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Heilpraktiker verliert nach Todesfall endgültig Zulassung

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Begonnen von Roadrunner, 15. Oktober 2008, 18:03:00

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Roadrunner

http://www.ad-hoc-news.de/Heilpraktiker-verliert-nach-Todesfall-endgltig-Zulassung--/de/Politik/19751671

ZitatHeilpraktiker verliert nach Todesfall endgültig Zulassung


Die Frau war nach jahrelanger Fehlbehandlung an Brustkrebs gestorben


Mannheim (ddp). Weil er eine Brustkrebs-Erkrankung über Jahre nicht erkannt und die Patientin nicht zum Arzt geschickt hat, ist einem Heilpraktiker aus Karlsruhe endgültig seine Zulassung entzogen worden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte in einer am Mittwoch in Mannheim veröffentlichten Entscheidung das Urteil des Verwaltungsgerichts.

Der Heilpraktiker hatte zuvor mit einer «bioelektrischen Funktionsdiagnose» eine gutartige Geschwulst diagnostiziert. An dieser Diagnose hielt er auch noch fest, als das Geschwür auf eine Größe von 24 Zentimeter Durchmesser anwuchs und aufbrach.

Dies zeigt nach Ansicht des Gerichts einen «Mangel an anatomisch-pathologischem Grundwissen». Wenn der Mann weiter behandeln dürfe, sei die Volksgesundheit gefährdet, hieß es. Die Richter warfen dem Heilpraktiker vor, notwendige ärztliche Behandlung verhindert zu haben. Er habe die Angst der Frau geschürt, «in die Hände von Ärzten zu fallen», die «vorschnell» von einer Krebserkrankung ausgingen. Er habe auch dann seine Therapie in «unverantwortlicher Weise unbeirrt weiterverfolgt», als das Geschwür aufgebrochen sei. Der Beschluss ist unanfechtbar.

(Az.: 9 S 1782/08)

(ddp)

http://www.pr-inside.com/de/heilpraktiker-muss-patienten-mit-schweren-r861827.htm

ZitatEntscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - Zulassung entzogen
Heilpraktiker muss Patienten mit schweren Erkrankungen zum Arzt schicken

© AP

(PR-inside.com 15.10.2008 12:30:03)

Mannheim (AP) Heilpraktiker müssen Patienten mit schweren Erkrankungen zum Arzt schicken. Dies geht aus einem am Mittwoch in Mannheim veröffentlichten Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Geklagt hatte ein Heilpraktiker, dem die Berufserlaubnis entzogen worden war. Er hatte eine Patientin wegen einer Geschwulst in der Brust behandelt; die Frau starb später an Brustkrebs. Der Heilpraktiker war auf Grundlage einer bioelektrischen Funktionsdiagnose zum Schluss gelangt, dass es sich
um eine gutartige Wucherung handele. An dieser Diagnose hielt er auch dann noch fest, nachdem das Geschwür auf eine Größe von zuletzt 24 Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war, und die Patientin stark an Gewicht verloren hatte. Als die Patientin sich dann doch in ärztliche Behandlung begab, wurde ein metastasierendes Mamma-Karzinom festgestellt, an deren Folgen sie schließlich verstarb. Zwtl: Gericht sieht Volksgesundheit gefährdet Dem Mann sei die Heilpraktikererlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe. Ein Heilpraktiker müsse nämlich die Gefahren im Auge behalten, die sich daraus ergeben könnten, dass seine Patienten medizinisch gebotene Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch nähmen. Er dürfe deswegen nicht dazu beitragen, notwendige ärztliche Behandlungen zu verhindern oder auch nur zu verzögern. Der Heilpraktiker habe seine Patientin nicht mit hinreichender Dringlichkeit aufgefordert, die Erkrankung ärztlich abklären und behandeln zu lassen. (Aktenzeichen: VGH Baden-Württemberg 9 S 1782/08

Fazit: Es muss erst jemand übel verrecken, bevor etwas geschieht. "Bioelektrische Funktionsdiagnose" eine mitunter tödliche Patientenverarsche, oder schlichtweg Betrug.

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