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TGI für @urs

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Begonnen von Eratosthenes, 25. September 2025, 11:46:40

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Stefan312

"Bei der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein erwerben Sie physische Feingoldbarren und sind mit dem Kauf sofort Eigentümer."
Naja...ob diese Aussage rechtlich gesehen richtig ist. Sofortiger Eigentümer von Gold zu sein, das man erst in 3 Jahren bekommt, ja klar warum nicht, ist genau die Vorstellung die ich von Eigentum habe.

Urs Reggeli

Naja, da wäre ich jetzt großzügiger. Man kann zB an einer Wohnung Eigentum erwerben, die für die nächsten fünf Jahre aufgrund eines langfristigen Vertrags noch jemand Gratis-Wohnrecht hat (oder gar auf Lebzeiten) und mit der ich so lange also nichts anfangen kann. Das gibt's schon.

Allerdings sehe ich's auch so, daß die sogenannten Rabatte steuerpflichtige Zinsen sind. Was aber evtl. sogar von Vorteil sein kann, denn ein Kapitalverlust wären dann auch negative Kapitaleinkünfte, die man gegenrechnen kann. (Und in Deutschland auch ins nächste Jahr vortragen, falls unterm Strich negativ.). Geht bei reinen Käufen mit Rabatt natürlich nicht.

Eratosthenes

ChatGPT fasst es so kurz zusammen.

ZitatEigentümer = gehört mir

Besitzer = ist gerade bei mir
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am Heute um 06:02:57Naja, da wäre ich jetzt großzügiger. Man kann zB an einer Wohnung Eigentum erwerben, die für die nächsten fünf Jahre aufgrund eines langfristigen Vertrags noch jemand Gratis-Wohnrecht hat (oder gar auf Lebzeiten) und mit der ich so lange also nichts anfangen kann. Das gibt's schon.

Es soll sogar Eigentümer von Mondgrundstücken geben.

https://www.monsterzeug.de/Mond-Grundstueck.html?gad_source=1&gad_campaignid=23266022562&gbraid=0AAAAA9n1OVtMYbAdhJLMmDJodAHzZWGrV&gclid=Cj0KCQiAxJXJBhD_ARIsAH_JGjht_EK3t2JFS01mpUPVdQU2Ut1Uk19ZnNLyj2cH483Og6JStZaw3J4aApkuEALw_wcB
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Typee

Zitat von: Stefan312 am Heute um 00:38:28"Bei der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein erwerben Sie physische Feingoldbarren und sind mit dem Kauf sofort Eigentümer."
Naja...ob diese Aussage rechtlich gesehen richtig ist. Sofortiger Eigentümer von Gold zu sein, das man erst in 3 Jahren bekommt, ja klar warum nicht, ist genau die Vorstellung die ich von Eigentum habe.

Na, das geht im Grundsatz schon. Der Reihe nach: ein Goldbarren ist eine "bewegliche Sache" (im Gegensatz zu Grundstücken, und, na ja, eingetragenen Schiffen und Flugzeugen, und im Gegensatz zu Rechten), und das Eigentum an beweglichen Sachen wird durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe übertragen. Die Übergabe kann aber auch ersetzt werden, wenn man gleichzeitig ein "Besitzmittlungsverhältnis" vereinbart, wonach der Veräußerer die Sache für den Erwerber bei sich behält, also zum Beispiel Mieter wird, oder auch Verwahrer. Ein Verkauf unter Eigentumsvorbehalt - beim Ratenkauf - oder die Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit funktionieren auch so. Hier ist vermutlich gemeint, dass ein Verwahrungsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

Eratosthenes

Zitat von: Typee am Heute um 10:41:29
Zitat von: Stefan312 am Heute um 00:38:28"Bei der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein erwerben Sie physische Feingoldbarren und sind mit dem Kauf sofort Eigentümer."
Naja...ob diese Aussage rechtlich gesehen richtig ist. Sofortiger Eigentümer von Gold zu sein, das man erst in 3 Jahren bekommt, ja klar warum nicht, ist genau die Vorstellung die ich von Eigentum habe.

Na, das geht im Grundsatz schon. Der Reihe nach: ein Goldbarren ist eine "bewegliche Sache" (im Gegensatz zu Grundstücken, und, na ja, eingetragenen Schiffen und Flugzeugen, und im Gegensatz zu Rechten), und das Eigentum an beweglichen Sachen wird durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe übertragen. Die Übergabe kann aber auch ersetzt werden, wenn man gleichzeitig ein "Besitzmittlungsverhältnis" vereinbart, wonach der Veräußerer die Sache für den Erwerber bei sich behält, also zum Beispiel Mieter wird, oder auch Verwahrer. Ein Verkauf unter Eigentumsvorbehalt - beim Ratenkauf - oder die Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit funktionieren auch so. Hier ist vermutlich gemeint, dass ein Verwahrungsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.

Bei dem sich der Verkäufer weigert die Verwahrungsbestätigung, den Verwahrungsort als auch überhaupt den Warenkauf irgendwie, unabhängig geprüft, zu belegen.
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Typee

Zitat von: Eratosthenes am Heute um 11:36:38
Zitat von: Typee am Heute um 10:41:29
Zitat von: Stefan312 am Heute um 00:38:28"Bei der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein erwerben Sie physische Feingoldbarren und sind mit dem Kauf sofort Eigentümer."
Naja...ob diese Aussage rechtlich gesehen richtig ist. Sofortiger Eigentümer von Gold zu sein, das man erst in 3 Jahren bekommt, ja klar warum nicht, ist genau die Vorstellung die ich von Eigentum habe.

Na, das geht im Grundsatz schon. Der Reihe nach: ein Goldbarren ist eine "bewegliche Sache" (im Gegensatz zu Grundstücken, und, na ja, eingetragenen Schiffen und Flugzeugen, und im Gegensatz zu Rechten), und das Eigentum an beweglichen Sachen wird durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe übertragen. Die Übergabe kann aber auch ersetzt werden, wenn man gleichzeitig ein "Besitzmittlungsverhältnis" vereinbart, wonach der Veräußerer die Sache für den Erwerber bei sich behält, also zum Beispiel Mieter wird, oder auch Verwahrer. Ein Verkauf unter Eigentumsvorbehalt - beim Ratenkauf - oder die Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit funktionieren auch so. Hier ist vermutlich gemeint, dass ein Verwahrungsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.

Bei dem sich der Verkäufer weigert die Verwahrungsbestätigung, den Verwahrungsort als auch überhaupt den Warenkauf irgendwie, unabhängig geprüft, zu belegen.

Eben. Das gehört zum "im Grundsatz".
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

Eratosthenes

Zitat von: Typee am Heute um 16:06:33
Zitat von: Eratosthenes am Heute um 11:36:38
Zitat von: Typee am Heute um 10:41:29
Zitat von: Stefan312 am Heute um 00:38:28"Bei der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein erwerben Sie physische Feingoldbarren und sind mit dem Kauf sofort Eigentümer."
Naja...ob diese Aussage rechtlich gesehen richtig ist. Sofortiger Eigentümer von Gold zu sein, das man erst in 3 Jahren bekommt, ja klar warum nicht, ist genau die Vorstellung die ich von Eigentum habe.

Na, das geht im Grundsatz schon. Der Reihe nach: ein Goldbarren ist eine "bewegliche Sache" (im Gegensatz zu Grundstücken, und, na ja, eingetragenen Schiffen und Flugzeugen, und im Gegensatz zu Rechten), und das Eigentum an beweglichen Sachen wird durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe übertragen. Die Übergabe kann aber auch ersetzt werden, wenn man gleichzeitig ein "Besitzmittlungsverhältnis" vereinbart, wonach der Veräußerer die Sache für den Erwerber bei sich behält, also zum Beispiel Mieter wird, oder auch Verwahrer. Ein Verkauf unter Eigentumsvorbehalt - beim Ratenkauf - oder die Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit funktionieren auch so. Hier ist vermutlich gemeint, dass ein Verwahrungsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.

Bei dem sich der Verkäufer weigert die Verwahrungsbestätigung, den Verwahrungsort als auch überhaupt den Warenkauf irgendwie, unabhängig geprüft, zu belegen.

Eben. Das gehört zum "im Grundsatz".


:-) wollte nur noch mal klar machen, dass es sich bei der TGI wenn es um Eigentum oder Besitz geht, um spezielles System handelt
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.