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Cannabis - wie gehts weiter

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Begonnen von Peiresc, 28. Juni 2017, 06:54:02

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sebklim

ZitatBesonders zu beachten bei der gewünschtem Verwendung von Cannabis als Heilmittel ist die Tatsache, dass nahezu alle erwünschten Wirkungen der Pflanze an ihre berauschenden psychoaktiven Wirkstoffe gebunden sind. Und das der Rauscheffekt ausdrücklich medizinisch unerwünschten Nebenwirkung ist.

Halte ich in dieser Formulierung für sehr fragwürdig. Studien beschäftigen sich vor allem mit CBD als Arzneiwirkstoff. Dieses Cannabinoid ist eben nicht psychoaktiv (darüber kann man streiten, es erzeugt zumindest in den wirksamen Dosierungen keinen Rauschzustand und ist deshalb in den meisten Ländern völlig legal erhältlich) und hat deshalb kein bzw. kaum Missbrauchspotenzial (zumindest nicht in der Wirkweise, die Konsumenten vom bekannteren Cannabinoid THC kennen und erzielen möchten).

Die medizinische Wirksamkeit wurde zum Beispiel von GW Pharma untersucht und erzielt positive Ergebnisse.

https://www.gwpharm.com/about-us/news/gw-announces-new-epidiolex®-cbd-positive-phase-3-data-dravet-syndrome-and-lennox

Peiresc

Zitat von: sebklim am 19. Februar 2018, 08:37:17
ZitatBesonders zu beachten bei der gewünschtem Verwendung von Cannabis als Heilmittel ist die Tatsache, dass nahezu alle erwünschten Wirkungen der Pflanze an ihre berauschenden psychoaktiven Wirkstoffe gebunden sind. Und das der Rauscheffekt ausdrücklich medizinisch unerwünschten Nebenwirkung ist.

Halte ich in dieser Formulierung für sehr fragwürdig. Studien beschäftigen sich vor allem mit CBD als Arzneiwirkstoff. Dieses Cannabinoid ist eben nicht psychoaktiv (darüber kann man streiten, es erzeugt zumindest in den wirksamen Dosierungen keinen Rauschzustand und ist deshalb in den meisten Ländern völlig legal erhältlich) und hat deshalb kein bzw. kaum Missbrauchspotenzial (zumindest nicht in der Wirkweise, die Konsumenten vom bekannteren Cannabinoid THC kennen und erzielen möchten).

Die medizinische Wirksamkeit wurde zum Beispiel von GW Pharma untersucht und erzielt positive Ergebnisse.

https://www.gwpharm.com/about-us/news/gw-announces-new-epidiolex®-cbd-positive-phase-3-data-dravet-syndrome-and-lennox

Das ist mir ein bisschen unklar. Dann müssten doch alle Bemühungen darauf gerichtet sein, diesen Wirkstoff zu isolieren und eben nicht das Stoffgemisch der Pflanze einzusetzen. Das Hanfgesetz der Bundesrepublik widerspricht dieser Intention.
Die Wirkung von CBD bei Lennox-Gastaut-Syndrom und Dravet-Syndrom, wenn sie sich bestätigt, wäre erfreulich, kann aber nichts zur Debatte beitragen.

sebklim

ZitatDas ist mir ein bisschen unklar. Dann müssten doch alle Bemühungen darauf gerichtet sein, diesen Wirkstoff zu isolieren und eben nicht das Stoffgemisch der Pflanze einzusetzen. Das Hanfgesetz der Bundesrepublik widerspricht dieser Intention.

Auch THC hat einen medizinischen Nutzen, nur die Einsatzgebiete sind verschiedene. Die Konzentration der beiden Hauptwirkstoffe THC und CBD ist bereits in nahezu allen erdenklichen Kombinationen in Hanfblüten und -extrakten erhältlich. Das Gesetzt schreibt meines Wissens nach nicht vor, welche davon genutzt werden dürfen. Im Einzelfall muss natürlich von Ärzten entschieden werden, welche Cannabinoide zur Medikation eines bestimmtes Krankheitsbildes sinnvoll sind.
Dass jemand, dem CBD allein eine Besserung der Beschwerden verschafft, das in seinem Fall ,,unnötige" High des THC eventuell als Nebenwirkung empfindet ist klar und andersherum.
Ich bin deshalb der Meinung, dass es sehr wichtig ist das Potential nicht nur auf die Pflanze und ihre natürlich vorkommenden Wirkstoffkombinationen zu beschränken. Technisch ist es möglich, diese auch in den Pflanzen so zu verändern, dass die Medikation dem Bedarf des Patienten angepasst ist.
Mir war in erster Linie wichtig, aufzuzeigen, dass nicht jede Cannabisnutzung zwingend mit einem ,,High" verbunden ist. Dies steckt mMn noch in zu vielen Köpfen fest.

Peiresc

Zitat von: sebklim am 20. Februar 2018, 05:56:04
Auch THC hat einen medizinischen Nutzen
Das ist nicht hinreichend bewiesen.

Zitatin nahezu allen erdenklichen Kombinationen in Hanfblüten und -extrakten erhältlich
Es ist widersinnig, Wirkstoffe in verunreinigter Form einzusetzen.

ZitatTechnisch ist es möglich, diese auch in den Pflanzen so zu verändern
gentechnisch?  :teufel

sebklim

Zitat
ZitatAuch THC hat einen medizinischen Nutzen
Das ist nicht hinreichend bewiesen.
Diese Studie zeigt ausführlich den vorhandenen Nutzen, auch von THC.

Zitat
Zitatin nahezu allen erdenklichen Kombinationen in Hanfblüten und -extrakten erhältlich
Es ist widersinnig, Wirkstoffe in verunreinigter Form einzusetzen
Hier gebe ich dir (teilweise :P)Recht, die Zukunft liegt in synthetischen Substanzen, die auf das Cannabinoid-System wirken. Bis diese Stoffe allerdings hergestellt werden können und einsatzfähig sind empfehlen die Autoren des o.g. Berichts mangels alternativer Einnahmemöglichkeiten das Rauchen. Dazu ist zu sagen, dass die gesundheitlichen Aspekte dieser Darreichungsform besser erforscht werden müssen. 

Zitat
ZitatTechnisch ist es möglich, diese auch in den Pflanzen so zu verändern
gentechnisch? :teufel
Hier appelliere ich an deinen gesunden Menschenverstand.  ;)
Selbstverständlich nicht durch Gentechnik verändertes Cannabis.

Peiresc

Zitat von: sebklim am 20. Februar 2018, 09:28:08
Zitat
ZitatAuch THC hat einen medizinischen Nutzen
Das ist nicht hinreichend bewiesen.
Diese Studie zeigt ausführlich den vorhandenen Nutzen, auch von THC.
Das täuscht. Der Nutzen ist nicht hinreichend belegt. Ich bin gerne bereit, mir Dir durch den Text zu gehen.

Zitat von: sebklim am 20. Februar 2018, 09:28:08empfehlen die Autoren des o.g. Berichts mangels alternativer Einnahmemöglichkeiten das Rauchen
Bitte mal die Stelle genauer angeben.

Zitat von: sebklim am 20. Februar 2018, 09:28:08Hier appelliere ich an deinen gesunden Menschenverstand.
Darauf sollte man bei Cannabis nicht setzen.   :grins

Und warum eigentlich "selbstverständlich nicht"?

ajki

Es jährt sich nun die Änderung des Gesetzesrahmens vom März 2017 [Link zum Inhaltsverzeichnis des BGBl 11/2017, dort Nr 7 für die pdf]. Deshalb erscheinen in den Medien diverse Produkte, die sich mit den Auswirkungen der Gesetzesänderungen beschäftigen. Beispiele: Spiegel (wahrscheinlich paywalled, daher aus der Headline und dem Vorspann:
Zitat von: SpiegelEin Jahr Hanf auf Rezept: Ein Jahr nach der Freigabe in Deutschland verschreiben Ärzte immer häufiger medizinisches Cannabis. Allein im vergangenen Jahr haben Apotheken 44.000 Einheiten an Cannabis-Blüten auf Kosten der Krankenkassen ausgegeben, wie der Apothekenbranchenverband ABDA mitteilt. ...
),  Die Welt (regional: Norden), Stuttgarter Zeitung und so weiter und so weiter....

Die Öffentlichkeit interessiert sich also sehr für Auswirkungen, genauso wie dieser thread. Ein Jahr ist natürlich andererseits viel zu wenig, um irgendwelche Trends oder Folgen tatsächlich überreissen zu können. Irgendwo ist z.B. ein News-Produkt mit der ungefähren Dachzeile zu finden, "Ein Jahr danach: Ärzte kritisieren fehlende Vorgaben" - und das können sie wahrscheinlich auch noch in drei Jahren unverändert nachdrucken.

Ein Interview-Artikel in jetzt.de (dem online-Produktchen für die stürmische Jugend bei der Süddeutschen) befragt zu den diversen Thematiken Frau Prof. Dr. Astrid Zobel, eine leitende Ärztin beim Medizinschen Dienst der Krankenversicherung (hier: Abteilung "Bayern"). Das kann man sich meiner Meinung nach genauer anschauen, weil aufgrund der jugendlichen Ausrichtung des online-Produkts die Netz-Zugänglichkeit wohl dauerhaft gegeben ist (anstatt paywalling und weg-Kuratierung) und die befragende Journalistin nur als Stichwortgeberin auftritt - die Aussagen sind also "ärztliche":

Zitat von: Prof Dr. Zobel, MDK BayernWir werden von den Krankenkassen beauftragt, Anträge und Verordnungen von Cannabis zu prüfen. Das tun wir auf Grundlage von Befunden, die von den behandelnden Ärzten angefordert werden. ... Aber die Krankenkassen müssen uns nicht in jedem Fall beauftragen, sie können das auch selbständig entscheiden. ... Die Antragsteller sind häufig Schmerzpatienten. Aber es kommen auch Anträge, die Menschen mit anderen Krankheiten betreffen; Menschen, die zum Beispiel an Spastiken leiden oder psychische Probleme haben. Cannabis-Präparate werden auch Patienten mit Krebserkrankungen, zum Beispiel bei Nebenwirkungen unter einer Chemotherapie verordnet oder ihm Rahmen einer palliativen Versorgung. Im letzteren Fall werden die Anträge auf jeden Fall befürwortet. ... Es werden uns natürlich nicht alle Anträge vorgelegt, aber wir sehen einen sprunghaften Anstieg der Begutachtungsaufträge durch die Krankenkassen seit Mitte des letzten Jahres. Seither bekommen wir pro Monat zwischen 500 und 700 Begutachtungsaufträge. [nur für Bayern, nur Teilmenge der Anträge, zwischen 6.000 und 8.500 im ersten Jahr nach Änderung] ... Über die Zahlen der Krankenkassen haben wir keine Informationen, weil wir nur die Anträge sehen, die uns zur Begutachtung vorgelegt werden. Unsere Zahlen zeigen, dass die Gutachter des MDK Bayern in ungefähr der Hälfte der Anträge die sozialmedizinischen Voraussetzungen als erfüllt ansehen und den Kassen empfehlen, den Antrag zu genehmigen. In 23 Prozent der vorgelegten Fälle sind die Voraussetzungen aus unserer Sicht nicht erfüllt. ... [Ablehnung eines Antrags] Wenn die Verordnung von Cannabis keine Aussicht auf Erfolg verspricht oder negative Auswirkungen auf den Patienten zu befürchten sind. Nach dem Gesetz soll ja gewährleistet werden, dass bei dem Krankheitsbild durch den Einsatz von Cannabis-Präparaten eine ,,nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome" besteht. Die Anforderungen an die wissenschaftliche Evidenz sind bei Cannabis  zwar niedriger als bei anderen Medikamenten, aber es sollte zumindest einen Hinweis geben, dass der Einsatz Erfolg versprechend und damit gerechtfertigt ist. Und dann ist natürlich auch immer eine Schaden-Nutzen-Abwägung im Einzelfall notwendig. ... Aber auf Grund der Risiken und Nebenwirkungen von Cannabis-Präparaten ist sorgfältig zu klären, warum leitliniengerechte Therapien nicht angewandt werden können. ... [Anekdote zu einer Schmerzpatientin, die enorme Schwierigkeiten hat, Cannabis-Verschreibung statt opioider Produkte zu erlangen; haben Ärzte "Angst" vor der neuen Verschreibungsmöglichkeit?] Angst würde ich das nicht nennen, aber viele Ärzte haben wohl noch keine ausreichende Erfahrung mit der Verordnung von Cannabis-Präparaten, die ja in dieser Form erst seit einem Jahr möglich ist. Und als verordnender Arzt muss man sehr genau abwägen, ob die Behandlung dem Patienten wirklich mehr nützt als schadet. Medizinisch verwendete Cannabis-Präparate sind keine Wellness-Produkte, obwohl es manchmal so dargestellt wird. Sie können gravierende Nebenwirkungen haben und möglicherweise auch Langzeitschäden hervorrufen. Und man darf nicht vergessen, dass Cannabis-Präparate auch ein Suchtpotential haben und eine Abhängigkeit hervorrufen können. Man kann also nicht pauschal sagen, dass Opioide in jedem Fall mehr negative Auswirkungen hätten als Cannabis. ... Gerade von einigen auf Schmerztherapie spezialisierten Ärzten kommen sehr viele Vorbehalte gegenüber Cannabis. Leider ist das gesicherte Wissen zur Anwendung von Cannabis-Präparaten noch sehr dünn. Es gibt zwar Hinweise auf die Wirksamkeit von Cannabis-Arzneimitteln bei bestimmten Erkrankungen oder Beschwerden, aber die wenigen Studien sind oft qualitativ nicht ausreichend - übrigens auch nicht im englischsprachigen Raum, wo es schon mehr Erfahrung mit dem Thema gibt. ... Grundsätzlich ist das Suchtpotential einer Substanz immer ein Thema. Da muss man als Arzt sehr genau abwägen, ob die potentiellen Nutzen den möglichen Schaden beim einzelnen Patienten überwiegen. Und immer wieder machen Kollegen die Erfahrung, dass ihre Patienten nicht besonders von der Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln profitiert haben. Schmerzspezialisten sind auch nicht grundsätzlich gegen die Verordnung von Cannabis-Präparaten, aber sie sind kritisch gegenüber der dünnen und zum Teil bisher auch widersprüchlichen Studienlage. Jeder Arzt muss entscheiden, auf welcher Wissensbasis er Cannabis im Einzelfall verordnen will, das heißt unter welchen Voraussetzungen er zu der Überzeugung gelangt, dass nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft die Anwendung geboten ist. Letztlich bleibt es immer ein individueller Therapieversuch, bei dem Chancen und Risiken im Einzelfall besonders kritisch abgewogen werden müssen. ... Normalerweise muss ein Medikament eine Zulassung erhalten, bevor es verkehrsfähig, also auf dem Markt zugänglich ist. Und dafür ist es nötig, dass in wissenschaftlichen Studien an vielen Patienten seine Wirksamkeit und Verträglichkeit sowie die Sicherheit der Anwendung belegt wird. Von diesem Prinzip ist man aus verschiedenen Gründen bei der Gesetzgebung zur medizinischen Anwendung von Cannabis abgewichen. Hier reichen Hinweise auf einen positive Wirkung im Einzelfall. Das können auch Fallberichte über einzelne andere Patienten mit ähnlichen Beschwerden sein, die positive Erfahrungen mit Cannabis gemacht haben. Eine gesicherte Erkenntnis über die Wirksamkeit bei bestimmten Erkrankungen fehlt meist. Deshalb gibt es für die meisten Cannabis-Präparate bis auf wenige Ausnahmen auch keine zugelassenen Indikationen. ... [Kiffer-Support] Grundsätzlich sind solche Fälle niemals völlig auszuschließen. Ein solches Verhalten von Ärzten würde aber gegen das Berufsrecht verstoßen und Konsequenzen nach sich ziehen. Wir haben bisher allerdings keine konkrete Kenntnis davon, dass sich solche Praxen bilden würden. Aber sehen schon Einzelfälle, wo man die Indikationsstellung hinterfragen muss und den Verdacht auf "Gefälligkeitsverordnungen" hat. ...
(Hervorhebungen hinzugefügt, Anmerkungen in Italics hinzugefügt)

Da ist doch zumindest etliches von dem angesprochen, was bislang hier im thread eher im wolkig-luftleeren Bereich weste.
every time you make a typo, the errorists win


ajki

every time you make a typo, the errorists win

Peiresc

Der Studienband-Report
Zitat von: ajki am 17. Mai 2018, 11:29:58
Report [pdf, tk.de]
ist knapp 100 Seiten lang; ich habe mal den Abschnitt 4, "Zur Evidenz von Cannabis als Medizin" überflogen. Er ist, sagen wir mal, subeuphorisch:
ZitatDennoch darf Cannabis unabhängig von der verfügbaren Evidenz schwerkranken Patienten verordnet werden. Ob allerdings der Nutzen von Cannabisblüten in diesem Zusammenhang als besonders überzeugend gewertet werden kann, ist sicherlich diskussionsbedürftig. Viele Experten sehen in dieser Anwendung einen Rückfall in eine längst überlebt geglaubte Kräutermedizin. Das sonst übliche Verfahren gemäß Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) zur vergleichenden Prüfung des Zusatz- und Patientennutzens, das im Rahmen des Cannabisgesetzes gar nicht erst bemüht wurde, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Basis der derzeitigen Studienlage negativ ausgegangen.
[...]
Die Autoren einer aktuellen Übersichtsarbeit, die wiederum elf systematische Übersichtsarbeiten zu Cannabinoiden in der Schmerztherapie untersuchte, betonten, dass die Kriterien der Europäischen Arzneimittel-Agentur (European Medicines Agency, EMA) für die Zulassung von Arzneimitteln bei chronischen Schmerzen nicht erfüllt waren. Laut dieser Kriterien müssen wenigstens zwei kontrollierte und ausreichend gepowerte Studien über einen Zeitraum von mindestens 12 Wochen vorliegen – dies konnte in keiner der untersuchten Studien erfüllt werden (Häuser et al., 2017).



Sauropode

https://www.uni-bonn.de/neues/128-2017

ZitatCannabis kehrt Alterungsprozesse im Gehirn um

Ninja, zunächst bei Mäusen. Man denkt aber weiter:

ZitatDie Forscher wollen im nächsten Schritt in einer klinischen Studie untersuchen, ob THC auch beim Menschen Alterungsprozesse des Gehirns umkehren und die kognitive Leistungsfähigkeit wieder steigern kann.

eLender

Da wird bald alle zu kleinen Drogenbaronen werden dürfen, ein paar skeptische Anmerkungen zu den Sämchen, die man dafür braucht. Ist mir neulich irgendwie in die Zeitleiste geflattert, k.A. wie man drauf kommt, mir das vorzuschlagen ::)  Aber ganz interessant:

ZitatAnalysis of over 100 Cannabis samples quantified for terpene and cannabinoid content and genotyped for over 100,000 single nucleotide polymorphisms indicated that Sativa- and Indica-labelled samples were genetically indistinct on a genome-wide scale. Instead, we found that Cannabis labelling was associated with variation in a small number of terpenes whose concentrations are controlled by genetic variation at tandem arrays of terpene synthase genes.
...
In addition, we determined that pairs of samples with identical cultivar names (for example, OG Kush) were often as genetically and chemically distant from each other as pairs of samples with different names (Extended Data Fig. 2). This is consistent with previous studies indicating that cultivar names were not reliable indicators of a sample's genetic or chemical identity17,19,20,21.
https://www.nature.com/articles/s41477-021-01003-y

Auf gut Deutsch: das was man mit wohlklingenden Namen und großen Versprechen (und noch höheren Preisen) angepriesen bekommt, ist eine Promenadenmischung, die als reinrassige Sorte verkauft wird. Es gibt wahrscheinlich kaum einen anderen Bereich, wo dermaßen mit nicht belegten Behauptungen und Versprechungen (ok, abgesehen vom Hifi-Voodo) um sich geworfen wird. Das sind dann auch Aussagen zum Dünger und auch zur Beleuchtung. Mit letzterem habe ich mich mal etwas intensiver beschäftigt (gehabt), da ich mir eine Pflanzenlampe bauen wollte (bin ja auch Pflanzenfreund). Alter, was da für ein Unsinn bzgl. Spektren, Lichtstärke -ausbeute etc. als gesicherte Weisheit unter den "Gurus" (und natürlich von den Herstellern) gehandelt wird, ist schon beinahe mehrere Einträge ins Wiki wert.

Es gibt wenige echte wissenschaftliche Studien (sogar explizit zu Cannabis), die das alles in das Reich der Mythen und Legenden verfrachten. Das sind ja auch die ganzen Mythen zu den angeblichen Wunderwirkungen von dem Kraut, die wir z.T. auch im Wiki abhandeln. Ich muss ja schon schmunzeln, wenn es da heißt: die eine Krautsorte macht eher breit, die andere eher high (oder so ähnlich).

:shisha:
Wollte ich nur mal gesagt haben!