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Begonnen von zwingenberger, 20. Januar 2012, 10:02:35

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zwingenberger

Da stand doch in einem Grundstückskaufvertrag folgender Gewährleistungsausschluss:

ZitatDer Käufer hat etwaige Einwirkungen aller Art und gleich welchen Umfangs, insbesondere
durch Elektrosmog, elektrischer Strahlung, Lärm, Erschütterung und Funkenflug, die von
den Bahnanlagen, von dem Bahnbetrieb sowie den auf Bahngeländen befindlichen Telekommunikationsanlagen
auf den Kaufgegenstand einwirken können, entschädigungslos
zu dulden.

An Chemtrails und Erdstrahlen hat keiner gedacht  :D

Averell

Na hoffentlich ist das Grundstück wenigstens nach Feng Shui ausgerichtet!

Belbo zwei

Wasseradern!...wer denkt an Wasseradern? >:(

P.Stibbons

So lange im Kleingedruckten nicht steht, dass man verpflichtet ist aus Artenschutzgründen einen kleinen Nymphentanzplatz einzurichten - jo mei  ::)

Nogro

Das Grundstück scheint in der Nähe einer Bahnlinie zu liegen, Rückleiter bei elektrischem Betrieb sind die Schienen, in geringerem Maße auch die Erde. Bedingt durch die hohen Ströme ist daher mit einer recht großen "Verschmutzung" der nahen Umgebung mit Erdströmen und magnetischen Feldern zu rechnen. Endlich mal ein Elektrosmog, der den Namen verdient und der auch Schaden anrichten kann.
Es genügt nicht, keine Ahnung zu haben. Man muss auch dagegen sein (Hermann Hinsch)

Dr. Ici Wenn

Zitat von: Nogro am 20. Januar 2012, 14:46:44
Das Grundstück scheint in der Nähe einer Bahnlinie zu liegen, Rückleiter bei elektrischem Betrieb sind die Schienen, in geringerem Maße auch die Erde. Bedingt durch die hohen Ströme ist daher mit einer recht großen "Verschmutzung" der nahen Umgebung mit Erdströmen und magnetischen Feldern zu rechnen. Endlich mal ein Elektrosmog, der den Namen verdient und der auch Schaden anrichten kann.

Jupp. Das direkte Wohnen an Eisenbahnlinien kann tatsächlich zu seltsamen elektrischen Phänomenen führen. *Wenn* es sich um so ein Grundstück handelt, ist die Klausel gar nicht mal so abwegig.

Omikronn

ZitatJupp. Das direkte Wohnen an Eisenbahnlinien kann tatsächlich zu seltsamen elektrischen Phänomenen führen. *Wenn* es sich um so ein Grundstück handelt, ist die Klausel gar nicht mal so abwegig.
Seltsame elektrische Phänomene kann ich bestätigen, 25m vor meiner wohnung geht ne Eisenbahnlinie vorbei. Als ich z.B. meinen alten Röhrenbildschirm noch hatte, zeigte der ca. 1 Min vorher Zuverlässig an, wann ein Zug vorbeifahren würde. Die Fahrleitung war ziemlich genau auf derselben Höhe wie der Röhrenbildschirm, zwischen Fenster und Fahrleitung ist nur Luft. Dies hat sich in immer stärker werdendes Flimmern des Bildes gezeigt bis der Zug dann an meiner Wohnung vorbeifuhr, dann war das Bildflimmern schlagartig wieder weg.
Don't try to argue with idiots, first they tear you down to their level, then they beat you with their experience.

hamer_nein_danke

das ist (war) in unserer Firma bekannt (Luftlinie ca. 30 - 50 Meter zu einer stark befahrenen Linie) - wir standen kurz davor, die Fassade mit Stahlnetz vor E-Smog zu schützen, weil das Flimmern der 21-Zöller nicht auszuhalten war (Anfang der 90er)

Averell

OOch dazu brauchten wir keine Bahnlinie. Erinnere mich noch gut an meine Zeit direkt an der Front und die Meldungen im Sommer "Hilfe! Mein Monitor spinnt! Alle 10 sec. fällt das Bild zusammen!!!"

Kurzer Kampf-Einsatz vor Ort, den selbstdrehenden Tisch-Ventilator ausgeschaltet und voilà, alles wieder gut. ;D