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Die Kommission D hat getagt

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Begonnen von Peiresc, 14. Februar 2017, 07:29:15

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Peiresc

Die Kommission D (besondere Therapien) hat im Sommer 2016 getagt, bereits 2 Jahre nach dem ursprünglich avisierten Termin und somit um Größenordnungen verlässlicher als die BER-Planung.
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/zulassungsarten/besTherap/amAnthropo/Protokolle/Komm_D/protokoll_160706.html

Ich habe erst begonnen, das zu lesen, aber soviel schon mal vorab:
ZitatDiskussion zur Wirkstoffmenge von Globuli Größe 3 und Größe 5

Im Rahmen eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens zu einem Arzneimittel ergab sich die Frage nach Unterschieden in der Wirkstoffmenge in Abhängigkeit von der verwendeten Globuli-Größe. Die Herstellung von Streukügelchen erfolgt durch Übertragen einer den Wirkstoff enthaltenden flüssigen Zubereitung auf Saccharosekügelchen. Aufgrund der größeren Masse werden Globuli der Größe 5 (40 bis 50 Streukügelchen = 1 Gramm) mit einer höheren Wirkstoffmenge benetzt als Streukügelchen der Größe 3 (110 bis 130 Streukügelchen = 1 Gramm). Da im Selbstverständnis der Homöopathie keine klassische Dosis-Wirkungs-Beziehung besteht, ist dieser Umstand für die Anwendung homöopathischer Arzneimittel nicht relevant. Auch in den Dosierungsangaben der Kommission D wird nicht zwischen verschiedenen Globuli-Größen differenziert.
[...]
Der Vorsitzende der Kommission D stellt abschließend fest, dass die Globuli-Größe nicht entscheidend ist für die homöopathische Wirkung.

Das wären immerhin Schwankungen des "Wirkstoffgehalts" bis ums Dreifache, die da augenzwinkernd für unwesentlich erklärt werden. Ein Dokument unfreiwilliger Komik.