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Volkswirtschaft nach Piratenart

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Begonnen von Hildegard, 08. September 2013, 14:54:05

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Hildegard

Ein Pirat hat mir erklärt, Werke zu kopieren sei Wertschöpfung. Es würde den allgemeinen Wohlstand mehren und sei somit der Volkswirtschaft dienlich, ganz gleichgültig, ob der Urheber dafür Geld erhalte oder nicht. Wer auf Bezahlung beharrt ist also ein Volkswirtschaftsschädling. Das nenne ich mal Täter-Opfer-Umkehr.

Vielleicht ist hier ein Volkswirt am Lager, der dieses dummdreiste Argument für frechen Diebstahl entkräften kann? Oder kann man das so sehen?

Die Konsequenzen wären natürlich so oder so verheerend. Man stelle sich vor, nur noch Reiche könnten es sich leisten, Kunstwerke zu schaffen, Bücher zu schreiben, Musik zu komponieren. Ich bewerbe mich dann schon mal bei der katholischen Kirche als Madonnenmalerin.

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celsus

Zitat von: Hildegard am 08. September 2013, 14:54:05
Ein Pirat hat mir erklärt, Werke zu kopieren sei Wertschöpfung. Es würde den allgemeinen Wohlstand mehren und sei somit der Volkswirtschaft dienlich, ganz gleichgültig, ob der Urheber dafür Geld erhalte oder nicht. Wer auf Bezahlung beharrt ist also ein Volkswirtschaftsschädling. Das nenne ich mal Täter-Opfer-Umkehr.

Vielleicht ist hier ein Volkswirt am Lager, der dieses dummdreiste Argument für frechen Diebstahl entkräften kann? Oder kann man das so sehen?

Die Konsequenzen wären natürlich so oder so verheerend. Man stelle sich vor, nur noch Reiche könnten es sich leisten, Kunstwerke zu schaffen, Bücher zu schreiben, Musik zu komponieren. Ich bewerbe mich dann schon mal bei der katholischen Kirche als Madonnenmalerin.

Wenn er das so gesagt hat und tatsächlich "Pirat" ist, und nicht nur ein hirnloser Mitläufer, sollte ihn die Piratenpartei zur Nachschulung verdonnern.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

general winter

Im Zweifel für die Freiheit.

Ridcully

Für gewöhnlich kümmern sich Volkswirte nur um das, was Geld kostet. Denn nur darauf kann man auch Steuern erheben und die Perspektive des Staates ist die der klassischen Volkswirtschaftslehre. So betrachtet hat der Pirat Unrecht, seine Kopie ist rechnerisch irrelevant.

Wenn man hingegen wie die Wohlfahrtsökonomik zumindest theoretisch auf den praktischen Nutzen abstellt, erhöht die Kopie tatsächlich die Gesamtwohlfahrt. Den es handelt sich eben nicht um Diebstahl, das kopierte Original verschwindet ja nicht.

Dass er dich nicht dafür bezahlt, würde ich volkswirtschaftlich zunächst für irrelevant halten, falls er entweder das Geld eh nicht hat oder aber für irgendwas anderes ausgibt. Allerdings führt das natürlich zu einer Fehlallokation, es wird in Zukunft weniger von dem ohne Bezahlung kopierten Gut produziert werden als die tatsächliche Nachfrage rechtfertigen würde. Und wenn er das Geld statt dessen auf die hohe Kante legt dürfte das zu noch stärkeren Verzerrungen führen.





Hildegard

Zitat von: Ridcully am 08. September 2013, 16:46:53
Wenn man hingegen wie die Wohlfahrtsökonomik zumindest theoretisch auf den praktischen Nutzen abstellt, erhöht die Kopie tatsächlich die Gesamtwohlfahrt. Den es handelt sich eben nicht um Diebstahl, das kopierte Original verschwindet ja nicht.
Für mich ist es Diebstahl, wenn jemand sich weigert, eine Leistung, für die der Erbinger Geld will, nicht zu bezahlen. Es geht ja nicht darum, dass die Pietà aus Margarine nachgeformt wird, sondern um ein immaterielles Original.
Aber ich rege mich schon wieder auf...
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Groucho

Zitat von: Hildegard am 08. September 2013, 17:52:09
Es geht ja nicht darum, dass die Pietà aus Margarine nachgeformt wird, sondern um ein immaterielles Original.

Frag den Piraten halt mal, ob, falls er Musiker wäre und ein Konzert gäbe, nicht mit der Entlohnung in Höhe des Preises für eine Eintrittskarte einverstanden wäre. Denn von wievielen die Schallwellen dann gehört werden, ist doch schnuppe, die schwirren eh rum, und besser sie absorbieren sich in vielen Ohren, denen das gefällt, statt Eierkartons.

Hildegard

Zitat von: Groucho am 08. September 2013, 18:10:21
Zitat von: Hildegard am 08. September 2013, 17:52:09
Es geht ja nicht darum, dass die Pietà aus Margarine nachgeformt wird, sondern um ein immaterielles Original.

Frag den Piraten halt mal, ob, falls er Musiker wäre und ein Konzert gäbe, nicht mit der Entlohnung in Höhe des Preises für eine Eintrittskarte einverstanden wäre. Denn von wievielen die Schallwellen dann gehört werden, ist doch schnuppe, die schwirren eh rum, und besser sie absorbieren sich in vielen Ohren, denen das gefällt, statt Eierkartons.
Ja, das ist gut, aber seltsamerweise werden bei denen ja Konzerte oder Lesungen anders betrachtet als CDs oder Bücher oder Dateien. Da wird den Künstlern dann geraten, ihren Lebensunterhalt eben mit Konzerten oder Lesungen zu bestreiten anstatt mit Tonträgern und Büchern. Hab ich alles schon durch.
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Ridcully

Zitat von: Hildegard am 08. September 2013, 17:52:09Für mich ist es Diebstahl, wenn jemand sich weigert, eine Leistung, für die der Erbinger Geld will, nicht zu bezahlen.

Moralisch mag das äquivalent sein, (volks)wirtschaftlich ist es das nicht. Insofern enthält die Argumentation des Piraten schon ein Körnchen Wahrheit und gilt genauso auch für alles andere geistige Eigentum. Nur ist das natürlich extrem kurzsichtig und dient wohl in erster Linie der Rechtfertigung des eigenen Verhaltens.

MrSpock

Hier ist wohl das Urheberrecht angesprochen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/urheberrecht.html

ZitatKurzerklärung:

Das Urheberrecht schützt den Urheber durch das Urheberpersönlichkeitsrecht und durch die Zuordnung von vermögensrechtlichen Verwertungsrechten in seinen geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zu seinem Werk, dessen Rechtsschutz mit seiner Entstehung beginnt und im Unterschied zu den gewerblichen Schutzrechten keiner Hinterlegung oder Registrierung bedarf. Als dem Urheberrecht zugängliche Werkarten nennt das UrhG Sprachwerke (Reden, Schriftwerke und Computerprogramme), Werke der Musik, pantomimische Werke und Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden und angewandten Kunst, Bauwerke, Lichtbildwerke, Filmwerke sowie Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art (Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, plastische Darstellungen).

Soweit, so gut. Jetzt wird das Ganze aber kompliziert durch die internationalen Abkommen.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/welt-urheberrechts-abkommen.html

ZitatUniversal Copyright Convention. Am 6.9.1952 unterzeichnetes, am 24.7.1971 revidiertes, aufgrund Vertragsgesetz vom 17.8.1973 (BGBl. II 1069) in der Bundesrepublik Deutschland am 10.7.1974 in Kraft getretenes (BGBl. II 1309) Abkommen, das den Werken fremder Autoren den gleichen Schutz gewähren soll wie denen der einheimischen.

Inhalt: Durch Welturheberbenutzungsrechte werden die Vertragsstaaten zur Schaffung eines ausreichenden und wirksamen Urheberschutzes bei gleicher Behandlung von In- und Ausländern verpflichtet. Weiter werden Formalitäten für die Entstehung des Urheberrechts festgelegt. Mindestschutzdauer grundsätzlich 25 Jahre nach Tod des Urhebers, jedoch verschiedene Ausnahmen. Ausschließliches Übersetzungsrecht des Urhebers, Möglichkeit der Übersetzungslizenz an Dritte, wenn bis zum Ablauf von sieben Jahren nach Veröffentlichung keine Übersetzung in eine bestimmte Sprache veröffentlicht. Durch Revisionskonferenzen ist Erweiterung der Mindestschutzbestimmungen vorgesehen. Das Welturheberbenutzungsrecht enthält nicht den weit gehenden Schutz der Berner Übereinkunft, Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ); es schützt jedoch den dt. Urheber auch in Staaten, die der Berner Übereinkunft nicht angehören und mit denen auch keine zweiseitigen Verträge bestehen.

Dazu die soeben genannte Berner Übereinkunft:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/revidierte-berner-uebereinkunft-rbue.html

Zitatvölkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9.9.1886 mit Änderungen von Paris (1896), Berlin (1908), Bern (1914), Rom (1928), Brüssel (1948), Stockholm (1967) und Paris (1971, BGBl. 1973 II 1071). Die Verwaltungsaufgaben des Verbands werden vom internationalen Büro (WIPO) wahrgenommen (Art. 23, 24 RBÜ). Für die Mehrzahl der Verbandsstaaten gilt die Pariser, für Thailand noch die Berliner Fassung (Anwendungsregeln in Art. 30 RBÜ). Die RBÜ schafft kein einheitliches Urheberrecht, sondern belässt es bei den nationalen Rechten (Territorialitätsgrundsatz) und sichert den verbandsangehörigen Werken Schutz, nämlich den unveröffentlichten und erschienenen Werken verbandsangehöriger Urheber (Art. 3 Ia RBÜ), ferner den in einem Verbandsland erstmals erschienenen Werken von Urhebern, die keinem Verbandsland angehören (Art. 3 Ib RBÜ), indem für diese Werke mit Ausnahme des Ursprungslands Inländerbehandlung gewährt wird (Art. 5 I RBÜ). Der Schutz im Ursprungsland richtet sich nach dem dort geltenden Recht (Art. 5 III RBÜ). Eine Einschränkung besteht für die je nach nationalem Recht unterschiedlichen Schutzfristen, für die Art. 7 VIII RBÜ einen Schutzfristenvergleich anordnet; grundsätzlich gilt das Recht des Schutzlandes, es sei denn, im Ursprungsland gilt eine kürzere Schutzfrist; ist das der Fall, gilt auch im Schutzland die kürzere Frist. Im Bereich der angewandten Kunst und Geschmacksmuster (Art. 2 VII RBÜ) und für das Folgerecht ist Gegenseitigkeit erforderlich. Einige Rechte werden als Mindestrechte unmittelbar aus dem Abkommen gewährt (Art. 5 I), darunter die Urhebervermutung des Art. 15 RBÜ.

Wie stellen sie die Piraten vor, das auf internationaler Ebene zu lösen? Eine Aushebelung des Urheberrechts hätte zur Folge, dass schlagartig alle Komponisten, Schriftsteller, Musiker, Künstler aller Art etc. von Heute auf Morgen arbeitslos wären.
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

Belbo

Wenn ich das richtig verstanden habe ist ja der Ansatz der Piraten ein anderer, aus der erkenntnis dass im Internetzeitalter ads Urheberrecht nicht mehr durchgesetzt werden kann, möchten sie die verletzung des selbigen entkriminalisieren und andere Vergütungsformen finden, das ist natürlich auch weltfremd, aber zumindest nicht so doof wie einfach alles klauen zu dürfen......

http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Kulturpolitik

...wie gesagt weltfremd aber nicht unbedingt kriminell, sehr schön auch die umkehrung der Beweispflicht:
Zitat
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden.

MrSpock

Zitat von: Belbo am 09. September 2013, 11:34:17
Wenn ich das richtig verstanden habe ist ja der Ansatz der Piraten ein anderer, aus der erkenntnis dass im Internetzeitalter ads Urheberrecht nicht mehr durchgesetzt werden kann, möchten sie die verletzung des selbigen entkriminalisieren und andere Vergütungsformen finden, das ist natürlich auch weltfremd, aber zumindest nicht so doof wie einfach alles klauen zu dürfen......

http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Kulturpolitik

...wie gesagt weltfremd aber nicht unbedingt kriminell, sehr schön auch die umkehrung der Beweispflicht:
Zitat
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden.

Ja, und mit der Freigabe von Heroin und Kokain entkriminalisiere ich auch den Drogenhandel und die Beschaffungskriminalität. Guter Vorschlag!
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

Belbo

Zitat von: MrSpock am 09. September 2013, 11:45:39
Zitat von: Belbo am 09. September 2013, 11:34:17
Wenn ich das richtig verstanden habe ist ja der Ansatz der Piraten ein anderer, aus der erkenntnis dass im Internetzeitalter ads Urheberrecht nicht mehr durchgesetzt werden kann, möchten sie die verletzung des selbigen entkriminalisieren und andere Vergütungsformen finden, das ist natürlich auch weltfremd, aber zumindest nicht so doof wie einfach alles klauen zu dürfen......

http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Kulturpolitik

...wie gesagt weltfremd aber nicht unbedingt kriminell, sehr schön auch die umkehrung der Beweispflicht:
Zitat
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden.

Ja, und mit der Freigabe von Heroin und Kokain entkriminalisiere ich auch den Drogenhandel und die Beschaffungskriminalität. Guter Vorschlag!


Weiss manns? Eine Patentlösung scheint es auf jedenfall auch nicht zu sein? Hier ein bericht über den Entkriminalisierungsversuch in Portugal.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/drogenpolitik-portugal-streicht-strafen-fuer-den-konsum-von-drogen-a-888188.html


MrSpock

Zitat von: Belbo am 09. September 2013, 11:52:25
Zitat von: MrSpock am 09. September 2013, 11:45:39
Zitat von: Belbo am 09. September 2013, 11:34:17
Wenn ich das richtig verstanden habe ist ja der Ansatz der Piraten ein anderer, aus der erkenntnis dass im Internetzeitalter ads Urheberrecht nicht mehr durchgesetzt werden kann, möchten sie die verletzung des selbigen entkriminalisieren und andere Vergütungsformen finden, das ist natürlich auch weltfremd, aber zumindest nicht so doof wie einfach alles klauen zu dürfen......

http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Kulturpolitik

...wie gesagt weltfremd aber nicht unbedingt kriminell, sehr schön auch die umkehrung der Beweispflicht:
Zitat
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden.

Ja, und mit der Freigabe von Heroin und Kokain entkriminalisiere ich auch den Drogenhandel und die Beschaffungskriminalität. Guter Vorschlag!


Weiss manns? Eine Patentlösung scheint es auf jedenfall auch nicht zu sein? Hier ein bericht über den Entkriminalisierungsversuch in Portugal.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/drogenpolitik-portugal-streicht-strafen-fuer-den-konsum-von-drogen-a-888188.html

In der Tat sehr interessant. Aber die Freigabe von kleinen Mengen entkriminalisiert nicht die Produzenten, Dealer und die Beschaffungskriminalität der Junkies. Logisch zu Ende gedacht müsste von der Produktion bis zum Vertrieb alles legalisiert werden. So etwas in der Art hatten wir schon mal:

http://de.wikipedia.org/wiki/LSD

War bis 1971 in Deutschland legal.
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

Ridcully

Der Vergleich hinkt. Beim Verbot von Drogen geht es um Selbstschädigung, beim Urheberrechtsschutz um Fremdschädigung. Vergleichbar allenfalls was die praktische Effektivität des Verbotes angeht.

Hildegard

Zitat von: Belbo am 09. September 2013, 11:52:25
Zitat von: MrSpock am 09. September 2013, 11:45:39
Zitat von: Belbo am 09. September 2013, 11:34:17
Wenn ich das richtig verstanden habe ist ja der Ansatz der Piraten ein anderer, aus der erkenntnis dass im Internetzeitalter ads Urheberrecht nicht mehr durchgesetzt werden kann, möchten sie die verletzung des selbigen entkriminalisieren und andere Vergütungsformen finden, das ist natürlich auch weltfremd, aber zumindest nicht so doof wie einfach alles klauen zu dürfen......

http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Kulturpolitik

...wie gesagt weltfremd aber nicht unbedingt kriminell, sehr schön auch die umkehrung der Beweispflicht:
Zitat
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden.

Ja, und mit der Freigabe von Heroin und Kokain entkriminalisiere ich auch den Drogenhandel und die Beschaffungskriminalität. Guter Vorschlag!


Weiss manns? Eine Patentlösung scheint es auf jedenfall auch nicht zu sein? Hier ein bericht über den Entkriminalisierungsversuch in Portugal.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/drogenpolitik-portugal-streicht-strafen-fuer-den-konsum-von-drogen-a-888188.html

Belbo, du meinst also, dass Beschaffungskriminalität bei Büchern genauso gefährlich sei wie bei Kokain?
Dass man die armen Diebe schützen muss, indem man sie entkriminalisiert?
Alles, was man klauen kann, darf auch geklaut werden.
Völlig logisch.
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