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Walter Medinger

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Begonnen von HagbardC, 28. Juli 2009, 10:07:27

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EsoTypo

Zitat von: Roland K. am 30. Juli 2009, 15:01:59
...
Für ein willfähriges Urteil muss er sich, anders als in einem Zivilprozess, auf die Seite des Richters stellen, der ja mit der Verfahrenseröffnung festgestellt hat, dass zumindest dem ersten Augenschein nach der Angeklagte schuldig ist. Für eine Gefälligkeit muss sich der Gerichtsgutachter auf die Seite des Staates stellen, der gleichermaßen ihn selbst, Staatsanwalt und Richter bezahlt.
...

Ich habe ja schon mitbekommen, dass Du eine "spezielle" Sicht auf das Rechtssystem hast...  ;D

Der Richter beurteilt, ob eine Verfahrenseröffnung gerechtfertigt ist. Soweit OK.
Ich bezweifele aber, dass der Gutachter dann für die Schuld des Angeklagten sprechen muss, um gefällig zu sein. Dazu müsste der Richter ein Interesse an der Verurteilung haben. Und das kann ich nicht erkennen.
Der Staatsanwalt hat das sicherlich, aber warum der Richter?

Ich drehe es sogar mal um: Wenn der Gutachter dem Richter mitteilt, dass der Staatsanwalt alles falsch sieht, könnte der Richter das Verfahren sogar schneller abschließen und hat weniger Arbeit, oder?

Roland K.

Hi EsoTypo!

EsoTypo: "Dazu müsste der Richter ein Interesse an der Verurteilung haben. Und das kann ich nicht erkennen.
Der Staatsanwalt hat das sicherlich, aber warum der Richter?"

Der Richter will sich wie jeder Mensch in seiner Vorverurteilung (seinem Vorurteil) möglichst oft bestätigt sehen. Richter und Staatsanwalt essen buchstäblich an einem Tisch. Die Staatsanwaltschaft ist übrigens weisungsgebunden.

EsoTypo: "Ich drehe es sogar mal um: Wenn der Gutachter dem Richter mitteilt, dass der Staatsanwalt alles falsch sieht, könnte der Richter das Verfahren sogar schneller abschließen und hat weniger Arbeit, oder?"

Nein, dann müsste er im Protokoll und Urteil den Staatsanwalt widerlegen (und seinen eigenen ersten Eindruck), was sicherlich vergleichsweise viel Arbeit benötigt. Ich finde Deine einschlägigen Ansichten hier ein bisschen gutgläubig.

mfg
Roland K.

P.S. mir scheint Du hast zumindest ein bisschen Ahnung von Physik, möglicherweise eine ganze Menge, stimmt das?

EsoTypo

Ich stecke in dem jurisischen Thema nicht wirklich drin, und vermute, dass es hier zwischen Theorie und Praxis teilweise einige "Unterschiede" gibt. Aber weil es gerade Spaß macht, theoretisiere ich mal weiter  ;D

Zitat von: Roland K. am 30. Juli 2009, 15:46:30
Der Richter will sich wie jeder Mensch in seiner Vorverurteilung (seinem Vorurteil) möglichst oft bestätigt sehen.
Über derart primitives Denken, sollte er doch in der Richterausbildung hinweggekommen bzw. sich dieser Problematik bewusst sein und entsprechend damit umgehen, sich also nicht persönlich gekränkt fühlen.
Und da nicht er gesagt haben sollte "hey den Typen verknacken wir", sondern "Wenn das, was der Staatsanwalt behauptet, stimmt, dann verknacken wir den Typen", braucht er die Bestätigung nicht.
Er prüft und bestätigt oder widerlegt die Behauptungen eines anderen, ist also egomäßig nicht betroffen.

Zitat von: Roland K. am 30. Juli 2009, 15:46:30
Richter und Staatsanwalt essen buchstäblich an einem Tisch. Die Staatsanwaltschaft ist übrigens weisungsgebunden.
Stimmt ja gar nicht. Die Barbara Salesch widerspricht dem Staatsanwalt auch oft. (Sorry, konnte nicht widerstehen  ;D).

Zitat von: Roland K. am 30. Juli 2009, 15:46:30
Nein, dann müsste er im Protokoll und Urteil den Staatsanwalt widerlegen (und seinen eigenen ersten Eindruck), was sicherlich vergleichsweise viel Arbeit benötigt. Ich finde Deine einschlägigen Ansichten hier ein bisschen gutgläubig.
Warum widerlegen? Der Staatsanwalt muss hinreichend belegen, denn er hat behauptet. Wenn die Belege nicht reichen oder der Gutachter dem widerspricht -> Aus die Maus.

Zitat von: Roland K. am 30. Juli 2009, 15:46:30
P.S. mir scheint Du hast zumindest ein bisschen Ahnung von Physik, möglicherweise eine ganze Menge, stimmt das?
Hmmm, wodurch habe ich mich verraten?

Roland K.

Hallo EsoTypo,

mir wird die Diskussion jetzt zu witzig, deshalb lasse ich sie mal mit Deinem letzten Statement stehen  :(

Aber ich hab noch etwas neues. Was passiert wohl, wenn ein Gerichtsgutachter vom Richter als befangen deklariert worden ist? Na, dann wird dessen Gutachten nicht berücksichtigt und der Richter bestimmt einen neuen Gerichtsgutachter. Oder ist der Richter hier gar nicht auf einen Gutachter angewiesen? Warum hat er dann zuvor einen Gutachter beauftragt?

So wie Esowatch das Gerichtsgeschehen schildert, wird ein sehr schlechtes Licht auf unsere Justiz geworfen. Wenn es so war und nichts wesentliches im Bericht fehlt, dann ist das Gericht gerade einmal zufällig, ohne juristischen Beweis, auf das richtige Urteil gekommen. Und was wäre, wenn es auf ein falsches Urteil gekommen wäre? Wenn etwa ein unfähiger, befangener Gutachter zu Ungunsten des Angeklagten gesprochen hätte, oder der Gutachter wäre vom Gericht beeinflusst worden und bewusst unvollständig informiert und hätte nach Kenntnis der vollständigen Unterlagen die Absicht sein Gutachten zu korrigieren? Da kommt es auf die Systematik an, die die Legislative der Judikative vorgibt. Daran hat sich ein Richter zu halten, ohne wenn und aber!

mfg
Roland K.

Deceptor

So wie Esowatch das Gerichtsgeschehen schildert, wird ein sehr schlechtes Licht auf unsere Justiz geworfen.

nö. Ich habe nichts weiter getan als die diversen Zeitungsartikel auszuwerten und wiederzugeben. Meiner irrelevanten persönlichen Meinung nach haben aber Sachverständige nichts in Gästebetten von Beschuldigten zu suchen, genauso wenig wie bei denen am Tisch. 

----

Ich hoffe dass nun die Diskussion über unterschiedliche Auswirkungen von rechtzirkularer und linkszirkularer Polarisation bei 900 oder 1800 MHz vom Tisch ist. Bei beiden Polarisationsarten wird sich ein Rundfunktechniker die Finger genauso verbrennen oder eben bei beiden gar nicht. Dem gleichen Techniker wäre es auch egal ob eine ankommende Welle horizontal oder vertikal polarisiert ist. Bei einer Körpergröße von 2 m wäre bei einem aufrecht stehenden Menschen bei vertikaler Polarisation bei 4 m Wellenlänge (~75 MHz) vielleicht ein Resonanz-Effekt beobachtbar gegenüber einer horizontalen Polarisation, aber bei 900 MHz (~30 cm Wellenlänge) wärs schon wieder wurscht. 

Und wnn man postulierte dass die nm-große DNA mit 30 cm-Wellen interferierte, und zwar in Abhängigkeit zu einer der beiden Richtungen der zirkularen Polarisationen, müsste man von einer wundersamen gleichgerichteten Anordnung aller DNA-Moleküle ausgehen, die es aber gar nicht gibt.

Roland K.

Hallo Deceptor,

Roland K.: ,,So wie Esowatch das Gerichtsgeschehen schildert, wird ein sehr schlechtes Licht auf unsere Justiz geworfen."

Deceptor: ,,nö. Ich habe nichts weiter getan als die diversen Zeitungsartikel auszuwerten und wiederzugeben. Meiner irrelevanten persönlichen Meinung nach haben aber Sachverständige nichts in Gästebetten von Beschuldigten zu suchen, genauso wenig wie bei denen am Tisch."

Ich habe Dir damit keinen Vorwurf gemacht. Es könnte nämlich auch sein, dass die Justiz hier wirklich sehr nachlässig gearbeitet hat. Auf jeden Fall muss ein Richter einen neuen Gerichtssachverständigen beauftragen, wenn sich der erste als befangen oder irgendwie inkompetent herausgestellt hat. Ausnahme gibt es meines Wissens nur da, wo ein Parteigutachten, eventuell das der Staatsanwaltschaft, vorliegt.


Deceptor: ,,Ich hoffe dass nun die Diskussion über unterschiedliche Auswirkungen von rechtszirkularer und linkszirkularer Polarisation bei 900 oder 1800 MHz vom Tisch ist. Bei beiden Polarisationsarten wird sich ein Rundfunktechniker die Finger genauso verbrennen oder eben bei beiden gar nicht."

FAST genauso (s.o. Link), aber ansonsten meine Zustimmung. In großem Abstand von der Sendeantenne, also bei kleiner Energiedichte, könnte die Polarisation jedoch entscheidend sein (s.u.).

Deceptor: ,,Dem gleichen Techniker wäre es auch egal ob eine ankommende Welle horizontal oder vertikal polarisiert ist. Bei einer Körpergröße von 2 m wäre bei einem aufrecht stehenden Menschen bei vertikaler Polarisation bei 4 m Wellenlänge (~75 MHz) vielleicht ein Resonanz-Effekt beobachtbar gegenüber einer horizontalen Polarisation, aber bei 900 MHz (~30 cm Wellenlänge) wärs schon wieder wurscht."

Meine Zustimmung ohne wenn und aber.

Deceptor: ,,Und wenn man postulierte dass die nm-große DNA mit 30 cm-Wellen interferiere, und zwar in Abhängigkeit zu einer der beiden Richtungen der zirkularen Polarisationen, müsste man von einer wundersamen gleichgerichteten Anordnung aller DNA-Moleküle ausgehen, die es aber gar nicht gibt."

Das kann man so nicht rechnen. Zur Resonanz kommt es, wenn die eingestrahlte Energie mit der Energie der Schwingung des DNA-Gerüsts übereinstimmt (Kombinationsschwingung). Hier geht es um Molekülorbitale und ganz kleine Kraftkonstanten. Das kann man quantenmechanisch nicht exakt rechnen, da kann man nur messen.

mfg
Roland K.