Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Darf der das??

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von P.Stibbons, 14. April 2012, 22:52:49

« vorheriges - nächstes »

P.Stibbons

http://www.dretz.de/neurodermitis-asthma/

Auf dieser ganzen HP finde ich keinerlei Hinweise zum beruflichen Werdegang des Anbieters, außer dass er aus dem Bereich Sozialpädagogik kommt, allerdings ohne jede medizinische Qualifikation.

Nun schreibt er:

ZitatDipl.-Sozialarb./Sozialpäd. (FH) Danny Retz
Neurodermitis/Asthma


Viele Kinder leiden unter Neurodermitis oder Asthma. Die ersten Anzeichen zeigen sich oftmals bereits im Babyalter und der erste Ansprechpartner ist meist der Kinderarzt.

Viele Betroffene erhalten vom Arzt stark nebenwirkungshaltige Medikamente verschrieben.
Eine vollständige Heilung bleibt fast immer aus. Gerade kortisonhaltige Präperate, die über einen langen Zeitraum gegeben werden, zeigen starke Neben- und Wechselwirkungen.


In der Systemischen Beratung und (Tiefen-)Psychologie werden Neurodermitis und Asthma auch als Symptome bezeichnet. Dies verhält sich ähnlich bei Pseudo-Krupp.


Die Ursachen für diese Symptome liegen oftmals im Familiensystem begründet. Aufgabe in der Systemischen Beratung ist es, vor allem durch Gespräche, diese Ursachen aufzudecken und somit eine Heilung zu ermöglichen. Anders als in der herkömmlichen Schulmedizin werden somit nicht die Symptome durch Medikamente überdeckt, sondern die Ursachen gezielt aufgedeckt. Nur so ist eine vollständige Heilung bzw. Verbesserung möglich.


Das Kind, das an Neurodermitis, Asthma oder Pseudo-Krupp oder ähnlichen psychosomatischen Erkrankungen leidet, ist lediglich - aus systemischer Sichtweise - sogenannter Symptomträger. Das Kind "zeigt" durch diese Symptome (Neurodermitis, Asthma u. ä.), dass "etwas nicht stimmt". In einer Vielzahl von Fällen lassen sich Kontaktstörungen im Eltern-Kind-Verhältnis feststellen.


Um eine dauerhafte Heilung oder permanente Verbesserung zu erzielen, ist in der Arbeit die Mitarbeit der Eltern (bzw. der Bezugspersonen) unbedingt erforderlich, sowie die Bereitschaft zur Reflexion und Änderung von Verhaltensmustern.

Ferner werden parallel zu den Gesprächen spezielle Übungen gezeigt, die nicht nur das Eltern-Kind-Verhältnis verbessern sollen, sondern auch für sich allein psychosoma-tischen Auffälligkeiten entgegenwirken.


Deutliche Verbesserungen bis hin zum Verschwinden der einzelnen Symptome sind bereits, je nach gewünschter Beratungs- und Betreuungsintensität, nach einigen wenigen Wochen möglich.
Ziel ist die dauerhafte Verbesserung bzw. das Verschwinden der jeweiligen Symptome.

Bei weiteren Fragen, Anregungen oder falls Sie sich für eine entsprechende Beratung interessieren, kontaktieren Sie mich bitte.


Darf der das als Sozialpädagoge und ohne nachgewiesene medizinische Qualifikation überhaupt so schreiben?


Wenn nicht (was ich vermute) - ist das unlauterer Wettbewerb oder bereits eine strafbare Handlung :

weil er sich suggestiv zu Krankheitsursachen und Nebenwirkungen von Medikamenten äußert

und

(unklare Andeutungen von) Heilungsversprechen macht

ohne dafür die fachliche Qualifikation zu besitzen bzw nachzuweisen

??


Chris224

ZitatDas Kind, das an Neurodermitis, Asthma oder Pseudo-Krupp oder ähnlichen psychosomatischen Erkrankungen leidet, ist lediglich - aus systemischer Sichtweise - sogenannter Symptomträger. Das Kind "zeigt" durch diese Symptome (Neurodermitis, Asthma u. ä.), dass "etwas nicht stimmt". In einer Vielzahl von Fällen lassen sich Kontaktstörungen im Eltern-Kind-Verhältnis feststellen.

Das erinnert mich aber ganz stark an die Hellinger-Scheiße, du meine Güte.
Ich hatte Pseudo-Krupp (glaub ich zumindest) als Klein-Kind, hab Luftröhrenschnitt bekommen, lange im O2 Zelt,  nach dem System von dem Typen da währ ich wohl verreckt.

Vom Medizinisch-rechtlichen hab ich leider keine Ahnung.

Dr. Ici Wenn

Zitat von: P.Stibbons am 14. April 2012, 22:52:49

Zitat

Deutliche Verbesserungen bis hin zum Verschwinden der einzelnen Symptome sind bereits, je nach gewünschter Beratungs- und Betreuungsintensität, nach einigen wenigen Wochen möglich.
Ziel ist die dauerhafte Verbesserung bzw. das Verschwinden der jeweiligen Symptome.

Bei weiteren Fragen, Anregungen oder falls Sie sich für eine entsprechende Beratung interessieren, kontaktieren Sie mich bitte.

Darf der das als Sozialpädagoge und ohne nachgewiesene medizinische Qualifikation überhaupt so schreiben?

Der letzte zitierte Absatz dürfte wohl juristisch als einziger angreifbar sein (bin aber juristischer Laie) als (aber wiederum schwammig formulierte) Heilsversprechung.

Zitat
Wenn nicht (was ich vermute) - ist das unlauterer Wettbewerb oder bereits eine strafbare Handlung :

weil er sich suggestiv zu Krankheitsursachen und Nebenwirkungen von Medikamenten äußert

und

(unklare Andeutungen von) Heilungsversprechen macht

ohne dafür die fachliche Qualifikation zu besitzen bzw nachzuweisen

??

Tja, versuche, sowas mal juristisch durchzuziehen. Jeder Erwachsene hat freie Behandlungswahl. Eine suggestive Äüßerung ist keine Straftat, zu Medikamenten kann man sagen, was man will etc. Staatsanwälte und Richter haben i.d.R. keine Ahnung von Medizin, und verschärfend ist, dass die Juristerei einer anderen Logik folgt, als das die NaWis so tun. Ich glaube nicht, dass es irgendwie Erfolg versprechend ist, so jemanden zu verklagen, es sei denn, man bist selbst davon betroffen. Und selbst da wird es mau ausschauen.

40_Fieber

Der darf gar nix heilen. Weder ADHS noch Asthma. Der hat keine Approbation.

Zitat
Wenn nicht (was ich vermute) - ist das unlauterer Wettbewerb oder bereits eine strafbare Handlung :

Letzteres, wenn er Heilung verspricht.

Er vermeidet zwar das Wort "Psychotherapie", macht sich aber gerade deswegen automatisch zum Arzt.

Zitat
Dabei wird die Familie in der Regel zuhause - in ihrem sozialen Umfeld; auf Wunsch erfolgt die Beratung auch nur telefonisch bzw. schriftlich - aufgesucht. So können Erziehungshilfen und -tipps direkt und auf die jeweilige Situation zugeschnitten, gegeben werden.

Bereits nach einigen Tagen einer solchen intensiven Beratung/Betreuung sind gewöhnlicherweise erhebliche Verbesserungen festzustellen.

Ähnlich verhält es sich mit anderen Verhaltensauffälligkeiten, wie beispielsweise Aggressivität und starke Unruhe, Konzentrationsschwierigkeiten, Ess-/Angst-störungen und chronischen Kopfschmerzen.

-- Gesundheitsamt!
http://kidmed*info/

40_Fieber

Zitat
,,Nach § 1 Abs. 2 HeilprG ist Heilkunde im Sinne des Gesetzes jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied, ob es sich bei den Krankheiten und Leiden um rein körperliche oder aber um solche auch oder ausschließlich seelischer Natur handelt. Ebenso wenig stellt es auf die Behandlungsweise und -methode ab. Vielmehr liegt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschriften stets dann Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes vor, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung medizinische Fachkenntnisse voraussetzt, und wenn die Behandlung - bei generalisierender und typisierender Betrachtung der in Rede stehenden Tätigkeit - gesundheitliche Schädigungen verursachen kann, wobei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein nur geringfügiges Gefahrenmoment nicht ausreicht, um die Erlaubnispflicht nach § 1 Abs. 1 HeilprG auszulösen, und das Gefährdungspotential geringer wird, je weiter sich das Erscheinungsbild des Behandlers von medizinischer/ärztlicher Behandlung entfernt und sich etwa im Bereich spiritueller Wirkung ("geistiges Heilen") bewegt. Die medizinischen Fähigkeiten können notwendig sein im Hinblick auf das Ziel, die Art oder die Methode der Tätigkeit selbst, die, ohne Kenntnisse durchgeführt, den Patienten zu schädigen geeignet ist, oder im Hinblick auf die Feststellung, ob im
Einzelfall mit der Behandlung begonnen werden darf, ohne dass der Patient durch die Verrichtung selbst unmittelbar Schaden nimmt. Dabei fallen auch solche Verrichtungen unter die Erlaubnispflicht, die für sich gesehen ärztliche Fachkenntnisse nicht voraussetzen, die aber Gesundheitsgefährdungen mittelbar dadurch zur Folge haben können, dass die Behandelten die Anwendung gebotener medizinischer Heilmethoden unterlassen oder verzögern, weil der Heilbehandler nicht über das medizinische Fachwissen verfügt, um entscheiden zu können, wann medizinische Heilbehandlung notwendig ist." [OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2006 (Az. 13 A 2495/03)]

Eindeutig, oder?  ;)
http://kidmed*info/

Lync

Ganz viele Schwubelorgs. versprechen aber genau das: Heilung. Die könnte man dann theoretisch allesamt anzeigen? Macht ja wohl keiner. Leider.

Ätzend finde ich diese Schuldzuweisungen bei Krankheiten, da könnte ich :kotz:. Bei Neurodermitis oder Asthma wird's auch immer gern getan. Neurodermitis verschwindet auch ganz oft, ganz von alleine.

Chris224

@40_Fieber:
@Ici Wenn:
Zitat von: Dr. Ici Wenn am 15. April 2012, 01:04:33
Zitat von: P.Stibbons am 14. April 2012, 22:52:49

Zitat

Deutliche Verbesserungen bis hin zum Verschwinden der einzelnen Symptome sind bereits, je nach gewünschter Beratungs- und Betreuungsintensität, nach einigen wenigen Wochen möglich.
Ziel ist die dauerhafte Verbesserung bzw. das Verschwinden der jeweiligen Symptome.

Bei weiteren Fragen, Anregungen oder falls Sie sich für eine entsprechende Beratung interessieren, kontaktieren Sie mich bitte.

Darf der das als Sozialpädagoge und ohne nachgewiesene medizinische Qualifikation überhaupt so schreiben?

Der letzte zitierte Absatz dürfte wohl juristisch als einziger angreifbar sein (bin aber juristischer Laie) als (aber wiederum schwammig formulierte) Heilsversprechung.

Zitat
Wenn nicht (was ich vermute) - ist das unlauterer Wettbewerb oder bereits eine strafbare Handlung :

weil er sich suggestiv zu Krankheitsursachen und Nebenwirkungen von Medikamenten äußert

und

(unklare Andeutungen von) Heilungsversprechen macht

ohne dafür die fachliche Qualifikation zu besitzen bzw nachzuweisen

??

Tja, versuche, sowas mal juristisch durchzuziehen. Jeder Erwachsene hat freie Behandlungswahl. Eine suggestive Äüßerung ist keine Straftat, zu Medikamenten kann man sagen, was man will etc. Staatsanwälte und Richter haben i.d.R. keine Ahnung von Medizin, und verschärfend ist, dass die Juristerei einer anderen Logik folgt, als das die NaWis so tun. Ich glaube nicht, dass es irgendwie Erfolg versprechend ist, so jemanden zu verklagen, es sei denn, man bist selbst davon betroffen. Und selbst da wird es mau ausschauen.

Bei so jemandem reinschauen, Hust Hust Hust, dabei das mikro im Kugelschreiber mitlaufen lassen, wenn er ganz konkret und deutlich seine Kompetenzen überschreitet, würde das vor Gericht was auszusagen haben, oder sagen die dann: Zu unrecht erworbene Beweismittel wg. nicht zugestimmter Aufnahmen, daher pers Freiheit beschnitten?

Oder hat die Staatsanw. überhaupt keine Lust af so ein Geplänkel und hält sich bei so was eher zurück, sodass man die auch noch bewegen müsste?

Dr. Ici Wenn

Zitat von: Chris224 am 15. April 2012, 12:28:16
oder sagen die dann: Zu unrecht erworbene Beweismittel wg. nicht zugestimmter Aufnahmen, daher pers Freiheit beschnitten?

Vermute ich mal.

Zitat
Oder hat die Staatsanw. überhaupt keine Lust af so ein Geplänkel und hält sich bei so was eher zurück, sodass man die auch noch bewegen müsste?

Der Tipp von 40_Fieber mit Gesundheitsamt ist da viel besser.

Landratte

Zitat von: Dr. Ici Wenn am 15. April 2012, 12:42:06
Der Tipp von 40_Fieber mit Gesundheitsamt ist da viel besser.

Sehe ich auch so. In meiner Nähe ist einem TCM-ler die Bude zu gemacht worden - er hatte als Heilpraktiker auf seiner Seite mit entsprechenden Behandlungsmethoden geworben. Er war aber kein Heilpraktiker (ist bei Nachfrage bei dem angegebenen Verband aufgeflogen) und außerdem noch ein schmuddeliges Behandlungszimmer. Nach einer Info ans zuständige Gesundheitsamt war seine Praxis Vergangenheit.

Mit Heilungsverprechen zu werben ohne Arzt, Psychotherapeut oder HP zu sein ist auch im Internet nicht zulässig.

Ratiomania

Zitat von: 40_Fieber am 15. April 2012, 06:21:40
[...]

Zitat
Dabei wird die Familie in der Regel zuhause - in ihrem sozialen Umfeld; auf Wunsch erfolgt die Beratung auch nur telefonisch bzw. schriftlich - aufgesucht. So können Erziehungshilfen und -tipps direkt und auf die jeweilige Situation zugeschnitten, gegeben werden.

Bereits nach einigen Tagen einer solchen intensiven Beratung/Betreuung sind gewöhnlicherweise erhebliche Verbesserungen festzustellen.

Ähnlich verhält es sich mit anderen Verhaltensauffälligkeiten, wie beispielsweise Aggressivität und starke Unruhe, Konzentrationsschwierigkeiten, Ess-/Angst-störungen und chronischen Kopfschmerzen.

-- Gesundheitsamt!

Ist der Satz eine juristische Freikarte?


ZitatAlle Anwendungen ersetzen keinen Arzt oder Heilpraktiker, sie dienen lediglich zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte!

Oder spielt das keine Rolle (z.B. fürs Gesundheitsamt)?

Was wäre z.B. mit Reinkarnationstherapie?

Folgende Aussage in der Werbung:

Zitat"Keine Leiden, keine Krankheit [...] (usw.) ist zufällig![...] Unsere körperlichen und psychischen Beschwerden sind unter Umständen nicht aktuell sondern eine Art seelischer Widerhall welcher sich über die Zeit hinweg nicht lösen konnte. Die Ursache liegt in einem anderen Leben. [...] unter Leitung des Hypnosetherapeuten gelangt man zu den Wurzelnder Probleme und zusammen können diese augelöst werden."

Das klingt schwamming und nirgends konkret - aber jeder der der deutschen Sprache mächtig ist wird aus dem Zusammenhang ein Heilungsverpsrechen von jeglichen Krankheiten ableiten. Auch ein Fall fürs Gesundheitsamt?  ???

Landratte

Zitat von: Ratiomania am 16. April 2012, 12:02:00
Zitat von: 40_Fieber am 15. April 2012, 06:21:40
[...]
Zitat
Dabei wird die Familie in der Regel zuhause - in ihrem sozialen Umfeld; auf Wunsch erfolgt die Beratung auch nur telefonisch bzw. schriftlich - aufgesucht. So können Erziehungshilfen und -tipps direkt und auf die jeweilige Situation zugeschnitten, gegeben werden.
Bereits nach einigen Tagen einer solchen intensiven Beratung/Betreuung sind gewöhnlicherweise erhebliche Verbesserungen festzustellen.
Ähnlich verhält es sich mit anderen Verhaltensauffälligkeiten, wie beispielsweise Aggressivität und starke Unruhe, Konzentrationsschwierigkeiten, Ess-/Angst-störungen und chronischen Kopfschmerzen.

-- Gesundheitsamt!
Ist der Satz eine juristische Freikarte?
ZitatAlle Anwendungen ersetzen keinen Arzt oder Heilpraktiker, sie dienen lediglich zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte!
Oder spielt das keine Rolle (z.B. fürs Gesundheitsamt)?
Ich bin kein Jurist, kann mir aber vorstellen dass dieser kleine Kniff nicht ausreicht um juristische Folgen eines Heilungsversprechens zu vermeiden - so denn ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz festgestellt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html

Zitat
Was wäre z.B. mit Reinkarnationstherapie?
Folgende Aussage in der Werbung:
Zitat"Keine Leiden, keine Krankheit [...] (usw.) ist zufällig![...] Unsere körperlichen und psychischen Beschwerden sind unter Umständen nicht aktuell sondern eine Art seelischer Widerhall welcher sich über die Zeit hinweg nicht lösen konnte. Die Ursache liegt in einem anderen Leben. [...] unter Leitung des Hypnosetherapeuten gelangt man zu den Wurzelnder Probleme und zusammen können diese augelöst werden."

Das klingt schwamming und nirgends konkret - aber jeder der der deutschen Sprache mächtig ist wird aus dem Zusammenhang ein Heilungsverpsrechen von jeglichen Krankheiten ableiten. Auch ein Fall fürs Gesundheitsamt?  ???
Genau dieses wenig konkrete Geschwurbel ist der beste Schutz gegen eine Anzeige. Wenn man da nichts Anderes in der Hand hat (sexuelle Belästigung, schmutzige Behandlungsräume wenn z.B. auch Akupunktur oder irgendwelche medizinischen Sachen gemacht werden, etc.) ist da nichts zu machen. Vielleicht noch wenn mehrere Menschen durch die Therapie geschädigt wurden und das auch gutachterlich beweisen können.

Ratiomania

Zitat von: Landratte am 16. April 2012, 13:16:33
Zitat von: Ratiomania am 16. April 2012, 12:02:00
[...]

Was wäre z.B. mit Reinkarnationstherapie?
Folgende Aussage in der Werbung:
Zitat"Keine Leiden, keine Krankheit [...] (usw.) ist zufällig![...] Unsere körperlichen und psychischen Beschwerden sind unter Umständen nicht aktuell sondern eine Art seelischer Widerhall welcher sich über die Zeit hinweg nicht lösen konnte. Die Ursache liegt in einem anderen Leben. [...] unter Leitung des Hypnosetherapeuten gelangt man zu den Wurzelnder Probleme und zusammen können diese augelöst werden."

Das klingt schwamming und nirgends konkret - aber jeder der der deutschen Sprache mächtig ist wird aus dem Zusammenhang ein Heilungsverpsrechen von jeglichen Krankheiten ableiten. Auch ein Fall fürs Gesundheitsamt?  ???
Genau dieses wenig konkrete Geschwurbel ist der beste Schutz gegen eine Anzeige. Wenn man da nichts Anderes in der Hand hat (sexuelle Belästigung, schmutzige Behandlungsräume wenn z.B. auch Akupunktur oder irgendwelche medizinischen Sachen gemacht werden, etc.) ist da nichts zu machen. Vielleicht noch wenn mehrere Menschen durch die Therapie geschädigt wurden und das auch gutachterlich beweisen können.


Komisch. Vielleicht bin ich zu doof aber:

Zitat§ 1  (1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für
[...]
2. andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht, sowie operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.

Dies ist ja imho der Fall.

1) Behauptung man kenne die Ursache
2) Behauptung man kann die Ursache beseitigen

=> Beziehung zur Beseitigung der Krankheit für mich erkennbar.

Und dann halt:
Zitat
§ 3

Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

1.
   wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,[...]

Aber ich bin bestimmt ma wieder viel zu naiv...

Landratte

Zitat von: Ratiomania am 16. April 2012, 13:43:10

Was wäre z.B. mit Reinkarnationstherapie?
Folgende Aussage in der Werbung:
Zitat"Keine Leiden, keine Krankheit [...] (usw.) ist zufällig![...] Unsere körperlichen und psychischen Beschwerden sind unter Umständen nicht aktuell sondern eine Art seelischer Widerhall welcher sich über die Zeit hinweg nicht lösen konnte. Die Ursache liegt in einem anderen Leben. [...] unter Leitung des Hypnosetherapeuten gelangt man zu den Wurzelnder Probleme und zusammen können diese augelöst werden."

Das klingt schwamming und nirgends konkret - aber jeder der der deutschen Sprache mächtig ist wird aus dem Zusammenhang ein Heilungsverpsrechen von jeglichen Krankheiten ableiten. Auch ein Fall fürs Gesundheitsamt?  ???

(...)
Aber ich bin bestimmt ma wieder viel zu naiv...

Ich finde auch, dass sich solche Werbung nicht gehört, jede Werbung in der Betroffenen unberechtigte Hoffnung gemacht wird.
Trotzdem denke ich, dass die Aussage in dem zitierten Text allein nicht ausreichen würde. Vielleicht wenn der Hypno-Fritze gar keiner ist oder so. Aber dieses Drum-Rum-Geeier im Text... 

Hast mal den Link zu der Reinkarnationsbude? Vielleicht läßt sich da ja noch etwas anderes finden.

Chris224

Zitat von: Ratiomania am 16. April 2012, 13:43:10
Zitat von: Landratte am 16. April 2012, 13:16:33
Zitat von: Ratiomania am 16. April 2012, 12:02:00
[...]

Was wäre z.B. mit Reinkarnationstherapie?
Folgende Aussage in der Werbung:
Zitat"Keine Leiden, keine Krankheit [...] (usw.) ist zufällig![...] Unsere körperlichen und psychischen Beschwerden sind unter Umständen nicht aktuell sondern eine Art seelischer Widerhall welcher sich über die Zeit hinweg nicht lösen konnte. Die Ursache liegt in einem anderen Leben. [...] unter Leitung des Hypnosetherapeuten gelangt man zu den Wurzelnder Probleme und zusammen können diese augelöst werden."

Das klingt schwamming und nirgends konkret - aber jeder der der deutschen Sprache mächtig ist wird aus dem Zusammenhang ein Heilungsverpsrechen von jeglichen Krankheiten ableiten. Auch ein Fall fürs Gesundheitsamt?  ???
Genau dieses wenig konkrete Geschwurbel ist der beste Schutz gegen eine Anzeige. Wenn man da nichts Anderes in der Hand hat (sexuelle Belästigung, schmutzige Behandlungsräume wenn z.B. auch Akupunktur oder irgendwelche medizinischen Sachen gemacht werden, etc.) ist da nichts zu machen. Vielleicht noch wenn mehrere Menschen durch die Therapie geschädigt wurden und das auch gutachterlich beweisen können.


Komisch. Vielleicht bin ich zu doof aber:

Zitat§ 1  (1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für
[...]
2. andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht, sowie operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.

Dies ist ja imho der Fall.

1) Behauptung man kenne die Ursache
2) Behauptung man kann die Ursache beseitigen

=> Beziehung zur Beseitigung der Krankheit für mich erkennbar.

Und dann halt:
Zitat
§ 3

Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

1.
   wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,[...]

Aber ich bin bestimmt ma wieder viel zu naiv...

Der wird sich vermutlich mit diesem Satz aus der Affäre zu ziehen versuchen:

Zitat"....So können Erziehungshilfen und -tipps direkt und auf die jeweilige Situation zugeschnitten, gegeben werden...."

und dann ähnlich, vielleicht, könnte, intensive Beratung,
alles nur Tipps.
Allerdings bei Gericht würde ein Richter schon der "Aussage" auf den Grund gehen, aber da müsste es irgendwie erst mal hinkommen.