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Das Arbeitsamt als Esoterik-Zentrale

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Begonnen von hic fuit, 24. März 2009, 13:58:45

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Gandalf

Diese Info kam per mail von einer Mitarbeiterin der BA (danke):

ZitatÜber sinnige-, bzw. unsinnige Maßnahmen der BA gibt es mit Sicherheit sehr sehr viel zu berichten! :)
Fakt ist, dass sich die BA (oder der einzelne Mitarbeiter) bei der Förderung der Kunden welche sich selbstständig machen wollen, auf die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle berufen muss. In den meisten Fällen ist das die IHK. Kommt die IHK Klein-Gummersdorf also zu dem Schluss, dass in Deutschland noch massig Telefonastrologen fehlen, wird sie dies dem Kunden bescheinigen, der die BA dann darauf festnageln kann. Eine Ablehnung der Förderung würde dann keine Aussicht auf Erfolg haben sollte der Kunde in Widerspruch gehen, oder Klage einreichen.

Hier ein Auszug aus dem SGBII
§ 16c 1 Leistungen zur Eingliederung von
Selbständigen:
(1) 1Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürf-tigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. 2Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

Suricata

Gut, dass das mal erwähnt wird, denn es kommt ja oft so rüber, als wäre das "Arbeitsamt" (die Argentur für Arbeit), erfreut über solche ich-AG's.