Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

ein fake ? :)

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von nihil jie, 16. September 2009, 15:26:05

« vorheriges - nächstes »

Daniel

Hallo alle miteinander,
mit dem Platt machen der Pfeiferschen Internetpräsenzen war erstmal nur so eine Idee. Daß die mir bisher bekannten Methoden leider illegal sind, hat mich auch bisher von Aktivitäten in dieser Richtung abgehalten (und das Geld für russische Hacker habe ich nicht).
Meine seit Sommer 2008 aktive homepage "activitum.info" war aber scheinbar schon recht erfolgreich, denn sonst würde Herr Pf. nicht so vehement dagegen vorgehen. Die google-Suche nach "activitum" brachte meine Seite immer mit auf der ersten Übersichtseite, und da war dann (sinngemäß) zu lesen "Hütet euch vor den Scharlatanen...". Das hat, so hoffe ich, doch den Ein oder Anderen davon abgehalten, bei denen etwas zu kaufen resp. auf deren Eso-Bla reinzufallen. Sobald der Umzug meiner homepage vollzogen ist, wird sie auch wieder online gehen und hoffentlich recht bald wieder an prominenter Stelle aufleuchten.

Weiß jemand im Forum, wie man gegen eine Markenrechtsvergabe vorgehen kann? Kostet das dann was, wenn ja, wieviel etwa? Der Begriff "activitum" ist meiner Recherche nach lediglich ein Kompositum aus dem lateinischen "activare" und wird unter anderem auch von einem Aquarium in Nancy verwendet (sowie in einem Text auf einer französischen Gewerkschaftsseite). Muss also zumindest im Französischen noch gebräuchlich sein. Kann man sich 'normale' Begriffe überhaupt schützen lassen???

Danke im Voraus für eure gedanklichen Anstrengungen in dieser Sache.

Mit besten Grüßen,

Daniel Halberkann

Illusion-der-Exzellenz

Zitat von: Daniel am 30. August 2011, 21:40:49
Hallo alle miteinander,
mit dem Platt machen der Pfeiferschen Internetpräsenzen war erstmal nur so eine Idee. Daß die mir bisher bekannten Methoden leider illegal sind, hat mich auch bisher von Aktivitäten in dieser Richtung abgehalten (und das Geld für russische Hacker habe ich nicht).
Meine seit Sommer 2008 aktive homepage "activitum.info" war aber scheinbar schon recht erfolgreich, denn sonst würde Herr Pf. nicht so vehement dagegen vorgehen. Die google-Suche nach "activitum" brachte meine Seite immer mit auf der ersten Übersichtseite, und da war dann (sinngemäß) zu lesen "Hütet euch vor den Scharlatanen...". Das hat, so hoffe ich, doch den Ein oder Anderen davon abgehalten, bei denen etwas zu kaufen resp. auf deren Eso-Bla reinzufallen. Sobald der Umzug meiner homepage vollzogen ist, wird sie auch wieder online gehen und hoffentlich recht bald wieder an prominenter Stelle aufleuchten.

Weiß jemand im Forum, wie man gegen eine Markenrechtsvergabe vorgehen kann? Kostet das dann was, wenn ja, wieviel etwa? Der Begriff "activitum" ist meiner Recherche nach lediglich ein Kompositum aus dem lateinischen "activare" und wird unter anderem auch von einem Aquarium in Nancy verwendet (sowie in einem Text auf einer französischen Gewerkschaftsseite). Muss also zumindest im Französischen noch gebräuchlich sein. Kann man sich 'normale' Begriffe überhaupt schützen lassen???

Danke im Voraus für eure gedanklichen Anstrengungen in dieser Sache.

Mit besten Grüßen,

Daniel Halberkann

Hallo,
ob Du es glaubst oder nicht, man kann sich extrem viele Begriffe schützen lassen, Genaueres dazu kannst Du beim Deutschen Patent- und Markenamt nachlesen (www.dpma.de) - dort kann man auch eingetragene Markennamen online einsehen. Vorgehen kann man gegen eine solche Vergabe meist durch einen Löschantrag, allerdings wirst Du dafür anwaltliche Hilfe brauchen, da die Rechtslage keineswegs einfach ist.
Nur mal als Tip: Es hat vor Jahren schon mal eine Gerichtsentscheidung zu einem ähnlichen Fall gegeben - eine Firma hatte ebenfalls markenrechtliche Ansprüche gegen einen Webseitenbetreiber gestellt, weil der die Firma auf seiner Website kritisiert hatte. Die Domain der Website lautete www.firmenname-kritik.de oder so ähnlich, und der Markenrechtsinhaber wollte die Domain deshalb für sich haben mit der Begründung, sein Markenname käme darin vor. Jedenfalls lautete der Tenor des Urteils, daß der Markenrechtsinhaber dies zu dulden habe, da sich auf der Seite kritisch im Sinne des Verbraucherschutzes mit der Firma auseinandergesetzt wird. Nenn  Deine neue Domain doch einfach activitum-kritik.de oder activitum-kritisch-betrachtet.info oder so (oder hoste sie beim gleichen Betreiber wie EsoWatch, ist nicht so teuer und PHP ist auch dabei). Leider hab ich momentan keine Zeit, das mit dem Gerichtsurteil jetzt alles rauszusuchen, aber vielleicht kannst Du ja selbst googlen oder jemand anderes kennt noch die Details, ich kann mich wirklich nicht mehr an den Firmennamen erinnern.
MfG

Illusion-der-Exzellenz

Zitat von: Daniel am 30. August 2011, 21:40:49
Hallo alle miteinander,
mit dem Platt machen der Pfeiferschen Internetpräsenzen war erstmal nur so eine Idee. Daß die mir bisher bekannten Methoden leider illegal sind, hat mich auch bisher von Aktivitäten in dieser Richtung abgehalten (und das Geld für russische Hacker habe ich nicht).
Meine seit Sommer 2008 aktive homepage "activitum.info" war aber scheinbar schon recht erfolgreich, denn sonst würde Herr Pf. nicht so vehement dagegen vorgehen. Die google-Suche nach "activitum" brachte meine Seite immer mit auf der ersten Übersichtseite, und da war dann (sinngemäß) zu lesen "Hütet euch vor den Scharlatanen...". Das hat, so hoffe ich, doch den Ein oder Anderen davon abgehalten, bei denen etwas zu kaufen resp. auf deren Eso-Bla reinzufallen. Sobald der Umzug meiner homepage vollzogen ist, wird sie auch wieder online gehen und hoffentlich recht bald wieder an prominenter Stelle aufleuchten.

Weiß jemand im Forum, wie man gegen eine Markenrechtsvergabe vorgehen kann? Kostet das dann was, wenn ja, wieviel etwa? Der Begriff "activitum" ist meiner Recherche nach lediglich ein Kompositum aus dem lateinischen "activare" und wird unter anderem auch von einem Aquarium in Nancy verwendet (sowie in einem Text auf einer französischen Gewerkschaftsseite). Muss also zumindest im Französischen noch gebräuchlich sein. Kann man sich 'normale' Begriffe überhaupt schützen lassen???

Danke im Voraus für eure gedanklichen Anstrengungen in dieser Sache.

Mit besten Grüßen,

Daniel Halberkann

Ach ja, kleiner Nachtrag:
Marken (oder besser Wortbildzeichen) werden immer nur für bestimmte Bereiche (Tätigkeitsfelder / Produkte) eingetragen - wenn Du das Wort für einen anderen Bereich eintragen läßt, der nicht mit dem Typen konkurriert, darfst Du den Begriff in diesem Zusammenhang als Deine eigene Marke benutzen. Vielleicht kommt ja irgendein Bereich für Dich infrage (vielleicht Beratung oder so). Nur so ein Gedanke ... Ich würde Dir aber raten, Dich dabei anwaltlich beraten zu lassen. Und damit das hier keine Rechts-, sondern eine Sozialberatung ist weise ich Dich noch darauf hin, daß eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung wegen des Markengedödels psychisch sehr belastend sein kann. Auch könnten sich Auswirkungen auf Dein unmittelbares soziales Umfeld ergeben, die so noch nicht abgesehen werden können, z.B. wenn zivilrechtliche Ansprüche bedient werden müssen. Es wäre vorteilhaft für Dich, derlei Dinge vielleicht nicht sofort und allein zu entscheiden, sondern Dich mit einer Vertrauensperson zu besprechen, ein Blick von außen kann manchmal sehr vorteilhaft sein, weil dann Aspekte aufgezeigt werden, die man selbst manchmal wegen der Gefangenheit (oder, wie Heidegger sagen würde: Geworfenheit) in der (die) Situation nicht wahrnimmt.

PaulPanter

ZitatEs hat vor Jahren schon mal eine Gerichtsentscheidung zu einem ähnlichen Fall gegeben - eine Firma hatte ebenfalls markenrechtliche Ansprüche gegen einen Webseitenbetreiber gestellt, weil der die Firma auf seiner Website kritisiert hatte. Die Domain der Website lautete www.firmenname-kritik.de oder so ähnlich, und der Markenrechtsinhaber wollte die Domain deshalb für sich haben mit der Begründung, sein Markenname käme darin vor. Jedenfalls lautete der Tenor des Urteils, daß der Markenrechtsinhaber dies zu dulden habe, da sich auf der Seite kritisch im Sinne des Verbraucherschutzes mit der Firma auseinandergesetzt wird.
Ich kenns genau umgekehrt. Man sollte da extrem vorsichtig sein, da große Summen an Streitwert entstehen können. Mein Tipp, Finger weg von der Idee, da wenn es nach hinten los geht der gute Daniel noch seine € an den Verein abdrücken muß.
Mach es so wie EsoWatch. Schreibe sachlich korrekt über die Leute auf deiner Homepage und versuche über das Suchmaschinen Ranking deine Seite gut zu platzieren.
Ansonsten Daumen hoch für deinen Kampf. Ich selbst weiß wie hart es ist um seine Kinder kämpfen zu müssen und wie frustrierend es ist gegen die Türen von Jugendamt und Richter zu rennen. Da wird man total Gaga ine Birne.

Adromir

Nur weil ein Wort markenrechtlich geschützt ist, heißt das noch lange nicht, daß dieses Wort nicht mehr ohne Einwilligung verwendet werden darf. Der Markenschutz schützt nur gegen die Fremdbenutzung bei Produkten und Dienstleistungen im gewerblichen Verkehr (und da auch nur innerhalb der für die Klasse, also quasi das Marktsegment, für das die Marke eingetragen ist).

Wenn also z.B. ein Kunde schreibt "Mein Activitum- Entsafter ist Mist", dann wird der Schutzbereich der Marker gar nicht eröffnet, weil ein Kunde nicht gewerblich tätig ist.

Die Problematik ergibt sich eher aus anderen Bereichen, wenn z.B. unwahre Tatsachenäußerungen getätigt werden oder mit Schmähkritik gearbeitet wird, dann hat der Markenrechtsinhaber einen Unterlassungsanspruch. Nicht aber durch die Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerungen.

Die Kernfrage ist aber letztendlich, ob man genug finanziellen und rechtlichen Atem hat, ein Gerichtsverfahren durchzustehen, wenn der Markeninhaber meint einen Unterlassungsanspruch zu haben.

Belbo zwei

@Daniel
So am Rande, und ohne zu wissen ob das hier zutrifft, ist es glaube ich auch wichtig irgendwann mal ein Ende zu finden, damit einen solcher Mist nicht total auffrist. Wenn es bestimmt auch furchtbar schwer fällt.
Wünsche viel Glück und Kraft in dieser furchtbaren Situation.
lg Belbo