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Ein "kritischer" Heilpraktiker

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Begonnen von cohen, 11. Februar 2010, 19:01:16

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Elke

Zitat von: Deceptor am 12. Februar 2010, 15:53:38
Noch ne Ergänzung: im Wiki tauchen bei uns zig Leute auf, die Heilversprechen geben (pardon: die Selbstheilung unterstützen) ohne Arzt oder HP zu sein. Siehe die ganzen Synergetiker zum Beispiel.

Deceptor, die Krux an der Geschichte ist ja, dass wenn du das Heilmittelwerbegesetz aufmerksam durchliest, auffällt, dass mindestens jeder zweite in der Szene offensichtlich dagegen verstößt.

Wazir

Zitat von: Vogelspinne am 12. Februar 2010, 16:00:54...die Krux an der Geschichte ist ja, dass wenn du das Heilmittelwerbegesetz aufmerksam durchliest, auffällt, dass mindestens jeder zweite in der Szene offensichtlich dagegen verstößt.
Den Eindruck, Vögelchenspinnlein, habe ich auch.
Aber: Die Schwarzkittel kennen sich in solchen menschgemachten Gesetzen und ihren Deutungen besser aus.

Würden all die o.a. wirklich gegen die Gesetze verstoßen, dann wären sie auch hinter Gittern.
Sind sie aber nicht.

Sie werden eher dreister.
Und das unter dem tosenden Beifall des doofen Mainstreams.

Elke

Zitat von: Wazir am 12. Februar 2010, 16:28:22
Zitat von: Vogelspinne am 12. Februar 2010, 16:00:54...die Krux an der Geschichte ist ja, dass wenn du das Heilmittelwerbegesetz aufmerksam durchliest, auffällt, dass mindestens jeder zweite in der Szene offensichtlich dagegen verstößt.
Den Eindruck, Vögelchenspinnlein, habe ich auch.
Aber: Die Schwarzkittel kennen sich in solchen menschgemachten Gesetzen und ihren Deutungen besser aus.

Würden all die o.a. wirklich gegen die Gesetze verstoßen, dann wären sie auch hinter Gittern.
Sind sie aber nicht.

Sie werden eher dreister.
Und das unter dem tosenden Beifall des doofen Mainstreams.

Wazirleinchen, meinst du nicht, dass es trotzdem sein könnte, dass viele davon kommen weil: "Wo kein Kläger, da kein Richter"?

Ich weiß jedenfalls, dass die Kleinen und Mittleren in der Esoszene keinen Schwarzkittel beauftragen, der ihre Aussagen überprüft damit es keine Angriffspunkte gibt. Sie verlassen sich darauf, dass sie Anzeigen aufgrund ihres hochentwickelten Bewusstseins sowieso nicht anziehen  ;D

wkwWatch

Schwarzkittel her, Schwarzkittel hin, die machen nicht die Gesetze, sondern führen sie nur aus. Wenn etwas so schwarz auf weiß klar und deutlich in einem Gesetzt steht, wie dem HWG, dann kann es doch nicht sein, dass es möglich ist das auszulegen wie man will. Ich denke auch, dass auf dem Gebiet nichts geschieht, weil niemand das anzeigt. Die Polizei ist naturgemäß mit ganz anderen Delikten beschäftigt und die Staatsanwaltschaften sind durchweg überlastet. Aber es gibt ja das Legalitätsprinzip. Wenn eine Straftat angezeigt wurde, dann müssen die Strafverfolgungsbehörden tätig werden. Und wenn sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellt, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, dann hat das Gericht zu entscheiden. Es kommt einfach darauf an, dass man so etwas mal anzeigt, möglichst mit einer gute Begründung. Dann muss das laufen, anderenfall wäre es von Seiten der Ermittlungsbeamten Strafvereitelung im Amt und möglicherweise von Seiten einenes Staatsanwaltes oder Richters Rechtsbeugung. Das Gesetz ist da, wenden wir es an!

Wazir

Zitat von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 17:01:011....dann kann es doch nicht sein, dass es möglich ist das auszulegen wie man will.
2. Das Gesetz ist da, wenden wir es an!
1. Doch, genau darum geht es. So wird es täglich gehandhabt.
Es gab und es gibt Anzeigen.
Wenn wirklich so verurteilt würde wie Vogelspinne und Du das möchten, dann würde man das auch erfahren.
Aber selbst gegen Rath und Hamer gibt es Schwierigkeiten. 
Erst recht gegen solche Leute, die, wie im Falle René Gräber, geschickt formulieren lassen.

2. Wohlan!
Haltet uns auf dem Laufenden!
Mein Angebot an Vögelchenspinnleinichen steht.
Ich drück die Daumen.

Oder wirkt das nur, wenn man dran glaubt?

wkwWatch

Bei Gäber sehe ich auch keinen richtigen Ansatzpunkt für eine Anzeige nach dem HWG. Man sollte da nichts an den Haaren herbeiziehen. Hamer ist nicht ohne Grund von Spanien nach Norwegen geflohen. Da funktioniert Justiz schon, nur hat sie da gewissen Grenzen. Rath hat eine Probleme, mit denen sich seine Rechtsanwälte beschäftigen müssen. Es geschieht schon was. Aber wenn man nach dem Motto denkt: "Es gibt viel zu tun, lassen wir es bleiben", dann geschieht natürlich nichts. Was die GNM und das Heilmittelwerbegesetzt speziell betrifft, gibt es oben einen Thread. TH hat sich bereits erklärt, bei einer ziemlich sicheren Sache den ersten Ballon zu starten.

wkwWatch

Noch was über die Schwarzkittel, speziell die Staatsanwälte: TH hatte systematisch Aussteller einer bestimmten Esoterikmesse wegen HP-Gesetz und HWG angezeigt. Da hatte jede zweite Anzeige gesessen und die betreffenden Internetseiten verschwanden aus dem Netz. In den Fällen, wo sich die Angezeigten rausreden konnten, änderten sich die Angaben in den HP deutlich. Und der Eso-Messen-Veranstalter getraut sich heute nicht mehr, seine Aussteller im Internet bekannt zu geben. Es funktioniert. Man muss eben was tun und nicht nur abwiegeln.

Wazir

Zitat von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 18:37:20Es funktioniert. Man muss eben was tun und nicht nur abwiegeln.
Eben.
Im Fall Gräber, und darum geht dieser Thread, kommt nichts raus außer Mühe, ggf. Zeitverlust und Geldverlust, Gegenklage.
Abwiegeln in Fällen, wo Erfolgsaussichten bestehen, wirst Du von mir nicht sehen.

Elke

Zitat von: Wazir am 12. Februar 2010, 18:42:19
Zitat von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 18:37:20Es funktioniert. Man muss eben was tun und nicht nur abwiegeln.
Eben.
Im Fall Gräber, und darum geht dieser Thread, kommt nichts raus außer Mühe, ggf. Zeitverlust und Geldverlust, Gegenklage.
Abwiegeln in Fällen, wo Erfolgsaussichten bestehen, wirst Du von mir nicht sehen.

Ich frage mich jetzt wirklich, was bei Gräber jetzt harmloser sein sollte, als bei irgendeinem Esomessenaussteller den TH zur Strecke gebracht hat. Gräber hat m.E. alles zu bieten, was angreifbar ist.

Wazir

Zitat von: Vogelspinne am 12. Februar 2010, 18:47:01Ich frage mich jetzt wirklich, was bei Gräber jetzt harmloser sein sollte, als bei irgendeinem Esomessenaussteller den TH zur Strecke gebracht hat. Gräber hat m.E. alles zu bieten, was angreifbar ist.
Das steht doch alles schon da, Vogelspinne.
Gräber hat hervorragend formuliert und lässt für Rechtsanwälte oder Staatsanwälte keine Handhabe.

Überzeuge mich vom Gegenteil, aber nicht hier im Forum.
Das ist zu langweilig.

Zeige ihn an, gewinne den Prozess und geh mit mir essen.

wkwWatch

Wazir, du bist rechtlich im falschen Film. Es geht nicht um Klage und Gegenklage und evtl. Geldverlust. Das ist Zivilrecht. Es geht hier um Strafrecht. Und das kostet den Bürger, der eine Straftat anzeigt, keinen Cent, nicht einmal eine Briefmarke, wenn er es per E-Mail macht.
Bei Gräber sehe ich tatsächlich keinen Zipfel, wo man ihn strafrechtlich fassen könnte. Das fällt alles unter freie Meinungsäußerung. Auch wenn das weh tun, da ist m.E. nichts zu machen. Man könnte was an den Haaren herbeiziehen, aber das ist keine vernünftige Arbeit. Und dann kommt auch sehr schnell die Mitteilung der Verfahrenseinstellung von der Staatsanwaltschaft. Einfach im Auge behalten. Vielleicht ergibt sich ja mal was.

Wazir

Zitat von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 21:16:39Wazir, du bist rechtlich im falschen Film. Es geht nicht um Klage und Gegenklage und evtl. Geldverlust. Das ist Zivilrecht. Es geht hier um Strafrecht. 
OK, Watcher!
Mach hin!
Die Staatsanwälte werden in diesem Fall nicht aktiv, bzw. werden die Sache wegen Geringfügigkeit einstellen, dann aber komt ggf. der Heulpraktiker mit einer Verleumdungsklage.

Und dann sitze ich wieder in der ersten Reihe.
Im richtigen Film.

Mal konkret: Gräber isses nich.
Um welchen Fall handelt es sich?

wkwWatch

OK, Wazir,

das ist Kappes, was du schreibst. Du hast eben von der Materie keine Ahnung. Die Staatsanwaltschaft muss bei Verdacht einer Straftat tätig werden. Erst die Ermittlungen können dazu führen, dass Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird, weil ein Einstellungsgrund vorliegt. Dies ist in der Strafprozessordnung genau geregelt. Und als Anzeiger bekommst du sogar eine detaillierte Begründung, warum das Verfahren eingestellt wurde. Und weshalb sollte der Angezeigte dann eine Verleumdungsklage anstrengen können? Weil man das der Polizei mitgeteilt hat, was er selbst geschrieben hat und was offensichtlich gegen ein Gesetz verstößt? Keine Mensch könnte eine Straftat anzeigen ohne Gefahr zu laufen, dann eine Verleumdungsklage an den Hals zu bekommen. Unser Strafrecht wäre ausgehebelt. Jeder Zeuge müsste fürchten, für sein Zeugnis Ärger zu bekommen. Keine Gericht würde solch eine Verleumdungsklage zulassen.

Wazir, hock dich in die erste Reihe und guck weiter Tatort!

Wazir

Zitat von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 22:28:25...das ist Kappes, was du schreibst.
Wazir, hock dich in die erste Reihe und guck weiter Tatort!
Watscher!
Watsch in die richtige Richtung, bitte!
Ich habe auf dem Gebiet auch Erfahrungen, Es ist kein Kappes, was ich schreibe und die Staatsanwaltschaft wird den Fall Gräber einstellen wegen des mangelnden öffentlichen Interesses und wegen Geringfügigkeit.

Es geht hier nicht um Hamer, oder?
Öhm, Watcher: Wieso wird Hamer nicht ausgeliefert?

Aber bitte:
Mach hin!
Berichte!
Bitte!

Ich sitze im richtigen Film.
Erste Reihe.
Tatort ist woanders.

Schau-ma-amoi

Zitat von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 17:01:01
Schwarzkittel her, Schwarzkittel hin, die machen nicht die Gesetze, sondern führen sie nur aus.

Idealtypisch, also im Vorspann des Lehrbuches, ist das so, in Wahrheit ist – auch im kontinentaleuropäischen Rechtskreis - Rechtsprechung  immer auch auch Rechtsetzung und ganz besonders dann, wenn dies durch die obersten Gerichte erfolgt.

ZitatWenn etwas so schwarz auf weiß klar und deutlich in einem Gesetzt steht, wie dem HWG, dann kann es doch nicht sein, dass es möglich ist das auszulegen wie man will.

Falsch, Interpretation ist immer erforderlich, dies ist eine Kernaufgabe des Juristen.

Wenn  etwa eine strafgesetzliche Bestimmung lapidar lautet ,,Wer einen anderen tötet", so klingt das, wie du schreibst, ,,schwarz auf weiß klar und deutlich", in Wahrheit ist es aber gerade umgekehrt. Ein derart  dickes Buch kann gar nicht gebunden werden, wie die Rechtsprechung (in Ö) zu diesem kurzen Satz aussieht.

ZitatIch denke auch, dass auf dem Gebiet nichts geschieht, weil niemand das anzeigt.

Ja, vielleicht.
Warum zeigt eigentlich niemand die Apotheker an, wenn diese Burschen ein Fläschchen Beladonna verkaufen, in dem gar keines drin ist?

Wehe, ein Konsumentenschützer entdeckt im Laden ein Dose Cola, die Wasser enthält.


ZitatAber es gibt ja das Legalitätsprinzip.

Das in erster Linie besagt, dass staatliches Handeln nur aufgrund der Gesetze erfolgen darf. Hilft uns hier nicht weiter.
So wie ich Wazir verstanden habe, und ich habe ihn verstanden, bestreitet er nicht die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns, sondern meint einfach, dass in Analogie zur Medizin das Pauken eines Chirurgiebuches noch nicht die Fähigkeit einräumt, auch ein Herzerl oder Niererl auszuwechseln.

ZitatWenn eine Straftat angezeigt wurde, dann müssen die Strafverfolgungsbehörden tätig werden. Und wenn sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellt, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, dann hat das Gericht zu entscheiden.

Gilt auch in Österreich, aber  die Staatsanwaltschaft hat sehr wohl die Möglichkeit, das Verfahren prozesstechnisch einzustellen bzw. anderweitig zu beenden.

Und wenn du meinst, diese Vorgehensweise sei die Ausnahme, dann irrst du gewaltig:

Von 100 Fällen, in denen nach dem Dafürhalten der Kripo eine Straftat vorliegt, kommt es nur in 33 Fällen zu einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft, in 14 Fällen wird von dieser angeklagt und nur in 7 Fällen tatsächlich auch verurteilt (Österreich, 2006).

Diese für uns Laien erschreckend niedrige Zahlen zeigen einerseits natürlich die niedrige Aufklärungsquote, aber widersprechen auch deiner sehr theoretisch Darstellung des vorprozessualen Verfahrens.

Wie sind die Zahlen übrigens in Deutschland?

ZitatEs kommt einfach darauf an, dass man so etwas mal anzeigt, möglichst mit einer gute Begründung.

In der Praxis ist dies die ,,gute" Begründung, die du selbst erwähnst:

Die Polizei ist naturgemäß mit ganz anderen Delikten beschäftigt und die Staatsanwaltschaften sind durchweg überlastet.


ZitatDann muss das laufen, anderenfall wäre es von Seiten der Ermittlungsbeamten Strafvereitelung im Amt und möglicherweise von Seiten einenes Staatsanwaltes oder Richters Rechtsbeugung. Das Gesetz ist da, wenden wir es an!

Klar, aber eben in dessen Rahmen und der ist flexibel (siehe oben).


ZitatAber wenn man nach dem Motto denkt: "Es gibt viel zu tun, lassen wir es bleiben", dann geschieht natürlich nichts.

Das seh ich grundsätzlich auch so. Aber ohne jede Illusion.

ZitatUnd weshalb sollte der Angezeigte dann eine Verleumdungsklage anstrengen können?

Um nicht selbst "im Knast zu landen", natürlich.
In Österreich wird dir der Jurist raten, keine Anzeige zu erstatten, sondern lediglich eine sog. Sachverhaltsdarstellung abzugeben, widrigenfalls du schneller auf der Anklagebank landen kannst als dir lieb ist.

ZitatWazir, hock dich in die erste Reihe und guck weiter Tatort!
Nein, mein Lieber, DU bist derjenige, der diesen Job zu machen hat.