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TGI für @urs

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Begonnen von Eratosthenes, 25. September 2025, 11:46:40

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Eratosthenes

Hallo Urs hier was für Deinen TGI Thread
https://www.fma-li.li/de/warning/warnung-tgi-ag-1509


Warnungen
Warnung: TGI AG
Warnung: TGI AG
24.09.25 • Warnung
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die "TGI AG, Städtle 33, 9490 Vaduz" über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA verfügt und daher nicht im offiziellen Register (www.register.fma-li.li) der FMA aufgeführt ist.

 

Insbesondere ist es dieser nicht gestattet, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Sie untersteht nicht der prudentiellen Aufsicht durch die FMA.

Die FMA empfiehlt dringend, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen nur durch Finanzinstitute ausführen zu lassen, die von der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden bewilligt sind. Weiterführende Informationen zur Veranlagung in physische Edelmetalle sind in der Hinweismeldung der FMA vom 5. Juli 2024 enthalten:

Hinweis der FMA betreffend Veranlagungen in physische Edelmetalle
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Die TGI auf facebook so:

Zitat𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗟𝗶𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻?

Zitat🇱🇮 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗟𝗶𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻?
Wir haben die TGI AG bewusst in Liechtenstein gegründet – wegen klarer Regeln, strenger Aufsicht und eines verlässlichen Rechtsrahmens im Goldhandel.
Für Sie heisst das: stabile Regulierung, hohe Compliance-Standards und ein sicherer Hafen für den physischen Goldkauf – inklusive unseres Rabattmodells.
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

FMA droppt Warnung vor einem Goldhändler in Vaduz

Auf "brudiland"..... klingt irgendwie nicht so als würde bald der Börsenprospekt genehmigt oder eine Banklizenz erteilt:

ZitatFMA-Warnung vs. TGI-Claims
Die FMA Liechtenstein publizierte am Mittwoch eine Warnung: TGI AG aus Vaduz hat keine Bewilligung/Registrierung und steht nicht im FMA-Register. Auslöser: ein YouTube-Livestream, in dem TGI sagte, die FMA prüfe das Unternehmen und habe es «wie eine Bank eingestuft», präzisiert als «Depotbank». FMA-Sprecher Lukas Müller: «Durch die Aussagen im genannten Livestream wird der Anschein erweckt, dass die TGI für die Erbringung von Bankgeschäften wirbt.» Und: «Die TGI AG ist von der FMA weder als Bank bewilligt noch verfügt sie über eine andere Form der Bewilligung oder Registrierung und steht somit auch nicht unter laufender, prudentieller Aufsicht der FMA.» Bewilligungspflichtige Services oder Bank-Werbung sind TGI untersagt.

Bank-Vibes ohne Lizenz
TGI verkauft die behauptete Einstufung als Upgrade mit strengeren Regeln; Inhaber Helmut Kaltenegger nennt die Prüfungen «sehr, sehr positiv». Die FMA widerspricht.

Media Beef und Lawsuits Mode
In Videos attackiert Kaltenegger Kritiker als «geistig minderwertig besetzten Leuten» und «Vollidioten»; das Modell basiere «auf reiner Mathematik», Zweifler seien «Volltrottel». Er sagt, ein Medienanwalt habe alle kritischen Artikel entfernt und werde jeden «in Grund und Boden klagen». Wirtschaft regional berichtete am 29. August 2025 über 72-Prozent-Rabatte auf Gold; eine TGI-Anfrage blieb unbeantwortet.

https://brudiland.li/fma-droppt-warnung-vor-einem-goldhaendler-in-vaduz/

Wahrscheinlich verklagt Lisa Lockenwickler die FMA Lichtenstein und die Fürstenfamiliie in Grund und Boden.

Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Die "neue" Mine in Guyana ist tatsächlich die "alte" Aulicio. Wie dreist kann man sein?
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Wäre einfach zu schade wenn dieser Kommentar auf DieBewertung verloren ginge. Komplett geklaut ich hoffe Elmar vergibt mir.

https://www.diebewertung.de/das-video-der-tgi-ag-zum-warnhinweis-der-fma-aus-subjektiver-verbrauchersicht-kommentiert/

ZitatElmar Tobler
Mittwoch, 08.10.2025 um 12:11 Uhr
Kritische Zusammenfassung aus Anlegersicht

1. Ausgangspunkt ist eine offizielle Warnung der FMA Liechtenstein vom 24./26.09.2025 gegen die TGI AG. Die Behörde stellt klar, TGI verfüge über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung/Registrierung und sei nicht berechtigt, bewilligungspflichtige Dienste zu erbringen; die FMA rät ausdrücklich, nur mit beaufsichtigten Instituten zu kontrahieren. Das Video versucht, dies als bloße ,,Information" umzudeuten. Das ist aus Verbrauchersicht das Gegenteil von Entwarnung. ([FMA Liechtenstein][1])

2. Geschäftsmodell: ,,Goldkauf mit Depotverwahrung" gegen laufende ,,Rabatte". Ökonomisch wirkt das wie eine Anlage gegen laufende Zahlungen, nicht wie ein reiner Warenkauf. Genau solche Modelle – Zahlung heute, spätere Übergabe, laufende Vorteile – beschreibt die Aufsicht seit Jahren als risikobehaftet; häufig erwirbt der Kunde nur einen schuldrechtlichen Anspruch, der bei Schwierigkeiten wertlos sein kann. ([FMA Österreich][2])

3. Lizenzargumentation: Der wiederholte Satz ,,Wir brauchen keine Lizenz, wir sind nur Goldhändler" verkennt, dass es nicht auf das Etikett, sondern auf die tatsächliche Ausgestaltung ankommt. Nach deutschem Recht wäre – bei unbedingtem Rückzahlungs- oder Rückkaufversprechen bzw. faktischem Hinauszögern der Lieferung gegen laufende Zahlungen – der Tatbestand des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG) und damit die Erlaubnispflicht (§ 32 KWG) berührt. BaFin: ,,Der Rückzahlungsanspruch muss [...] bereits bei Annahme der Gelder vereinbart werden"; wird eine unbedingte Rückzahlung des Kaufpreises versprochen, ,,liegt ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft" vor. Das ist aufsichtsrechtlich scharf sanktioniert. ([BaFin][3])

4. Rhetorik statt Transparenz: Drohungen gegen Medien und Kritiker, Ankündigung ,,Sammelklagen" und ,,Zerstörung" sind rote Flaggen. Seriöse Anbieter reagieren mit Zahlen, geprüften Nachweisen, Prospekten und Verträgen – nicht mit Angriffen.

5. Fantasieprojektionen: Behauptete Fördermengen, Maschinenrenditen und Monatsgewinne im Millionenbereich ohne unabhängige Gutachten, Genehmigungen oder geprüfte Finanzdaten sind die typischen Ingredienzen hochriskanter Vertriebserzählungen. Solche Renditebehauptungen sind nicht belegbar und aus Marktrealität heraus unglaubwürdig.

6. Schneeballsystem-Risiko: Werden laufende Auszahlungen aus Neugeld und nicht aus nachweislich profitablen, testierten Erträgen bestritten, nähert sich das Modell strukturell einem Schneeballsystem. Strafrechtlich hat der BGH in Ponzi-Konstellationen wiederholt klargestellt, dass der Vermögensschaden wirtschaftlich zu beurteilen ist; bei Anlagebetrug kann die gesamte Einlage als Schaden gelten (BGH, Beschl. v. 02.03.2016 – 1 StR 433/15; vgl. auch BGH, Urt. v. 29.10.2021 – 5 StR 443/19). ([wullbrandt-rechtsanwaelte.de][4])

7. Markt- und Aufsichtsbild: Verbraucherschützer warnten bereits im März 2025 speziell vor ,,Goldkauf mit Rabatt" und späterer Lieferung über TGI; die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland ist erschwert. Das deckt sich mit der aktuellen FMA-Warnung. ([Stiftung Warentest][5])

Juristisch-regulatorische Einordnung

1. Liechtenstein: Maßgeblich ist, ob ein bewilligungspflichtiger Finanzdienst geleistet wird. Die FMA stellt öffentlich fest, dass TGI weder registriert noch für bewilligungspflichtige Tätigkeiten berechtigt ist. Das ist ein klarer Risikohinweis, unabhängig von der Selbsteinordnung als ,,Goldhändler". ([FMA Liechtenstein][1])

2. Deutschland (Vergleichsmaßstab): Bei Einbehalt des Kaufgegenstands über lange Laufzeiten gegen ,,Rabatte" und (aus Anlegerperspektive faktisch) laufende Verzinsung ist stets zu prüfen, ob Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG) oder Vermögensanlage (Prospektpflichten nach VermAnlG/ProspektVO) vorliegt. BaFin-Merkblätter betonen, dass die Erlaubnispflicht nicht durch Vertragslabel umgangen werden kann. ([BaFin][3])

3. Beweislast/Transparenz: Ohne testierte Abschlüsse, unabhängige technische Gutachten (Geologie, Förderrechte, Lizenzketten), Compliance-Dokumente und Prospekt-/Basisinformationsblätter bleiben die Versprechen rechtlich unbelegt. Das Fehlen solcher Unterlagen wiegt nach einer Behördenwarnung besonders schwer.

Konkrete Risiken für Anleger

1. Totalverlustrisiko bei Ausfall des Anbieters mangels physischer Übergabe, solange das Gold ,,im Depot" des Anbieters verbleibt. ([FMA Österreich][2])

2. Aufsichts- und Vollstreckungsrisiko: Verträge mit nicht beaufsichtigten Anbietern sind im Konfliktfall schwer durchsetzbar; bei regulatorischem Einschreiten drohen Zahlungsverzögerungen und Forderungsausfälle. ([FMA Liechtenstein][1])

3. Rendite-/Rabattversprechen ohne testierte Gegenfinanzierung. Die behaupteten zweistelligen Monatsrenditen sind mit seriösen Gold- und Minenparametern unvereinbar.

4. Reputations- und Governance-Risiko: Aggressive Kommunikation, Drohgebärden gegen Kritiker und fehlende Drittprüfungen sind klassische Frühwarnindikatoren.

Pragmatische Handlungsempfehlung

1. Kein Neuabschluss und keine Nachzahlungen, solange keine vollständige, unabhängige Dokumentation vorliegt: testierte Jahresabschlüsse, geprüfte Verwahrnachweise (Bestandsnachweis konkret zuordenbarer Barren/Seriennummern), externe Geologie- und Förderrechtsgutachten, Compliance-Nachweise, ggf. Prospekt.

2. Bestehende Verträge: Schriftliche Auskunft nachweisbar anfordern (Bestands- und Bewegungsnachweis des konkret dem Anleger zugeordneten Goldes; Verwahrort; Versicherungsdeckung; Lieferfristen; Eigentumsnachweis). Bei Ausbleiben substanzieller Antworten: Fristsetzung und rechtliche Geltendmachung.

3. Aufsicht kontaktieren: In Liechtenstein FMA, in Deutschland BaFin-Verbraucherservice, parallel Verbraucherzentrale. Dokumente und Schriftverkehr sichern. ([FMA Liechtenstein][1])

4. Rechtsprüfung: Einordnung, ob der Vertrag als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft oder als prospektpflichtige Vermögensanlage zu qualifizieren ist; bei Verdacht: Anzeige an Aufsicht/Ermittlungsbehörden. BaFin-Merkblatt-Trias heranziehen. ([BaFin][3])

5. Exit prüfen: Lieferung ,,Zug um Zug" auf eigenes Schließfach/Banktresor verlangen; andernfalls Rückabwicklung fordern und Zahlungsfähigkeit prüfen lassen.

Kurzkommentar als Anleger

Ich investiere hier nicht. Eine offizielle FMA-Warnung ist kein semantischer Schönheitsfehler, sondern ein harter Risikofakt. Die Erzählung ,,nur Goldhandel" überzeugt ohne unabhängige Nachweise nicht. Modelle, die laufende ,,Rabatte" für ein nicht ausgehändigtes Gut zahlen, bewegen sich – je nach Vertragsgestaltung – in der Grauzone des Einlagengeschäfts; ,,Der Rückzahlungsanspruch muss [...] bereits bei Annahme der Gelder vereinbart werden" (BaFin). Wird eine unbedingte Rückzahlung suggeriert oder faktisch praktiziert, ist das erlaubnispflichtig. Bei Werbevideos mit astronomischen Renditen, Drohungen gegen Kritiker und ohne testierte Zahlen steige ich aus – das Muster ist aus zahlreichen Betrugsfällen bekannt; in Ponzi-Fällen gilt regelmäßig die gesamte Einlage als Schaden (BGH 1 StR 433/15; 5 StR 443/19). ([BaFin][3])

Zentrale Belege (Auszug)

– FMA Liechtenstein: ,,Warning: TGI AG" – keine Bewilligung/Registrierung, deutliche Anlegerrisikohinweise (veröffentlicht Ende September 2025). ([FMA Liechtenstein][1])
– BaFin, Merkblatt zum Tatbestand des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG). ([BaFin][3])
– BaFin, ,,Mehr Schein als Sein bei Edelmetallinvestments": unbedingte Rückzahlung = erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft. ([BaFin][6])
– Stiftung Warentest: ,,TGI AG: Vorsicht vor Goldkauf mit Rabatt" (19.03.2025). ([Stiftung Warentest][5])
– BGH, Beschluss vom 02.03.2016 – 1 StR 433/15; BGH, Urteil vom 29.10.2021 – 5 StR 443/19 (Schneeballsystem/Anlagebetrug). ([wullbrandt-rechtsanwaelte.de][4])

Klare Meinung

Wer hier trotzdem Geld einsetzt, handelt spekulativ und sollte den Totalverlust einkalkulieren. Ohne belastbare, unabhängige Nachweise und ohne Aufsichtsbewilligung ist das aus Anlegersicht nicht investierbar.

[1]: https://www.fma-li.li/en/warning/warning-tgi-ag-1509?utm_source=chatgpt.com ,,Warning: TGI AG"
[2]: https://www.fma.gv.at/informationen-der-fma-zu-bestimmten-gold-veranlagungen-aus-sicht-des-anlegerschutzes/?utm_source=chatgpt.com ,,Informationen der FMA zu bestimmten \"Gold ..."
[3]: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_140311_tatbestand_einlagengeschaeft.html?utm_source=chatgpt.com ,,Hinweise zum Tatbestand des Einlagengeschäfts nach § 1 ..."
[4]: https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/beim-anlagebetrug-gilt-die-gesamte-anlagesumme-als-schaden-bgh/?utm_source=chatgpt.com ,,Bei Anlagebetrug gilt gesamte Anlagesumme als Schaden"
[5]: https://www.test.de/TGI-AG-Vorsicht-vor-Goldkauf-mit-Rabatt-6205443-0/?utm_source=chatgpt.com ,,TGI AG: Vorsicht vor Goldkauf mit Rabatt"
[6]: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/BaFinJournal/2020/bj_2012.pdf?__blob=publicationFile&v=5&utm_source=chatgpt.com ,,Riskantes Edelmetall"
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Urs Reggeli

Ah, hier bist Du jetzt - hab' ich erst jetzt gefunden.

Warum schreibst Du nicht im TGI-Strang, sondern unter "Spam"? Wird etwas unübersichtlich...

Dachte schon, Du hättest das Interesse an dem Thema verloren oder wärst gar krank geworden oder so....

Die Videos habe ich schon länger nicht mehr geschaut, ich vermute, es gibt nichts wesentlich Neues? In spätestens zwei Wochen sollte ja die "Bombe" platzen, die für Oktober angekündigt wurde.

Urs Reggeli

Oder hat das die Obrigkeit hier in den SPAM verschoben? Oder darfst Du im anderen Strang nichts mehr schreiben?

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am 12. Oktober 2025, 08:01:10Oder darfst Du im anderen Strang nichts mehr schreiben?

Genau das, deshalb schreib ich das hier für Dich damit Du das in Deinem TGI- thread, nach Deinem Gusto verwenden kannst. Wäre ja schade drum. Obacht mit dem bösen s-Wort auch in Zitaten bitte.




Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Unterdessen läuft alles auf ein echtes "battle" zwischen DieBewertung und der TGI bzw. Helmut Kaltenegger raus. Nachdem dieser, der DieBewertung nach einigen kritischen Beiträgen, und Hinweisen auf die Warnungen der Stiftung Warentest und der FMA Liechtenstein vor der TGI, mit Vergeltung bzw. Vernichtung mit allen Mitteln die ihm zu Verfügung stehen gedroht hat und wenn es ihn Millionen für Rechtsanwälte kostet , erhöhen diese die Schlagzahl bei der Berichterstattung über die TGI deutlich. Die haben echt Eier in der Hose.

In wie weit Helmut da Opfer des Streisandeffekts werden könnte sei mal dahingestellt.

https://www.diebewertung.de/warnung-tgi-ag-vaduz/
https://www.diebewertung.de/betroffene-duerfen-nicht-abwarten-sie-muessen-sofort-handeln/
https://www.diebewertung.de/warnung-vor-tgi-ag-keine-zusammenarbeit-mit-nicht-zugelassenem-anbieter/
https://www.diebewertung.de/warnung-vor-tgi-ag-keine-zusammenarbeit-mit-nicht-zugelassenem-anbieter/
https://www.diebewertung.de/interview-mit-finanzanalyst-philipp-nerb-zur-tgi-ag-und-den-gefahren-fuer-verbraucher/
https://www.diebewertung.de/tgi-ag-weist-vorwuerfe-der-finanzmarktaufsicht-zurueck-und-greift-diebewertung-de-an/
https://www.diebewertung.de/tgi-ag-gold-mit-rabatt/
https://www.diebewertung.de/tgi-ag-das-goldkaufprogramm/
https://www.diebewertung.de/gold-mit-rabatt/
https://www.diebewertung.de/tgi-ag-vaduz-viele-reaktionen-bekommen-wir-zur-zeit/
https://www.diebewertung.de/das-video-der-tgi-ag-zum-warnhinweis-der-fma-aus-subjektiver-verbrauchersicht-kommentiert/
https://www.diebewertung.de/ad-absurdum/
https://www.diebewertung.de/tgi-ag-das-mit-dem-angeblichen-boersengang-und-der-boesen-fma-liechtenstein/
https://www.diebewertung.de/michel-wilhelm-herbert-gschwendtner-partner-der-tgi-ag/






Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Urs Reggeli

Na, die geben sich aber Mühe, die Jungs und Mädels von "DieBewertung"...

Ja, das ist wohl nicht ohne, wenn die TGI von "Vernichtung" und mit ähnlichen Vokabeln spricht. Die sind ja anscheinend ganz gut mit der FPÖ vernetzt, und die wiederum versteht sich ja ganz gut mit den Russen.... Nicht, dass da mal einer aus dem Fenster fällt. Ich würde dafür wahrscheinlich meine Gesundheit nicht aufs Spiel setzen.

Eratosthenes

Kannst ja mal überlegen ob der ein oder andere Beitrag hier geeignet wäre, dass Du ihn in Deinen TGI- Strang verschiebst, ich bin mir sicher Du läufst damit immer noch unter Putins Radar :-)
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Zitat von: Eratosthenes am 13. Oktober 2025, 19:31:36Kannst ja mal überlegen ob der ein oder andere Beitrag hier geeignet wäre, dass Du ihn in Deinen TGI- Strang verschiebst, ich bin mir sicher Du läufst damit immer noch unter Putins Radar :-)

P.S. Ich kann Dir auch keine PNs schicken.
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Urs Reggeli

Aber dieser Ordner ist doch nicht minder öffentlich als der TGI-Strang, oder?

Daher verstehe ich die Systematik der Sperren nicht so recht....

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am 14. Oktober 2025, 17:38:58Aber dieser Ordner ist doch nicht minder öffentlich als der TGI-Strang, oder?

Daher verstehe ich die Systematik der Sperren nicht so recht....

Geht mir ähnlich, schadet aber bestimmt nichts, wenn du neue Entwicklungen in deinen alten Faden kopierst.
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Das kleinere Übel wird auch immer grösser.