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Der Neumedizinische Antisemitismus erreicht ein neues Tief

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Begonnen von paclitaxel, 26. Februar 2009, 18:56:29

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paclitaxel

Seit Dr. Hamer einen "Oberrabiner" (der so nebenbei weder Jude, noch Rabbiner, dafür aber Holocaustleugner ist - siehe wiki) gefunden hat, der ihm auch schön brav bestätigt hat dass alle Juden weltweit gemäß Talmud (sic!) GNM praktizieren und die Nichtjuden absichtlich mit Chemo foltern, scheinen alle Dämme für den galoppierenden Antisemitismus der NMler gebrochen. Hier einige Links:

Die Pilhars an den österreichischen Bundespräsidenten:
http://www.pilhar.com/Olivia/Korrespo/2009/20090122_Pilhar_an_BPFischer.htm

Hamer an die österreichische Grüne Politikerin Petrovic:
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2009/20090217_Hamer_an_Petrovic.htm

Erika Pilhar an Petrovic:
http://www.pilhar.com/Olivia/Korrespo/2009/20090224_ErikaPilhar_an_Petrovic.htm


Man kann gar nicht so viel fressen wie man kotzen möchte

GeMa

" Dabei wissen wir längst, dass sich die Onkologen, welche an die 80% jüdische Wurzeln haben, wenn es sie selbst oder ihre Familien betrifft, keine  Chemo machen. Wir finden auch nirgendwo jüdische Chemoleichen. "

Was ist denn das für ein elender, kranker Schmutz?! Solche ernstgemeinten Veröffentlichungen gehören sanktioniert.

Kinderarzt


Willi

Ich habe mir auch schon überlegt, Anzeige zu erstatten. Aber wo? Pilhars Seite ist in den USA gehostet, er selbst wohnt in Österreich und ist österreichischer Staatsbürger. Kennt sich jemand im österreichischen Strafrecht aus? Ist das, was auf seiner Seite an antisemitischen Äußerungen zu lesen ist, nach österreichischem Recht strafbar?

Das Schreiben der Familie Pilhar an den österreichischen Bundespräsidenten ist vom 22. Jänner 2009. Ich glaube, Jänner heißt auf deutsch Januar. Anhang war das Protokoll der Konferenz in Sandefjord vom 17.12.2008. Zum damaligen Zeitpunkt lief die Diskussion um den Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz im Internet auf Hochtouren. Jeder konnte sich in den von Götz selbst online gestellten Texten überzeugen, dass Götz alles andere als ein Rabbiner, ja noch nicht mal Jude, ist. Das Konferenzprotokoll ist eine einzige Hetze gegen die jüdische Bevölkerung. In Deutschland wäre die reflexionslose Verbreitung des Konferenzprotokolls sicherlich strafbar.
Wie ist das in Österreich?

Das Schreiben ging an den Bundesrpräsidenten. Ich gehe mal davon aus, dass er den Brief nicht selbst geöffnet und beantwortet oder abgeheftet oder gar weggeworfen hat.
Man sollte doch annehmen, dass man beim Durchlesen des Schreibens und des Protokolls eine mögliche Strafbarkeit aufgefallen ist.

Vielleicht könnte ja jemand die Staatsanwaltschaft in Wien mal darauf stoßen.
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Adromir

Da Österreich in der EU ist, müsste sich auch dort im Bereich des Onlinerechts das "Herkunftslandprinzip" gelten.

Schau-ma-amoi

Zitat von: Willi am 05. März 2009, 15:22:31
Ich habe mir auch schon überlegt, Anzeige zu erstatten. Aber wo? Pilhars Seite ist in den USA gehostet, er selbst wohnt in Österreich und ist österreichischer Staatsbürger. Kennt sich jemand im österreichischen Strafrecht aus? Ist das, was auf seiner Seite an antisemitischen Äußerungen zu lesen ist, nach österreichischem Recht strafbar?

Das Schreiben der Familie Pilhar an den österreichischen Bundespräsidenten ist vom 22. Jänner 2009. Ich glaube, Jänner heißt auf deutsch Januar. Anhang war das Protokoll der Konferenz in Sandefjord vom 17.12.2008. Zum damaligen Zeitpunkt lief die Diskussion um den Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz im Internet auf Hochtouren. Jeder konnte sich in den von Götz selbst online gestellten Texten überzeugen, dass Götz alles andere als ein Rabbiner, ja noch nicht mal Jude, ist. Das Konferenzprotokoll ist eine einzige Hetze gegen die jüdische Bevölkerung. In Deutschland wäre die reflexionslose Verbreitung des Konferenzprotokolls sicherlich strafbar.
Wie ist das in Österreich?

http://www.bmi.gv.at/meldestellen/  >  Wiederbetätigung.

Von einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft würde ich absehen.

Willi

Danke, General, für die Adresse.

Die Mail ist raus.
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Kinderarzt


Willi

In diesem Fall ging meine Mail an das Österreichische Bundesministerium des Innern.

Warum kein Staatsanwalt? Ich habe in der Vergangenheit mehrmals so meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft gesammelt. Man erscheint in den Akten. Und der Rechtsanwalt des Beschuldigten hat Akteneinsicht. Mein Name steht dann als Zeuge drin. Und so kam es, dass mein Name und meine Adresse sowie dieTelefonnummer im Neuschwabenlandforum veröffentlicht waren. Zum Glück hatte man meine E-Mail-Adresse nicht herausgefunden, sonst hätte ich mich vor Mails sicher nicht retten können.

Im Sommer 2005 wurde ich von höherer Stelle gebeten, im eigenen Interesse keine Anzeigen mehr zu erstatten. Mir wurden aber andere Möglichkeiten aufgezeigt, mein Wissen den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen, ohne dass mein Name in den Akten in Erscheinung tritt. Und die sind eben so wirkungsvoll.
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Schau-ma-amoi

Zitat von: Kinderarzt am 06. März 2009, 12:54:19
Warum kein Staatsanwalt???

Weil das gelegentlich sehr ungesund werden kann. Wird nämlich der Angezeigte aus irgendwelchen Gründen freigesprochen, kann der Anzeiger auf die Nase fallen, weil er dann uU selbst mit einer Anzeige rechnen muss. Überspitzt: es sitzt der Falsche im Knast und der Gauner lacht sich ins Fäustchen.

Wenn schon Staatsanwalt, dann lediglich eine sog. Sachverhaltsdarstellung (das machen sogar Rechtsanwälte so), damit geht man kein Risiko ein. Im obigen Fall war die Mitteilung an die Polizei die beste Lösung.

Zumindest in Ö.

Daggi

Hinweis an Willi:

dieses antisemitische Pamphlet von Hamer und Götz usw findst Du auch auf deutschen Webseiten. Wenn ich mich nicht irre hat das auch dieser Rolf Finkbeiner auf seinen ''Wahrheiten'' im Programm.

Willi

Bei Rolf Finkbeiner bin ich ja drauf gestoßen. Und das habe ich in meinem Blog auch erwähnt.

Ich hatte in seinem Blog auch versucht, die Sache richtig zu stellen. Mein Eintrag wurde von ihm schnell wieder gelöscht.

Ich gehe davon aus, dass mein Blog inzwischen auch den zuständigen Behörden bekannt sein dürfte.
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Kinderarzt


Willi

Warum sollte es mir nicht Recht sein?

Ich habe das Konferenzprotokoll auch in meinem Blog veröffentlicht, allerdings nicht kommentarlos. Und ich denke mal, dass niemand annehmen kann, dass ich mir den Inhalt des Protokolls zu Eigen mache.

§ 130 Abs. 6 StGB in Verbindung mit § 86 Abs. 3 erlaubt diese Vorgehensweise.
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