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Meinungsfreiheit in Österreich (geplante § 283 Änderung)

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Begonnen von Marsmensch, 29. Juni 2010, 14:28:35

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Marsmensch

In Österreich droht die schärfste Einschränkung der Meinungsfreiheit seit Jahrzehnten. § 283 STGB soll abgeändert werden. Das ganze ist jedoch so schwammig formuliert, dass ev. auch esowatch durch dieses Gesetz in Bedrängnis kommen könnte, wenn man es entsprechend auslegt.

Neufassung:

ZitatVerhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.



Hier die derzeit gültige Version:

ZitatVerhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.




Roadrunner

Naja, seh ich jetzt nicht so dramatisch. Ich finde die Neue Variante zumindest auf den ersten Blick sogar besser als die alte Version.

Das Gesetzt gilt ja schliesslich für alle... ;-)

Daggi

Volle Zustimmung ! Wieso sollte das irgendetwas mit Esowatch zu tun haben ? Wir berichten ja (auch) über solche verhetzenden Aktivitäten, insofern kann gehofft werden, dass unsere Beiträge in Zukunft dazu dienen können Hinweise für Ermittlungen gegen Verhetzer zu sein.

pünktchen

die deutsche version ist noch etwas schwammiger:

Zitat§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.   zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.   die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

- es gibt keinen katalog der gruppenkriterien, zumindest nach dem wortlaut könnten sich z.b. auch "die politiker", "die manager", "die polizei", "die richter" und ähnliche funktionsgruppen darauf berufen
- dafür muss die äusserung geeignet sein, den öffentliche frieden zu stören und nicht nur für eine breite öffentlichket wahrnehmbar sein
- "willkürmaßnahme" vs. "feindselige handlung" in österreich, das ist beides ähnlich schwammig

beide normen sind jedenfalls unbestimmt genug, um je nach interessenlage auch gegen legitime kritik missbraucht zu werden. da kann man nur auf vernünftige richter und staatsanwälte hoffen, aber ohne die helfen auch die besten gesetze sowieso nichts.