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google-Urteil, right to be forgotten

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Begonnen von deejey, 15. Mai 2014, 08:29:18

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sumo

das Urteil gilt doch meines Wissens nur für Google. Wenn man denn nun über eine andere Suchmaschine sucht, müßten doch die Spinner noch zu finden sein. Oder ziehen die anderen in vorauseilendem Gehorsam nach?

Nogro

Es genügt nicht, keine Ahnung zu haben. Man muss auch dagegen sein (Hermann Hinsch)

Belbo

Zitat von: Nogro am 18. Mai 2014, 09:51:58
Zitat von: Belbo am 17. Mai 2014, 17:20:24
sch....e $)

Bei Bing ist Weidi/Psiram noch Spitzenreiter


Wie zu erwarten, auf seiner. Anlage(n)betrugsseite, verdreht der gute Weidenbusch mal wieder die Tatsachen.

....immerhin  :grins2:
https://www.google.ru/#newwindow=1&q=weidenbusch

ZitatDerartige Löschungen werden ausschließlich nur durchgeführt, wenn gegenüber Google mittels Vorlage entsprechender juristischer Dokumente zweifelsfrei belegt werden kann, dass die beanstandeten Seiten gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Derartige Löschungen erfolgen nur nach sehr genauer Prüfung des Sachverhalts seitens Google, da Google naturgemäß kein Interesse an einer Einschränkung der veröffentlichten Suchergebnisse haben kann.

Nachdem also wie ersichtlich Google in seinem Einflussbereich Kopien der von Psiram veröffentlichten Darstellungen über Hans Weidenbusch jeweils unverzüglich entfernt hat, ergibt sich, dass diese Darstellungen in der Tat gegen deutsches Recht verstoßen. Es zeigt sich folglich, dass Psiram seine Anonymität in erster Linie dazu benützt, um sich der deutschen Rechtsprechung zu entziehen, da alleine die grob wahrheitswidrigen Inhalte von Psiram zweifelsfrei bereits den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen.

http://www.hwcv.net/über-uns/warnung-vor-internet-kriminalität/

deejey

Zitat von: sumo am 17. Mai 2014, 20:18:44
das Urteil gilt doch meines Wissens nur für Google.
Letzendlich ist es ein Präzedenzfall, und Suchmaschine ist Suchmaschine ... ich denke man nennt es nur "google-Urteil", weil der Mann der sich bis ganz nach oben geklagt hat eben in google gespeichert war. Jeder kann sich jetzt auch bei anderen Suchmaschinen auf dieses Urteil berufen.

Google hat inzwischen ein Formular für den Löschantrag bereitgestellt. Mal sehen ob es eine Bereinigungswelle der eigenen Vergangenheit geben wird.

Groucho

Zitat von: deejey am 30. Mai 2014, 10:54:16
Google hat inzwischen ein Formular für den Löschantrag bereitgestellt. Mal sehen ob es eine Bereinigungswelle der eigenen Vergangenheit geben wird.

Klingt nach sehr viel Arbeit:

ZitatBei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

Das lässt hoffen. Psiram ist ja auch nicht daran interessiert, dass veraltete Informationen im Wiki stehen. Jetzt müsste man nur noch wissen, was die jeweiligen Parteien unter "veraltet" verstehen. Zu lange her, aber immer noch zutreffend, oder war früher mal so, jetzt nicht mehr. Das wird noch lustig.

Ridcully

Das ist leider alles furchtbar schwammig und das Urteil hilft einem da nicht wirklich weiter. Vielleicht kommt man mit einer Unterscheidung aus den deutschen Recht etwas weiter: Informationen aus dem Privatbereich (wie hier: private Insolvenz) sind schützenswerter als solche aus dem Sozialbereich (zB Geschäftstätigkeit als Quacksalber) oder dem öffentlichen Bereich (Quacksalberpropaganda). Das dürfte doch auch für die Löschung wegen lange her gelten.

Groucho

Jedenfalls dürfte Google das Thema mit äußerst spitzen Fingern anfassen - sieht man ja auch an den Formulierungen. Googles Erfolg beruht ja u.A. auf der Cleverness der Algorithmen, die Ergebnismanipulation nicht unmöglich, aber doch recht aufwändig macht. Wenn sowas nun simpel per "Findeverbot" umgangen werden kann, ist das ein ernsthaftes Problem.

gesine2

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ne schöne jrooß, gesine2

pelacani

Zitat von: gesine2 am 02. Juni 2014, 14:57:50
Einmal Umgehungsstraße.
Ich nehme an, Du hast es ausprobiert?
Hast Du noch eine Installationsanweisung für uns Windows-Deppen, die von Tuten und Blasen nix verstehn?

Robert

... und bitte auch für iPad-Nutzer.

Groucho

Zitat von: Pelacani am 02. Juni 2014, 15:13:21
Zitat von: gesine2 am 02. Juni 2014, 14:57:50
Einmal Umgehungsstraße.
Ich nehme an, Du hast es ausprobiert?
Hast Du noch eine Installationsanweisung für uns Windows-Deppen, die von Tuten und Blasen nix verstehn?

Einfach bisschen warten, da gibt's bestimmt bald ein AddOn.
Oder auf der google.de Seite unten rechts auf "Google.com" verwenden klicken.

Edit: Das Addon gibt es schon:
https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/always-com-googlecom-in-englis/

Editedit: Das sucht natürlich nur bei .com (oder was halt eingestellt ist), ohne die Unterschiede rauszufiltern, das wird dann erst interessant - darüber letztlich zu sehen, wer sich hat "löschen" lassen.

Harlequin

Das Skript gefällt mir, also vom Prinzip her!

@Pelacani, ohne es probiert zu haben, unter Linux:
Python installieren( "sudo apt-get install python" )
Skript ausführen:
./google-hidden.py <Suchbegriff>

Unter Windows:
Python runterladen, installieren:
https://www.python.org/download/releases/
??
(Keine Ahnung, was man danach machen muss, kann aber nicht sehr kompliziert sein.)

@Robert:
Python installieren:
https://itunes.apple.com/de/app/python-3.2-fur-ios/id519319292?mt=8
(Keine Ahnung, was man danach machen muss)
Man braucht vor der Liebe Gottes keine Angst zu haben. Er hat seit 2.000 Jahren niemand mehr geschwängert.

gesine2

Zitatausprobiert?
nö, Pelacani, ab+zu (unabhängig von und auch schon laaange vor diesem Urteil) vergleich ich händisch die eine und die andere Seite der Macht. Und ja, sie unterscheiden sich - wohlgemerkt jeweils direkt nach einem spontanen cookie-Massaker aufgerufen. Was sich speziell bei solchen Datensammlern eh (nicht allzu schwach) rhythmisch empfiehlt.

Ist halt die Art und Weise, wie von einem coder mal eben schnell die Sinnlosigkeit einer lokalen Maskierung gezeigt wird. Ein script in der lokalen Lieblingssprache runterrotzen und zack.
Zitatfür uns Windows-Deppen
Kein OSismus bitte, auch nicht maso ;-) Zu den diversen Python-Installierungsvarianten (für das Programm, daß das script interpretiert als Sammlung von Aktionsanweisungen) kann ich Dir gerne über die Straße helfen.
Direkt ins Auge gesprungen ist mir kein pad/smart-OS, Robert - textbasiert und touchscreen sind allerdings auch ziemlich weit auseinander...

Doch wie in Elias' post ausch zu lesen: Da wird ziemlich zügig irgendwas in browser-addon auf dem Markt sein. Bei mir im FireFox ist übrigens unter den Kontext-Suchmaschinen als google '.com' eingetragen.
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ne schöne jrooß, gesine2

Wolleren

Am 1.7. soll das Urteil des BGH in Karlsruhe gefällt werden zum Thema Anonymität von Bewertungsportalen.

Über das Portal Sanego sollen unwahre Tatsachen über einen Mediziner verbreitet worden sein - das Portal ist vom OLG Stuttgart dazu verdonnert worden, Namen und Anschrift des Nutzers zu nennen, das diese Bewertung eingestellt hat. Dagegen wehrt sich nun Sanego vor dem BGH.

Unter posteo.de (https://posteo.de/site/datenschutz) steht:
ZitatIm TKG §111 ist geregelt, dass E-Mailanbieter keine Bestandsdaten erheben müssen, wenn diese nicht (z.B. zu Abrechnungszwecken) benötigt werden. Posteo macht von dieser Regelung Gebrauch.
Das Telemediengesetz TMG soll ebenfalls Anonymität gewährleisten.

Ob das Recht auf Anonymität durch Datensparsamkeit überlebt? Wohl nicht mehr lange!

ajki

Die Vereinfacher beschränken sich nicht nur auf die gute Seite der Macht.

Die dunkle Seite kann nun anfangen, "Forget.me" zu nutzen [netzwertig.com].
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