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Pox packages

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Begonnen von Dienstag, 14. November 2011, 08:07:39

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Dienstag


zwingenberger

Wie die Gesetzeslage da drüben aussieht, weiß ich nicht, aber alleine das Versenden wäre hier - in D - schon strafbar, weil es natürlich ohne die benötigte  Erlaubnis erfolgt (§§ 75, 44 IfSG). Wird jemand mit dem Zeug infiziert, kann es (gefährliche) Körperverletzung (§ 224 StGB) und ggf. Beihilfe dazu sein. Die Vorstellung, dass zum Zwecke der Verbreitung und nicht etwa zum Zwecke der Forschung und Entwicklung etc. versandt wird, muss dem Gesetzgeber als so fernliegend erschienen sein, dass es dafür gar keinen speziellen Straftatbestand gibt.

Merke: Es gibt größeren Irrsinn, als unsere Schulweisheit sich erträumt.

eissov

Man kann die Stellung der Sterne und Planeten in den nächsten 10000 Jahren vorausberechnen! Den Weg einer Stubenfliege aber nicht mal für 1 Sekunde!

Liebe Astrologen erklärt doch mal warum ein menschliches Schicksal soviel einfacher sein soll?