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Hokuspokus im Deutschen Ärzteblatt

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Begonnen von pelacani, 06. Mai 2014, 20:03:10

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pelacani

ZitatPlaceboeffekt: ,,Hokuspokus" auf Rezept
http://www.aerzteblatt.de/archiv/159534/Placeboeffekt-Hokuspokus-auf-Rezept

Auch bei harmlosen Erkrankungen, wie Befindlichkeitsstörungen oder leichten Erkältungen, kann eine zuversichtliche Einstellung des Patienten die Heilung fördern, so dass im Falle fehlender Alternativen auch der Einsatz physiologisch untauglicher Medikamente sinnvoll sein kann. Die Homöopathie als Spielart der Placebotherapie findet hier ein geeignetes und breites Anwendungsgebiet (8 ).
öhm, Quelle 8?
ZitatShang A, et al.: Are the clinical effects of homoeopathy placebo effects? Comparative study of placebo-controlled trials of homoeopathy and allopathy. Lancet 2005; 366(9487): 726–32; CrossRef MEDLINE dazu eingehend aus rechtlicher Sicht: Gaßner M, Strömer JM: Das Aufklärungsdilemma bei der Placebobehandlung – Homöopathie als pragmatischer Ausweg? VersR 2014; 299–309.
Du kriste Tür nich zu, die Shang-Meta-Analyse als Beleg für für ein geeignetes und breites Anwendungsgebiet der Homöopathie! Oder die Arbeit von Gaßner und Strömer? – Ach Moment, wie heißen eigentlich die Autoren der Ärzteblatt-Arbeit? – ups, Gaßner und Strömer.

Zitat... Daher ist es für den Arzt unerlässlich, die Aufklärung des Patienten über den psychologischen Ansatz der Behandlung gut zu dokumentieren. Das dürfte in der Praxis dadurch erleichtert werden, dass ein Arzt eine solche Behandlung bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern nur als private ,,individuelle Gesundheitsleistung" abrechnen darf.
Was soll denn das heißen? Eine zulasten der Krankenversicherung erbrachte Leistung wäre nicht dokumentationspflichtig? Aufklärung über IGel-Leistungen wird besser als Kassenleistung dokumentiert?
:rofl2

ZitatDenn zulasten der Krankenkassen dürfen nach § 12 SGB V nur medizinisch ,,notwendige" Leistungen erbracht werden. Nicht alles, was medizinisch sinnvoll ist, ist auch notwendig. Fazit: In manchen Fällen darf ein Arzt mit Hokuspokus zaubern, die Krankenkasse muss aber nicht jeden Zauber bezahlen.

Mein Fazit: Der Titel des Beitrags ist ein Misnomer. Er sollte korrekterweise heißen:

Ärzteblatt streitet für Hokuspokus auf Privatrezept