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Gabriele Wolff zum Korpsgeist der Psychiater

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Begonnen von sweeper, 14. Juli 2013, 21:54:27

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bayle

Beim Querlesen auf der Krimi-Seite:

Zitatcitisite sagte am 23. Juli 2013 um 21:53 :

Stellungnahme zum Interview von Telepolis mit Prof. Kröber.

F. Weinberger, gemeinsam mit einer Psychiaterin, die aus guten Gründen anonym bleiben will.

Heisst überstzt: ,,Identifikation mit dem Aggressor" oder / und ,,kein stabiles ICH vorhanden."
Das ist doch die blanke Psychoanalyse. Wenn das der Herr Weinberger erfährt! :teufel

edit: Oder den hier:
ZitatMax Mustermann sagte am 23. Juli 2013 um 22:25 :

Bei Schlötterer stand ein wenig ausführlicher Leipziger hätte auf diese Antwort Mollaths festgehalten, es wäre eine Tintius Symptomatik.

Ich fand das einen Brüller.
Den finde ich auch einen Brüller. "Tintius" = Tinnitus? Wer liegt hier daneben: Leipziger, Schlötterer oder Mustermann?
:rofl

bayle

Frau Lorenz-Löblein wird vom FOCUS interviewt, der eine gewisse Skepsis nicht verbirgt:

ZitatFOCUS Online: Im Fall ihres Mandanten steht der Verdacht im Raum, dass Institutionen und Verantwortungsträger entweder gleich reihenweise versagt haben oder, noch schlimmer, sich gegen ihren Mandanten verschworen haben. Warum ist Mollath seit über sieben Jahren in der forensischen Psychiatrie?
Lorenz-Löblein: Genau diese Frage habe ich mir gestellt, als ich das erste Mal in das Strafvollstreckungsheft geblickt hatte. Warum hatte es keiner meiner Vorgänger geschafft, den unschuldigen Mann herauszuholen? Meine persönlicher erster Eindruck war: Herr Mollath sollte mundtot gemacht werden. Ich habe dann Herrn Mollath bereits beim ersten Besuch gesagt, dass sein Fall mit juristischen Mitteln vorerst unmöglich zu lösen sei. Wir müssten in die Öffentlichkeit, Menschen informieren und dafür Sorge tragen, dass dann tatsächlich Recht gesprochen wird. Ich habe ihm einige Menschen aufgezählt, an die ich mich wenden möchte. Herr Mollath bekam immer größere Augen, dann sagte er ganz langsam, ich solle aufpassen, hier werde immer wieder ein Zimmer frei. Heute weiß ich, dass ich damals genau den Weg vorgeschlagen hatte, den er selbst ja gegangen war. Auch er hatte versucht, möglichst viele Menschen über seine Situation zu informieren.
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-32577/fall-gustl-mollath-wenn-noetig-gehen-wir-vor-den-europaeischen-gerichtshof-a_aid_1055034.html
Sie bestätigt, dass sich alle Welt gegen Mollath verschworen habe. Sie hat sich völlig von der Atmosphäre des Numinösen einfangen lassen. Keine auch noch so naheliegende Erklärung für egal welchen Umstand ist akzeptabel, wenn sie in irgendeiner Weise darauf hindeutet, dass etwas seinen ganz normalen, gewöhnlichen Gang gelaufen ist:
ZitatFOCUS Online: Einer der Knackpunkte ist ein Attest, dass ein Arzt Mollaths Ex-Frau ausgestellt hat. In diesem werden die Verletzungen dargelegt, die Mollath seiner ehemaligen Frau zugefügt haben soll. Sie gehen davon aus, dass das Attest eine unechte Urkunde ist. Warum?
Lorenz-Löblein: Ich gehe davon aus, dass der Arzt keine Befugnis zur Unterzeichnung des Attestes hatte. Das Attest wurde von dem Sohn der Ärztin ausgestellt, deren Name sowohl im Briefkopf, als auch im Stempel mit der Kassenarztnummer steht.
FOCUS Online: Das Gericht sagt nun nach langer Prüfung, mit dem Attest sei alles in Ordnung.
Lorenz-Löblein: Das sagt es. Aber die Richter haben sich meines Erachtens zu wenig mit dem Kassenarztrecht beschäftigt. Denn dort ist auch genau geregelt, unter welchen Bedingungen ein Arzt als Vertretung agieren darf.
In Beschluss des LG Regensburg wird zu dieser Frage sehr ausführlich Stellung genommen.  Nehmen wir für einen Moment mal als gegeben an, was nicht im Mindesten erwiesen ist: Frau Dr. R. habe einen Abrechnungsbetrug veranstaltet. Was in aller Welt soll das Kassenarztrecht damit zu tun haben, ob ein approbierter Arzt in der Lage ist, Blutergüsse zu beschreiben? Das ist ja nun wirklich wie bei Morgenstern:
ZitatEingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im Klaren:
Wagen durften dort nicht fahren!
In unserem Blog war das Thema. Auch im Müller-Blog wurde diese Frage wütend zurückgewiesen, aber nicht beantwortet.

Belbo

ZitatWir müssten in die Öffentlichkeit, Menschen informieren und dafür Sorge tragen, dass dann tatsächlich Recht gesprochen wird. Ich habe ihm einige Menschen aufgezählt, an die ich mich wenden möchte. Herr Mollath bekam immer größere Augen, dann sagte er ganz langsam, ich solle aufpassen, hier werde immer wieder ein Zimmer frei.


Jedenfalls scheint klar dass Herr Mollath durchaus weiß welche Hebel  er benutzen muss um seine Umgebung zu manipulieren. Mich erinnert das inzwischen an den Fall Jack Unterweger der es auch geschafft hatte die ganze österreichische  Schickimickigesellschaft  hinter sich zu bringen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Jack_Unterweger

sweeper

With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

Homeboy

Wegen des Textumfangs von mir nur zum Fazit:
Zitat von: http://www.humana-conditio.de/?p=298#more-298
Fazit

Zuvorderst kann man festhalten, dass eine Behauptung von zahlreichen Agitateuren nicht haltbar ist, nämlich, dass die Mollath-Unterstützer ausschließlich Material veröffentlicht hätten, das Mollath in gutem Licht dastehen lässt. Die Briefe und Schreiben können ganz im Gegenteil sogar gegen ihn ausgelegt werden.
Strohhalm und unnötig hochgestochen.

Zitat von: http://www.humana-conditio.de/?p=298#more-298
In einigen Artikeln wird der Versuch unternommen, Mollath als wahnhaft darzustellen. Dazu werden unkritisch offene Formulierungen von Gutachtern geschlossen gedeutet (siehe Beispiel Zeit). Es wird ein Urteil bemüht, das diesen Namen nicht verdient hat und es wird aus alten Gutachten zitiert, als hätten sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Der Belastungseifer und die Konstruktion der Realität ist bei einigen wenigen Journalisten beachtlich. Wäre es nur PR, wäre es schon schlimm genug. Doch es wird zusätzlich auch noch eine Realität und Normalität behauptet, die alle anders Denkenden, alle von einer selbst definierten Norm Abweichenden, als deviant wahrnimmt. Diese Ausgrenzung und Abwertung von Außenseitern durch Medien mit erheblicher Reichweite, gefährden die Demokratie und den Rechtsstaat mindestens genauso, wie eine auf Willkür beruhende Justiz.
Die Abweichung (von der Norm) bezeichnet man als Devianz (von französisch dévier), das ist der gängige Fachbegriff und das es sich zum Zuschreibungen handelt ist seit der Labelling-Theorie allbekannt. Diese Erkenntnis ist per se geradezu banal, denn das Phänomen ist seit langem bekannt und beschreibt die Realität sehr zutreffend, von einer Behauptung kann also schwer die Rede sein.
Labelling ist erstmal nur eine Zuschreibung. Ausgrenzung und Abwertung sind die gesellschaftlichen Folgen von gesellschaftlich irriterendem Verhalten, die Leute müssen in den Knast, etc. Das ist schon eine ganze Weile so, von einer Demokratiegefährdung kann keine Rede sein - man könnte auch von einem wehrhaften Staat, hier konkret einer wehrhaften parlamentarischen Demokratie, die den Wirkungsraum von Störern und Gefährdern reguliert.
Rechtsstaasgefährdend ist das Prozedere nur, wenn die Entscheidungsfindung zur Regulierung nicht rechtsstaatlich erfolgt, aber nicht die Regulierung per se.
Justiz und Willkür ist ein ganz großes Fass - denn selbst, wenn die Justiz hier übel rechtsmißbräuchlich gehandelt hätte aufgrund von politischem Druck, dann wäre es eben nicht willkürlich sondern interventionsbedingt. Logik halt.

Zitat von: http://www.humana-conditio.de/?p=298#more-298
Aus dem „Aktenstudium“ lässt sich jedenfalls definitiv keine Psychose herauslesen.
ich würde meinen, je nach Akten.

Zitat von: http://www.humana-conditio.de/?p=298#more-298
Paranoide Wahnvorstellungen können anhand der Akten durchaus konstruiert werden. Doch anhand der Schreiben und Verhaltensbeobachtungen wirkt es stets sehr bemüht, hier wahnhaftes Erleben zu unterstellen. Die Gutachter sind durch gerichtete Wahrnehmung, fixiert auf bestimmte „Trigger“, direkt von einem Wahn ausgegangen und haben, im Anschluss daran, alles so gedeutet, dass es in die einmal vorgefasste Meinung bzw. Stellungnahme passte.
ohne Worte. Die Unterstellung der Unterstellung ist mir jetzt zuviel Spiegelfechterei.

Zitat von: http://www.humana-conditio.de/?p=298#more-298
In der Annahme, dass es sich bei Mollath nicht um einen Psychopathen handelt, zumindest wurde das so nirgends behauptet, handelt es sich wohl am ehesten um einen narzisstischen Charakter mit radikalen bzw. fundamentalen Einstellungen, oder anders ausgedrückt, mit hohen Idealen, von denen er nicht abzurücken gedenkt. Das ist renitent, das ist anstrengend, möglicherweise auch pathologisch. Aber es ist nicht psychotisch und nicht gefährlich. Mich erinnert er am ehesten, durch seine ständigen Übertreibungen, an einen Pseudologen.
Hiernach ist G. Mollath ein zwanghafter Lügner narzisstischen Charakters mit radikalen bzw. fundamentalen Einstellungen - will sagen ein Radikaler, ein Fundamentalist - aber bei alldem ist er KEIN (?) Psychopath? - man sollte doch meinen, das solches darunterfällt. Was ist ein Psychopath denn sonst?


Zitat von: http://www.humana-conditio.de/?p=298#more-298
Weniger pathologisch ausgedrückt kann man bei Mollath feststellen, dass
lol, ich glaube, da ist das Fremdwörterbuch davongaloppiert.

Zitat von: http://www.humana-conditio.de/?p=298#more-298
Kriminalisierung und Psychiatrisierung selbstverständlich zu problematischem Denken, Empfinden und Verhalten führen kann.
man mags kaum glauben, aber das ist sogar bei echten Kriminellen so, die mit Videobeweis überführt wurden und im Knast feststellen, dass Gangstersein scheiße ist  :facepalm

Zitat von: http://www.humana-conditio.de/?p=298#more-298
Es wäre durchaus möglich, dass ein Großteil der problematischen Verhaltensweisen Mollaths im Selbstwertschutz begründet sind. Ebenso wie die Verzerrungen der Realität auch durch self serving bias erklärt werden können. Das hingegen ist nicht pathologisch, sondern ebenso bei Leipziger und Kollegen zu beobachten.
hochgestochen, und dabei nur eine Vermutung. Möglich schon, aber möglich ist so viel und bleibt dabei dennoch extrem unwahrscheinlich.

Zitat von: http://www.humana-conditio.de/?p=298#more-298
Im Übrigen ist es lächerlich, sich als Psychiatrie auf den Standpunkt zurückzuziehen, es gebe ja keine vernünftige Diagnose, deswegen könne man Mollath auch nicht behandeln. Es ist ja kein Geheimwissen, dass Respekt, emotionale Wärme, Aufmerksamkeit und positive Spiegelung den Selbstwert stärken und Ängste reduzieren helfen. Das mag keine Therapie im psychiatrischen Sinne mit Zielvereinbarungen sein, aber es wäre in sieben Jahren Zwangspsychiatrisierung ja allein aus Gewissensgründen der Verantwortlichen, namentlich Leipziger, angebracht, mal zuzuhören. Aber vielleicht will man ja auch gar nicht hören, was Gustl Mollath zu sagen hat!
blablub, Hörensagen und Spekulation.

bayle

Ich gehe mal unsystematisch durch.

ZitatIst Gustl Mollath nun wahnhaft? Oder ist er ein geistig völlig gesunder Bürger, der weggesperrt wurde? Diese dichotomen, extremen Standpunkte nehmen allerdings lediglich Manipulateure ein.
Der Autor kündigt so an, dass er unparteiisch prüfen wolle; aber wie?

ZitatAuch wenn es aus wissenschaftlicher Perspektive zu bedauern ist, dass die Gutachten nicht veröffentlicht wurden,
Korrekt, und an dieser Stelle endet auch schon die seriöse Analyse.

ZitatUmso frappanter erscheint es, dass Beate Lakotta vom Spiegel offensichtlich Einsicht in die Gutachten erhalten hat und daraus zitiert.
Ich habe keine Ahnung, ob sie nun rechtens Zugang zu den Gutachten hatte oder nicht, aber festzuhalten ist: es wird ihr nicht vorgeworfen, falsch zu zitieren.

ZitatOhne eine Kenntnis der Motivation des Verhaltens, ohne eine Kenntnis der subjektiven Deutungen und Sinnzuschreibungen des Probanden sind Verhaltensdeutungen hochgradig spekulativ ... angeblich zusammenhanglos ... Fehldeutungen ... Manipulationen. Denn ohne Begründungszusammenhang, hergestellt durch die Erklärung der Wahrnehmung des Probanden, sind die Deutungen der Gutachter und Pfleger nicht nachvollziehbar und müssen einfach geglaubt werden.
Das klingt gut, ist aber falsch. Natürlich kann man auch den nachträglichen Deutungsversuchen des Betroffenen nicht einfach glauben, sondern man muss sie auf Konsistenz prüfen.

ZitatPaul Watzlawik ...
Blabla. Es ist einfach Quark, dass der Psychiater durch seine Brille schaut und überall Wahn wittert, wo es sich nur um nachvollziehbare Empörung handelt.

ZitatWird die Wahrnehmung eines Zusammenhangs dann noch zusätzlich in bestimmte Bahnen gelenkt, wird es umso schwerer, sich von Interpretations- und Denkzwängen zu distanzieren. Die ärztliche Stellungnahme von Frau Krach ist dazu durchaus geeignet.
Hier wird es offensichtlich. Das Attest von Frau Krach geht vollkommen in Ordnung, wenn Frau M. mit einer Geschichte aufgetaucht ist, wie sie sie später Frau Lakotta erzählt hat. Der ,,Denkzwang", dem Frau Krach hier unterliegt, hat noch ein Synonym: Fachkenntnis. Es ist dann einfach good clinical practice, ein solches Attest auszustellen. Das ist ein Beispiel für die Skandalisierung des Normalen.

ZitatBesonders häufig werden seine ,,wirren" Briefe hervorgehoben. Im Folgenden ein Beispiel:
Wir sind hier auf Schriftstücke angewiesen, die die Verteidigung zur Verfügung stellt. Es werden nicht die ,,wirrsten" sein; dennoch sind schon diese auffällig. Ich spekuliere einfach mal: Richter B hat den ominösen ,,Duroplus-Ordner" von M. nicht gelesen, weil er aus solchen Schriftstücken bestand. Eine – psychopathologisch auffällige! – Inhaltsangabe findet sich wohl bei Sponsel  (,,Duraplex-Ordner"), der sich aber hütet, den Ordner zu faksimilieren.

ZitatDie sprunghaften Gedankengänge sind in der Tat befremdlich.
Aha, es gibt also formale Auffälligkeiten, die übrigens gut zur wahnhaften Störung passen. Aber das liegt natürlich bei der Gesamt-Gemengelage überhaupt nicht nahe, sondern es ist viel eher, wenn auch nicht ganz sicher:
Zitateine spezielle Art von Humor

Der Rest des Textes ist ähnlicher Qualität, ich spare ihn mir.

Fazit: Drei forensisch-psychiatrische Gutachter, davon ein Wunsch-Gutachter der Verteidigung (aus dessen Gutachten übrigens kaum zitiert wird), haben Mollath für krank gehalten, und was man sonst noch so erfährt, lässt sich gut mit dieser Hypothese vereinbaren. Ein von Schlötterer instruierter Psychiater mit antipsychiatrischen Neigungen sieht M. als gesund an, und ein weiterer Psychiater hält ihn zwar nicht für gesund, aber doch für in der Lage, seine Vermögensangelegenheiten zu überschauen.

Homeboy

Mir genügt das Bedürfnis von G. Mollath an seinem Anwalt vorbei Eingaben ans Gericht zu machen und die Qualität derselben um in ihm ein Paradebeispiel für eine querulatorische Persönlichkeit auszumachen, die offensichtlich nicht in Harmonie mit sich selbst und seiner Umwelt steht. Hätte G. Mollat extrem viel Geld würde ich sagen, er ist exzentrisch. Hat er aber nicht, also liegt die Vermutung nahe, dass er einfach nur plemplem ist.

bayle

Und The European schlägt allen Ernstes eine Lex Mollath vor:
ZitatWenn die Politiker, die jetzt von der Popularität Gustl Mollaths etwas ab haben wollen, sich ernsthaft Gedanken um die Einzelfallgerechtigkeit machen, dann sollten sie, statt zu versuchen, auf eine unabhängige Justiz Einfluss zu nehmen, sich lieber überlegen, den § 359 StPO zu ändern. Gesetzgeber machen ja Gesetze und sind damit für die Grundlagen der seltsamen und unverständlichen Entscheidung mitverantwortlich. Und statt Reden zu schwingen, könnten sie sogar was ändern. Das wäre schon mit einer kleinen, aber wirksamen Änderung der Ziffer 5 möglich.
http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/7233-die-schwierigkeit-von-wiederaufnahmeverfahren

bayle

Noch eine Ergänzung zu dem Artikel aus The European: er ist zwar von Gustl for Help verlinkt, aber bei genauerer Überlegung ist das ein vergifteter Apfel. Das sagt nämlich: der Kommentator räumt dem Wiederaufnahmeantrag nach geltendem Recht keine Chance ein. Er legt nahe, den allgemeinen Rechtsfrieden in unkalkulierbarer Weise zu gefährden, um in einem Einzelfall Abhilfe zu schaffen - soweit ich das überblicke, ist noch nicht einmal die Verteidigung auf diese Idee gekommen.

Homeboy

Zitat von: bayle am 27. Juli 2013, 21:24:44
Noch eine Ergänzung zu dem Artikel aus The European: [...] Er legt nahe, den allgemeinen Rechtsfrieden in unkalkulierbarer Weise zu gefährden, um in einem Einzelfall Abhilfe zu schaffen - [...]

das ist schon bissi krass viel wegen vereinzelten ehemaligen Waldorfschüler mit plemplem-Attitüde.

bayle

Zitatt... f... sagte am 24. Juli 2013 um 12:13 :

Ich bin schockiert und fassungslos.
Nach diesem Satz brauchte ich 15 Minuten ,um hinzuzufügen:
Ich bin auf die juristischen Stellungnahmen von G.Wolff, O.Garcia ,Prof.Müller und RA Strate gespannt.
Ich kann es immer noch nicht fassen.
Das bezieht sich offenbar auf die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags durch das LG Regensburg,
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/bwam240713_10_geschw_rzt.pdf
Zu diesem Zeitpunkt konnte unser schnellbesohlter Volljurist den Beschluss, der immerhin über 115 Seiten lang ist, noch gar nicht gelesen, geschweige denn durchdacht haben. Ist ja auch nicht nötig, um schockiert zu sein. Aber fragen wir doch einfach mal nach: Was steht denn da so Schockierendes drin?

Die Wiederaufnahmeanträge werden daraufhin untersucht, ob sie einen Wiederaufnahmegrund hergeben. Die vorgebrachten Gründe werden nacheinander ausführlichst untersucht und zurückgewiesen. Im Kern geht es darum, dass neue und teils abwegige Interpretationen von Umständen, die schon aktenkundig bewertet worden sind, eben keine neuen Tatsachen sind; und ob die neuen Tatsachen das Gericht zu einer wesentlich anderen Entscheidung gebracht hätten. Beispiel (S. 88ff):
Zitat4. Der Sonderrevisionsbericht der HypoVereinsbank vom 17. März 2003
...
Das Beweismittel und der darin enthaltene Inhalt sind neu, da der 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth weder der Sonderrevisionsbericht noch dessen Inhalt bekannt waren (wovon das erkennende Gericht ausgeht, auch wenn dies die Verteidigung nicht vorträgt). Weder der Revisionsbericht noch sein Inhalt sind jedoch – allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen – geeignet, eine wesentlich andere Entscheidung zu begründen. Denn der Revisionsbericht belegt gerade nicht die vom Untergebrachten behaupteten Schwarzgeldverschiebungen [Hervorhebung durch mich, b.], die sich vor allem in Form von Bargeldtransfers von Deutschland in die Schweiz manifestiert haben sollen.

Der Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung des Untergebrachten zitiert wörtlich aus dem Revisionsbericht (S. 110 des Wiederaufnahmeantrags vom 19. Februar 2013):
Zitat,,Alle befragten Mitarbeiter gaben an, niemals selbst Werte für Kunden in die Schweiz gebracht zu haben."
Und führt hierzu weiter aus:
Zitat,,Hinsichtlich der Aufklärung des unstreitig erfolgten Geldtransfers in die Schweiz hielt sich die Revision zurück."
sowie:
Zitat,,Die Zurückhaltung der Revision hinsichtlich der Aufklärung der Bargeldtransfers in die Schweiz offenbart sich daran, dass sie sich mit offensichtlichen Ausreden ihrer Mitarbeiter begnügte und eigene Aufklärungsmöglichkeiten nicht nutzte."
Insofern ist schon nicht schlüssig dargelegt, inwiefern dieser Revisionsbericht geeignet gewesen wäre, hier eine andere Entscheidung herbeizuführen, da die Verteidigung des Untergebrachten gerade den mangelnden Aufklärungswillen der Revision kritisiert.
...
Ob sich hier die Revision zu Unrecht mit ,,faulen Ausreden" zufrieden gegeben hat, wie die Verteidigung des Untergebrachten vorträgt, spielt für die Frage der Wiederaufnahme keine Rolle, da eine Wiederaufnahme nur möglich ist bei Vorliegen eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrunds.
...
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Existenz von Verfehlungen von Bankmitarbeitern, von denen der Untergebrachte gewusst haben kann, bereits im Urteil berücksichtigt ist und die Ergebnisse des Sonderrevisionsberichts insoweit keine neue Tatsache und somit auch keinen einschlägigen Wiederaufnahmegrund darstellen.
Diesen Beschluss wird man nicht mit ein paar Floskeln darüber los, wie doch alle unter einer Decke stecken, egal mit welcher Emphase solche Floskeln ventiliert werden. ,,Ich gehe davon aus, dass kein Jurist von Rang diesen Beschluss verteidigen wird", sagt Krimi-Gabi, womit schon mal klar ist: Der Rang, oder vielmehr die Nichtswürdigkeit, eines Juristen misst sich daran, ob er den Beschluss für schlüssig hält – ein umgekehrter Autoritätsbeweis.

Homeboy

Zitat von: bayle am 28. Juli 2013, 09:28:29
Diesen Beschluss wird man nicht mit ein paar Floskeln darüber los, wie doch alle unter einer Decke stecken, egal mit welcher Emphase solche Floskeln ventiliert werden. ,,Ich gehe davon aus, dass kein Jurist von Rang diesen Beschluss verteidigen wird", sagt Krimi-Gabi, womit schon mal klar ist: Der Rang, oder vielmehr die Nichtswürdigkeit, eines Juristen misst sich daran, ob er den Beschluss für schlüssig hält – ein umgekehrter Autoritätsbeweis.

Das ist schon bitter. Bisher sind mir Juristen als Sprachverliebte aufgefallen, die geradezu obsessiv um das richtige Wort ringen. Hier wird die Juristerei, eine aus formalen Gründen vergleichsweise egalitäre Subkultur, mal schnell in eine Hierarchische umgedreht.
Ferner frage ich mich, welches Rechtsstaatsverständnis Frau Gabi Wolff hier eigentlich vertritt. Der Kampf ums Recht ist ein an formalen Kriterien orientierter Entscheidungsfindungsprozess. Als solcher sieht zwingenderweise vor, dass Beschlüsse verteidigt werden müssen, denn auch die Verteidigung von fragwürdigen Beschlüssen dient der Rechtsfindung und damit letztlich der Verwirklichung von Rechtsstaatlichkeit.

Langsam deucht mich, Frau Gabi Wolff ist gar keine Juristin oder allenfalls nach Papierlage, aber mehr auch nicht.

Groucho


bayle

Zitat von: Groucho am 28. Juli 2013, 10:50:18
In Zettels Raum gibt es auch wiedermal erfreulich Unaufgeregtes dazu:
http://zettelsraum.blogspot.de/2013/07/anmerkungen-zum-fall-gustl-mollath.html
Im Grundsatz sehe ich das ähnlich, mit zwei Einwänden. Die Wahngenese, die dort zitiert ist, beschreibt den schizophrenen Wahn, der nicht unbedingt vorliegt (nach meiner Kenntnis taucht die Schizophrenie nur mal in der Differenzialdiagnose auf), und für eine ,,folie a deux" sind die Voraussetzungen, nämlich die soziale Isoliertheit der Betroffenen, nicht gegeben. Ansonsten: +1.

edit: vgl. hier
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11631.msg144278#msg144278

Homeboy

Als desinteressierter Beobachter, der ich nunmal bin - denn mir ist das Schicksal von G. Mollath gleichgültig stelle ich fest, dass wenn das hier im wesentliche zutrifft:

Zitat von: Andreas Döding - http://zettelsraum.blogspot.de/2013/07/anmerkungen-zum-fall-gustl-mollath.html
Wenn man das recht versteht, dann hat also Frau Mollath halbseidene (aber juristisch nicht strafbewehrte) Geschäftspraktiken zum Nachteil ihres Arbeitgebers gepflegt, um nicht zuletzt ihren Mann wirtschaftlich über Wasser zu halten, der dies wiederum an ihren Arbeitgeber gemeldet hat, woraufhin Frau Mollath ihren Job verloren hat (und Herr Mollath seine Frau).

es entweder um Anderes gegangen sein muss, oder aber G. Mollaths Verhalten ist mit unkonventionell und überraschend wohlwollend beschrieben.
Im ersten Fall würden wohl alle im Dunkeln tappen, im zweiten Fall ist die plemplem-Variante zumindst plausibel.