Ich tu es mal hier rein. Das ist einen Lacher wert :D
"Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen." So stand es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einen mutmaßlichen Schildkrötenschmuggler. Eine Beleidigung ist das aber nicht - juristisch gesehen."
http://www.sueddeutsche.de/bayern/614/309550/text/
Hab ich auch gelesen. Bitter für den Staatsanwalt. Was lernen wir daraus? Immer nur mit Bleistift in Unterlagen rumschmieren, bzw besser auf einen extra Zettel ;D ;D
si... diese nachricht erreichte mich auch gestern früh schon... da begann mein tag gestern wenigstens mit einem schmunzeln ;)