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Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar

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Begonnen von Tränchen, 03. April 2012, 07:55:05

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Tränchen

ZitatAbschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
02.04.2012, 16:53

Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).

Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.

Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über "stark auffällige" Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Quelle: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Foto: fotolia.com
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/abschirmung-von-elektrosmog-steuerlich-absetzbar-393905

Elfenstaub

2-3 Elfen, luftgetrocknet, mit dem Mörser zerstoßen bis die Konsistenz von Puderzucker erreicht ist: Elfenstaub!

Giftig wie Aspartam, süß wie Dihydroxymonoxid und nicht überdosierbar.

Ratiomania

Kann mir wer en ärtzlichen Gutachter und ein Dönerbiologe (is doch geil, einfach mal ein Nomen+ Biologe dransetzen und schon weis jeder wases is) vermitteln bzw. empfehlen das ich meine Verpflegungskosten da medizinisch eindeutig gerechtfertigt absetzen kann?  ???

PS: Der Erkankungsfall bei mir ist nicht Elektrosensibilität sondern chronische Dönerkharma-Unterversorsorgung mit verstärktem Energiebedarf-Grundverbrauch.

(Bisher keine schulmedizinsche Therapie dafür bekannt. Da bleibt mir nur die Dönertherapie  :'()

Ratiomania

Zitat von: Elfenstaub am 03. April 2012, 09:06:17
Esoterik - Der feuchte Traum der FDP

Über Tote nur Gutes! Die FDP ist tot, lang lebe die Vollkorn-FDP:P

Averell

ZitatIngenieurs für Baubiologie
???
Was macht der sonst? Schimmelforschung?

Ratiomania

Zitat von: Averell am 03. April 2012, 09:42:41
ZitatIngenieurs für Baubiologie
???
Was macht der sonst? Schimmelforschung?

Ich finds genial.

ZitatDie Bezeichnung ,,Baubiologe" ist nicht staatlich geschützt. Dies bedeutet, dass sich jeder, unabhängig von Ausbildung oder Praxiserfahrung, so nennen darf.
http://de.wikipedia.org/wiki/Baubiologie

Also: Einfach den Arzt deines Vertrauens eine Pseudokrankheit diagnostizieren lassen, sich selbst ein Gutachten als Baubiologe ausstellen und seinen Wahn (teilweise) vom Steuerzahler bezahlen lassen.

Averell

Okej, dann mache ich an der Baumschule eine Weiterbildung zum Bio-IT'ler und attestiere Dir Wahnvorstellungen aufgrund einer Überdosis von anonymen Internetprangern. Erkennbar an Deinen imaginären Tarifverhandlungen mit der Pharmaindustrie.

Müssen nur noch einen Weg finden das steuerlich absetzbar zu machen. Wir können das ja erstmal auf Deine Arbeitszeit anrechnen lassen.

Ratiomania

Zitat von: Averell am 03. April 2012, 10:05:29
Okej, dann mache ich an der Baumschule eine Weiterbildung zum Bio-IT'ler und attestiere Dir Wahnvorstellungen aufgrund einer Überdosis von anonymen Internetprangern. Erkennbar an Deinen imaginären Tarifverhandlungen mit der Pharmaindustrie.

Nö Nich nur die Pharmaindustrie. Es ist ein Industrie-Geheimgesellschsften-Konglomerat!


Zitat von: Averell am 03. April 2012, 10:05:29
Müssen nur noch einen Weg finden das steuerlich absetzbar zu machen. Wir können das ja erstmal auf Deine Arbeitszeit anrechnen lassen.

Ich denke ich rede nicht nur für mich, wenn ich sage es entstehen durchaus erhebliche Kosten an neuen Tischen und Tischplatten - nicht zu vergessen fast schon chronischer Harakiri von Gehirnzellen - verursacht durch eine schwere vollmanifestierte Bullshit-Sensibilität vieler hier anwesenden Mitkriminälen und Mitkriminälinnen.

Das sind über das Jahr erhebliche finanzielle Belastungen - die Rechnungen von den Möbelhäusern, Schreinern und Ärzten wegen akut-chronischen Kopfweh stapeln sich bei diesem Krankheitsbild. Eine Entlastung vonseiten des Fiskus wäre hilfreich, da viele - bzw. meiner Meinung nach alle - die versprochene und vertraglich zugesichterte Entlohnung vonseiten des oben erwähnten Konglomerats ausbleiben.

(An dieser Stelle sei auch an den immer noch nicht beendeten Streik erinnert.)


PS: Ähnlich der Krankheit der Elektrosensibilität ist kann von den Betroffenen nicht erwartet werden irgendeine Belastung hinsichtlich Bullshit zu vermeiden.

So wie man der elektrischen-magnetischen Killer-Strahlung in unserer heutigen modernen Mobilfunkversuchten-Gesellschaft entkommen kann entkommt man auch nicht dem Bullshit.

Überall in jedem Hinterwälder-Kaff oder auch Stadt lauern entweder Sekten, Homöopathen, Reiki-Meister o.ä. ganz zu schweigen von diversen klassichen Medien (Zeitungen, Fernsehen, Radio) und dem modernen Internet...

zwingenberger

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html

Da steht das Urteil im Volltext. Es ist zum Auswachsen. Eine privat hinzugezogene Gynäkologin attestiert "Elektrosensibilität", ein "Baubiologe" faselt etwas von erhöhten Strahlungswerten, und schon kann die Klägerin über 17.000 € dafür absetzen, dass sie ihre Wohnung zu einer Art Strahlungsbunker umbauen lässt. Kein Mobilfunkempfang möglich, alle Emissionen von Radio- und Fernesehgeräten der Nachbarn (!) abgeschirmt... was macht die Frau eigentlich im Freien?

Hätte die Finanzverwaltung hier mit mehr Nachdruck prozessiert, anstatt sich nur flau auf eine amtsärztliche Untersuchung zu kaprizieren! Das FinG hatte selbst offensichtlich null Problembewusstsein mitgebracht.

Antitainment

Bitte nicht zu dolle hauen, ich bin Jura-Noob, aber ist damit nun ein Präzedenzfall geschaffen worden, der weiteren Versuchen in dieser Richtung Tür und Tor geöffnet hat, sprich kann nun der Steuerzahler aufgrund des vorliegenden Urteils für weitere Nonsensezahlungen belangt werden?
Zahlen, Statistiken ... das ist alles total Sarrazin! Ihr müsst richtig fühlen! FÜHLEN! Darum geht es.

Nogro

Vielleicht ist das Urteil für die Gemeinschaft sogar finanziell vorteilhaft. Eine psychatrische Behandlung mit Unterkunft in einer geschlossenen Anstalt dürfte erheblich teurer werden  :grins2:
Es genügt nicht, keine Ahnung zu haben. Man muss auch dagegen sein (Hermann Hinsch)

Ratiomania

ZitatAusweislich eines von der Klägerin zu den Akten gereichten Gutachtens der Ärztin A vom 02.02.2009 litt die Klägerin seit 3 Jahren zunehmend unter Migräne und Tinnitus. Die Ärztin diagnostizierte insoweit eine ausgeprägte Elektrosensibilität.

Geil! Seit wann muss sich Justizia nimmer an Fakten abrackern?

Den auf der These es gäbe die Diagnose "Elektrosensibilität" und damit die Krankheit einschließlich Therapie bzw. Präventionsmaßnahmen begründet sich nach meiner laienhaften Meinung doch das Urteil, oder?

Zitat[...]a. Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird gemäß § 33 EStG auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung nach Abs. 3 übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. [...]


Tatsächliche Gründe!!

Ergo: Elektrosensibilität als eigentliche selbstständige Krankheit (und nicht als eine Form der Hypochondrie)  ist laut diesem Urteil dann wohl eine Tatsache.

Oder bin ich juristisch aufm falschen Ast:

Zitatb. In ständiger Rechtsprechung geht der BFH davon aus, dass Krankheitskosten --ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung-- dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit (z.B. Medikamente, Operation) oder mit dem Ziel getätigt werden, die Krankheit erträglich zu machen, beispielsweise Aufwendungen für einen Rollstuhl[...]

Wenn ich nun sag: Hypochondrie[/b] is ne (psychische) Krankheit darf ich dann egal was für lustige Fantasie-Krankheit (z.B. Morgellonen, Elektrosensibilität, chronische Döneritis, Proteothesaurismose, Hackbraten, Hämopyrrollaktamurie, Zahnherd, Popel, Chronische Kieferostitis, Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung, etc.etc.etc) mir Haufenweise unnützes teueres Zeug erwerben und ein teil übernimmt der mysteriöse "kleine Mann von der Straße"?

Also gibts für mich zwei denkbare Möglichkeiten, was das Gericht nun zum Thema meint:


Option 1:

Elektrosensibilität ist eine eigentständige Krankheit (tatsächlicher Grund) verursacht durch böse Energieschwingungen


Option 2:

Elektronsensibilität ist ne Unterart der Hypochondrie, also einer psychischen Krankheit und als solche muss gemäß § 33 EStG und "ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung" jeder draufzahlen wenn die Kosten für Prävention/Heilung zu groß werden/sind.

Oder

Option 3:

Ratio hat die Justizerei totaaaaaal falsch verstanden und ein mieses Textverständnis!