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Schweizer Eigentor für die Homöopathie

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Begonnen von Chili, 23. März 2011, 14:44:24

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Chili

http://www.scienceblogs.de/geograffitico/2011/03/eigentor-fur-die-homoopathie.php

Zitat[...] die Schweizer Homöopathen bekommen jetzt noch ein ganz anderes Problem. Sie können nämlich ihre Dienstleistungen gar nicht ausreichend abrechnen.

Denn das Tarifsystem ,,TarMed" (in der aktuellen Fassung vom 3.4.2010) sieht für homöopathische Konsultationen (unter den Abrechnungsziffern 00.1770, 00.1780 und 00.1790) eine maximale Gesamtdauer von 180 Minuten alle 6 Monate vor. Für ,,klassische Homöopathie" reicht das jedoch bei weitem nicht aus.

Eine Grundkonsultation mit ausgiebiger Erhebung der Anamnese (Vorgeschichte), Einordnung und Kategorisierung der beschriebenen Symptome und Ermitteln des passenden ,,Medikaments" dauert im Regelfall 2.5 bis 3 Stunden. Damit ist dann die Zeit für ein Halbjahr schon aufgebraucht. Nachkontrollen, wie sie in der Homöopathie normalerweise nach 4-6 Wochen vorgesehen sind (und die zwischen 30 und 90 Minuten dauern sollen), sind da schon nicht mehr 'drin. Und wenn der Patient innerhalb von weniger als 6 Monaten nochmal krank wird, kann der Homöopath ebenfalls nichts mehr abrechnen.

Nun könnte man auf die Idee kommen, der Homöopath könne doch einfach - wie bisher - dem Patienten eine Privatrechnung ausstellen. Geht aber nicht! Denn gemäss den ,,TarMed" zugrunde liegenden Gesetzen darf keine über die von den Krankenkassen übernommenen Pflichtleistungen hinausgehende Leistung zusätzlich privat in Rechnung gestellt werden (sog. ,,Tarifschutz").


rincewind

War doch meine Rede von Anfang an. Lasst sie in die Kassen. Und ein großes Wehklagen wird ansetzen.

Adromir

Da sieht man doch schön, wie weit diese Lobyyverbände wirklich denken