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Verständnisfragen zur Homöopathie

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Begonnen von HagbardC, 22. September 2009, 12:13:48

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WikiSysop

Zitat von: HagbardC am 22. September 2009, 12:13:48
Ist es nicht so, daß dieses ganze Projekt (oder ist es eine Religion) eine Riesen-Verarsche ist?

Richtig erkannt.

Zitat von: HagbardC am 22. September 2009, 12:13:48
Sind nicht die Homöopathen im weitesten Sinne als reine Schwindler zu betrachten?
Ja.

Zitat von: HagbardC am 22. September 2009, 12:13:48
Haben die ihren Verstand verloren?
Das ist eine schwierige Frage, und die Antwort ist von homöopath zu Homöopath verscheiden.
Manche glauben wirklich dran, bei andern drängt sich die Vermutung auf, dass Sie wissen es
ist nur Placebo.

Zitat von: HagbardC am 22. September 2009, 12:13:48
Wie kann es sein, daß sowas überhaupt erlaubt ist?
Das nennt sich Binnenkonsens: http://www.psiram.com/index.php?title=Binnenkonsens

Zitat von: HagbardC am 22. September 2009, 12:13:48
Vielleicht kann mir mal jemand mit wenigen, einfachen Worten weiterhelfen ...

Hoffe, das ist mir gelungen.

WikiSysop

Hema

Zitat von: HagbardC am 22. September 2009, 12:13:48Ist es nicht so, daß dieses ganze Projekt (oder ist es eine Religion) eine Riesen-Verarsche ist?

Ganz recht.
Aber es ist
a) so schön simpel und kommt
b) dem magischen Denken
entgegen. Und natürlich, über die Art der "Arzeneyenfindung", kommt sie auch noch dem gebeutelten Ego entgegen, da ALLES plötzlich sehr wichtig wird und sich der Therapeut ja geschlagene Stunden mit einem beschäftigt, auch wenn man gar nix ernstzunehmendes hat.

ZitatAllein durch die Tatsache, daß hier diese irrsinnigen Verdünnungen (Potenzierung) doch die Menge des eigentlichen Wirkstoffs gegen null geht ist doch hier für mein Verständnis, keine bis garkeine Wirkung möglich.

Das ist der Teil der Homöopathie, der nur durch Therapieverschleppung gefährlich ist.
Es gibt aber auch die Gabe von "Niedrigpotenzen", da ist was drin und - nach Lehre dürfen die dann häufig gegeben werden, während das reine Placebo mit großem Brimborium nur wenige Male/einmalig gegeben wird.

ZitatSind nicht die Homöopathen im weitesten Sinne als reine Schwindler zu betrachten?

Gute Frage.
Es gibt die, die glauben an den Kram. Die schwindeln nicht bewußt, auch wenn sie Unsinn erzählen.
Dann gibt es die, die wissen ganz genau, dass sie nur ihre Zeit, aber keine echte Therapie verkaufen und die Uninformiertheit und Gläubigkeit anderer ausnutzen.

Es gibt also in der Gruppe Dumme und Geschäftstüchtige. Nur letztere würde ich als Schwindler bezeichnen wollen.
Die anderen halt als das, was sie sind.
Es mag auch noch Ärzte geben, die das dem Patienten geben, um einer Debatte auszuweichen. Das mag bei manchen, die mit großen Erwartungen kommen, aber kleinen Beschwerden, verständlich sein - ganz redlich ist das nicht.

ZitatHier wird sich so viel widersprochen und um den heissen Brei geredet, daß es mir graust.

Nicht doch. Das kriegt man schon sortiert. ;)

ZitatWas mich aber am meisten wundert ist die Tatsache, daß auch studierte Mediziner immer wieder unter den Fürsprechern auftauchen und diesen Quatsch preisen. Haben die ihren Verstand verloren?

Ich habe mich mit nicht wenigen unterhalten. Die machen doppelte Buchführung.
Da die "Schulmedizin". Da funktionieren sie oftmals (noch) innerhalb der Grenzen.
Da die Alternativmedizin, auf die alle Grundlagen, die sie zum Verständnis der wissenschaftlichen Medizin gelernt haben sollten, nicht angewendet werden. Nicht wenige bemerken gar nicht, dass das eine das andere ausschließt.

ZitatTja und dann noch die Frage aller Fragen ....

Wie kann es sein, daß sowas überhaupt erlaubt ist?

Tscha...
Bei den Behandlern greift die sogenannte Therapiefreiheit.
Und wenn nichts passiert, d.h. der Kunde nur Befindlichkeitsstörungen hatte, bei denen es fast egal ist, wenn man zuwartet und/oder nichts macht und den Kunden hinhält, dann passiert auch dem Behandler nichts. Anders sieht das bei ersthaften Erkrankungen aus, bei denen der Behandler zweckmäßig hätte eingreifen müssen. Wenn dann was passiert, ist der Arzt dran. Der HP nur bei sehr offensichtlichen Fällen, denn den HP schützt, dass er eigentlich Laie ist.

Ungeachtet dessen ist die Alternativmedizin-Lobby stark in der Politik. Nicht nur, weil die Entscheidungsträger oftmals selbst daran glauben, sondern auch, weil sie annehmen, dass viele Menschen daran glauben. Also macht man nichts, um diese gefühlte Mehrheit ohne Not zu verärgern.
Der Bürger wiederum nimmt an, dass nur erlaubt ist, was auch wirken und helfen kann.
So wird das alles zur selbsterfüllenden Prophezeiung...

ZitatNach meinem Rechstempfinden gehört doch jemand der jemand anderem Hundekot verabreicht schlicht und ergreifend verhaftet.

Unter Erwachsenen ist so einiges möglich, so lange es freiwillig geschieht.
Das Problem ist, dass der Kunde und oft genug auch der Therapeut des Lateins nicht mächtig sind. Bei C30 ist aber auch egal, was drauf steht, es ist nur noch Zucker/Wasser-Alkohol.

Darauf baut der Schmu auch teilweise. Hört sich so "wissenschaftlich" an, "excrementum canium", in der Vorstellung des Kunden. Und mit diesen Erwartungen spielt der Therapeut.

Der Kunde erwartet oftmals ein langes Gespräch, in dem die Beschwerden ernst genommen werden.
Nach Abschluß dieses Gesprächs erwartet er ein Mittel.

Dass die lange homöopathische Anamnese fast nur Kruschel abfragt und keine belastbaren Fakten eingeholt werden, merkt der Kunde mit Befindlichkeitsstörungen doch gar nicht. Er wird unterhalten und "ernst genommen", bekommt dann "Tabletten" und wartet, obs besser wird. Da vieles von selber wieder wird, arbeitet die Zeit beim Kunden, der sich nur krank fühlt, aber nicht ist, für den Behandler. Und wenn es was ernstes war, dann gibts ja noch die Notaufnahme. Oder den Friedhof.

hic fuit

Hema hatte Befindlichkeitsstörungen erwähnt, tatsächlich geht es nie um was Ernstes, und wenn doch, ist Homöopathie lebensgefährlich. Aber auch außerhalb der Homöopathengilde gibt es welche, die kneifen, wenn's drauf ankommt: http://whywontgodhealamputees.com/

Esojäger

Hallo, HagbardC, du liegst mit allen deinen Anmerkungen, die du zur Homöopathie vorbringst, voll im Ziel. Die H. ist eine Pseudowissenschaft deren Wirkung mit dem sog. Placeboeffekt gleichzusetzen ist. Wie du vielleicht schon weißt, ist ein gewisser Samuel Hahnemann der Begründer der H. Bereits im Jahre 1800  verkaufte er ein vermeintlich neues Laugensalz, welches sich dann aber als das bekannte Borax erwies. Fairerweise zahlte er seinen Kunden - nachdem er seinen Fehler erkannt hatte - das Geld zurück.
Im Jahr 2003 vermeldeten die Pharmazeuten Franziska Schmidt, Prof. Karen Nieber und Prof. Wolfgang Süß von der Uni Leipzig der erstaunen Welt, dass ihnen erstmals ein wissenschaftlich reproduzierbarer Wirkungsnachweis für die H. gelungen sei. Wenig später stellte sich dann aber heraus, dass der auf der Basis von "Belladonna" erfolgte Versuch gefälscht war.
Dass sich unter den Homöopathie-Anhängern auch Schulmediziner befinden, wollte ich zunächst auch nicht glauben. Bis mir dann ein Allgemeinarzt auf Befragen eingestand, dass er auf Verlangen der Patienten auch homöopathische Mittelchen verschreibe. Er halte die Mittelchen zwar auch für unwirksam, aber - so seine Worte - "Wenn ich es nicht verschreibe, tut es eben ein anderer Kollege !"
Dazu ein Verweis auf www.brightsblog.wordpress.com. Dort steht für den "Dodo des Monats September 2009" der Beitrag "Das ZDF mutiert zum Esoterik-Sender" zur Wahl. In diesem Blogbeitrag ist noch ein Beispiel für das Verhalten eines Schulmediziners aufgeführt, der im "Mittagsmagazin" "Schüssler Salz" empfahl. Auch dies ein homöopathisches Mittelchen.

Esojäger

Man höre und staune ! Im Jahr 2003 brachte die bayerische Staatsregierung einen Gesetzesentwurf ein, der den nicht mehr durchschaubaren Esoterik- und Psychomarkt regeln sollte. Dieses Gesetz lief unter der Überschrift: Lebensbewältigungshilfegesetz (Bundestags-Drucksache 13/9717). Leider kam dieses Gesetz im Bundestag nie zur Abstimmung. Das Gesetz soll (ich sage dies unter Vorbehalt) am Widerstand der Partei "Die Grünen" gescheitert sein. Eingeweihte Kreise gehen davon aus, dass die Nähe der "Grünen" zu esoterischen Kreisen zur Ablehnung dieses doch sehr sinnvollen Gesetzes geführt hätten !!! Die Lobby der Esoterik-Mafia ist nach meinen Erkenntnissen allerdings in allen namhaften Parteien mehr oder weniger stark vertreten. (Ich war mal Grünen-Wähler ! Jetzt nicht mehr !)
Und so kommt es, dass man einen Geistheiler oder eine Vermittlerin von Engel- und Jenseitskontakten nicht als Schwindler(in) oder Betrüger(in) bezeichnen darf. Man muss sonst mit einer Anzeige rechnen. Einen solchen Vorwurf sollte man in Worte kleiden wie: "Meiner Meinung nach sind dies Schwindler und Betrüger !" Die freie Meinungsäußerung ist schließlich vom Grundgesetz gemäß Art. 5 jedem Bürger zugesichert. (Man beachte die Ausnahmen !)
Dass ein solches Gesetz zur Regelung des Psychomarktes durchaus Sinn macht, steht für Kenner der Eso-Szene außer Frage. Es wäre dies im Sinne des Verbraucherschutzes. Der Kosmetikbranche ist es neuerdings untersagt, in der Werbung Wirkungsversprechen abzugeben. Auf dem Psychomarkt hingegen darf jeder erdenkliche Schwachsinn ungehindert verbreitet werden !

rincewind

Hallo Esojäger,
zwei Anmerkungen: Den Leipziger Versuch kann man nicht wirklich als Fälschung bezeichnen, er war bloß unsagbar schlecht in seinen Bemühungen, aus dem Rauschen ein erwünschtes Ergebnis rauszulesen.

Das zweite: Medizinern ist es per Gesetz theoretisch nicht erlaubt, Patienten unwirksame Pseudo-Medikamente wissentlich zu verabreichen. Placebos dürfen nur in genehmigten Studien, bei denen die Teilnehmer auch wissen, dass sie ev. etwas Unwirksames bekommen, eingesetzt werden.

Hier bietet die Homöopathie einen praktischen Ausweg, Auf dem HAB prangt der Bundesadler, das ist damit staatlich zugelassenes Placebo, mit dem man als Arzt keinerlei Risiko eingeht, will man denn Placebo verabreichen.

r.



Dienstag

Zitat von: Esojäger am 29. September 2009, 23:32:00
Aber als Meinungäußerung darf ich sehr wohl behaupten, dass diese Leute Schwindler und Betrüger sind !

Damit wäre ich auch vorsichtig, weil du den Betreffenden damit als Kriminellen bezeichnest. Das muss der sich nicht bieten lassen. Ist vielleicht anders, wenn er schon mal wegen Betrug verurteilt wurde.

Conni

Zitat von: Dienstag am 30. September 2009, 06:54:42
Zitat von: Esojäger am 29. September 2009, 23:32:00
Aber als Meinungäußerung darf ich sehr wohl behaupten, dass diese Leute Schwindler und Betrüger sind !

Damit wäre ich auch vorsichtig, weil du den Betreffenden damit als Kriminellen bezeichnest. Das muss der sich nicht bieten lassen. Ist vielleicht anders, wenn er schon mal wegen Betrug verurteilt wurde.

Nein, nur in der Sache, in der er verurteilt wurde, nicht generell.

Dienstag

Ja natürlich, so meinte ich das auch.

AGC

Zitat von: Esojäger am 29. September 2009, 23:32:00
Aber als Meinungäußerung darf ich sehr wohl behaupten, dass diese Leute Schwindler und Betrüger sind!

Wie schon erwähnt nur wenn Du auch nachweisen kannst, dass sie auch wissen, dass Homöopathie unwirksam ist. Du kannst aber gerne äußern, dass sie die Unwahrheit sagen, da Du dies sehr leicht nachweisen kannst (z.B. Shang, A et al., The Lancet, 2005).

Es gibt aber noch einen anderen Aspekt, das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Sollte ein Homöopath behaupten, das er, sein Produkt oder auch nur das Verfahren "Homöopathie" eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen irgendwelcher Art hat, verstößt er gegen §3 HWG, was mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Die "Heilstein-Mafia" hat es dieses Jahr schon erwischt, bereits das Anbieten eines "Heilsteins" ist rechtswidrig: http://www.it-recht-kanzlei.de/irrefuehrende-werbung-heilsteine.html Da die Faktenlage zur Homöopathie identisch ist, bin ich mal auf die nächsten Urteile in diesem Bereich gespannt...  :)

Graf Zahl

Wenn das so einfach ist, dann müsste man sich doch nur in diese Veranstaltungen setzen:
http://www.urania.de/suche/?query=hom%C3%B6opathie&x=0&y=0

Wenn dort keiner behauptet, dass HÖ wirkt, fall ich vom Glauben ab....

AGC

So einfach ist es nicht, nehmen wir mal diese Veranstaltung aus Deiner Liste als Beispiel: http://www.urania.de/programm/2008/S251/

Damit das HWG zur Anwendung kommen kann, müssen Marktteilnehmer an Endkunden kommunizieren, dies ist der Fall (2 Heilpraktiker, öffentlicher Vortrag). Als nächstes muss der Vortrag werbenden Charakter haben, was meiner Ansicht nach allein aus der Ankündigung noch nicht folgt, dort steht u.a.:

ZitatDie Wirksamkeit der Homöopathie ist zwar nicht unumstritten...
Dazu müsste man also den Vortrag selber besuchen und Daten sammeln. Last but not least ist ein "Homöopathie wirkt" alleine noch nicht rechtswidrig, es muss eine konkrete Aussage über Wirkung / Wirksamkeit (§3) oder ein Anwendungsgebiet (§5) getroffen werden, also "Homöopathie wirkt gegen / hilft bei / lindert / beugt vor gegen XXX". Dies geschieht zumindest in der Ankündigung nicht.

Man findet aber im Internet viele eher eindeutige Fälle, z.B. (gerade wahllos ergoogelt) Frau Galiya Alekseeva, Heilpraktikerin aus München. Sie bewirbt ihre Produkte mit:

ZitatAuch in letzter Zeit immer häufiger auftretende Beschwerden wie z. B. Allergien oder Verhaltensstörungen bei Kindern, können durch die Homöopathie wirksam behandelt werden.
http://www.alekseeva-homoeopathie.com/Kinderhomoeopathie.html

Ähnlich wie die Heilstein-Anbieter und viele Homöopathen distanziert sie sich zwar im Impressum von dieser und anderen illegalen Aussagen:

ZitatHeilmittelwerbegesetz: Aus rechtlichen Gründen weisen wir besonders darauf hin, dass bei keiner der aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt wird, dass ein Heilungsversprechen unsererseits zugrunde liegt, bzw. Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung garantiert oder versprochen wird.
http://www.alekseeva-homoeopathie.com/impressum.html

was ihr aber wohl - genauso wie im Urteil gegen die Heilstein-Anbieter - nichts helfen würde.

Ein anderes, besonders krasses Beispiel wurde u.a. hier im Blog auch schon vorgestellt, die Esoterikmessen. Hier ist der werbende Charakter völlig eindeutig und die Gesetzesverstöße extrem, z.B.:

Zitat"Garantierte Heilung aller Krebserkrankungen und bei unerfülltem Kinderwunsch. 30 Minuten 25 Euro."

(http://www.scienceblogs.de/personagrata/2009/05/spontanheilungen-und-finanzastrologie-besuch-bei-der-esoterikmesse-in-munchen.php, diese Werbung ist gemäß §12 HWG rechtswidrig, selbst wenn das Produkt wirksam wäre)

Wenn ich mehr Zeit und juristisches Wissen hätte, würde ich um mehr Aufmerksamkeit seitens der Ordnungsämter gegen diese und andere illegale Machenschaften kämpfen, hier wird das Gesetz wirklich mit Füßen getreten...  >:(

Esojäger

Es ist frustrierend ! Ich hatte gegen die Geschäftsführer der "RodiaVital" GmbH, Diana u. Franz Friedrich, wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz Anzeige erstattet. Am 17.09.09 teilte mir die Staatsanwaltschaft Ravensburg mit: (Aktenzeichen: 22 Js 6037/0))

"...in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 2.09.09 folgende Entscheidung getroffen: Das Verfahren wird gemäß § 153 Abs. 1 StPO mit Zustimmung des Gerichts eingestellt. Gez. Mayer - Staatsanwalt"

Dies habe ich auch an anderer Stelle in diesem Forum mitgeteilt. (Siehe Thread: RodiaVital)

Diese Firma verkauft u.a. einen "Bio-Potenz-Chip", einen "Aura-Balance-Chip" und anderen esoterisch Schwachsinn aus der sog. "Phi-Lambda-Technology".