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EU-Parlament, eine Rechte Partei, Menschenrechte und deutsche Jugendämter

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Begonnen von P.Stibbons, 14. April 2012, 23:06:38

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P.Stibbons

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sorgerecht-eu-parlament-irritiert-ueber-deutsche-jugendaemter-11538622.html

Seit ich über die durchgeknallten Verrücktheiten des "Zentralrat Europäischer Bürger" gestolpert bin, erfüllen mich solche Nachrichten mit Sorge, auch wenn es vermutlich reale Fälle gibt, wo Jugendämter ihrer Aufgabe nicht gerecht werden (Ursachen lasse ich bewusst offen)

ZitatDer Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. ,,Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend", sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).

Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden...

P.Stibbons

http://home.broadpark.no/~wkeim/files/120322eup.html
Zitat
...Bisher werden Richter von der Exekutive angestellt, befördert und unterliegen ihrer Dienstaufsicht. Dies ist im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa (Anhang 5: http://gewaltenteilung.de/prantl.htm ).

Wann werden die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates umgesetzt? Wann wird eine Fachaufsicht für das Jugendamt eingeführt? Wann wird auch in Deutschland ein Ombudsmann gemäß RECOMMENDATION No. R (85) 13 die Verwaltung bezüglich Menschenrechtsverletzungen beobachten? Wann wird die Unabhängigkeit der Richter gemäß Art. 97 GG und damit das Menschenrecht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gericht in der Praxis verwirklicht?

Ohne diese Verbesserungen werden die Petitionen nie verstummen, d. h. Ausländer und eine wachsende Anzahl Deutsche werden sich Menschenrechtsverletzungen nicht gefallen lassen.

Mit freundlichen Grüßen.

Walter Keim

Walter Keim

Diese Argumentationslinie fährt der ZEB und das ganze Drumherum jedenfalls exakt genau so...

Und gesendet wird das Ganze mit exaktem Wortlaut des Eingangsposts (faz.net) auf enorm vielen Kanälen:

http://suche.web.de/search/web/?pageIndex=2&su=Philippe+Boulland+EVP&origin=tb_newtab_ff&mc=suche@web@navigation@zahlen.suche@web

Ridcully

Zitat von: P.Stibbons am 14. April 2012, 23:06:38
Seit ich über die durchgeknallten Verrücktheiten des "Zentralrat Europäischer Bürger" gestolpert bin, erfüllen mich solche Nachrichten mit Sorge, auch wenn es vermutlich reale Fälle gibt, wo Jugendämter ihrer Aufgabe nicht gerecht werden (Ursachen lasse ich bewusst offen)

Wieso weshalb warum? Du verlinkst zu einem Thread zu reichsdeppenähnlichen Vereinen, welche die EU gerade als Besatzungsmacht o.ä. sehen. Wieso die sich zugleich auch als europäische Bürger begreifen, kapier ich nicht wirklich. Ihre hier vorgebrachte Forderung nach einer "Menschenrechtscharta" ist angesichts von Europäischer Menschenrechtskonvention + Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte und des ausdrücklichen Bezugs des EU-Vertrages auf diese Konvention ziemlich überflüssig. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und diverse internationale Menschenrechtsabkommen gibt es doch auch, da fehlt es aber oft an der praktischen Durchsetzung.

Die Regelung der EMRK zum Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist vom Text her zwar deutlich schwammiger als die des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie, wird aber teils deutlich weiter ausgelegt.  Ich glaube, der EGMR hat Deutschland schon mal wegen der deutschen Rechtsprechung zum Umgangsrecht verurteilt. Insofern steht der Petitionsausschuss da auch nicht ganz alleine mit seine Einschätzung.