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TGI für @urs

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Begonnen von Eratosthenes, 25. September 2025, 11:46:40

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Eratosthenes

Schellers Diamanten nicht vergessen!  :aetsch:
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Urs Reggeli

Wobei, solange die österreichische FMA das nicht verbietet, dürften ja auch österr. Empfehlungsgeber deutsche Kunden annehmen, oder?

Also, angenommen, es gibt jetzt einen Run auf die Rückabwicklungen: Durch den Verkauf der freiwerdenden und inzwischen im Preis gestiegenen Goldbestände sollte das ja kein Liquiditätsproblem werden. Es gilt die Unschuldsvermutung, also dass das alles stimmt mit dem vorhandenen und zugänglichen Gold.

Wenn es aber das Gold doch nicht in der behaupteten Menge gibt oder man nicht drankommt, dann wird's wohl eng, wenn kein frisches Geld mehr reinkommt....


Eratosthenes

Wenn sie in Deutschland werben bzw. anbieten fallen sie auch unter die deutsche Gesetzgebung, denke ich. Zumal auch im DACHL- Raum sich die Fragen bei den Behörden häufen warum ein 36-stufiger Reihenrabatt denn keine verschleierte Zinszahlung ist.
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Eratosthenes

Aber das ist schon wieder eine Frage für unseren KI- Service.
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Urs Reggeli

Ist wahrscheinlich nicht so einfach zu klären, wo man im Zeitalter des Internet "wirbt" und "anbietet". Siehe maltesische Glücksspielanbieter.

Urs Reggeli

Aber die 5-Sterne-Jubelperser auf Trustpilot scheinen seit vier Tagen etwas schmähstad geworden zu sein.

Die letzte positive Bewertung war am Freitag um 12 Uhr.

Möglicherweise dämmert es den Keilern, dass es evtl. auch ihnen jetzt an den Kragen geht.

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am Heute um 06:47:54Ist wahrscheinlich nicht so einfach zu klären, wo man im Zeitalter des Internet "wirbt" und "anbietet". Siehe maltesische Glücksspielanbieter.

Der TGI aus Liechtenstein wurde das ja jetzt auch verboten in Deutschland und nicht nur ihren deutschen Empfehlungsgebern.
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Eratosthenes

Der letzten Pressemitteilung der TGI entnehme ich, dass es sowohl bei derGeschäftsführung wie auch bei den hochdotierten Anwälten zu einigen Unklarheiten bei den Rechten und Pflichten gegenüber der BAFin gekommen ist. Nicht, dass es noch zu Tränen kommt weil man irgendwelchre Fristen perpasst hat:

ZitatBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benachrichtigt hiermit die Mitglieder des Verwaltungsrats derTGI AG,Städtle 33, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein,dass sie das Schreiben vom 6. März 2026 mit dem GeschäftszeichenWA 31-Wp 7111/00019#00022 bei derBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main,für die TGI AG einsehen und abholen können. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG), da sich die Geschäftsadresse der TGI AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.Das genannte Schreiben gilt gemäß § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als bekanntgegeben. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Bundesanzeiger
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Eratosthenes

Zitat von: Eratosthenes am Heute um 07:31:42Der letzten Pressemitteilung der TGI entnehme ich, dass es sowohl bei derGeschäftsführung wie auch bei den hochdotierten Anwälten zu einigen Unklarheiten bei den Rechten und Pflichten gegenüber der BAFin gekommen ist. Nicht, dass es noch zu Tränen kommt weil man irgendwelchre Fristen perpasst hat:

ZitatBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benachrichtigt hiermit die Mitglieder des Verwaltungsrats derTGI AG,Städtle 33, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein,dass sie das Schreiben vom 6. März 2026 mit dem GeschäftszeichenWA 31-Wp 7111/00019#00022 bei derBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main,für die TGI AG einsehen und abholen können. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG), da sich die Geschäftsadresse der TGI AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.Das genannte Schreiben gilt gemäß § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als bekanntgegeben. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Bundesanzeiger

Besonders peinlich ist es ja, dass estrotz intensivem Austauch mit der BAFin in den sechs Wochen nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung einen Verantwortlichen in Deutschland zu bestimmen. Herr Seligmann übernehmen Sie!
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Urs Reggeli

Zitat von: Eratosthenes am Heute um 07:31:42Der letzten Pressemitteilung der TGI entnehme ich, dass es sowohl bei derGeschäftsführung wie auch bei den hochdotierten Anwälten zu einigen Unklarheiten bei den Rechten und Pflichten gegenüber der BAFin gekommen ist. Nicht, dass es noch zu Tränen kommt weil man irgendwelchre Fristen perpasst hat:

ZitatBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benachrichtigt hiermit die Mitglieder des Verwaltungsrats derTGI AG,Städtle 33, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein,dass sie das Schreiben vom 6. März 2026 mit dem GeschäftszeichenWA 31-Wp 7111/00019#00022 bei derBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main,für die TGI AG einsehen und abholen können. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG), da sich die Geschäftsadresse der TGI AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.Das genannte Schreiben gilt gemäß § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als bekanntgegeben. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Bundesanzeiger

6. März? Das wird aber noch nicht die Untersagung sein, die ja erst am 18. April erging (interessanterweise ein Samstag), sondern vermutlich eine Aufforderung zur Stellungnahme.

Urs Reggeli

Zitat von: Eratosthenes am Heute um 07:03:13
Zitat von: Urs Reggeli am Heute um 06:47:54Ist wahrscheinlich nicht so einfach zu klären, wo man im Zeitalter des Internet "wirbt" und "anbietet". Siehe maltesische Glücksspielanbieter.

Der TGI aus Liechtenstein wurde das ja jetzt auch verboten in Deutschland und nicht nur ihren deutschen Empfehlungsgebern.

Aber grenzüberschreitende Strafverfolgung, selbst innerhalb der EU, funktioniert nach meiner Beobachtung noch nicht so wirklich gut, wenn's nicht gerade um Kapitalverbrechen geht.

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am Heute um 10:21:256. März? Das wird aber noch nicht die Untersagung sein, die ja erst am 18. April erging (interessanterweise ein Samstag), sondern vermutlich eine Aufforderung zur Stellungnahme.

Blöder Fehler  $)

ZitatBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung des Bescheids vom 13. April 2026Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) i.V.m. § 4h Abs. 2 Satz 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. April 2024 gegenüber derTGI AG, Städtle 33, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein,durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VermAnlG i.V.m. § 4h Abs. 2 Satz 1 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der TGI AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.Der Bescheid gilt gemäß § 4h Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.Ich weise darauf hin, dass die Zustellung der Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Der Bescheid vom 13. April 2026 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/00019#00022 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden. Frankfurt am Main, den 14. April 2026Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtIm AuftragHöhlein

Bescheid am 13. April, Veröffentlichungstag 17. April, .Gültig ein Tag später ab 18. April.

Wer es ausprobiert auch wenn man dort nach Datum sortiert kommt manchmal der April vor dem März :-)
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Stefan312

Die "Verträge" müssen doch jetzt eventuell rückabgewickelt werden. Heißt doch sie müssen den Leuten ihr Geld auszahlen.

Eratosthenes

Zitat von: Stefan312 am Heute um 12:07:35Die "Verträge" müssen doch jetzt eventuell rückabgewickelt werden. Heißt doch sie müssen den Leuten ihr Geld auszahlen.

Es gibt für das 4% Angebot eine Mitteilung auf der Presseseite der TGI. Darin wird angekündigt man würde demnächst genauere Angaben zum Procedere machen, das ist auch schon wieder drei Wochen her.
Sieht so aus als wolle man den Kopf in den Sand stecken, Nebelkerzen werfen und ansonsten darauf hoffen, dass irgendwann das Wunderwutzigold aus Samia ankommt das einem den Arsch rettet.
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Eratosthenes

Zitat von: Eratosthenes am Heute um 11:50:57
Zitat von: Urs Reggeli am Heute um 10:21:256. März? Das wird aber noch nicht die Untersagung sein, die ja erst am 18. April erging (interessanterweise ein Samstag), sondern vermutlich eine Aufforderung zur Stellungnahme.

Blöder Fehler  $)

ZitatBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung des Bescheids vom 13. April 2026Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) i.V.m. § 4h Abs. 2 Satz 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. April 2024 gegenüber derTGI AG, Städtle 33, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein,durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VermAnlG i.V.m. § 4h Abs. 2 Satz 1 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der TGI AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.Der Bescheid gilt gemäß § 4h Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.Ich weise darauf hin, dass die Zustellung der Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Der Bescheid vom 13. April 2026 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/00019#00022 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden. Frankfurt am Main, den 14. April 2026Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtIm AuftragHöhlein

Bescheid am 13. April, Veröffentlichungstag 17. April, .Gültig ein Tag später ab 18. April.

Wer es ausprobiert auch wenn man dort nach Datum sortiert kommt manchmal der April vor dem März :-)

Das ist ein bisschen wie bei "Ein Münchner im Himmel" mit der bayrischen Landesregierung, die wartet wie die TGI und ihre Anwälte auch immer noch auf Post. :rofl 
Das kleinere Übel wird auch immer größer.