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religiöses Sorgerecht

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Begonnen von GeMa, 19. Januar 2010, 10:11:16

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GeMa

 ;)
Weil ich grad weitläufig beim Thema bin und ähnliches immer mal wieder in Threads auftaucht, stell ich das einfach mal als Fundstücke mit rein.


Das Wohl des Kindes steht immer im Zentrum gerichtlicher Entscheidungen, wie es etwa der vom Bundesgerichtshof gefasste Beschluss vom 11. September 2007 (AZ: XII ZB 41/07 und XII ZB 42/07) demonstriert: Fundamentalistische Baptisten insistierten, zwei ihrer Kinder nicht am Grundschulunterricht teilnehmen zu lassen.  Der BGH wendete sich gegen Parallelgesellschaften und entschied, dass Pflegschaften für Kinder dem Missbrauch des elterlichen Sorgerechts verhindern könnte.


Religionsstreit rechtfertigt nicht alleiniges Sorgerecht

Ein Streit zwischen geschiedenen Eltern über die religiöse Erziehung des gemeinsamen Kindes rechtfertigt noch nicht die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater oder die Mutter (Bundesgerichtshof - Beschluss vom 11. Mai 2005 - Aktenzeichen: XII XB 33/04). Das Karlsruher Gericht gab einem pakistanischen Muslim Recht. Weil er sich mit der katholischen Mutter seines Sohnes nicht über die religiöse Erziehung einigen konnte, hatte das Oberlandesgericht Bamberg der Mutter das Sorgerecht zugesprochen. Der BGH hob die Entscheidung auf und verwies das Verfahren an das OLG zurück, da der Streit auch mit einer teilweisen Übertragung des Sorgerechts gelöst werden könne.  Während die Mutter den inzwischen dreijährigen Sohn taufen und im christlich-katholischen Glauben erziehen wollte, verlangte der Vater, das Kind in einigen Jahren selbst entscheiden zu lassen.

Das bayerische OLG hatte es dagegen für nötig gehalten, dass das Kind rasch eine feste Orientierung in Fragen von Ethik und Religion benötige, weil dies zu seiner charakterlichen Entwicklung beitrage.  Außerdem wachse der Junge in einem christlich geprägten Umfeld auf. Dem folgte der BGH nur bedingt. Zwar sei es eine wichtige Aufgabe der Eltern, ihren Kindern ethische Wertvorstellungen zu vermitteln.  "Dies kann, muss aber nicht notwendig durch eine frühzeitige und feste Orientierung in einem bestimmten Glauben oder an einer bestimmten Konfession erfolgen." Der BGH schlug vor, nicht das gesamte Sorgerecht, sondern nur die Entscheidung über die religiöse Erziehung auf einen Elternteil zu übertragen.