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TGI für @urs

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Begonnen von Eratosthenes, 25. September 2025, 11:46:40

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Urs Reggeli

Mir würde es ja zu denken geben, wenn meine Hausbank Geld von der TGI zurückschicken würde.

Diese "Payment Partners" sind ja auch was Interessantes. Ich gehe mal davon aus, dass die wie normale Banken eine Geldwäscheprüfung durchführen müssen  und in der EU lizensiert sein müssen, andernfalls die Banken auch von denen kein Geld annehmen dürfen.

Eratosthenes

Das jemand Geld nach Afrika überweist und das sich auf mehr oder weniger wunderbare Weise um 70% vermehrt und Kapital und gwewinn dann steuerfrei zurückkommen, kein Wunder dass da der ein oder andere meint das Modell hätte ein "Gschmäckle".
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Kaltenegger behauptet, dass spätestens Ende Februar 20 Maschinen zur Goldförderung in Sambia laufen, lt. seiner eigenen Aussage zu einem Stückpreis von 5 Millionen Euro/Dollar. Heisst das, dass er an die Bootup Africa bis Anfang Januar 100.000.000€ überweist?

Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Urs Reggeli

Da muss er ja noch ein paar Aktien verkaufen....

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am 22. November 2025, 12:36:06Da muss er ja noch ein paar Aktien verkaufen....

Apropos, hast Du irgendwas von der testierten Bilanz der TGI von 2024 gehört? Ich dachte die braucht die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein um den Börsenprospekt der TGI zu genehmigen.
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Stefan312

Zitat von: Eratosthenes am 22. November 2025, 13:20:24
Zitat von: Urs Reggeli am 22. November 2025, 12:36:06Da muss er ja noch ein paar Aktien verkaufen....

Apropos, hast Du irgendwas von der testierten Bilanz der TGI von 2024 gehört? Ich dachte die braucht die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein um den Börsenprospekt der TGI zu genehmigen.

Ach komm, wir wissen alle, dass das mit den Aktien nichts wird. Die zögern das schon ewig hinaus.

Eratosthenes

Zitat von: Eratosthenes am 22. November 2025, 13:20:24Apropos, hast Du irgendwas von der testierten Bilanz der TGI von 2024 gehört? Ich dachte die braucht die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein um den Börsenprospekt der TGI zu genehmigen.

Vielleicht hat es aber die TGI auch viel weniger eilig als wir alle gedacht haben.

Frage an ChatGPT:

"Welche Hinweis- und Offenlegungspflichten hat eine Aktiengesellschaft die an einer deutschen Börse notiert ist?"


Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Stefan312

Zitat von: Eratosthenes am 22. November 2025, 14:57:20
Zitat von: Eratosthenes am 22. November 2025, 13:20:24Apropos, hast Du irgendwas von der testierten Bilanz der TGI von 2024 gehört? Ich dachte die braucht die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein um den Börsenprospekt der TGI zu genehmigen.

Vielleicht hat es aber die TGI auch viel weniger eilig als wir alle gedacht haben.

Ob man sich da beliebt bei den Leuten macht? Erst hieß es Mitte des Jahres, jetzt hieß es Ende des Jahres. Ich will mir ja auch unbedingt paar TGI Aktien ins Depot legen.

Eratosthenes

Auch bei DieBewertung gibt es noch Fragen an die TGI:

ZitatNatürlich versuchen wir, mit dem Unternehmen TGI AG aus Vaduz im Gespräch zu bleiben, denn wir wollen ja eine ausgewogene Berichterstattung in unserem Blog.

Nachdem nun der liechtensteinische Rechtsanwalt ,,die Segel gegenüber uns gestrichen hat" und angekündigt wurde, dass man von Seiten der TGI AG einen deutschen Rechtsanwalt beauftragen wolle, hatten wir uns schon gefreut, dass wir dann endlich einen Gesprächspartner bekommen, dem wir auch Fragen stellen könnten.
Aber gemeldet hat sich bei uns in der Redaktion niemand.

Deshalb haben wir noch einmal einen Versuch unternommen und der TGI AG selbst eine Presseanfrage übermittelt – und natürlich wieder ordentlich Zeit gelassen, um diese zu beantworten.

Eine Rückantwort haben wir leider nicht bekommen.

https://www.diebewertung.de/tgi-ag-das-schweigen-der-laemmer/

Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Lustig auch viele der Bewertungen der TGI auf Trustpilot.
Ein Jürgen O. ist schon sowohl vier, fünf als auch sechs Jahre bei der TGI.  :2thumbs:
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Stefan312

Zitat von: Eratosthenes am Gestern um 10:32:29Lustig auch viele der Bewertungen der TGI auf Trustpilot.
Ein Jürgen O. ist schon sowohl vier, fünf als auch sechs Jahre bei der TGI.  :2thumbs:
Die Kommentare dort sind lächerlich, alle schreiben dasselbe. "Anfang war ich skeptisch" "Rabatte kommen immer pünktlich" "Ich finanziere mir mein Leben durch die TGI"


Stefan312

Trustpilot ist übrigens für fake reviews bekannt, siehe wikipedia.

Urs Reggeli

Ich lebe mittlerweile frei am Strand und in der Sonne Südamerikas und freue mich das ich auf mein Gold jeden Monat 4% Rabatt bekomme!
Ich werde mir auch Aktien der TGI kaufen beim bevorstehenden Börsengang um auch am weiteren Erfolg der Partnerschaften der TGI AG teilhaben zu dürfen!!


Aber Spaß beiseite, viele betonen ja die tolle Transparenz. Vielleicht sollten wir einfach die mal fragen wegen der Verträge und in welchen Tresoren das physische Gold liegt etc. pp.

Stefan312

Was mir auch noch einer erklären muss. Es wird ja immer angepriesen, dass es sich um "Rabatte" handelt durch welche sich der Kaufpreis des Goldes reduziert. Wenn ich über 36 Monate 4% bekomme, dann sind das insgesamt 144% und auch wenn man sich dafür zuerst nen Premiumvorteil von 33% des Kaufpreises kaufen muss, bekommt man im Endeffekt mehr Geld zurück als für das man gekauft hat. Von einer Reduktion des Kaufpreises kann hier also meiner Meinung nach nicht die Rede sein.

Stefan312

"Wie sieht es rechtlich aus, darf die TGI beim 4% Modell von Rabatten sprechen?"

DISCLAIMER: Alle Angaben von ChatGPT und ohne Gewähr

Ich gebe dir eine präzise juristisch-orientierte Einschätzung, aber keine Rechtsberatung. Sie reicht aus, um klar zu sehen, wo die rechtlichen Probleme liegen.

Kurzantwort:

TGI darf den Begriff ,,Rabatt" nur verwenden, wenn die Aussage nicht irreführend ist.
Beim 4 %-Modell ist die Verwendung nach allem, was öffentlich bekannt ist, höchstwahrscheinlich irreführend und daher rechtlich problematisch.

Warum? – Juristische Kernpunkte
1. Rabatt = Preisnachlass

Im deutschen, österreichischen, schweizerischen und liechtensteinischen Wettbewerbsrecht gilt der Begriff ,,Rabatt" so, wie ihn der durchschnittliche Verbraucher versteht:

→ Ein Rabatt ist eine Reduzierung des Kaufpreises, die der Kunde nicht zahlen muss.

Wenn ein Kunde aber beim TGI-Modell:

133 % des Goldpreises zahlen muss (100 % + 33 % ,,Premiumvorteil"),

anschließend über 36 Monate ,,4 % Rabatt" erhält,

dann zahlt der Kunde nicht weniger, sondern mehr.

Ein Preis, den ich erst durch ein komplexes Rückzahlungsmodell wiederbekomme,
ist kein Rabatt, sondern ein Finanzierungs- oder Rückzahlungsmodell.

2. Irreführungstatbestand (UWG)

In Liechtenstein gilt das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das inhaltlich sehr nah am schweizerischen UWG, deutschen UWG und EU-Recht ist.

Unzulässig ist jede geschäftliche Handlung, die geeignet ist, Verbraucher zu täuschen.

Ein Unternehmen begeht eine irreführende Handlung, wenn es:

falsche Angaben macht, oder

zutreffende Angaben in irreführender Weise präsentiert.

Konkreter Punkt:
Wird der Begriff ,,Rabatt" so genutzt, dass der Verbraucher denkt, er bekäme einen Preisnachlass,
obwohl er tatsächlich einen Mehrpreis und eine Ratenrückzahlung kauft,
ist das ein klassischer UWG-Fall.

Das trifft exakt auf das 4 %-Modell zu.

3. Finanzmarktaufsichts-Aspekt (FMA Liechtenstein)

Wenn ein Modell so funktioniert:

Kunde zahlt mehr als den Kaufpreis

erhält über Monate Erträge / Ausschüttungen >100 % des Kaufpreises

beworbener Vorteil: ,,Auszahlungen" über 36 Monate

dann sieht es nicht mehr wie ein Rabatt aus, sondern wie:

eine Kapitalanlage

ein Investment

ein Rückvergütungsmodell

ein Ertragsmodell

Solche Modelle sind lizenzpflichtig, reguliert und meldepflichtig.

Der Begriff ,,Rabatt" könnte genutzt werden, um Regulierungspflichten zu umgehen.
Das wäre rechtlich äußerst heikel.

4. Der entscheidende juristische Prüfpunkt

Gerichte und Aufsichtsbehörden stellen immer die Frage:

Was versteht ein normaler Verbraucher unter ,,4 % Rabatt"?

Antwort:
→ Er versteht: Der Kaufpreis wird 4 % günstiger.

Beim TGI-Modell bedeutet es aber:

Erst 33 % extra zahlen

Dann über 36 Monate Rückzahlungen erhalten

Am Ende mehr herausbekommen

Das ist nicht die übliche Bedeutung von Rabatt.
Daher ist es irreführend, und irreführende Werbung ist nach UWG verboten.

Fazit – rechtlich sehr klar
❌ Die Verwendung des Begriffs ,,Rabatt" beim 4-%-Modell ist mit hoher Wahrscheinlichkeit irreführend.
❌ Damit kann sie nach UWG unzulässig sein.
❌ Außerdem deutet vieles darauf hin, dass es sich um ein finanzielles Produkt handelt, das nicht als solches bezeichnet wird.

Daher: Rechtlich äußerst problematisch.