudio - Vogt zu GRS und Niederrheiners Blog

Erheben Sie sich! Es erklingt die Neudeutsche Nationalhymne.

http://koenigreichdeutschland.de/de/video-anzeigen/koenigreich-deutschland-nationalhymne.html#main_top

Autsch. Könnte man das nicht bereits gemäß § 90a StGB als Verunglimpfung der Nationalhmyne betrachten?

Was genau betrachtest Du denn als Verunglimpfung der BRD Nationalhmne? Übrigens ist diese ja von ,,Gott erhalte Franz, den Kaiser" abgeleitet (http://www.youtube.com/watch?v=06643umEJZg).

Ja, mir ist die historische Genese des Deutschlandlieds bekannt. Und mir ist auch klar, dass hier kein wirklicher Fall der Verunglimpfung vorliegt (tatsächlich ist dieser Straftatbestand ohnehin nahezu unwirksam, da das Gut der freien Meinungsäußerung stärker wiegt).

Was ich zum Ausdruck bringen wollte:

1) Mir missfällt, wie Fitzek sich bestehender nationaler Symbole bedient, um damit seine Schindludereien zu dekorieren

2) Ich zitiere aus "Die Zeit" vom 26. Januar 1990, aus dem Artikel "Ein Volk, ein Reich":

Gleich am ersten Wochenende nach dem 9. November gingen zwanzig Kameraden aus der Gesinnungsgemeinschaft um den Neonazi Michael Kühnen auf Deutschlandfahrt, ,,um mit Vorschlaghämmern und Spitzhacken der Schandmauer den Rest zu geben", erzählt die Hamburgerin Ursula Worch, Funktionärin der ,,Deutschen Frauenfront" und der ,,Nationalen Liste". Eine Woche später demonstrieren die norddeutschen Kameraden wieder in Berlin für ,,Wiedervereinigung jetzt!". Sie verbreiten einen Aufruf, überschrieben mit ,,Nun, Volk, steh auf!", jener Parole, die Joseph Goebbels 1943 ans Ende seiner Rede mit dem Appell zum totalen Krieg setzte. Auf dem Flugblatt ist auch eine vierte inoffizielle Strophe der Deutschlandhymne abgedruckt:

,,Über Länder, Grenzen, Zonen hallt ein Ruf, ein Wille nur; überall, wo Deutsche wohnen, zu den Sternen dringt der Schwur: Niemals werden wir uns beugen, nie Gewalt für Recht anseh'n, Deutschland, Deutschland über alles, und das Reich wird neu ersteh'n!"

Die von Fitzek so stolz als Neudeutsche Hymne präsentieren Verse entstammen einer Neonazi-Version des Deutschlandlieds. Und geschrieben wurden sie, wie ich nach kurzer Recherche ermitteln konnte, vom rechtsradikalen Liedermacher Frank Rennicke.

Muss ich noch mehr über Fitzeks dadurch zum Ausdruck kommendes Weltbild sagen? Unter diesen Umständen ist mein Unmut gewiss verständlich.  :Popcorn: :kaffee :stricken

Findest Du: http://ndrrhnr.blogspot.de/2013/11/kulturstudio-vogt-zu-grs-und.html#comment-form

sweeper

Im Beck-Blog ist der vollständige Urteilstext zu lesen:

http://blog.beck.de/2013/11/28/lachen-erlaubt-der-k-nig-von-deutschland-stellt-sich-nat-rlich-selbst-eine-fleppe-aus#comment-55695
Zitat
.... Der Angeklagte fällt durch die wiederholte und hartnäckige Begehung von Rechtsverstößen auf. Sowohl die Verhängung von Geldstrafen als auch die Verhängung einer Vielzahl von Bußgeldern wegen Verkehrsverstößen konnten den Angeklagten nicht davon abhalten, nunmehr erneut wegen eines Verkehrsdelikts straffällig zu werden. Er gab vielmehr an, mitunter bewusst Regelverstöße zu begehen, um letztlich auf dem Rechtsweg eine Bestätigung seiner abwegigen politischen Vorstellungen zu erhalten. Der Angeklagte erachtet die Bundesrepublik als nicht existent und betrachtet deren Gesetze als für ihn nicht geltend. Der Angeklagte unterscheidet sich aufgrund seiner beharrlichen Gesetzesverstöße von durchschnittlichen Tätern solcher Art. Die Verhängung einer Freiheitsstrafe ist unerlässlich. Durch weitere Geldstrafen erscheint der Angeklagte nicht zu beeindrucken. Zudem ist durch die Verhängung einer Freiheitsstrafe Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahren entgegenzuwirken.

Strafaussetzung zur Bewährung kann dem Angeklagten nicht gewährt werden. Die Sozialprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB ist ungünstig. Dass sich der Angeklagte schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird, kann nicht erwartet werden. Bei der Beurteilung fanden zunächst die vorgenannten Strafzumessungserwägungen, die auch für die Sozialprognose erheblich sind, Berücksichtigung. Zudem ließ der Angeklagte in der Hauptverhandlung erkennen, dass er sich unabhängig von der Entscheidung des Gerichts auch in Zukunft nicht davon abhalten lassen werde, seinen selbst erstellten Führerschein des Fantasiestaates ,,Königreich Deutschland" zu nutzen. In seinem Schlussvortrag präsentierte der Angeklagte darüber hinaus selbst gebastelte Fahrzeugkennzeichen seines Fantasiestaates, mit denen er künftig sein Fahrzeug statt mit amtlichen Kennzeichen versehen wolle. Der Angeklagte meint, allein durch den Schein eines vermeintlichen Verwaltungshandelns seines Fantasiestaates die Legitimität seines Handelns begründen zu können. Eine Unrechtseinsicht sowie eine Bereitschaft zur Verhaltensänderung sind beim Angeklagten nicht ansatzweise zu erkennen.

Aus der von ihm begangenen Tat ergibt sich, dass der Angeklagte nach § 69 Abs. 1 StGB zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Diese Ungeeignetheit ist zwischenzeitlich nicht fortgefallen, sondern besteht auch heute noch fort. Da der Angeklagte keine Fahrerlaubnis hat, ist neben der Strafe eine isolierte Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB anzuordnen. Eine Sperre von 12 Monaten hält das Gericht unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten sowie den Tatumständen und den oben im einzelnen geschilderten Erwägungen zur Strafzumessung sowie Sozialprognose, auf die Bezug genommen wird, für ausreichend aber auch für erforderlich, um bei dem Angeklagten das zutage getretene Verhaltensdefizit zu beseitigen...

Sehr schöner Kommentar:

ZitatRA Barber

03.12.2013

Das ist doch kein straf-, sondern ein völkerrechtliches Problem.  Für die Gründung eines neuen Staates bedarf es bekanntermaßen eines Staatsgebietes, eines Staatsvolkes und der dauerhaften Staatsmacht. Nur mit letztgenannten hatte der Angeklagte Probleme. Aber das geht vielen staatlichen Neugründungen so. Gleichwohl werden sie oftmals von anderen Staaten anerkannt.

Natürlich hat sich der Angeklagte überhoben, als er gleich das Königreich Deutschland gründete. Besser beraten wäre er gewesen, wenn er zunächst einmal die Grafschaft Vorgarten ausgerufen und behauptet hätte. Friedliche oder kriegerische Eroberungen weiterer Gebiete (Nachbargarten, Bürgersteig) wären dann nicht ausgeschlossen gewesen und er hätte das uneingeschränkte Recht gehabt, auf seinem Grundstück Auto zu fahren.

Im übrigen: auf so blöde Ideen kommen nicht nur Beschuldigte. Kürzlich erlebte ich einen Anwalt, der in einem Bußgeldverfahren ernsthaft die Auffassung vertrat, Autofahren sei im Staatswald erlaubt, weil der Betroffene als Staatsbürger schließlich Miteigentümer des Waldes sei und dort tun und lassen dürfe, was er wolle.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

Typee

ZitatDie Sozialprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB ist ungünstig.

Cool. Wie bei einem Gewohnheits-Knacki. Irgendwann winkt die Sicherungsverwahrung.
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

Bloedmann

Es gibt so viele Dinge im Leben, die wichtiger sind als Geld... aber sie kosten so viel! Groucho Marx

gesine2

Zitatabrufbar
Das fiel im Gegensatz zu Anderem in mein Abo-Raster ;-) Trotzdem danke für den Hinweis, Bloedmann.
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ne schöne jrooß, gesine2