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Kulturstudio - jetzt auch mit Entführungen durchs Jugendamt

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Begonnen von Belbo, 15. Juni 2017, 16:02:32

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Belbo

ZitatDr. Andrea Christidis
http://gagmbh.de
Gibt es verborgene Zusammenhänge zwischen Kinderschutz und Kindesmißbrauch?
Jährlich finden mindestens 80.000 ,,Inobhutnahmen" statt – durchaus auch mit unhaltbaren Begründungen und Umständen.
Dr. Andrea Christidis ist Psychologin MA mit postgraduellem Studium der Kriminalistik und Forensik hat eine Psychotherapieausbildungund ist Verhaltens- sowie systemische Familientherapeutin. Sie spricht mit uns über die dunkle Seite des Staates im Umgang mit Kindern, detailliert über die Geschäfte und Machenschaften von Behörden und Institutionen sowie über strukturierten Übergriffe und das Einwirken von etablierten Kreisen.

https://kulturstudio.wordpress.com/2017/06/08/misshandelt-missbraucht-ausgebeutet-das-geschaeft-mit-dem-kindeswohl-dr-andrea-christidis-kt-no-154/


Hegel

Es gibt eine ,,Gießener Akademische Gesellschaft" (GAG), deren Gesellschafter lt. Handelsregister beim AG Gießen (HRB 7110) ein gewisser Aris Christidis ist. Als Geschäftsführerin wird Andrea Anita Käthe Jacob, geb am 5.9.1958 in Grünberg, genannt.
Prof. Dr.-Ing. Aris Christidis lehrt lt. https://homepages.thm.de Informatik an der in Gießen beheimateten TH Mittelhessen, Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik.
Im Impressum der Homepage der GAG wird Andrea Christidis als Geschäftsführerin aufgeführt.
Diese Gesellschaft strebt folgende Ziele an:
Zitat,, Unsere Gesellschaft deckt spezielle Fachbereiche ab, die sich ständig erweitern.
Insbesondere werden forensische Gutachten erstellt, die sich bisher hauptsächlich auf wissenschaftliche Familienrechtsgutachten und (photogrammetrischen) Bildgutachten konzentrierten.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Überprüfung forensischer (familienrechtlicher und strafrechtlicher) Gutachten, was vor dem Hintergrund der vermehrt auftretenden wissenschaftlichen und rechtlichen Mängel in Gutachten immer dringender benötigt wird.
Drei Formen von Überprüfungen werden angeboten:
1. Prüfung der Mindestkriterien für psychologische und psychiatrische Gutachten
2. Prüfung eines Gutachtens auf Plausibilität mit Prüfung der Mindestkriterien
3. Prüfung eines Gutachtens und eines Beweisbeschlusses mit ausgewählten Schriftsätzen
4. Prüfung eines Gutachtens und der kompletten Gerichtsakte mit Aktenanalyse
Die Gießener Akademische Gesellschaft mbH benennt für das jeweilige Projekt der Beratung oder die Begutachtung den jeweils geeigneten Sachverständigen. Die Auswahl des Sachverständigen trifft die Geschäftsführerin der Gießener Akademischen GmbH, Andrea Jacob.
Die Sachverständigen zeichnen sich durch hohe Fachkompetenz aus.
Darunter finden sich sowohl Psychologen als auch Experten der Ingenieur- und der Sozialwissenschaften. Die Gesellschaft ist bundesweit vertreten und arbeitet mit namhaften Rechtsanwälten zusammen.
Zahlreiche Plausibilitätsgutachten haben ihren Auftraggebern schon zu einem objektiven rechtmäßigen Gerichtsverfahren verholfen."
Seltsam erscheint, warum von ,,Drei Formen von Überprüfungen" die Rede ist, während doch 4 Möglichkeiten angegeben werden. Eine Geschäftsführerin  und profilierte Wissenschaftlerin, der hohe akademische Weihen sogar von der Bundelkhand University verliehen wurden, sollte doch bis vier zählen können und nicht nach dem Motto ,,Eins, zwei, viele" kalkulieren.
Unklar ist auch, wie die erwähnten Mindestkriterien aussehen und wer sie definiert.
Verwirrend erscheinen die erste und die zweite Möglichkeit.  Die erste Prüfung scheint so zu verstehen sein, daß die wie auch immer definierten und festgelegten Mindestkriterien die Meßlatte sind, an denen das jeweilige Gutachten zu messen ist. Die Grundfrage dürfte sein, ob es ihnen entspricht oder nicht.
Einen  Argumentation auf Plausibilität zu überprüfen, meint im landläufigen Verständnis, zu sehen, ob der Gedankengang nachvollziehbar und widerspruchsfrei ist. Diese Qualität gehört anscheinend nicht zu diesen Mindeststandards, denn sonst wäre sie ja nicht als separate Möglichkeit aufgeführt.
Die Frage, wie man Plausibilität mit diesen Mindeststandards überprüft werden kann, bleibt unklar.
Es wäre für einen Ratsuchenden sicherlich interessant zu wissen, welche Psychologen und ,,Experten der Ingenieur- und Sozialwissenschaft" die GAG als Gutachter aufbietet. Die genannte Homepage macht hierzu leider keine Angaben. Da sie sich durch ,,hohe Fachkompetenz" auszeichnen sollen, kann es sich eigentlich nur um Absolventen der Bundelkhand University handeln.
Auch zu den ,,namhaften Rechtsanwälten", die Kooperationspartner sein sollen, macht die Homepage leider auch keine Angaben.
Die GAG ist nicht die einzige Einrichtung, die sich auf diesem Feld, der Begutachtung von Gutachten, tummelt. Zu nennen wäre in diesem Zusammenhang auch ein Prof. Dr. Werner Leitner zu nennen, der Stellungnahmen zu Gutachten in Familiengerichtsprozessen abgibt. D.h., er erstellt keine Gegengutachten, sondern bewertet die vorliegenden Arbeiten nach ,,handwerklichen" Gesichtspunkten, wie Handhabung von Testverfahren oder Nichtberücksichtigung neuester Forschungsliteratur.
Prof. Dr. Leitner macht das natürlich nicht für Gotteslohn, sondern gegen bare Münze, deren Summe vom jeweiligen Arbeitsaufwand abhängt. Nach verschiedenen Internetquellen fallen dabei Honorare von 3.000-3.200 € an.
Ich möchte zur Diskussion stellen, ob solche Gutachtengutachter auch ein ,,Fall" für Psiram wären.


Peiresc

ZitatNach verschiedenen Internetquellen fallen dabei Honorare von 3.000-3.200 € an.
Das ist ja ein satter Preis dafür, dass man als ,,Klient" damit noch nullkommanix erreicht haben kann; allenfalls, dass die Sache irgendwie weitergeht (bzw. verzögert wird).

ZitatIch möchte zur Diskussion stellen, ob solche Gutachtengutachter auch ein ,,Fall" für Psiram wären.
Das wäre eine echte Herausforderung.