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Sektorale Heilpraktikerüberprüfung

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Begonnen von Groucho, 25. Juni 2015, 14:53:21

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Groucho

Ein Bericht von Barbara Steffens an Präsidentin des Landtags
Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gädecke MdL

ZitatBericht für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
zum Thema Sektorale Heilpraktikerüberprüfung Podologie

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3040.pdf

Nach diesem Klopper:
ZitatDie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit ihrer Orientierung auf Naturheilkunde haben
heute ihren festen Platz in unserem Gesundheitssystem. Es gibt in der Bevölkerung eine
breite Akzeptanz für diesen Beruf. Vor allem dort, wo die Schulmedizin an Grenzen stößt,
beweist die Naturheilkunde ihre Stärke.

geht es aber lustig weiter:

ZitatNicht mehr in die Zeit passt hingegen das
Heilpraktikergesetz von 1939; Das Gesetz (Bundesrecht) enthält keine Vorgaben, welches
Grundwissen und welche Grundkompetenzen eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker
haben muss. Es beschränkt sich im Wesentlichen auf die sogenannte Gefahrenabwehr.
Obwohl die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ähnlich weitreichende Kompetenzen wie
Ärztinnen und Ärzte haben, gibt. es - im Gegensatz zu den Pflege- und
Gesundheitsfachberufen - für die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker kein Berufsgesetz bzw.
keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung, durch die Ausbildungsinhalte- und -ziele,
Ausbildungsdauer sowie Zugangsvoraussetzungengeregelt werden. Wie sich zukünftige
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auf die Kenntnisüberprüfung vorbereiten, ist nicht durch
den G~setzgeber vorgegeben. Eine staatliche Anerkennung von Heilpraktiker-Schulen
existiert nicht.

ZitatDas Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
. (Heilpraktikergesetz -HPG-) wurde im Jahr 1939 mit dem Ziel eingeführt, die damalige
sogenannte "Kurierfreiheit" zu beenden, infolgedessen den Beruf des Heilpraktikers
sukzessive abzuschaffen und die Ausübung der Heilkunde ausschließlich den Ärztinnen und
Ärzten zu überlassen. Nachlnkrafttreten des Grundgesetzes gilt das HPG und die
dazugehörige Erste Durchführungsverordnung (1. DVO) als vorkonstitutionelles Recht weiter
(Art. 123 Abs. 1 GG). Durch die Rechtsprechung wurde der ursprünglich im Jahr 1939
verfolgte Gesetzeszweck ins Gegenteil verkehrt.
Das HPG formuliert heute einen
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
sowie zum Führen der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" (Urteil des BVerwG vom
24.01.1957; Az.: I C 194.54).

(Hervorhebung durch mich)

Natürlich alles nichts Neues. Aber immerhin scheint man sich der Problematik bewusst zu sein.

pelacani

Der Kern scheint mir dieser Passus hier:
ZitatEine Forderung von Berufsverbänden vieler
Gesundheitsfachberufe hinsichtlich der Reformierung der Berufsgesetze ist die Schaffung,
des direkten Patientenzugangs für den jeweiligen Tätigkeitsbereich. Der sogenannte "direct
access" ermöglicht die Patientenbehandlung, insbesondere die Diagnose und Festlegung
der weiteren Therapieverfahren, auch ohne ärztliche Verordnung, d. h. ohne Delegation
durch Ärztinnen und Ärzte. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben einen direkten Zugang
zu Patientinnen und Patienten. Auf Verordnung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
erbrachte Heilmittel sind zwar -wie ärztlich verordnete Heilmittel- umsatzsteuerfrei, jedoch
nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abrechenbar. Honorare für
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind grundsätzlich von den Patientinnen und Patienten
als Selbstzahler zu begleichen, die Kosten werden aber zumindest teilweise durch private
Krankenversicherungen, BeihilfesteIlen oder Zusatzversicherungen erstattet.
Die wollen, dass die Krankenkassen ihren Sch... bezahlen, selbst ohne dass es von einem Arzt verordnet sein muss (das wäre sogar mehr, als die Logo/Ergo/Physiother. derzeit hat).

Die Psychotherapeuten haben das durchgekriegt, warum nicht auch wir Heilpraktiker?

Groucho

Zitat von: Pelacani am 25. Juni 2015, 15:06:29

Die wollen, dass die Krankenkassen ihren Sch... bezahlen,

Vielleicht hätte sowas sogar sein Gutes. Die Situation, dass jeder mit dieser popeligen Zulassung auf Kosten der Kassen verordnen kann, dürften die nicht klagelos hinnehmen.

duester

Zitat von: Groucho am 25. Juni 2015, 14:53:21
Zitat
Obwohl die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ähnlich weitreichende Kompetenzen wie
Ärztinnen und Ärzte haben, ... .

:o Man reiche mir doch bitte eine Papiertüte zum Reinatmen, ich glaub', ich hab' 'ne Panikattacke.

"So, liebe Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen, jetzt setzen wir uns alle mal in einen Kreis und lernen den Unterschied zwischen "Alles" und "Nichts". Der Grobi hilft uns dabei. Grobi, was dürfen Ärzte?"

- "Alles?"

"Prima, Grobi. Und was dürfen Heilpraktiker?"

- "Äh ... immer noch viel zu viel?"

"Ja, das ist schon ganz nah dran, aber heute geht es ja um den Unterschied zwischen "Alles" und "Nichts". Also, was dürfen Heilpraktiker?"

- "Nichts!"

"Sehr gut, Grobi, das hast du fein gemacht! Zur Belohung hier eine Handvoll Zuckerkügelchen, aber nicht alle auf einmal, hörst du? Das nächste Mal lernen wir dann den Unterschied zwischen einer "Verordnung" und "Irgendwas auf einen grünen Zettel schreiben"."

Es läuft der Abspann ("Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum usw."), Big Bird und Grobi verlassen die Bühne, als Nächstes tritt Graf Zahl auf ... .

Kein Wunder, dass die (= Heilpraktiker) ein so bizarres Selbstverständnis haben. Von denen liest man ja auch immer wieder gerne, dass irgendso ein Drei-Monats-Studium an irgendeiner Klitsche Heilpraktiker-Schule so wäre wie ein Medizinstudium um Schnelldurchlauf ... .

@Groucho:  :-[ Das war jetzt nicht so konstruktiv, aber ich hab ja auch nur "gelegentlich konstruktiv" gelobt. Das nächste Mal wieder, versprochen.

duester

Zitat von: Pelacani am 25. Juni 2015, 15:06:29
Die wollen, dass die Krankenkassen ihren Sch... bezahlen, selbst ohne dass es von einem Arzt verordnet sein muss (das wäre sogar mehr, als die Logo/Ergo/Physiother. derzeit hat).

Die Psychotherapeuten haben das durchgekriegt, warum nicht auch wir Heilpraktiker?

Papiertüte, weitere Panikattacke.

Nur mal gedanklich durchgespielt: Während man in der Regel zu einem Therapeuten geht, nachdem man beim Arzt war, werden Heilpraktiker in der Regel unabhängig vom Arztbesuch aufgesucht. Die Verordnung durch Ärzte hat zwar ihre Tücken (hab' schon sehr lustige Geschichten über Ärzte gehört, die HWS-Probleme festgestellt haben, wenn der Patient nur als profesioneller PingPong-Spieler sein Handgelenk überbeansprucht hat... ), aber das hat immerhin ein gewissen Steuerungseffekt. Wenn Heilpraktiker dürften, wie sie wollten, dann hätten wir hier bald Zustände wie in den Wäldern, in denen eingeschleppte Pflanzen der übrigen Vegetation die Lebensgrundlage entziehen. Zumal die ärztliche Verordnung durch Regelleistungsvolumina u.Ä. gesteuert wird. Wie will man das bei Heilpraktiker, ohne Kammer und KV, erreichen?

Rescue-Tropfen, schnell!

Sauropode

Auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung wäre ich mal gespannt. Quacksalberei als staatlich zertifizierter Abschluss.

celsus

Zitat von: Sauropode am 25. Juni 2015, 16:21:22
Auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung wäre ich mal gespannt. Quacksalberei als staatlich zertifizierter Abschluss.

So zum Beispiel?

ZitatMehr Prestige für Alternativmedizin
In der Schweiz kann neu der Titel «Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom» erworben werden. Damit wertet der Bund Therapien der Komplementärmedizin auf, von denen momentan viele mit Imageproblemen zu kämpfen haben.

http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/mehr-prestige-fuer-alternativmedizin?id=e6de3097-cbfb-458c-8f46-f0213ef43398
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

duester


ajki

re: diverse Zitate

Dieses Bundesland macht mich wirklich fertig. Als in den 80ern emigrierter, aber immerhin gebürtiger Westfale überlege ich mir langsam ernstlich, zur heimatlichen Scholle zurückzukehren und mich dem antiimperialistischen Freiheitskampf gegen diesen Wahnsinn "Nordrhein" beizutreten.

(Fehlt nicht mehr viel und dieser Verein da löst für mich den Bundeshauptslum als erste Haßadresse ab)
every time you make a typo, the errorists win

Belbo

Zitat von: Sauropode am 25. Juni 2015, 16:21:22
Auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung wäre ich mal gespannt. Quacksalberei als staatlich zertifizierter Abschluss.


Das schaut wohl dann wie die Zusatzqualifikatin richtiger Ärzte durch die Aertztekammer aus, in Homoeopathie z.B..

celsus

Ruhrbarone dazu:

http://www.ruhrbarone.de/heilpraktiker-herr-ober-bitte-einmal-hirn-fuer-ministerin-barbara-steffens/109501

ZitatHeilpraktiker: ,,Herr Ober, bitte einmal Hirn für Ministerin Barbara Steffens"

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat erneut einen Beweis dafür abgeliefert, dass sie im Gesundheitsministerium  nichts zu suchen hat. In einer Bericht auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Bericht zum Thema Sektorale Heilpraktikerüberprüfung Podologie klingt sie, als ob sie nicht die Gesundheitsministerin des einwohnerreichsten Bundeslandes ist, sondern eine Vertreterin auf einer Esoterik-Messe in Gelsenkirchen-Bulmke
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