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Gesetzentwurf zur Beschneidung

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Begonnen von G5, 26. September 2012, 14:36:25

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P.Stibbons

@Ratio:

Glückwunsch!
Endlich ein wasserdichter Gesetzesentwurf zur ethisch unbedenklichen Entfernung von kosmetisch störenden Gesichtswarzen!  8)

Ratiomania

Zitat von: P.Stibbons am 28. September 2012, 14:08:31
@Ratio:

Glückwunsch!
Endlich ein wasserdichter Gesetzesentwurf zur ethisch unbedenklichen Entfernung von kosmetisch störenden Gesichtswarzen!  8)

Falsch, statt Abtrennung von Körpergewebe wäre "Modifikation von Körpergewebe und -teilen" ein tatsächlicher Fortschritt in die gesetzliche Zukunft!

Wie wäre es mit nem Baby mit eingebauten Cyborgaugen mit einschaltbarer Nachtsicht?

Dann könnte Junior auch mal Abends und Nachts Bier ausm Keller holen wenn der Strom ausgefallen ist.

WAS?! Das ist KEIN guter Grund für eine Körpermodifikation...? Vielleicht sollten wir mal gesamtgesellschaftlich darüber debattieren was alles keine guten Gründe sind, statt zu diskutieren was gute Gründe sind  ;D :D ;D

G5

Scheinbar wurde dieser Gesetzentwurf nicht überarbeitet und jetzt so auch von der Bundesregierung akzeptiert ( http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung156.html ).

Viele jüdische und muslimische Vertreter loben diesen Gesetzentwurf, jedoch könnten sie sich damit, sollte es stimmen, dass zu den Regeln der ärztlichen Kunst auch eine medizinische Indikation gehört, zu früh gefreut haben. Eine ernsthafte medizinische Indikation bei den meisten Säuglingen zu begründen ist, zumindest wenn man diesem Artikel auf der Seite Beschneidung-Von-Jungen.de ( http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/infos-fuer-eltern/schuetzen-sie-ihren-sohn-vor-unwissenden-aerzten.html ) trauen kann, sehr schwierig. So ist z.B. die Diagnose einer Phimose bei Säuglingen laut der verlinkten Seite, kein gesundheitliches Risiko, da die Vorhautverengung bei vielen Säuglingen normal ist, da die Vorhaut im Säuglingsalter noch mit der Eichel verklebt ist. Jedoch löst sich die Vorhaut, während dem Wachstum des Kindes allmählich von der Eichel. Bei vielen weiteren Begründungen für eine medizinische Indikation, die laut der verlinkten Seite immerwieder verwendet werden, handelt es sich ebenfalls um normale Erscheinungen die einerseits gesundheitlich nicht bedenklich sind und andererseits auch irgendwann wieder verschwinden. Für die anderen Diagnosen können auch andere Behandlungsmethoden verwendet werden, die nicht vorsehen, die Vorhaut abzuschneiden

Außerdem schreibt dieses Gesetz eine angemessene medizinische Betäubung vor, wobei eine lokale Betäubung mWn wirkungslos ist, weshalb möglicherweise sogar eine Vollnarkose nötig wäre, damit das Kind wirklich keinen Schmerz mehr spürt. Das war zwar wieder zu Gunsten des Kindes gemeint, kann aber mWn auch ernste medizinische Konsequenzen für den Säugling bedeuten, der in diesem Alter mWn sehr empfindlich auf so etwas reagiert und mWn noch kein ausreichendes Immunsystem entwickelt hat, damit er so eine Vollnarkose auch relativ unbeschadet überstehen kann. Sollte ich mich hier irren, korrigiert mich.

Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landet und spätestens dort scheitert. Sollte es nicht so sein, kann man mWn auch in Berufung gehen und damit möglicherweise bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kommen. Wenn dieser Weg tatsächlich funktioniert, könnte das die Debatte europaweit anfachen und würde möglicherweise weitere EU-Länder dazu zwingen, sich mit dieser Frage genauer zu beschäftigen. Sollte die Beschneidung vor dem höchsten europäischen Gericht für Menschenrechte abgelehnt werden, müssen mWn auch andere EU-Länder, außer Deutschland, in denen die Beschneidung im Säuglingsalter ohne medizinische Indikation noch erlaubt ist, nachziehen und alles in die Wege leiten, diesen Schwachsinn, ob jetzt längerfristig oder kurzfristig, abzuschaffen. Auch hier gilt, sollte ich mich irren, korrigiert mich bitte.

Mal sehen, wie sich diese Debatte weiter entwickeln wird. Beendet, wie vielleicht ursprünglich von unseren Politikern beabsichtigt, ist die Debatte mit diesem neuen Gesetz noch nicht.

P.Stibbons

ZitatG5:...Außerdem schreibt dieses Gesetz eine angemessene medizinische Betäubung vor, wobei eine lokale Betäubung mWn wirkungslos ist, weshalb möglicherweise sogar eine Vollnarkose nötig wäre, damit das Kind wirklich keinen Schmerz mehr spürt

Eine Vollnarkose wäre bei einem Säugling mit einem verhältnismäßig viel größeren Risiko behaftet - das käme auf keinen Fall in Frage.

Es gibt eine lokalanästhesierende Salbe, die in solchen und vergleichbaren Fällen verwendet wird. Sie muß nur lange genug vor dem Eingriff eingewirkt haben. Auch schmerzstillende Zäpfchen kämen in Frage (evtl in Kombination).
Der eigentliche Eingriff soll lt Fachleuten beim Säugling nur ca 10 Sekunden dauern.
Selbst ein Nervenblock wäre da unverhältnismäßig.

Zitat
G5:... jedoch könnten sie sich damit, sollte es stimmen, dass zu den Regeln der ärztlichen Kunst auch eine medizinische Indikation gehört, zu früh gefreut haben. Eine ernsthafte medizinische Indikation bei den meisten Säuglingen zu begründen ...

Der Gesetzestext ist so formuliert, dass es eben nicht um eine medizinische Indikation geht:

ZitatDas Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Beschneidung verabschiedet. Demnach soll das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wie folgt ergänzt werden:

,,§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres
Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind."

Ratiomania

Zitat von: P.Stibbons am 13. Oktober 2012, 12:00:32


Eine Vollnarkose wäre bei einem Säugling mit einem verhältnismäßig viel größeren Risiko behaftet - das käme auf keinen Fall in Frage.

Es gibt eine lokalanästhesierende Salbe, die in solchen und vergleichbaren Fällen verwendet wird. Sie muß nur lange genug vor dem Eingriff eingewirkt haben. Auch schmerzstillende Zäpfchen kämen in Frage (evtl in Kombination).
Der eigentliche Eingriff soll lt Fachleuten beim Säugling nur ca 10 Sekunden dauern.
Selbst ein Nervenblock wäre da unverhältnismäßig.

Also hat der Strafrechtler Merckel mies recherchiert?


Dr. Ici Wenn

Zitat von: P.Stibbons am 13. Oktober 2012, 12:00:32
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind."
[/quote]

Das ist doch pervers. Chirurgische Eingriffe, die gerade bei Neugeborenen besonders risikobehaftet sind, dürfen nun per Gesetz von Nicht-Ärzten ausgeführt werden.

The Doctrix

Vielleicht muss man die ganze Sache völlig anders angehen. Wie wäre es mit einer Petition an den Deutschen Bundestag, die Beschneidung von Mädchen in Deutschland im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter zu legalisieren? Eventuell wachen dann ja ein paar der Berliner Sesselfurzer auf.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

Ratiomania

Zitat von: The Doctor am 14. Oktober 2012, 12:55:39
Vielleicht muss man die ganze Sache völlig anders angehen. Wie wäre es mit einer Petition an den Deutschen Bundestag, die Beschneidung ähnlicher Gewebetypen von Mädchen in Deutschland im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter zu legalisieren? Eventuell wachen dann ja ein paar der Berliner Sesselfurzer auf.

/fixed

Nicht das sich noch jemand aufregt.  ;)

Aber die Frage wäre schon, ob dass mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Einklang stünde.

Also falls mal ne Familie aus diesem Kulturkreis juristisch rabatz macht und das vorm Bundesverfassunggericht landet. Eher unwahrscheinlich...