Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Wie bescheuert ist denn das?

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von Enkidu, 14. Januar 2011, 08:25:00

« vorheriges - nächstes »

rincewind

Zitat von: heterodyne am 15. Januar 2011, 20:54:08
Das muß aber nicht der Tag des Zeugungsaktes sein. Kann im Extremfall 4 Tage später sein  ??? ... Auch blöd

... und vielleicht ganz woanders auf der Erdkugel ...

Belbo

@ahmed....es ging mehr um den Reim. Das Zitat soll nur belegen wie tief der Glaube an die Astrologie in das mneschliche Leben eingreifen kann.

lg
Belbo

71hAhmed

Verzeih, dass mir der dezent versteckte Reim entging.*Reue*

Und wie tiefgreifend der Glaube an Astrologie oder andere derartige Systeme Menschen beeinflussen kann, weiss ich ziemlich gut, allerdings gibt es immer wieder neue Irrwege,die zu entdecken interessant ist.

Salaam, Ahmed

MindScape

Ich würde gerne einen der pre-apokalyptisch vom Himmel gefallenen Vogelschwärme kaufen. Oder hat hier noch jemand einen Maya-Kalender, der über 2012 hinausreicht??

Zurück zum Ausgangsproblem: der BGH fällt in Zivilsachen gerne mal mit etwas seltsamen Urteilssprüchen auf. Hier folgt er wieder seiner schon bekannten Argumentationslinie: Vertragsfreigheit geht über alles. Dh., ich kann als voll geschäftsfähiger Mensch mit anderen voll geschäftsfähigen Menschen beliebige Verträge abschließen.

Das Problem ist aber: War der Liebeskranke voll geschäftsfähig?? Liebeskummer kann tatsächlich die gleichen Symptome wie ein Drogenentzug (mit zwanghaftem Verhalten, Depression, eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit und verminderter Steuerungsfähigkeit etc. pp) hervorrufen. Und die Tatsache, daß ein "normalerweise völlig normaler Mitbürger" in seiner Verzweifelung zu einer Wahrsagerin gegangen ist, sich also derartig anormal verhalten hat, lässt mE. von einer krankhaft verminderten Steuerungsfähigkeit ausgehen.

Und so hat sich der BGH ja die Hintertür offengelassen:
ZitatAußerdem muss er prüfen, ob die Kartenlegerin die Zwangslage und das mangelnde Urteilsvermögen ihres Kunden ausgebeutet und damit gegen "die guten Sitten" im Sinne von Paragraf 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoßen hat. Sollte die Frau sittenwidrig gehandelt haben, kann der enttäuschte Kunde auch die bereits an sie gezahlten Gebühren in Höhe von 35.000 Euro zurückfordern.

Nun würde mich mal interessieren, ob der BGH auch einem Kokainsüchtigen, der in so einem Zustand zu einem Dealer geht, der ihm für eine Linie das Auto abnimmt, sagen würde: ja Pech, Vertragsfreiheit. Bestimmt nicht. Unser Wahrsager-Inanspruchnehmer hätte lieber eine Woche Astro-TV schauen sollen. Aber dann hätte er sich aufgehängt und wäre nicht nur um 35 T€ ärmer.

»Ich sehe....« »Eine Frau?« »Ja, ich sehe eine Frau.« »Was tut sie, was tut sie?« »Sie kommt....« »Sie kommt zu mir zurück?« »Ja, ich sehe Ihre Frau, die zu Ihnen zurückkommt. Sie war nur mal beim Friseur.« So ein Dialog kostet dann 1.000 € + Mwst.