Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Helixor-Urteil und die Auswirkungen des Binnenkonsens

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von hic fuit, 21. April 2009, 11:53:17

« vorheriges - nächstes »

hic fuit

Unter dem Aktenzeichen S 7 KR 283/06 hat das Sozialgericht Speyer am 11.06.2007 entschieden:
Mistelpräparate der anthroposophischen Therapierichtung sind auch in der adjuvanten Behandlung von malignen Tumoren zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.

Wenn ich also höre, dass homoöpathische (anthroposophische, phytotherapeutische) Verschreibungen eines Arztes nicht erstattungsfähig seien, ist das doch damit falsch, oder nicht?
Welche dieser superwirksamen Mittel verschreibt denn jetzt ein Kassenarzt, damit seine Patienten das Rezept von der GKV erstattet kriegen? Laut http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/178849.html&docid=1-178849 ist das im Urteil erwähnte Medikamt Helixor 125.000 mal verordnet worden.

Laut meiner bevorzugten Informationsquelle, wo der entscheidende Link veraltet ist, genügt ein Eintrag in ein BfArM-Register (wozu?). Ja und dann? Mir ist der Zusammenhang zwischen Binnenkonsens und Erstattungspflicht der GKV nicht klar. Könnt Ihr mir mal auf die Sprünge helfen?


penelope22

Manchmal fragt man sich, wer angeblich wem was verordnet haben soll. Kein vernünftiger Arzt verschreibt von sich aus Mistelpräparate zur Krebstherapie (ausser Anthroposophen). Ich kann mir nicht vorstellen, dass über 60 % (lt. Urteil) der an Krebs Erkrankten Helixor verschrieben bekommen haben (was ja nur eines von 3 Mistelpräparaten zur Krebstherapie ist, wobei sich drei Firmen in Deutschland diesen Markt teilen). Das wäre eine Nutzung von über 180 %: Wer kann (oder will) da nicht rechnen? Oder akzeptieren die Richter jede Zahl?
Vermutlich haben sie die Anzahl der Verschreibung einfach der Anzahl der Neuerkrankungen zugeordnet, ohne zu berücksichtigen, dass das Medikament ja nicht nur einmal verschrieben wird, sondern über einen Zeitraum von mehreren Monaten und zu den Neuerkrankungen noch alle bereits Erkrankten zu rechnen sind, die ja auch übereinen längeren Zeitraum behandelt werden.
Anthroposophen sind wahrscheinlich zu dumm zum Rechnen. Waldorf-Schulen legen ja auch mehr Wert auf "musikalische Erziehung", die aus debilem Trommeln und Hüpfen besteht, was - zusammen praktiziert - wohl ähnlich wie in Urvölkern zu einem vorübergehenden oder dauerhaften "Trancezustand" führt, mit der Folge des vorübergehenden und dauerhaften Verlustes des Denkvermögens. Ein idealer Nährboden für die hirnrissigen Theorien der medizinischen Sektion des Goetheaneums.


hic fuit

Richtig, die Argumentation der Urteilsbegründung beruht auf dem Nachweis, dass es sich um einen Therapiestandard handelt.
ZitatDie Verordnungsfähigkeit des Arzneimittels Helixor auch in der adjuvanten Therapie von malignen Tumoren ergibt sich aber aus Ziffer 16.5 AMR (so auch SG Düsseldorf, Urteil vom 1.3.2005 - S 8 KR 321/04; SG Dresden, Urteil vom 29.6.2006 – S 18 KR 534/05). Darin heißt es:
,,Für die in diesen Richtlinien in Abschnitt F aufgeführten Indikationsgebiete kann der Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist."
...
Der Nachweis, dass es sich beim Einsatz von Mistelpräparaten bei der adjuvanten Therapie bei malignen Tumoren um den Therapiestandard in der anthroposophischen Therapierichtung handelt, ergibt sich dabei insbesondere auf Häufigkeit der Anwendung mit (alleine für Helixor) insgesamt 125.000 Verordnungen im Jahr 2003. Dies entspricht zwischen 46 – 65 Prozent aller Krebspatienten, d.h. nicht nur solcher, die von Ärzten der antroposophischen Therapierichtung behandelt werden.
Wenn der Marktanteil von Helixor nur 1/3 beträgt, dann sind die Zahlen offenkundig falsch.

ZitatDie adjuvante Therapie mit dem Arzneimittel Helixor stellt auch den Therapiestandard in der anthroposophischen Therapierichtung dar. Die Kammer stützt sich insoweit auf das von der Klägerseite vorgelegte und von der Beklagten nicht substantiierte angegriffene Privatgutachten der Ärzte Dr. K. und Dr. K. (vgl. insbesondere Ziffer 5.3.1, sowie Fußnoten 32, 46, 51, 53, 63, 66, 68, 71, 72), sowie auf die ebenfalls von der Klägerseite vorgelegte Stellungnahme der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄD) durch die Ärzte Dr. G., S. und Dr. M. (insbesondere Anlage 1, Ziffer 2 und Anlage 2, C 2 mit besonderem Bezug zur Indikation maligne Tumore).
Wir wissen nun also, wie glaubensbasierte Medizin ihren Gang durch die Justiz nimmt. Recht zügig offenbar, denn Juristen sind eben nicht so gut in hochkomplexer Prozentrechnung, dafür gibt es ja schließlich Privatgutachten.

Bleibt die Frage, wie credobasierte Medizin ihren Gang von dort aus ihren Weg durch die GKV nimmt. Wie wird der Dreck OHNE Justiz erstattungsfähig - gibt sich jede GKV eine Weißliste oder eine Schwarzliste oder irgendwelche anderen Regeln?

penelope22

Wurden nicht 2008 in England die Bedingungen für die Heilprakter etc. "verschärft", obwohl sie - neben Deutschland - gerade dort viele Anhänger hatte und sie lt. Berichten sogar sehr intensiv mit der Schumedizin zusammengearbeitet haben?

Wenn man bedenkt, dass namhafte Politiker dieser "Erziehungswissenschaft" entsprungen sind, sollte es wohl nicht verwundern. Außerdem ist der Jahresbericht des Goetheaneums (medizinische Sektion) auch nicht uninteressant.

Hier liegt das Problem auch darin, dass dieses Mittel ausschließlich für "maligne Erkrankungen" erstattungsfähig ist(Für unheilbar Erkrankte als "Plazebo" zur Beruhigung der Angehörigen, die oft darauf drängen, endlich aktiv etwas zu tun?).
Im Internet kann man im Bundesanzeiger die Handelsbilanzen der Firmen ansehen. Einige der Firmen weisen ausdrücklich darauf hin, dass gerade diese Kranken (oder deren Hinterbliebenen) vor den Sozialgerichten die Erstattungsfähigkeit für diese Medikamente einklagen, also die ihnen verbleibende Zeit auch noch für die wirtschaftlichen Interessen dieser Scharlatane verplempern. Auf einer der Seiten gibt es sogar das Angebot einer kostenlosen Beartung/Vertretung.

Statt um jeden Preis zu versuchen, das Leben um wenige sinnlose Tage zu verlängern, sollte man lieber die verbleibenden Tage mit Sinn erfüllen.

Es ist einfach, mit Totkranken Geld zu verdienen, sie haben keine echte Lobby in der Politik, sondern unzählige "Verdränger" , die sich mit Scheinaktivitäten und unsinnigen Gesetzen von ihrer Verantwortung "freikaufen", notfalls auch mit der Mistel. Und ARD und ZDF laden auch noch eine der Hauptakteurinnen der Anthroposophen regelmäßig ein, ihr wird ein Preis verliehen ... (Annette REx ....von ...)