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Linksammlung ADS/Ritalinkritik

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Begonnen von P.Stibbons, 17. Januar 2010, 14:24:42

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P.Stibbons

Horst Wimmer:

http://members.internettrash.com/medwiss2/ritalinwimmer.html
Zitat
...Ich glaube, dass derzeit bereits eine sehr fruchtbare Diskussion zum Thema im Gange ist und auch viele Mediziner und Therapeuten, aber auch Eltern nach neuen Wegen suchen. Aber immer noch ,,verschlingen" mindestens 10 Millionen Kinder täglich Millionen von Ritalin®-Pillen, von anderen Psychopharmaka gar nicht zu reden. Ich sehe unsere Volksgesundheit und unsere Zukunft gefährdet, wenn unsere Kinder zu ,,pillenfressenden" absolut konformen Marionetten herangezüchtet werden. Deshalb muss die Polizei und Justiz bei Arbeitsbesprechungen, beim Verkehrsrichtertag und bei Gesprächen mit den Kreisverwaltungsreferaten erst Samen setzen, die aufgegangen ein neues Bewusstsein schaffen, wenn es um die Behandlung von hyperaktiven Kindern - unserer Zukunft - geht. Jährlich erblicken weniger Kinder das Licht der Welt - wie soll die Gesellschaft auch noch nur bedingt arbeitsfähige, mit Pillen kaputtgemachte Bürger verkraften? Wer soll die Renten verdienen, wenn schon ein Großteil der zukünftigen Rentenzahler - durch medizinische, fehlerhafte Behandlungen - als Frührentner aus der arbeitenden Bevölkerung ausgegliedert sind? Ist vielleicht doch was dran an einer Äußerung eines Medizin-Historikers, der bei seinem Seminar vor etwa zwei Jahren, bei dem es um die Budgetierung der niedergelassenen Ärzte ging, sinngemäß zum Ausdruck brachte, das s es nicht darum geht welche Medikamente oder welche Behandlungsmethode wirksam und lebensverlängernd ist, sondern vielmehr darum, dem Versicherten alles das zukommen zu lassen, was zur Wiederherstellung seiner Arbeitskraft notwendig ist? Er erläuterte, dass bereits Bismarck, der als der Gründer unseres Krankenversicherungssystems gilt, dieses System nicht aus Menschenliebe heraus eingeführt hat, sondern um die Arbeiter möglichst schnell und ohne großen Schaden für den Unternehmer wieder an den Arbeitsplatz zurückschicken zu können. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses postulierte dieser Historiker, ist es wohl besser ,,sozialverträglich früh" abzuleben, um nicht der Rentenkasse zu lange die finanziellen, oft nicht vorhandenen Gelder zu entlocken. Ich persönlich hoffe nicht, dass er Recht hat.

Doch wenn ich höre - und hier werde ich noch weitere Recherchen anstreben -dass contra Ritalin-Gruppen von bestimmten Pharmafirmen unterstützt werden, um dann ein ,,neues" verträglicheres Medikament zur Behandlung hyperaktiver Patienten besser verkaufen zu können, ist schon Misstrauen angebracht. Wenn man dann noch mitgeteilt bekommt, dass dann Medikamente verschrieben werden sollen, die ein noch höheres Suchtpotential tragen als Ritalin®, fällt mir nur noch das vor Jahrzehnten existente Contergan-Problem oder die Einführung von Heroin als vermeintlicher Ersatzstoff für Morphium ein. Doch wie wird mit Warnungen oft genug verfahren? Kritiker werden ganz schnell in das Lager der Esoteriker oder gar der Church of Scientology gedrängt, da dort ebenfalls Leute sitzen, die sich kritische Gedanken über die zahlreichen Verordnungen von Psychopharmaka machen. Was sollen wir tun?

Fazit

Ritalin® ist ein amfetaminhaltiges Medikament dessen Wirkung sehr fragwürdig und dessen Auswirkungen auf den Konsumenten mit vielen Nebenwirkungen und auch dem Verdacht behaftet ist, dass eine nicht zu tolerierende Anzahl von Medikamenten zu delinquentem Verhalten getrieben werden könnte, oder bei Dauerkonsum schweren gesundheitlichen Schaden nimmt. Deshalb ist es mein Bestreben aufzuklären und zu warnen. Ich will Eltern und Therapeuten ins Gedächtnis rufen, dass eine oft scheinbar bequeme und einfache Lösung auf Dauer eine Vielzahl an noch schwieriger zu lösenden Problemen bringen kann. Ich möchte aufgrund meines Wissens und der daraus resultierenden Verdachtsmomente nicht verantwortlich sein, wenn in einigen Jahren die Feststellung getroffen werden müsste, dass man wieder einmal - wie bei Heroin und Contergan - unter dem Eindruck einer scheinbar ,,tollen" Lösung falsch gehandelt hat. Ich will nicht besserwisserisch sein. Scheue mich aber nicht den ,,Zeigefinger" zu erheben und auf die Gefahren und die möglichen alternativen Behandlungsmöglichkeiten hinweisen. Ich glaube immer noch an das Gute im Menschen und hoffe, dass die Diskussion über das fakultative Denken der Medizin hinaus, dazu führen kann, nachzudenken und zu hinterfragen. Ich will weiter mahnen. Dabei werde ich weder meine Lebensfreude aufgeben, da ich die täglich brauche, um den ,,lax" ausgedrückt ,,Müll unserer Gesellschaft" zu verkraften und ich werde mich auch nicht in die esoterische oder scientologische Ecke drängen lassen. Ich fühle mich als Kriminalbeamter mit verantwortlich. Wohl dem, der Schlechtes denkt! Und sind alle die ,,Scientologen", Sektenmitglieder, Spinner oder sonstiges, die ihre Kinder vor möglichen massiven Gefahren durch Medikamente wie Ritalin schützen wollen? Die Vielzahl der Maßnahmen zu kritischerem Umgang läßt hoffen.

Die Weltgesundheitsorganisation warnt und bezeichnet RITALIN als eines der süchtig machenden Medikamente.

Die Drogenbeauftragte der deutschen Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Abgabe von RITALIN einschränken soll.

Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat alle Regierungen und Schulen vor dem unkritischen Umgang mit RITALIN und MEDIKINET gewarnt (Schreiben v. 15.03.02)

Selbsthilfegruppe schießen aus dem Boden usw. usw.

Wir müssen aber den Betroffenen mehr Alternativen der Therapie bieten.

Franz Horst Wimmer Dr.-Wilhelm-Schaeffler-Strasse 32 D-91074 Herzogenaurach
Tel. (0049) 091 32 730 100
Mobil: (0049) 0179 537 3890

Der Autor gibt Vorträge und Kurse zu diesem Thema. Anfragen bitte direkt an ihn richten.

aus AEGIS IMPULS 11 / 2002

P.Stibbons

http://members.internettrash.com/medwiss2/ritalin.html

http://members.internettrash.com/medwiss2/hinweis.html

Zitatwichtige Hinweise
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Hier sei gleich am Anfang grundsätzlich festgestellt, daß der Herausgeber dieser Internet-Homepage und Betreiber, Herr Bernhard Paul Becker, weder Arzt, noch Heilpraktiker und auch sonst in keiner Weise medizinischer Therapeut ist. Herr Becker behandelt niemanden, sondern macht lediglich von seinem Recht auf aktive Information Gebrauch. Wenn in den hier veröffentlichten Texten ausgesagt wird, daß es in bestimmten Situationen richtig ist, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen, ist dies keine rechtsverbindliche Aufforderung an irgendjemanden, dies auch zu tun. Wenn jemand aus den hier veröffentlichten Texten irgendwelche Konsequenzen zieht und daraufhin irgendwelche Handlungen begeht oder unterläßt, handelt derjenige juristisch eigenverantwortlich, ohne Herrn Becker für irgendwelche Folgen aus diesem Handeln haftbar machen zu können.

Jeder muß vor allem die medizinischen Informationen, also z.B. die NEUE MEDIZIN s e l b s t lernen, verstehen und überprüfen. Denn es kann nur derjenige verantwortlich handeln und Entscheidungen treffen, z.B. Ärzten gegenüber, der diese Sachverhalte selbst definitiv genau weiß.
Wenn Sie selbst (oder ein Angehöriger von Ihnen) durch eine ärztliche Brutaldiagnose voller Angst und Panik sind, ist es zu spät, die NEUE MEDIZIN zu lernen. Dann hat es auch keinen Sinn, wenn Sie Herrn Pilhar, Herrn Dr. Hamer oder irgendjemanden anderes anrufen und fragen, was man denn nun machen sollte. Wenn Sie auf offener See ins Wasser gefallen sind und nicht schwimmen können, ist es auch zu spät, schwimmen zu lernen. Die NEUE MEDIZIN sollte für jeden Menschen zur nötigen Allgemeinbildung gehören, um souverän durchs Leben gehen zu können.
Haben Sie viel Spaß mit und hoffentlich auch einen großen Nutzen durch die Informationen, die Sie durch diese Internet-Homepage erhalten !

P.Stibbons

http://members.internettrash.com/medwiss2/impfenpeditionthueringen.html
Zitat

Bernhard Becker 07743 Jena Bachstraße 36


Thüringer Landtag
-Peditionsausschuß-
Arnstädter Strasse 51

99096 Erfurt


Jena
25.03.2002



Bereich: Gesundheit, Ausführung der Impfgesetze durch das Land Thüringen

Beschwerde über das unüberprüfte Aussprechen von Impfempfehlungen (IfSG, § 20, Abs. 3) der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) (IFSG § 20 Abs. 2) durch die Landesregierung Thüringen.
(Nachgewiesene und bekannte durchgängige Fehlerhaftigkeit der STIKO: Risko-Nutzen-Analyse auf der Grundlage mangelhafter empirischer Daten infolge des Mangels der Regelung der Datenerfassung aufgrund mangelhaftem Bundesrechtes (Gesetzgebungsdefizit des Bundes). Verzicht auf wissenschaftlichen Nachweis der als Krankheitserreger behaupteten Viren. Verzicht auf wissenschaftlichen Nachweis, daß eine korrelierend nachgewiesene Mikrobe tatsächlich die Krankheit verursacht (bakterielle Toxinproduktion unter normaler Sauerstoftversorgung des Organismus).)

Ziel der Beschwerde:
1. Die Landesregierung Thüringen soll die erforderlichen Initiativen ergreifen, zur Schaffung einer rechtlichen Regelung auf Bundesebene zur Erfassung der für eine "wissenschaftliche Risiko-Nutzen-Analyse" unverzichtbaren empirischen epidemiologischen Daten, insbesondere
- Erfassung insbesondere bei meldepflichtigen Krankheiten, ob zuvor eine Impfung als Schutz vor dieser Krankheit erfolgte
- Erfassung im Rahmen eines strukturierten Melde- und Erfassungssystems (strukturierte Arzeneimittelrisikoerfassung) der Vermutungen von "über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehender gesundheitlicher Schädigungen" (strukturierte und nicht nur spontane Impfschadenerfassung).
2. Veröffentlichung der den Ausführungen der Impfempfehlungen zugrundeliegenden "Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO", damit dem vom Gesetz geforderten Anspruch (§ 1 Abs. 2 IfSG) an "Wissenschaftlichkeit" genüge getan ist.
3. Die Landesregierung Thüringen soll dem Impfempfehlungen der STIKO dann nicht folgen, bei "Impfempfehlungen", die erkennbar, aufgrund Nichterfassung der unverzichtbaren empirisch epidemiologischen Daten (Impfungen vor Krankheiten, strukturierte Impfschadenerfassung und nicht nur spontane) nicht in einer wissenschaftlich gesicherten Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO gründen können.
(Bei § 20 Abs. 3 IfSG handelt es sich um eine sog. "Soll-Vorschrift", die das Land Thüringen befolgen muß, wenn nicht schwerwiegende Gründe gegen eine Befolgung sprechen. Eine wissenschaftlich haltlose Risiko-Nutzen-Analyse, aufgrund des Mangels der erforderlichen empirischen Daten, ist ein solcher Grund.)


Begründung:
Den Ländern obliegt im Gesundheitsbereich die Ausführung und Ausgestaltung der Bundesgesetze in eigener Verantwortung. Auch wenn es in der BRD keine generelle Pflichtimpfung gibt, ist auch bei der Gestaltung und Ausführung der Impfgesetze von dem hohen verfassungsrechtlich abverlangten Sorgfaltspflichtanspruch auszugehen, der sich aus
dem Gesetzesvorbehalt nach GG 2.2. ergibt. Immerhin werden bei jeder Impfung Nervengifte (Quecksilber, Aluminium, sog. Impfzusatzstoffe) unter Umgehend der natürlichen Entgiftungsfunktion des Körpers implantiert. Über die "Impfempfehlungen" wird ein "moralischer Druck" zum impfen auf die Bevölkerung ausgeübt. Durchaus ermöglicht das Gesetz Zwangsmaßnahmen bei Impfverweigerung, z.B. den Ausschluß vom Schulbesuch. Allgemein erkennbar erfüllt die STIKO beim RKI diese verfassungsrechtlichen Sorgfaltsansprüche bei der Erstellung ihrer "Risiko-Nutzen-Analysen" nicht.



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lege oben genannte Beschwerde mit der oben genannten Zielsetzung gegen die Landesregierung Thüringen wegen Sorgfaltspflichtverletzung im Gesundheitswesen, ein.
Infolge der im Okt. 2000 in Linz (Österreich) im deutschrpachigen Europa einsetzenden Bürgerbewegung, die sich ab Nov. 2000 in der BRD und auch in Thüringen entfaltete (s.u.a.: www:klein-klein-aktion.de) wurde die zweifelsfreie Beweislage der Gesundheitsbehörden im Umgang mit "Impfen", infolge der Beweisfragen aus der Bürgerbewegung an die Behörden, immer deutlicher.

Zufolge der herrschenden Meinung in den Gesundheitsbehörden und in der Gesundheitspolitik der BRD bedarf es für die "Impfempfehlungen" der STIKO weder eines wissenschaftlichen Nachweises des behaupteten Krankheitserregers (Viren) noch eines wissenschaftlichen Kausalitätsnachweises. Zufolge der herrschenden Meinung sind hier Spekulationen und Hypothesen, die teilweise im 19. Jh. gründen und bis heute nicht verifiziert worden sind, als hinreichend anzusehen, um dem "heutigen Stand der Wissenschaft und Technik" (§ 1 Abs. 2 IfSG) zu genügen.
Einzig maßgeblich für die Befolgung der Impfempfehlungen der STIKO durch die Länder, wird das Vorhandensein einer "wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO, die zugunsten des Nutzen spricht und die Wirksamkeit der Impfung wissenschaftlich gesichert belegt." behauptet, (vgl. hierzu u.a ^allgemein zugänglich): Deutscher Bundestag, BT DS 14/7800, Pet: 2-14-15-2126-037140; Landtag Baden-Württemberg DS 13/01, Pet. 13/73 u. 12/8519 und DS 13/416, Pet.: 13/184)

Stillschweigend gesteht hier die Bundesgesundheitspolitik auf höchster Ebene ihr Wissen ein, daß es den den Impfempfehlungen der STIKO bei den zugrundeliegenden behaupteten "übertragbaren Krankheiten (§ 2 Nr. 9 IfSG) am wissenschaftlichen Verursachungsnachweis (§ 2 Nr 3 IfSG) und bei behaupteten viralen übertragbaren Krankheiten am wissenschaftlichen Nachweis des behaupteten Krankheitserregers (§ 2 Nr. 1 IfSG) mangelt.

Zufolge der herrschenden Meinung der Gesundheitspolitik in der BRD bedarf es für eine "Impfempfehlung" nicht des wissenschaftlichen Nachweises, daß hier tatsächlich eine "übertragbare Krankheit" vorliegt und diese nicht nur geglaubt, gemeint, spekuliert oder sonstwas wird.
Maßgeblich ist zufolge der herrschenden Meinung der Gesundheitspolitik in der BRD ausschließlich das Vorhandensein einer "wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO beim RKI" um eine Impfempfehlung durch die Länder ausführen zu können.

Es ist allgemein bekannt, daß es diese von der herrschenden Meinung in der Gesundheitspolitik der BRD behaupteten "wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO", mangels der Erfassung der für eine solche Analyse unverzichtbaren Daten nicht geben kann und nicht gibt
"Wissenschaftlich" (die Gesetze verlangen ausdrücklich "Wissenschaft" ab) ist gebunden an dem Kriterium der allgemeinen Möglichkeit der Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit, d.h. die wissenschaftliche Analyse muß allgemeinzugänglich publiziert worden sein, um als "wissenschaftlich" behauptet werden zu können.
Es ist bekannt, daß die behaupteten "Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO" nicht allgemein zugänglich publiziert worden sind und werden, es diesen also erkennbar an der Erfüllung des behaupteten Kriteriums "wissenschaftlich" mangelt.

Für jeden, der über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügt und der der Wissenschaft verpflichtet ist, ist bekannt, daß kein Wissenschaftler bereit sein würde, bei einer derartig mangelhaften empirischen Datengrundlage, eine "Risiko-Nutzen-Analyse" zu erstellen, von der ihm bekannt ist, daß sie konkrete Auswirkungen im Hinblick auf Leib und Leben der Bürger hat (Implantierung von Depotnervengifte als sog. Impfzusatzstoffe) .
Jeder Wissenschaftler wird ein solches etwaiges Ansinnen, daß von ihm Scharlatanerie, mit dem erkennbaren Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung oder Schädigung der Allgemeinheit abverlangt, empört zurückweisen.
Verfassungsrechtlich ist jeder Wissenschaftler aufgrund des Verfassungsvorbehaltes in Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 hierzu verpflichtet. Die Verfassung verpflichtet die Wissenschaft dann, wenn sie nach außen tritt (Lehre) zur "Treue zur Verfassung". (GG 5.3, Satz 2: "Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.) Der verfassungsmäßig begründete "hohe Stellenwert des menschlichen Lebens im Rechtssystem der BRD" ist rechtlich unstrittig. Er konkretisiert sich soweit, daß das Strafgesetzbuch selbst fahrlässige Körperverletzung (auf Antrag des Verletzten) mit Strafe bedroht. Hier dokumentiert das Rechtssystem der BRD verfassungskonsequent den hohen Sorgfaltspflichtanspruch, wenn es um Gesundheit bzw. "gesundheitliche Schädigungen" (§ 2 Nr. 11 lfSG)geht.
Aufgrund GG 5 Abs. 3 Satz 2 können die Akademiker der STIKO sich diesem hohen Sorgfaltspflichtanspruch nicht entziehen, der sich bei der Erstellung der wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analyse stellt.

Bei Anlegung der Maßstäbe der Verfassung und der Wissenschaft, erweisen sich sämtliche Mitglieder der STIKO als Scharlatane , wenn sie "wissenschaftliche Risiko-Nutzen-Analysen" behaupten, in Kenntnis, daß es infolge des Mangels der empirischen Daten, an der Möglichkeit einer solchen Analyse mangelt.

Keinesfalls, wie häufig irreführend verursacht wird, vermag die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes vom 15.2.2000 diese erkennbare Scharlatanerie sämtlicher Mitglieder
der STIKO zu legitimieren.
Die Rechtsordnung der BRD versperrt es den Gerichten, irgendwelchen Kommissionen
einen Freibrief für Scharlatanerie auszustellen. Tatsächlich hat der BGH am 15.2.2000
festgestellt, daß die Empfehlungen der STIKO grundsätzlich medizinischer Standard sind
und den Stand von Wissenschaft und Technik wiedergeben.
Klärungsbedürftig ist und geklärt werden muß, ob diese Aussage des BGH gründet, in
absichtlicher Irreführung des BGH durch vor dem BGH als Zeugen aussagende Mitglieder
der STIKO. (Straftat der Falschaussage vor dem BGH.)
Diese Aussage des BGH kann nur dahingehend bewertet werden, daß der BGH hier den
hohen Sorgfaltspflichtanspruch im Hinblick an "Wissenschaftlichkeit" klärte, dem jedes
einzelne Mitglied der STIKO unterworfen ist und durch geeignete Maßnahmen zu
unterwerfen ist.
Die Behauptung, der BGH würde Freibriefe für Scharlatanerie ausstellen, wird
niemand ernsthaft vertreten.
Die Bedeutung dieser BGH-Aussage liegt genau im Gegenteil dessen, wie es allgemein
interpretiert wird. Der BGH gibt keinen Freibrief für Scharlatanerie. Er verlangt
Sorgfaltspflichterfüllung im Gesundheitswesen.
Ein vom BGH ausgestellter Freibrief für Scharlatanerie wäre für jedermann sofort erkennbar
unvereinbar mit den Anforderungen der Verfassung, die dem BGH nicht unbekannt sind und
denen der BGH sich bisher immer unterworfen hat.
Wer dieses Urteil als "Freibriefurteil" behauptet, behauptet verfassungswidriges Handeln des
BGH.

Kein Wissenschaftler, wohl aber Scharlatane, behaupten sie hätten eine "wissenschaftliche Risiko-Nutzen-Analyse" erstellt, in Kenntnis, das es an den für eine solche Analyse unverzichtbaren empirischen Daten mangels entsprechender rechtlicher Regelungen auf Bundesebene, mangelt.
Die Führung eines "Dr.-" oder "Prof.- Titels" ist kein Garant dafür, daß sich hinter diesem Titel kein Scharlatan verbirgt. Dieser Titel beweist nur die Befähigung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Der Titel beweist aber nicht, daß sich auch tatsächlich den Anforderungen der Wissenschaft (in Abgrenzung zur Scharlatanerie) unterworfen wird. Darüber können nur die Handlungen dieser Personen Aufschluß geben. Für jeden Wissenschaftler, unabhängig von der Wissenschaftsdisziplin, erweisen sich die "Risiko-Nutzen-Analysen" der STIKO, aufgrund des bekannten Mangels der erforderlichen Daten, als Scharlatanerie wert jenseits der vom Gesetz (§ 1 Abs. 2 IfSG) geforderten Wissenschaftlichkeit.

Die Verantwortung des Mangels der für eine "Risiko-Nutzen-Analyse" unerläßlichen Daten liegt beim Bund, im jahrzehntelangen Zusammenwirken von BMfG, BGA, RKI, STIKO u.a..

In der BRD sind die jahrzehntelangen erfolglosen Bemühungen, rechtliche Regelungen zur Erfassung dieser für eine "Risiko-Nutzen-Analyse" unverzichtbaren Daten zu schaffen, insbesondere untrennbar verbunden mit den Namen der Staatsbürger Herrn Dr. Buchwald und Frau Engelberts (ein Flugblatt über den geimpften Sohn der Frau Engelberts liegt zur Information bei).

Es ist eine unstrittige Tatsache, daß in der BRD, insbesondere auf Bundesebene es absichtlich unterlassen wurde, eine rechtliche Regelung für die Erfassung der für eine "wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analyse" unverzichtbaren Daten zu schaffen. Es ist davon auszugehen, daß auch heutige Mitglieder der STIKO absichtlich an dieser Festigung der Unterlassung mitgewirkt haben.

Unstrittige Tatsache ist, daß seit Bestehen der STIKO von keinem einzigen Mitglied der STIKO auf die Bundesbehörden und den Bundesgesetzgeber hin Initiativen unternommen wurden, um die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene für die Erfassung der für eine "Risiko-Nutzen-Analyse" unverzichtbaren Daten zu schaffen.
Verfassungsgemäß hätte sich einem solchen Bestreben auch nur eines Mitgliedes der STIKO weder der Bundesgesetzgeber noch die Bundesregierung verweigern können.

Es hat als bewiesen angesehen zu werden, daß nicht grob fahrlässig, sondern absichtlich keine rechtliche Regelung in der BRD existiert, die die Erfassung der für eine "wissenschaftliche Risiko-Nutzen-Analvse" unverzichtbaren Daten sichert.

Der aufgrund § 20 Abs. 3 IfSG bestehende Sachverhalt im Land Thüringen ist eindeutig unstrittig: Die Landesregierung empfiehlt die Implantierung von Depotnervengiften (Quecksilber, Aluminium, sog. Impfzusatzstoffe), in Kenntnis, des Mangels des wissenschaftlichen
Nachweises, daß eine "übertragbare Krankheit" zugrunde liegt, daß diese Implantierung von Nervengiften mit dem Ziel erfolgen kann, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen (§ 2, Abs. 9 IfSG), bei denen die Verursachung der Erkrankung durch eine Mikrobe wissenschaftlich nicht nachgewiesen worden ist und bei denen die Mikrobe bei den Virusbehauptungen nicht nachgewiesen worden ist ausschließlich aufgrund einer von der STIKO behaupteten "Risiko-Nutzen-Analse" bei der absichtlich seit Jahrzehnten verhindert wird, daß die für eine solche Analyse unverzichtbaren Daten erfaßt und verarbeitet werden können, bei der es sich allgemein für jeden wissenschaftlich gebildeten Menschen erkennbar um eine grobe absichtliche Scharlatanerie handelt.

Im Jahre 2001 wies die Bürgerbewegung (überwiegend eine Mütterbewegung) im deutschsprachigen Europa, so auch in der BRD, das Wissen der Gesundheitsbehörden nach, daß es den empfohlenen Gaben von Impfstoffen an der Erfüllung der wissenschaftlichen Grundanforderungen (Erregernachweis, Kausalitätsnachweis) mangelt, um behaupten zu können, diese Gabe von Nervengiften würde vor Krankheiten schützen, die wissenschaftlich als "übertragbare Krankheiten" behautet werden können und dürfen.

Der Bundestag und das Land Baden-Württemberg ziehen sich jetzt auf die "Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO" zurück.

Im Jahre 2002 wird die Bürgerbewegung in der BRD das Wissen der Gesundheitsbehörden nachweisen, daß es einer solchen behaupteten "Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO" absichtlich an der erforderlichen empirischen und epidemiologischen Datengrundlage mangelt, hier absichtlich eine Irreführung der Allgemeinheit, aber auch der Ärzteschaft und unteren Gesundheitsbehörden mit schwerwiegenden schädlichen Folgen für die Volksgesundheit durch die STIKO, gestützt insbesondere durch die Bundesgesundheitsbehörden (unabhängig von der Regierungspartei), handelt.

Die Empfehlung der Implantierung von Depotnervengiften durch die Landesregierung Thüringen läßt sich weder mit der über 100jährigen, im betrügerischen Zusammenwirken von von Bismarck und Robert Koch gründender noch mit der heutigen globalen Verbreitung dieses im Deutschland des ausgehenden 19. Jh. gründenden Verbrechens gegen die Menschlichkeit legitimieren. Eindeutig verlangt das Gesetz (§ 1 Abs. 2 IfSG) die Gestaltung der Schutzimpfungen auf dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik. Erkennbar können die "Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO" mangels empirisch-epidemiologischer Daten, nicht als "wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse" (LT BW) behauptet werden.

Das Erfordernis der Beendigung der wissenschaftlich nicht, sondern nur traditionell (von Bismarck/Koch) und global, begründbaren Implantierung von Depotnervengiften gewinnt auf dem Hintergrund der heutigen Situation in den Schulen in Thüringen seine höchste Aktualität.

Die Pisa-Studie ist eindeutig. Sie verwundert nicht, wenn man weiß, wie extrem diese Kinder heute mit Nervengiften vollgeimpft sind.

Es ist mehr als ein staatliches Armutszeugnis, wenn der Staat duldet, daß den Kindern bei denen sich die implantierten Nervengifte in Hyperaktivität konkretisieren, zur "Beruhigung" das extremst gefährliche Beruhigungsmittel "Ritalin" dauernd verabreicht wird, daß staatlicherseits, aufgrund der Bestandteile die aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes nicht zulässig sind, dieses aufgrund des BtMG unzulässige Medikament zugelassen wurde und nicht vom Markt genommen wurde.
Es ist mehr als staatliche Entartung, wenn heute in Thüringen ein nahezu disziplinierter Unterricht in den Schulen nur deshalb möglich ist, weil eine große Zahl der Kinder (Hyperaktive, mit Nervengiften vollgepumpte Kinder) nur mit Betäubungsdrogen (Ritalin) ruhig gestellt werden können, gegen deren Besitz und Nutzung die Polizeibehörden in Thüringen (trotz Zulassung durch die Bundesbehörden) vorgehen müßten.


Von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland werden hohe
Sorqfaltspflichtanforderunqen an das Land Thüringen gestellt bevor das Land, aufgrund
wessen Empfehlung auch immer, empfiehlt in Kinder Nervengifte (Quecksilber.
Aluminium) zu impfen.
Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit schwerster
SorqfaItsPflichtverletzung schuldig gemacht indem sie die Impfempfehlungen der
STIKO beim RKI unüberprüft als Empfehlungen in der Landesverantwortunq
weitergegeben hat.

Ich lege Beschwerde wegen der langjährig erfolgten Unterlassung der Überprüfung der Empfehlungen der STIKO durch das Land Thüringen einn und dränge hier auf Abhilfeschaffung dieser Sorgfaltspflichtverletzung des Landes mittels geeigneter Maßnahmen, (s.o.)

Im Hinblick auf Schadensersatzansprüche infolge von Impfschäden ergibt sich jetzt eine für die Betroffenen weit günstigere Rechtslage als sie durch das Impfgesetz gegeben ist. Dem Land Thüringen ist zumindest grobfahrlässiges Verhalten nachzuweisen. Hierdurch ändert sich die Beweislastpflicht. Nicht mehr der Geschädigte ist jetzt beweispflichtig. Das Land Thüringen hat zu beweisen, daß die Implantierung von Nervengifte nicht Ursache der gesundheitlichen Schädigung ist. Da können gewaltige Kosten auf das Land Thüringen zukommen, wenn hier nach dieser Eingabe weiterhin absichtlich derartig sorgfaltspflichtverietzend unüberprüft mit dem Impfempfehlungen der STIKO durch das Land Thüringen umgegangen wird.

Aufgabe des nationalen Rechtes ist es, Verbrechen hieran brechen zu lassen. Das ist ein bedeutender Wert eines demokratischen Rechtsstaates. Jedes Verbrechen hat an der Anwendung des nationalen Rechtes zu brechen, unabhängig von der langen Verbrechenstradition (von Bismarck/Koch) und der globalen Dimension. Die Implantierung von Depotnervengiften, in Kenntnis, daß es hierfür jeglicher wissenschaftlichen Begründung mangelt, ist ein Staatsverbrechen.
Die Implantierung von Depotnervengiften bei Vorhandensein wissenschaftlicher Begründungen ist kein Verbrechen. Das kann eine begrüßenswerte staatliche Maßnahme zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung sein. Diese Voraussetzung ist nachweisbar bei keiner der von der STIKO empfohlene Impfung erfüllt. Das ist der herrschenden Meinung im staatlichen Gesundheitswesen in der BRD seit Jahren bekannt. Insbesondere Mütter in der Bürgerbewegung haben vor einem Jahr begonnen, dieses (verschwiegene) staatliche Wissen im deutschsprachigen Europa (auch in Thüringen) zu beweisen und offen zu legen.....

P.Stibbons

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Zitat.....
Im Jahre 2002 wird die Bürgerbewegung in der BRD das Wissen der Gesundheitsbehörden nachweisen, daß es einer solchen behaupteten "Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO" absichtlich an der erforderlichen empirischen und epidemiologischen Datengrundlage mangelt, hier absichtlich eine Irreführung der Allgemeinheit, aber auch der Ärzteschaft und unteren Gesundheitsbehörden mit schwerwiegenden schädlichen Folgen für die Volksgesundheit durch die STIKO, gestützt insbesondere durch die Bundesgesundheitsbehörden (unabhängig von der Regierungspartei), handelt.

Die Empfehlung der Implantierung von Depotnervengiften durch die Landesregierung Thüringen läßt sich weder mit der über 100jährigen, im betrügerischen Zusammenwirken von von Bismarck und Robert Koch gründender noch mit der heutigen globalen Verbreitung dieses im Deutschland des ausgehenden 19. Jh. gründenden Verbrechens gegen die Menschlichkeit legitimieren. Eindeutig verlangt das Gesetz (§ 1 Abs. 2 IfSG) die Gestaltung der Schutzimpfungen auf dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik. Erkennbar können die "Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO" mangels empirisch-epidemiologischer Daten, nicht als "wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse" (LT BW) behauptet werden.

Das Erfordernis der Beendigung der wissenschaftlich nicht, sondern nur traditionell (von Bismarck/Koch) und global, begründbaren Implantierung von Depotnervengiften gewinnt auf dem Hintergrund der heutigen Situation in den Schulen in Thüringen seine höchste Aktualität.

Die Pisa-Studie ist eindeutig. Sie verwundert nicht, wenn man weiß, wie extrem diese Kinder heute mit Nervengiften vollgeimpft sind.

Es ist mehr als ein staatliches Armutszeugnis, wenn der Staat duldet, daß den Kindern bei denen sich die implantierten Nervengifte in Hyperaktivität konkretisieren, zur "Beruhigung" das extremst gefährliche Beruhigungsmittel "Ritalin" dauernd verabreicht wird, daß staatlicherseits, aufgrund der Bestandteile die aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes nicht zulässig sind, dieses aufgrund des BtMG unzulässige Medikament zugelassen wurde und nicht vom Markt genommen wurde.
Es ist mehr als staatliche Entartung, wenn heute in Thüringen ein nahezu disziplinierter Unterricht in den Schulen nur deshalb möglich ist, weil eine große Zahl der Kinder (Hyperaktive, mit Nervengiften vollgepumpte Kinder) nur mit Betäubungsdrogen (Ritalin) ruhig gestellt werden können, gegen deren Besitz und Nutzung die Polizeibehörden in Thüringen (trotz Zulassung durch die Bundesbehörden) vorgehen müßten.


Von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland werden hohe
Sorqfaltspflichtanforderunqen an das Land Thüringen gestellt bevor das Land, aufgrund
wessen Empfehlung auch immer, empfiehlt in Kinder Nervengifte (Quecksilber.
Aluminium) zu impfen.
Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit schwerster
SorqfaItsPflichtverletzung schuldig gemacht indem sie die Impfempfehlungen der
STIKO beim RKI unüberprüft als Empfehlungen in der Landesverantwortunq
weitergegeben hat.

Ich lege Beschwerde wegen der langjährig erfolgten Unterlassung der Überprüfung der Empfehlungen der STIKO durch das Land Thüringen einn und dränge hier auf Abhilfeschaffung dieser Sorgfaltspflichtverletzung des Landes mittels geeigneter Maßnahmen, (s.o.)

Im Hinblick auf Schadensersatzansprüche infolge von Impfschäden ergibt sich jetzt eine für die Betroffenen weit günstigere Rechtslage als sie durch das Impfgesetz gegeben ist. Dem Land Thüringen ist zumindest grobfahrlässiges Verhalten nachzuweisen. Hierdurch ändert sich die Beweislastpflicht. Nicht mehr der Geschädigte ist jetzt beweispflichtig. Das Land Thüringen hat zu beweisen, daß die Implantierung von Nervengifte nicht Ursache der gesundheitlichen Schädigung ist. Da können gewaltige Kosten auf das Land Thüringen zukommen, wenn hier nach dieser Eingabe weiterhin absichtlich derartig sorgfaltspflichtverietzend unüberprüft mit dem Impfempfehlungen der STIKO durch das Land Thüringen umgegangen wird.

Aufgabe des nationalen Rechtes ist es, Verbrechen hieran brechen zu lassen. Das ist ein bedeutender Wert eines demokratischen Rechtsstaates. Jedes Verbrechen hat an der Anwendung des nationalen Rechtes zu brechen, unabhängig von der langen Verbrechenstradition (von Bismarck/Koch) und der globalen Dimension. Die Implantierung von Depotnervengiften, in Kenntnis, daß es hierfür jeglicher wissenschaftlichen Begründung mangelt, ist ein Staatsverbrechen.
Die Implantierung von Depotnervengiften bei Vorhandensein wissenschaftlicher Begründungen ist kein Verbrechen. Das kann eine begrüßenswerte staatliche Maßnahme zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung sein. Diese Voraussetzung ist nachweisbar bei keiner der von der STIKO empfohlene Impfung erfüllt. Das ist der herrschenden Meinung im staatlichen Gesundheitswesen in der BRD seit Jahren bekannt. Insbesondere Mütter in der Bürgerbewegung haben vor einem Jahr begonnen, dieses (verschwiegene) staatliche Wissen im deutschsprachigen Europa (auch in Thüringen) zu beweisen und offen zu legen.
Absehbar wird im Jahre 2002 diese Bürgerbewegung im deutschsprachigen Europa in die Entfaltung gelangen, mit schwerwiegenden Konsequenzen für das Land Thüringen. Noch steht in der Impfangelegenheit das Land Thüringen der Weg für vertrauensstiftende Maßnahmen in der Bevölkerung offen. Zögert das Land Thüringen hier zu lange, wird dem Land hier, wie in anderen Landesangelegenheiten seit 1966, der Weg der Vertrauenserhaltung und des "Gesichtwahrens" nicht mehr offen stehen. Das ist absehbar für das Land Thüringen.
Mittels Deponierung von Depotnervengiften in die Bevölkerung Thüringens, insbesondere in Kinder, wird zweifelsfrei eine "Gruppe unter Lebensbedingungen gestellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen." Erfolgt dieses in der Absicht mit dem Ziel, "vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen" (§ 2 Abs. 9 IfSG) ist dieses zulässig, vielleicht sogar begrüßenswert. (? Warum sollen Nervengifte erforderlich und begrüßenswert sein?)
Erfolg dieses in der Kenntnis, daß mangels der wissenschaftlichen Beweislage die Anstrebung dieses Zieles nicht behauptet werden kann und darf (Kein Erreger- und Kausalitätsnachweis, keine "Risiko-Nutzen-Analyse"), schlägt bei Fortsetzung der Praxis die Absicht um. Dann ist die erwiesene Absicht ausschließlich die Implantierung von Nervengiften. Dann ist die Absichtsvoraussetzung des § 220 a StGB als erfüllt anzusehen. Dann ist der Straftatbestand des minder schweren Völkermordes als erfüllt anzusehen, der nicht verjährt und für den das Gesetz eine Mindeststrafe, auch für Mittäter, von nicht unter 5 Jahren vorsieht. Diese Strafandrohung ist die staatliche Konsequenz aus dem staatlichen Auftrag zum Schutz der Allgemeinheit vor Verbrechen.

Durch die Bürgerbewegung wurden im letzten Jahr immer mehr Staatsbedienstete in der BRD in die Beweislage gebracht, daß sich deren nachweisbare Absicht änderte. Die Kriminologie zeigt, daß der Übergang von "Fahrlässigkeit" über "Grobfahrlässigkeit" zur "Absicht" oft fließend ohne Schwellen erfolgt. Plötzlich rutscht man in die Situation, aus Absicht voll wissentlich zu handeln.
Die Bürgerbewegung brachte im letzten Jahr immer mehr Staatsbedienstete in diese Übergangssituation von der Fahrlässigkeit zur Absicht.

Dem Landtag Thüringen obliegt hier auch eine Fürsorgepflicht gegenüber der Regierung des von ihm gewählten Ministerpräsidenten. Auch der Landtag Thüringen darf Mitarbeiter in den Regierungsbehörden nicht leichtfertig von einer Situation des fahrlässigen Handelns in die Situation des nachweisbaren Absichtshandelns rutschen lassen. Auch aus diesem Grunde ist die Einleitung der oben genannten Maßnahmen durch den Landtag Thüringen dingendst geboten - und natürlich auch zum Schutz der Kinder vor Betäubungsmittel, die nach dem BtMG verboten sind und deren Besitz strafbar ist, die aber unter der Pharmatarnung "Ritalin" in Kinder reingeschaufelt werden, damit ein ordnungsgemäßer Unterricht zumindest in Ansätzen noch als möglich erscheint. Besser wäre es, in Thüringen in diese Kinder nicht wissenschaftlich haltlos Nervengifte zu implantieren.


Mit freundlichem Gruß
Bernhard Becker

Anlage:
Blatt über den geimpften Andreas



P.Stibbons

Na, da ist ja wirklich alles vertreten....:

http://members.internettrash.com/medwiss2/index2.html

http://members.internettrash.com/medwiss2/belaestigungen.html

Und sogar das berüchtigte scientologische Antipsychiatrie- "Selbstschutz"-Dokument:

http://members.internettrash.com/medwiss2/psychiatrischewillkuer.html
Zitat
die vollständigen Texte unter: Nr. 18/2001 Kent Depesche Sabine Hinz Verlag Hasenbergstr. 107 70176 Stuttgart Tel. 0711 6361811 Fax 0711 6361810 info@sabinehinz.de www.sabinehinz.de

Schützen Sie sich vor psychiatrischer Willkür

Täglich werden in Deutschland im Durchschnitt 1.600 Menschen in einer Psychiatrie eingewiesen, viele davon gegen ihren Willen.

Gemäß dem Gesetz kann jede Person für 1-2 Tage (variiert nach Bundesland) gegen ihren Willen in eine Psychiatrie festgehalten und mit persönlichkeitszerstörenden Psychopharmaka ,,behandelt" werden. Dann kommt ein Richter, um den Patienten zu begutachten und darüber zu entscheiden, ob er weiter (auch gegen seinen Willen) in der Psychiatrie behandelt werden soll. Der Patient steht zu diesem Zeitpunkt meistens bereits unter Psycho-Drogen, so dass er sich selbst nicht angemessen verteidigen kann. In den seltensten Fällen hat der Patient überhaupt noch eine Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Nach der Behandlung mit Psycho-Pillen sind die Patienten derart gelähmt, dass es ihnen unter den schweren Nebenwirkungen schwer fällt, überhaupt einen klaren Gedanken zu fassen, zu sprechen oder zu schreiben. So verlässt sich der Richter meist auf den Psychiater und verfügt in 39 von 40 Fällen, daß der Patient weiterhin in der Psychiatrie bleiben muss. Ist man erst einmal mit einer (höchst unwissenschaftlichen) psychiatrischen Diagnose gebrandmarkt, wird man diese nicht so schnell wieder los.

Jeder Mediziner kann eine Person in die Psychiatrie einweisen, wenn er der Meinung ist, dass die Person eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellt.

Dieser allgemein gehaltenen Terminus lässt, wie Psychiater selbst sagen, einen weiten Interpretationsspielraum. Dabei ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und unschuldige, gesunde Menschen verschwinden immer wieder hinter den Mauern der Psychiatrie.

Der renommierte amerikanische Psychiatriekritiker Dr. Thomas Szasz, Professor für Psychiatrie emeritus, weltweit durch seine zahlreichen internationalen kritischen Veröffentlichungen bekannt, empfiehlt ein ,,Psychiatrisches Testament" zum Schutz vor der Willkür der Psychiatrie. Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. empfiehlt jeder volljährigen Person, eine solche Willenserklärung bei einem Notar beglaubigen und hinterlegen zu lassen. Als Vormund oder erziehungsberechtigte Person für minderjährige Familienangehörige sollte man seine Kinder vor diesen ,,Behandlungen" schützen....

P.Stibbons

Ein Namensvetter??

http://www.bernhard-becker.de/bekenntnisse-eines-pharmataeters.html

http://www.bernhard-becker.de/Bernie.html

http://www.bernhard-becker.de/bernhard-becker.html

Auch ein schönes "ganzheitliches" Spektrum - ein Wiki-Kandidat  ;D

http://www.bernhard-becker.de/krankheit0.html

ZitatKrankheiten-Diagnosen-Symptome?

Gibt es denn überhaupt Krankheiten?!

Seit Jahrtausenden sprechen Mediziner von der Wichtigkeit der Einheit von Körper  (Nahrung), Seele  (Licht) und Geist  (Gedanken-Glaube).
Doch geriet diese Einheit mehr und mehr in Vergessenheit in der Medizin des 20. und 21. Jahrhunderts.

Aus Profitgier entstanden stattdessen in den letzten zwei Jahrhunderten so viele Krankheiten, dass selbst Mediziner nicht einmal alle Namen kennen.

Die grosse Frage dieses Jahrhunderts ist jedoch:

"Gibt es denn überhaupt Krankheiten oder ist das, was wir Krankheiten nennen nichts anderes als eine von Hand eingeteilte Gruppierung von Symptomen?"

Lassen Sie sich diese Frage einmal durch den Kopf gehen, bevor Sie diese als ver - rückt (weg - gerückt aus Ihrer Welt) abtun benennen Sie einfach einmal irgend eine Krankheit und überlegen sich, ob es diese denn überhaupt gibt?

Multiple Sklerose, Krebs, Rheuma, Bluthochdruck oder ..., egal was Sie nennen, am Schluss sind es Syndrome (verschiedene Symptome) und keine Krankheiten.

Auf den ersten Blick beobachtet könnte man sagen, es ist doch egal wie man es nun nennt, ob Krankheit oder Syndrom. Auf den zweiten Blick gibt es allerdings einen grossen Unterschied.
Wenn ein Patient mit einer Krankheit in die Arztpraxis kommt, wird dessen Krankheit behandelt.

Wenn ein Patient mit einem Syndrom zum Arzt kommt, wird zwar das Syndrom bzw. einzelne Symptome behandelt, aber der Arzt kommt nicht umhin nach der Ursache zu forschen und den Patienten kausal (ursächlich) zu behandeln, weil ihm klar ist, dass Symptome immer eine Ursache haben.
Wenn ich als Arzt jedoch davon ausgehe, dass Krebs, MS, Rheuma usw. Krankheiten sind, dann beginne ich erst gar nicht, nach der Ursache zu suchen.

Heutzutage gehen Ärzte ja sogar schon so weit. dass Bluthochdruck, ein hoher Cholesterinspiegel oder Migräne als Krankheit angesehen und mit Medikamenten behandelt werden.
Niemand überlegt sich heute noch, warum unser Körper Bluthochdruck erzeugt, ob Schmerzen sinnvoll oder vielleicht Teil eines wichtigen Selbstheilungsprogramms sind.

Wir haben vollkommen den Glauben an die Evolution vergessen und glauben stattdessen an die Götzen namens Gentechnik und randomisierte Doppelblindstudien.
Wir wissen bis heute nicht, wie unser Gedächtnis funktioniert oder warum uns Männern Bärte wachsen. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass es da eine "Maschine" gibt, in die man nur Wasser und Gras hineinwirft und am Ende Milch und Fleisch herauskommt.

Sie kennen diese Maschine nicht? Ursprünglich wird sie auch Kuh genannt.

Selbst die "alltäglichen Dinge" wie Hunger, Durst, Ärger, Träume, Freude, Sympathie und Antipathie verstehen wir bis heute nicht einmal ansatzweise (gleichzeitig glauben wir(r) jedoch die Sprache der Gene durch das Genomprojekt entziffern zu können). All diese Dinge haben jedoch einen gemeinsamen Nenner: "ENERGIE"!



Hunger und Durst nennen wir landesüblich Gefühle, genauso wie Wut oder Liebe. Doch was steckt eigentlich hinter dem Befriff Gefühl?
Wir sprechen in der Tat von fliessender Energie und die zentrale Frage ist:

"Welchen Einfluss hat diese fliessende Energie auf unsere Gesundheit?!"

Lassen Sie es mich einmal so ausdrücken: Diese Energie ist der alles entscheidende Einfluss auf Ihre Gesundheit, und nur weil die Ärzte während ihres Studiums hierüber nichts, aber auch gar nichts lernen, bedeutet das natürlich noch lange nicht, dass diese Energien in der Medizin nicht wichtig sind.

Anm. der Redaktion!

Wie intensiv der Einfluss von sog. Energie sein kann, finden Sie auch in einigen Transkripten von Bernhard Becker.

...und ganz neu HIER

Denken Sie nur einmal daran wie Sie sich fühlen, wenn Sie eine volle Blase haben. Dieses Gefühl wird über kurz oder lang alles in Ihrem Leben beherrschen.
Egal ob Sie derzeit essen, Auto fahren oder schwimmen. Der Druck, Ihre Blase entleeren zu müssen, wird Ihr Leben beherrschen. Diese Energie ist sogar in der Lage Ihre Träume zu beeinflussen. Sicherlich haben Sie auch schon einmal im Traum unbedingt pinkeln gehen müssen und sind dann mit einer vollen Blase aufgewacht.

Das Gefühl einer vollen Blase ist jedoch nur ein Beispiel. Liebe, und hier vor allem verliebt sein, Wut, Hass, Hunger, Durst, Glube, Angst usw. sind mibdestens genauso wichtig und begerrschen unser tägliches Leben. Ist es nicht verrückt, dass ausgerechner diese wichtigen Dinge in der heutigen Medizin keine Rolle spielen?
In meiner eigenen klinischen Arbeit habe ich genau das jahrelang selbst erlebt. Alles dreht sich um Krankheit und die Behandlung mit Medikamenten.

Ich hatte die Richtigkeit dieses Systems niemals angezweifelt, war ich mir doch hundertprozentig sicher, dass alles seine Richtigkeit hat. Vielleicht kann ich deshalb Ärzte heute so gut verstehen.
Die meisten sind sehr gute Menschen, arbeiten jedoch in einem inhumanen System, aus dem sie nur unter erheblichen persönlichen und finanziellen Einbußen ausbrechen können.

Nichtsdestotrotz können wir nicht umhin uns einzugestehen, dass die heutige Behandlung von chronischen Erkrankungen in einer Sackgasse gelandet ist.

Lothar Hirneise:
Auszug aus dem Buch: Chemotherapie heilt Krebs und die Erde ist eine Scheibe.


Superkalifragilistisch

"Umgekehrt mußte die Psychoanalyse manchen enttäuschten Adepten eines vulgarisierten, auf eine ökonomisch-soziale Theorie reduzierten Marxismus als Bereicherung erscheinen."

Jetzt im Trend: »irgendwas mit Gesellschaftskritik«


P.Stibbons

Auch wieder so ne Sau, die medienstrategisch von bestimmten Leuten durchs Dorf getrieben wird...
Siehe zu den behaupteten Risiken konkret:

http://www.bkjpp.de/files/mph-kardial-rev.pdf

Averell

Ok. Danke. Ich denke aber, daß Blutdruckkontrollen bei Kinder die Ritalin einnehmen nicht schaden. Selbst wenn es nur zur Beruhigung der Eltern beiträgt.

P.Stibbons

Steht auch im PDF was dazu - sollte ne Selbstverständlichkeit sein, v.a. bei Erwachsenen.
Aber im Zeitungsartikel wird (versehentlich mal zu Recht, bei aller Panikmache) auch drauf hingewiesen, dass z.B. bei Erwachsenen das Rauchen einen wesentlich höheren Risikofaktor darstellt.
Zitat
Denn viele erwachsene ADHS-Betroffene "therapierten" ihren gestörten Dopamin-Haushalt bereits in Eigenregie durch Zigaretten und Alkohol - also weiteren Arteriosklerose-Risikofaktoren,

Die "Behandlung" mit Nikotin ist tatsächlich oft ein hilfloser Versuch der Selbstmedikation.
Nebenwirkungen von Nikotin sind wesentlich schwer wiegender - ein Grund mehr, sich dann besser mit MPH einstellen zu lassen (als diagnostizierter ADHSler natürlich ! )

Vielen fällt es danach sogar leichter, die Zigarette ganz zu lassen  :grins2:

Forbidden

Unser Kinderarzt macht bei meinen Jungs in jedem Quartal, Blutdruck, Größe und Gewicht. Im Gespräch erörtern wir dann ob die Dosierung noch passt und ob es Nebenwirkungen gibt.

Ich selbst konnte durch die Einnahme von Methylphenidat + viel Sport mit dem Rauchen aufhören. Von heute auf morgen, das Verlangen nach Nikotin war schlicht weg nicht mehr vorhanden!

Seit geraumer Zeit bin ich ohne Medikament, da mein behandelnder Psychiater in Rente ist und es nicht so einfach ist einen Arzt zu finden der sich auskennt und verschreibt. Das hatte nun zur Folge, dass ich innerhalb von vier Wochen zwei Autounfälle hatte. Bei dem letzten wäre ich fast drauf gegangen!



Forbidden

http://adhsspektrum.wordpress.com/2012/01/30/adhs-ritalin-und-der-bluthochdruck/

Unser Kinderarzt, der mehrere ADHSler betreut meinte einmal, er habe es bisher noch nie erlebt, dass ein Kind wegen des Medikamentes Probleme das Herz-Kresilaufsystem betreffend bekommen habe. Er hätte aber bisher zwei Fälle gehabt, da sei bei der Untersuchung VOR der Medikation oder direkt zu Beginn der Medikation ein Erkrankung erst erkannt worden, die vorher keine Probleme machte.