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Zentralrat Europäischer Bürger

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Begonnen von Hegel, 17. April 2011, 20:28:40

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Hegel

In der Hauptkategorie "Überzeugungssystem", Rubrik "Verschwörungstheorie", findet sich ein Beitrag, über die "Kommissarischen Reichsregierungen". Gemeint sind hiermit rechtsstehende Gruppierungen, die davon ausgehen, daß das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fortbesteht. Die Gründungen von BRD und DDR und die Wiedervereinigung werden als völker- und verfassungsrechtlich irrelevante Vorgänge angesehen. In dieser Sichtweise besteht auf dem Boden des Deutschen Reiches keine legale Staatlichkeit, was eine neue Reichsregierung erforderlich machen soll.

Diese Geschichtsinterpretation hat seit einiger Zeit eine neue organisatorische Ausprägung erfahren, den "Zentralrat Europäischer Bürger" (ZEB) und die von ihm gegründeten Organisationen und Institutionen (s. zum Vorsitzenden des ZEB EsoWatch-Portal, Themenhierarchie-Programmierer-Mustafa Selim Sürmeli).

Der "Clou" besteht nun darin, daß der ZEB nicht rückwärtsgewandt ist und sozusagen ein Revival des Deutschen Reiches versucht, sondern unter dem Banner der Menschenrechte nach dem Grundsatz "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus",  neue Staatlichkeit etablieren will.

Hierbei fungiert er gewissermaßen als Sammelbecken für die Bürgerinnen und Bürger und sieht sich als ihre Interessenvertretung. Nach eigenem Selbstverständnis ist er eine "karitative, unabhängig anonym-aktive und öffentlich-rechtliche Körperschaft nach deutschem Recht zur Wahrung, Umsetzung und Schutz sowie Förderung der Menschenrechte für das bürgerliche Volk im Bund" (www.zeb-org.de.Startseite.Zugriff:2.4.2011). Er "steht für Menschenrechte und wird nach deutschem Recht und nach deutscher Verfassung tätig, unter keiner staatlichen Aufsicht und keiner staatlichen Gerichtsbarkeit unter eigener Immunität, der ZEB ordnet und verwaltet unter eigenem Gesetz vergibt Ämter und Aufgaben selbständig und darf Steuern erheben."(www.zeb-ord.de, Rubrik "ZEB", Zugriff:2.4.2011).

Der ZEB beansprucht für sich einen exterritorialen Status, ähnlich dem einer ausländischen Botschaft. Dies liegt durchaus in der Logik dieser Geschichtsauffassung. Wenn man die jüngere deutsche Geschichte als bloße Machenschaft der Besatzungsmächte begreift, dann ist es folgerichtig, die vorhandenen staatlichen Institutionen als illegal und nichtweisungsbefugt zu betrachten. Wenn in diesem Zusammenhang von "deutschem Recht" oder "deutscher Verfassung" die Rede ist, dann sind natürlich nicht das Grundgesetz oder die bundesrepublikanischen Gesetze gemeint, sondern eigene Vorstellungen des ZEB.

Diese Bürgerrepräsentanz hat 2 "Behörden" als Exekutivorgane gegründet, das "Deutsche Amt für Menschenrechte" und das "Deutsche Paßamt" (s. hierzu www.deutsche-amt.de). Als Judikative fungiert der "Internationale Gerichtshof für Menschenrechte", der angebliche Menschenrechtsverletzungen ahnden soll. Bekanntmachungen dieser Einrichtungen erfolgen auf einer Homepage, dem "Deutschlandanzeiger" (s.www.deutschlandanzeiger.com).

Die Betonung der Menschenrechte in diesem Zusammenhang erklärt sich aus der obigen Annahme, daß die Staatlichkeit in der Bundesrepublik keine legale Grundlage hat und daher staatliche Akte als Willkürmaßnahmen oder bestenfalls Handlungen ohne Kenntnis der wahren Gegebenheiten durch Unbefugte angesehen werden. In einem Schreiben an den Deutschen Richterbund vom 14.9.2007 anläßlich des 19. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstages und der dort geplanten Verleihung eines Menschenrechtspreises heißt es nicht ohne Sprachakrobatik:"Offensichtlich ist Ihnen nicht bewußt, daß Sie nicht wissen, was Sie dort veranstalten. Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten im Amt, die ausschließlich durch Richter und Staatsanwälte als Regierungskriminalität verübt werden können, indem UNRECHT legalisiert wird. (...). Aus diesem Grund fordert Sie der Zentralrat Europäischer Bürger im Hinblick auf die Opfer der Regierungskriminalität durch Menschenrechtsverletzungen auf, diesen Teil der Veranstaltung wegen Volksverhetzung abzubrechen, da die Opfer der Menschenrechtsverletzungen durch Irrtumsverrat verunglimpft und diskriminiert werden." (www.wemepes.ch, Rubrik "PDF-Liste, Stichwort "ZEB1", Zugriff:2.4.2011).

Im "Deutschlandanzeiger" findet sich auf der Startseite sogar ein "Internationaler Haftbefehl Nr.1", der sich gegen namentlich aufgeführte Polizeibeamte, Richter, Anwälte u. a. Personen richtet, die "am 11.03.2011 gegen 11.00 Uhr mit einem behaupteten Haftbefehl einem Menschen seine Rechte und seine Person geraubt hätten."(www.deutschlandanzeiger.com, Zugriff:2.4.2011). Ihnen werden verschiedene Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, das Grundgesetz, das Verwaltungsverfahrensgesetz sowie das Strafgesetzbuch zur Last gelegt.

Ausgestellt wurde dieser "Internationale Haftbefehl" vom o. e. "Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte". Die Anrufung dieses "Gerichts" kann ganz unbürokratisch erfolgen. Anwaltliche Konsultationen, Benennung von Zeugen, Vorlage von Beweismitteln u.a. juristisches Procedere sind völlig unnötig. Es genügt die Einreichung eines "Schutzantrages/Formblatt Amtshilfe" beim "Deutschen Amt für Menschenrechte" (s.www.deutsches-amt.de, Rubrik "Gerichte").

Bei diesem Vorgang wird nun ein interessantes Phänomen deutlich, das sich wie ein roter Faden durch die zugänglichen ZEB-Materialien zieht. Diese Organisation redet, um die Indianersprache zu gebrauchen, "mit gespaltener Zunge". Auf der einen Seite werden die geltenden Gesetze als rechtlich nicht fundiert angesehen. Andererseits wird eben aufgrund dieser Gesetze ein "Haftbefehl" erlassen.

Der ZEB ist nun aber keine Organsaton, die nur Papier produziert, sondern es werden in den Quellen auch Aktionismus und eine gewisse Konfrontationsbereitschaft deutlich. Man kann dies einer Anzeige bei der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe vm 20.1.2008 entnehmen. Einige Tage zuvor waren "Kommissare des ZEB für Menschenrechte aus verschiedenen Bundesländern kommend" (www.wemepes.ch., Rubrik "PDF-Liste, Stichwort "ZEB-StA-Stg-110108, Zugriff 2.4.2011) bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorstellig geworden, um "massenhafte Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen und Straftaten im Amt" (ebenda) durch eben diese Behörde zu untersuchen. Ihnen wurde der Zutritt zu den Amtsräumen verweigert, "so daß die Kommissare des ZEB die Polizei auf der Notrufnummer 110 herbeirufen musste, um die Rechtswidrigkeit zu beenden."(ebenda). Diese Maßnahme brachte allerdings nicht den gewünschten Erfolg. Die eingetroffene Polizeistreife agierte nicht wie gewünscht, sodaß die "Kommissare" weitere Hilferufe über 110 absetzten.

In diesem Szenario, das aus einem Laurel&Hardy-Film stammen könnte, wird wiederum das o. e. "Doppeldenken" Orwellscher Prägung deutlich. Zum einen wird die Legalität von Behörden angezweifelt, zum anderen aber sucht man bei staatlichen Einrichtungen Schutz und erkennt sie damit an.

Zum zweiten wird deutlich, daß diese Denkweise einen Mechanismus selbsterfüllender Prophezeiung eingebaut hat. Wenn diese Auffassungen ernst nehmen würde, dann müßte man sich eigentlich sagen, daß solche Aktionen sinnlos sind, da ja die Justiz- und Strafverfolgungebörden nichts als Menschenrechtsverletzungen produzieren und somit kein Erfolg zu erwarten sein kann. Dieses Vorgehen ähnelt dem Versuch, den Teufel bei seiner Großmutter verklagen zu wollen.

In den Materialien wird noch ein anderer Aspekt sichtbar, der sehr bedenklich stimmt. Dem "Deutschen Amt für Menschenrechte" ist ein "Deutsches Paßamt" zugeordnet, das Ausweise ausstellt. Diese Dokumente gäben dem Antragsteller "Ihren Familiennamen zurück und Sie sind rechtlich wieder eine natürliche Person mit allen Rechten und Pflichten gemäß geltendem deutschen Recht BGB §1". (www.deutsches-amt.de, Rubrik "Ämter-Deutsches Paßamt", Zugriff 2.4.2011). Klickt man auf den entsprechenden "Antrag PDF" auf dieser Seite, dann wird deutlich, daß es sich nicht um einen Personalausweis im landläufigen Sinne handelt, sondern um einen Mitgliedsausweis des ZEB. D.h. mit der Beantragung des Ausweises ist eine Mitgliedschaft in dieser Organisation gekoppelt.

Von den Mitgliedern wird eine völlige Unterordnung unter die Entscheidungen des ZEB verlangt. Das Mitglied erkennt "den Zentralrat Europäischer Bürger als obersten Rat für den Schutz und die Wahrung der Gesetze nach Völkerrecht an. Seine Empfehlungen, Richtlinien und Beschlüsse sollen für mich fortan einzig als handlungs- und weisungsgebend gelten."(ebenda, Antrag PDF, Zugriff 2.4.2011).

Den Erläuterungen auf dieser Seite ist zu entnehmen, daß sie als "Amts-, Dienst- oder Gemeinschaftsausweise" (ebenda) ausgestellt werden. Das gezeigte Exemplar ist der "Amtsausweis" eines "Kommissars für Menschenrechte". Auf der Rückseite sind unter Berufung auf das Grundgesetz verschiedene "Ermächtigungen" aufgeführt, u.a. die Benutzung von Martinshorn und Blaulicht, die Möglichkeit Verhaftungen vorzunehmen und "Waffenträger, Waffenschein und Waffengewalt" (ebenda). Letzteres ist wohl so zu verstehen, daß ein solcher "Kommissar", der im übrigen "Vollimunität" genießen soll, Waffen tragen und auch benutzen darf.

Es wäre m. E. falsch, diese Gruppierung bloß als eine skurrile Politsekte u.a. anzusehen. Aufgrund der sehr bedenklichen Momente, die in den zugänglichen Quellen deutlich werden, wird man diese Leute ernst nehmen und als potentiell gefährlich betrachten müssen. Insofern erschiene es mir sinnvoll, den o. e. Artikel zu ergänzen.



Warze

Mir fällt auf, dass alle derartigen Seiten, ob KRR oder ZEB, ausgesprochen schlecht gestaltet sind.
"One thing's sure: Inspector Clay is dead- murdered- and somebody's responsible!"

hic fuit

Zitat von: Hegel am 17. April 2011, 20:28:40
...
Es wäre m. E. falsch, diese Gruppierung bloß als eine skurrile Politsekte u.a. anzusehen. Aufgrund der sehr bedenklichen Momente, die in den zugänglichen Quellen deutlich werden, wird man diese Leute ernst nehmen und als potentiell gefährlich betrachten müssen. Insofern erschiene es mir sinnvoll, den o. e. Artikel zu ergänzen.
Vielen Dank für die ausgiebige Recherche!

T-M

Die gleiche oder eine ähnliche "Organisation" scheint es auch unter dem Namen "Europäisches Zentrum für Menschenrechte" (kurz: EZfMR) zu geben, gerne auch in der Kombination ZEB-EZfMR. Auf den ersten Blick versuchen sie wohl, einen auf seriös zu machen, aber wenn man ein bisschen tiefer schaut, kommt die typische KRR-Denke zum Vorschein. So heißt es:

ZitatDie BRD ist ein wirtschaftliches Gebilde unter Militärhoheit und besitzt inzwischen seit 1990 weder ein gültiges Grundgesetz noch eine in freier Entscheidung des deutschen Volkes gewählte Verfassung. Man kann also ein Verfahren ohne die wesentliche verfassungsrechtliche Grundeigenschaft eines Rechtstaates nicht betreiben, denn kein Gesetz ohne Verfassung und keine Verfassung ohne die Legitimation durch das Volk
Quelle: http://www.mmgz.de/daten/ZEB-EZfMR-2009-06-09-Offener-Brief-Presse.pdf

Die Vorstellung, Deutschland sei kein richtiger Staat sondern nur ein unrechtmäßiges "wirtschaftliches Gebilde" ist ja ganz typisch für eine KRR. Wo manch andere KRR von der "BRD GmbH" spricht, spricht ZEB-EZfMR von der "BRuVZiTD", der "Bundesrepublik und Verwaltungszonen in Teildeutschland". die Idee dahinter scheint aber die gleiche zu sein.

Ich werde mir das morgen vielleicht nochmal genauer anschauen, aber im Moment erscheint es mir lediglich wie die werweißwievielte Spielart einer KRR (es gibt den Unsinn ja in diversen Varianten; irgendwo bin ich z. B. über eine gestolpert, die auch die Weimarer Republik ablehnte und sich gleich aufs Kaiserreich berief). Auch wenn man in diesem Fall nicht vorgibt, eine "Reichsregierung" zu sein, wohl um nicht Gefahr zu laufen, in die rechte Ecke gestellt zu werden: Es scheint mir so ziemlich der gleiche Unsinn in einer neuen Verpackung zu sein.

Hegel

Betrachtet man sich die Entwicklungen der letzten Wochen, dann kann man beim ZEB einige Veränderungen beobachten.

Zunächst ist bemerkenswert, daß die Organisation personellen Zulauf zu verzeichnen hat. Der ZEB versucht durch sogenannte "Landesämter für Menschenrechte" in den Bundesländern präsent zu sein. Vergleicht man die aktuelle Version von http://deutsches-amt.de, Rubrik "Ämter-Ämter für Menschenrechte". Zugriff 10.6.2011, mit einer früheren Version (www.deutsches-amt.de, Rubrik "Ämter-Kontakte Landesämter". Zugriff 13.4.2011), dann hat sich die Zahl dieser Einrichtungen erhöht, nämlich von 5 auf 10. Begleitet wurde diese Entwicklung von einer Zunahme der Zahl der Funktionäre, die diese "Landesämter" leiten.

Zum zweiten hat der ZEB seine "Aufgabengebiete" definiert. In seinem Verkündigungsorgan "Deutschlandanzeiger" wurde ein "Gesetz über die Volks-Kommission für die Wirksamkeitsfeststellung der Behörden in Deutschland" veröffentlicht, in dem Problembereiche benannt sind, die mit Hilfe bestimmter Kommissionen bearbeitet werden sollen (s.www.deutschlandanzeiger.com, Rubrik "Amtsblatt". Zugriff 8.6.2011). Hierunter befinden sich so delikate Missionen wie "Sittlichkeitsprüfung von Politikern und Ministern" (s. ebenda, Artikel 6).

Ein dritter Punkt, der einen neue Qualität gewonnen hat, betrifft die Frage des Waffentragens der "Beamten" des ZEB, der sogenannten "Kommissare für Menschenrechte".

Auf früheren Versionen der Webseite des "Deutschen Amtes für Menschenrechte" war bereits ein "Dienstausweis" dieser "Kommissare" abgebildet, aus dem hervorging, daß diese Leute bewaffnet sein und von den Waffen auch Gebrauch machen können. Dieser Punkt ist in neueren Veröffentlichungen sozusagen bestätigt und vertieft worden.

Im "Deutschlandanzeiger" findet sich ein "Beschluß des Rates der Weisen für betreffend der bewaffneten Staatsmacht" (ebenda), in dem der Bundesrepublik als privatrechtlichem Konstrukt das Recht abgesprochen wird, bewaffnete Organe zu unterhalten.

In der gleichen Quelle ist ein "Kommissargesetz für Deutschland" publiziert, in dem es unter anderem heißt: "§ 1 (1) Die Kommissare in Deutschland als Ganzes sind eine, bewaffnete, nach dem Muster der Gendarmerie organisierte Wach- und Schutzkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zum Schutz und zur Wahrung, Förderung und Umsetzung der universalen Menschenrechte. Die Entscheidungen der Kommissare sind sofort unverletzlich, unveräußerliche und sofort vollstreckbare Gesetze." (ebenda. Schreibfehler im Original vorhanden-Hegel).

T-M

Ürks, das wird so langsam unheimlich. Auch wenn die "Gesetze" nicht das Papier wert sind, auf dem sie (wenn überhaupt) gedruckt wurden.

Ich wundere mich immer noch, dass es tatsächlich Leute gibt, sie an so etwas glauben, und anscheinend sind es nicht einmal allzu wenige.

Vielleicht hätte dieser "ZEB" doch einen eigenen Artikel verdient?

Allerdings ist mir die Struktur noch nicht klar: In wie weit hängen z. B. der ZEB aus Stade mit dem ZEB-EZfMR aus Schlesweig zusammen? War das zweite eine "Vorgängerorganistaion" des ersten? Leider neigen solche "Organistaionen" gerne zu einer recht wirren Struktur, durch die niemand mehr durchblickt (vermutlich nicht ganz unabsichtlich).

Nachtrag:

ZitatDie universale Menschenrechtsverfassung der Grundrechtsträger vom 22.11.2009 ist am 15.12.2009 notariell an das Bundeskanzleramt, Bundespräsidialamt, Bundestag, Bundesrat und weitere Behörden der Bundesrepublik und der Länder zugesandt worden. Ein Widerspruch ist nicht erfolgt.
Quelle: http://deutsches-amt.de/rechtsfaehigkeit.html

Oho, keiner hat widersprochen, dann muss es also stimmen.

Gut, probiere ich auch einmal: Hat jemand etwas dagegen, dass ich neuer Kaiser des Heiligen Römischen Reiches werde? Wenn sich bis morgen, 20:00 Uhr, niemand meldet, gehe ich einfach mal davon aus, dass dem nicht der Fall ist. Es sei euch dann gestattet, mich ab diesem Zeitpunkt mit "Euer Hoheit" anzureden. ;D

Hegel

@T-M

Der ZEB und das EZfMR sind m.E. identische Organisationen. Beide sind in Stade ansässig und nicht in Schleswig. Diese Angabe erklärt sich wohl daraus, daß ein gewisser Jörg Erdmannsky, "Kommissar für Völker- und Menschenrecht" im EZfMR, in Schleswig wohnt.

Wenn man bei Google den Suchbegriff "Europäisches Zentrum für Menschenrechte" eingibt, dann findet man einen Verweis auf einen Text "Nachhilfe/Erklärung zum Völker- Menschenrecht (Schüler/Lehrerversion)" auf www.fuer-deutschland.net, der von Erdmannsky stammt. Hier ist eine Adreße in Schleswig als seine Wohnanschrift angegeben. Bei der Suche findet man eine andere Quelle, "Bürgerkommission für Menschenrechte", auf www.demokratie-spiegel.de. Hier ist dann die Adreße in Stade als Sitz des EZfMR angegeben. Diese Bezeichnung scheint aber keine Verwendung mehr zu finden. In den aktuellen ZEB-Materialien ist von "Internationales Zentrum für Menschenrechte" die Rede.

Die Ausführungen zur "Rechtsfähigkeit" des ZEB werden anscheinend aus dem "Friedensdienstleistungs-vertrag mit dem Bundeskanzleramt" (s.www.deutschlandanzeiger.com, Rubrik "Amtsblatt". Zugriff 12.6.2011) hergeleitet. Mit diesem Vertrag soll die rechtliche Stellung des ZEB anerkannt werden. In einem Begleitschreiben an die Bundeskanzlerin vom 8.2.2011 heißt es bzgl. der Gültigkeit dieses Vertrages:"Die salvatorische und konkludente Frist für den Friedensdienstleistungsvertrag beträgt 3 Wochen nach Eingang. Nach dieser Frist gilt der Vertrag als Notstandsgesetz kommissarisch als gültig." (ebenda).

T-M

Danke für die Infos.

Ich habe auch den Eindruck, dass die Bezeichnung EZfMR aktuell nicht mehr verwendet wird; sucht man danach, stellt man fest, das viele Links mittlerweile ins leere laufen.

Allerdings ist bei diesem "offenen Brief" für die "Bürgerplattform ZEB-EZfMR" eine Adresse in  Schleswig angegeben: http://www.mmgz.de/daten/ZEB-EZfMR-2009-06-09-Offener-Brief-Presse.pdf Das unten zwischen den Unterschriften eingefügte Siegel oder Logo Sürmelis als "High Commissioner of Human Rights" lässt allerdings vermuten, dass es sich tatsächlich um die gleiche "Organisation" handelt.

Es ist also tatsächlich so, dass dieser ominöse ZEB der Ansicht ist, die Regierung habe dem "Vertrag" zugestimmt, weil sie innerhalb von 3 Wochen nicht widersprochen hat. Das ist fast so unsinnig wie die KRR damals, die Briefe als Einschreiben mit Rückschein an die Amerikanische Botschaft geschickt haben und den Rückschein dann als Bestätigung des Briefinhalts ansahen (was schon alleine deswegen keinen Sinn macht, weil ein Rückschein bekanntlich schon bei der Zustellung des Briefes ausgefüllt und an den Absender zurückgeschickt wird, bevor der Empfänger überhaupt Gelegenheit hat, den Brief zu öffnen).

Hegel

Beschäftigt man sich mit den Aktivitäten des ZEB im internationalen Vergleich, dann stellt man erstaunt fest, daß es in den USA gleichartige Gruppierungen gibt, die unter der Bezeichnung "sovereign citizen movement" ("Bewegung souveräner/unabhängiger Bürger") zusammengefaßt werden (s. hierzu die Homepage der amerikanischen "Anti-Defamation League", www.adl.org, Rubrik "Extremism-Extremism in America-Movements-Sovereign Citizen Movement", Zugriff 21.6.2011). Der ZEB stellt eine Zusammenfassung von Elementen dar, die bei diesen amerikanischen Organisationen anzutreffen sind.

Eine Gemeinsamkeit besteht darin, daß die jeweils bestehenden staatlichen und verfassungsmäßigen Ordnungen als illegal angesehen werden. Die Begründungen für diese Sichtweise sind aufgrund der unterschiedlichen Geschichte beider Länder freilich verschieden. Während der ZEB seine Vorstellungen vor der Folie des 2. Weltkrieges und der Nachkriegszeit (Fortbestand des Deutschen Reiches, kein Friedensvertrag, Grundgesetz statt Verfassung usw.) entwickelt, fokussiert sich sein amerikanisches Pendant auf die (Fort)Entwicklung der Verfassung durch Zusätze, die "Amendements".

Diese Ergänzungen/Korrekturen/Erweiterungen werden als politisch-rechtliche Manipulationen bewertet, die den souveränen Bürger in seinen Rechten zugunsten staatlicher Instanzen auf der Ebene des Einzel- bzw. Bundesstaates schmälern. Der freie Bürger unter freiem Himmel, vom dem bei der Gründung der Vereinigten Staaten die Rede gewesen sein soll, wurde sozusagen sukzessive entrechtet, geknechtet und mit einer unsichtbaren Bande juristischer Fesseln umgeben.

Eine zweite Gemeinsamkeit betrifft die eigentliche Rechtsgrundlage, die angewendet werden soll. Der ZEB beruft sich in diesem Zusammenhang auf ein nicht näher bestimmtes oder bezeichnetes "Deutsches Recht". Die amerikanischen Pendants beziehen sich auf das "common law", das in der Geburtsstunde der amerikanischen Republik gültig gewesen und im Laufe der Zeit ebenfalls "verwässert" worden sein soll. Gemeint ist hiermit ein Recht, das auf Herkommen und Gewohnheit sowie Gerichtsentscheidungen basiert, im Gegensatz zum "statue law", dem kodifizierten Gesetz. Die "sovereign citizens" fühlen sich allein diesem "common law" unterworfen.

Dieses Rechtsverständnis führt zu einem weiteren gemeinsamen Element, der Einsetzung von Gerichtshöfen, die vermeintliche Rechtsverletzungen ahnden sollen. Im Falle des ZEB ist das der "Internationale Gerichtshof für Menschenrechte". In den USA ist analog die Gründung von "common law courts" zu beobachten gewesen.

Als weiteres gemeinsames Element ist die Aufstellung polizeiähnlicher Formationen zu nennen. In den USA gab es die "Civil Rights Task Force" und die "Constitution Rangers". Für den ZEB sind "Kommissare für Menschenrechte" unterwegs.

Auch in "taktischer Hinsicht" bestehen Übereinstimmungen. In den USA wurde seit den 70er Jahren eine Umgangsweise mit Behörden und ihren Mitarbeitern entwickelt, die als "paper terrorism" bezeichnet wird. Gemeint ist hiermit zum einen, Behörden und Gerichte mit Vorgängen zuzupflastern, die Arbeitskapazitäten für sinnlose Vorgänge binden sollen und zum anderen unliebsame Behörden-mitarbeiter mit Strafanzeigen, Pfändungsersuchen u.ä. Aktionen zu nerven und einzuschüchtern.

Eine ähnliche Praxis kann man auch bei ZEB erkennen, wie die aktuelle Homepage des "Deutschen Amts für Menschenrechte" (s.http://deutsches-amt.de. Zugriff 22.6.2011) zeigt. Gegenwärtig findet sich hier (s. ebenda, Rubrik "Laufende Anträge". Zugriff 22.6.2011) z. B. ein "Antrag auf Anerkennung beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Wien" betr. die Anerkennung als Religionsgemeinschaft nach dem Staatskirchenrecht vom 27.5.2011 oder ein weiteres Ersuchen betr. "Übertragung der gesamten deutschen Vermögenschaften, Rechte und Interessen" vom 30.5.2011, der an diverse österreichische Behörden und ausländische Botschaften verschickt wurde.















T-M

Danke für diesen Beitrag!

Ich wusste bereits, dass es in den USA solche Organisationen gibt, und das schon länger. Wenn ich mich richtig erinnere, kamen sie wohl im Kalten Krieg auf und vertraten damals unter anderem die verschwörungstheoretische Ansicht, die US-Regierung sei eine von der Sowjetunion eingesetzte Marionettenregierung und die Verfassungszusätze den Zweck hätten, die ursprüngliche Verfassung auszuhebeln und dieser Regierung Kontrolle über Staat und Bürger zu verschaffen. Es ist in irgendwie ironisch, dass die US-Verfassung bereits in der von diesen Organisationen als einzig verbindlich angesehen ursprünglichen Fassung bereits festlegt, auf welche Weise Verfassungsänderungen durchzuführen sind (wie bei Verfassungen allgemein üblich), also bereits Verfassungsänderungen vorsah.

Über einen Vergleich zu den deutschen KRRs und KRR-nahen Organisationen wie dem ZEB habe ich bisher allerdings noch nicht nachgedacht. Es stimmt aber, dass es erstaunliche Parallelen gibt.

Das finde ich recht interessant, da ich schon länger darüber nachgedacht habe, ob es wohl in anderen Ländern vergleichbare Organisationen und Ansichten gibt.

Hegel

@ T-M :

Die Parallelen zwischen dem ZEB und den "sovereign citizens" lassen den Schluß zu, daß es Gedankenmuster gibt, die länderüber-greifend anzutreffen sind. Ihre konkrete Ausprägung oder Füllung erfahren sie durch die jeweilige Geschichte und Kultur des betreffenden Landes.

Gemeinsam ist diesen Anschauungen offenbar der "metaphysische Blick", d. h. eine Sichtweise, die "durchschaut", daß Institutionen oder Ereignisse nicht das sind, für das sie offiziell gelten oder ausgegeben werden. Dieser "metaphysische Blick" kann sich auf sehr unterschiedliche Sachverhalte richten, wie Ereignisse (z. B. Kennedy-Ermordung), einzelne Behörden (z. B. "Kinderklau"-Thematik), spezielle Staaten (z. B. ZEB) oder globale Herrschaftsverhältnisse (z. B. geheime Weltregierungen).

Vom ZEB gibt's eine interessante Neuigkeit zu berichten. Das im "Deutschland-Anzeiger" unter der Nr. 4/2011 veröffentlichte "Kommissargesetz für Deutschland" ist von der entsprechenden Internetseite entfernt worden (s. http://deutschlandanzeiger.com, Amtsblatt. Zugriff 3.7.2011).

Es scheint so, als ob die Diskussionen in diesem Forum auch in solchen Kreisen interessierte Leser finden.

T-M

Deine Überlegungen stimmen sicherlich; doch was du beschreibst ist wohl das Grundkonzept, dass allen Verschwörungstheorien zugrunde liegt: Die Anhänger einer VT glauben, die vermeintliche Verschwörung durchschaut zu haben (das, was du als "metaphysischen Blick" bezeichnest). Das führt wiederum unter anderem zu einem Überlegenheitsgefühl gegenüber den übrigen Menschen, die nach Ansicht der VT-anhänger Opfer der Verschwörung sind und glauben, was diese ihnen weismachen will.

Dass Verschwörungstheorien auch in anderen Ländern verbreitet sind, daran besteht denke ich kein Zweifel, diese Gedankenmuster tauchen sicherlich weltweit auf.

Allerdings scheinen die Parallelen zwischen "sovereign citizens" und den Vertretern der Ansicht, die deutsche Regierung sei keine Regierung, sondern eine illegale BRD-GmbH oder dergleichen, über den Umstand, dass beides Verschwörungstheorien sind, hinauszugehen. Das wiederum fand ich bemerkenswert.