Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Esoschrott bei Ebay

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von Roadrunner, 12. Dezember 2009, 13:26:17

« vorheriges - nächstes »

Roadrunner

Für ganzheitlich Esoverblödete die den Kauf eines Wunderkästchens überlegen könnte sich ein Blick in Ebay lohnen.

Fast zum Altmetallpreis bekommt man hier so manches Wunderkästchen hinterhergeworfen, wofür man sonst hunderte von Euros hinblättern muss:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230408185318

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320451285872

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=130346096134


wumbaba

Sollte hier nicht eigentlich §5 UWG greifen?
Wer für seinen "Schrott" mit Eigenschaften wirbt, den dieser nicht hat, kann auf Unterlassung verklagt werden.
Schade das es keine Verbraucherschutzorganisation gibt, die Anbieter von unsinnigem und  nutzlosen Eso-Müll mit Unterlassungsklagen überzieht. Ruck-Zuck wäre Schluss mit der Geschäftemacherei und dem Verbraucherbetrug.   ;D
"Es gibt Inseln der Vernunft auf dieser Erde, in einem Meer des Blödsinns. Hier müssen wir stehen und Brücken bauen, auf dass einmal ein Kontinent der Vernunft entsteht." (J.Weizenbaum)

Graf Zahl

Zitat von: wumbaba am 14. Dezember 2009, 18:02:21
Sollte hier nicht eigentlich §5 UWG greifen?
Wer für seinen "Schrott" mit Eigenschaften wirbt, den dieser nicht hat, kann auf Unterlassung verklagt werden.
Schade das es keine Verbraucherschutzorganisation gibt, die Anbieter von unsinnigem und  nutzlosen Eso-Müll mit Unterlassungsklagen überzieht. Ruck-Zuck wäre Schluss mit der Geschäftemacherei und dem Verbraucherbetrug.   ;D

Ist zwar kein Verbraucherschutz aber machen die hier nicht sowas aufgrund von Hinweisen:
Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

wumbaba

Noch besser wäre die Schaffung einer ähnlichne Verordnung zum Vertrieb von Esoschrott jeglicher Art, wie es sie in der "Health-Claims-Verordnung" der EU in Bezug auf Nahrungsmittel gibt.
Ohne  wissenschaftlich belegt zu sein ginge dann nichts mehr. Dann wäre über Nacht auch Schluß mit Orgonakkumulatoren, Biofeldformer, Schüssler Salze...und...und...und....  ;D
"Es gibt Inseln der Vernunft auf dieser Erde, in einem Meer des Blödsinns. Hier müssen wir stehen und Brücken bauen, auf dass einmal ein Kontinent der Vernunft entsteht." (J.Weizenbaum)

wilma

Zitat von: wumbaba am 14. Dezember 2009, 18:02:21
Sollte hier nicht eigentlich §5 UWG greifen?

Nach UWG kann nur ein Wettbewerber (Konkurrenzfirma) klagen - leider kein Verbraucher  :(