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Manfred Doepp

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Begonnen von Jaegg, 10. Februar 2021, 19:39:44

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Jaegg

Manfred Doepp war gestern abend Thema in der Schweizer Konsumentensendung Kassensturz des SRF. Thomas Cerny, ein renommierter Krebsspezialist bezeichnet sein Verhalten als kriminell.
Doepp:
ZitatMein klinischer Blick ist exzellent, spitzenhaft
Nur leider hat reicht der Blick nicht, bei einem Patienten Lungenkrebs zu erkennen.
Heute dazu auch im Artikel im Tagblatt, leider hinter der Paywall.
Die Sebim, eine Vereinigung von Anwendern der Energie-, Bioresonanz- und Informations-Medizin kündigt an, ihn vorzuladen zu einem Gespräch, allenfalls könnte es einen Verweis oder einen Anschluss absetzen. Vorerst ist er noch auf deren Therapeutenliste.


Daggi

Hier habe ich noch etwas zu Doepp gefunden:

St. Galler Arzt behandelt Krebs-Patienten mit Bioresonanz

Verschwörungstheoretiker gibt es überall. Doch wenn ein Arzt an rechtsesoterisches Gedankengut glaubt, kann es für die Patienten gefährlich werden.

Manfred Doepp ist Arzt und Verschwörungstheoretiker. Er glaubt zum Beispiel, dass das Coronavirus erfunden ist.

Manfred Doepp ist ein St. Galler Arzt mit esoterischem Gedankengut.
Im Internet verbreitet er Verschwörungstheorien, zum Beispiel, dass Corona ein Fake sei.
Einer seiner Patienten ist vergangenen Herbst an fortgeschrittenem Lungenkrebs gestorben. Manfred Doepp behandelt seine Patienten unter anderem mit Bioresonanz. Dazu verwendet er einen sogenannten «Timewaver»: Ein Gerät, welches laut Doepp jenseits von Zeit und Raum arbeitet. Der Timewaver scanne den Körper, diagnostiziere und heile zugleich, so der Esoteriker-Arzt gegenüber dem SRF-«Kassensturz».

Bioresonanz unwirksam gegen Lungenkrebs
Ein Patient Doepps ist vergangenen Herbst an fortgeschrittenem Lungenkrebs gestorben. Er hatte mit dem Verschwörungstheoretiker Kontakt aufgenommen, weil er sich unwohl fühlte.

Timewaver
Ein Timewaver in einer Werbesendung eines esoterischen TV-Senders. - Screenshot SRF
Beim 63-jährigen Patienten wurde im Januar 2020, ein halbes Jahr nah Therapiebeginn bei Doepp, Krebs diagnostiziert. Da war es zu spät, um etwas gegen die Krankheit zu unternehmen.

Fünf Minuten Therapie bei Manfred Doepp kosteten den Patienten 17 Franken. Für eine Session habe er über 650 Franken bezahlt, so der «Kassensturz».

Bioresonanz wird wissenschaftlich als Methode abgelehnt. «Kassensturz» befragte hierzu Walter Dorsch, Arzt und Professor für Naturheilkunde. Bioresonanz sei «seit Jahren als nicht wirksame Therapie bekannt und belegt», so Dorsch.

Corona-Leugner und Impfgegner Doepp
Doepp, der im Internet die Theorie verbreitet, dass das Coronavirus bloss eine Erfindung sei, verteidigt sein Vorgehen gegenüber SRF. Der Timewaver sei nicht für die Erkennung und Behandlung von Krebs gedacht, so der Arzt. «Der Krebs ist ein Symptom, das am Ende einer langen Ursache-Wirkungskette auftaucht», sagt Doepp.

Dr. Thomas Cerny, Präsident der Krebsforschung Schweiz. - Keystone
Doch laut Thomas Cerny, einem Krebsspezialisten, ging während der Behandlung mit dem Timewaver wertvolle Zeit verloren. «Hier hat man mit hoher Wahrscheinlichkeit die Chance, dass der Tumor noch eine gute Prognose gehabt hätte, vertan.»


Link zum Thema:   https://www.psiram.com/de/index.php/TimeWaver

Jaegg

Auch die Aufsichtsbehörde wird aktiv:
Zitat...antwortet das St.Galler Gesundheitsdepartement: Es sei bereits ein aufsichtsrechtliches Verfahren eröffnet worden, in dem die in der Sendung gegen Manfred Doepp erhobenen Vorwürfe abgeklärt würden. In einem ersten Schritt würden Informationen zum Sachverhalt zusammengetragen. Die Frage, welche allfälligen weiteren Schritte geplant sind, beantwortet das Departement nicht. «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden allfällige weitere Schritte nicht kommuniziert.»

Mal sehen, ob wirksame Massnahmen getroffen werden, ich bin skeptisch.

celsus

ZitatVor vier Wochen starb Julia (Name von der Redaktion geändert) an Brustkrebs. Sie wurde gerade einmal 50 Jahre alt. Der St. Galler Arzt Manfred Doepp behandelte sie zuvor monatelang. Julia lehnte die Schulmedizin ab. Deshalb ging sie zum Arzt Manfred Doepp. Er versprach Besserung auf natürlichem Weg. Zehn Monate später ging sie mit unerträglichen Schmerzen in eine Klinik. Zu spät.

https://www.srf.ch/news/schweiz/verschwoerungstheoretiker-weitere-vorwuerfe-gegen-st-galler-esoterik-arzt
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.


Daggi

Hoppla! Dein Artikel ist ja von gestern. Da steht:  Nach dem «Kassensturz»-Bericht über Dr. Doepp und seine umstrittenen Behandlungsmethoden melden sich weitere Betroffene.

Jaegg

Endlich hat die zuständige St. Galler Behörde einen Entschluss gefasst und einen Strafbefehl erlassen. Der 76-Jährige hat sich auch des unerlaubten Umgangs mit Lebensmitteln, der Widerhandlung gegen die Vorschriften über den Täuschungsschutz und der Übertretung des Lebensmittelgesetzes schuldig gemacht. Für all diese Verfehlungen wird der Abtwiler Arzt mit einer Busse von 10'000 Franken bestraft und mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 260 Franken gebüsst, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Ob der beschuldigte Arzt Einsprache erhebt, ist noch offen. Die Frist dafür läuft noch. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle

ZitatUmstrittener Abtwiler Arzt stellt unrechtmässig Covid-Zertifikate aus: Nun hat er einen Strafbefehl im Haus – auch wegen weiterer Verfehlungen
Der Abtwiler Arzt war schon früher in die Schlagzeilen geraten – wegen seiner Behandlungsmethoden bei Krebspatienten. Nun zeigt ein aktueller Strafbefehl: Er hat auch Covid-Zertifikate ausgestellt, obwohl er dazu nicht befugt war. Und er hat Nahrungsergänzungsmittel mit zu hoch dosierten Inhaltsstoffen und falschen Heilsversprechungen abgegeben.
29.07.2022, 05.00 Uhr
50 Covid-19-Impfzertifikate, 389 Genesenenzertifikate: Eine stattliche Anzahl Personen, denen der Abtwiler Arzt damit Reisen ins Ausland, den Besuch von Restaurants oder den Zutritt zu Tanzlokalen ermöglicht hat – unrechtmässig. Denn: Er war nicht befugt, Covid-Zertifikate auszustellen. Er tat es dennoch mehr als ein Jahr lang, nämlich von Januar 2021 bis Februar 2022. Dann kamen ihm die Behörden auf die Schliche.
Das geht aus einem aktuellen Strafbefehl der St.Galler Staatsanwaltschaft hervor. Er habe die Zertifikate ausgestellt, «ohne dazu autorisiert worden zu sein» – Zertifikate, die nur vom Kanton hätten ausgestellt werden dürfen, wie es im Strafbefehl heisst. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm denn auch mehrfache Urkundenfälschung vor.
Doch, auch das macht der Strafbefehl deutlich: Es ist nicht die einzige Verfehlung des Abtwiler Arztes Manfred Doepp. Und: Er war bereits früher wegen seiner Behandlungsmethoden in die Schlagzeilen geraten.
Lange Mängelliste nach Besuch in der Praxis
Der 76-Jährige hat sich auch des unerlaubten Umgangs mit Lebensmitteln, der Widerhandlung gegen die Vorschriften über den Täuschungsschutz und der Übertretung des Lebensmittelgesetzes schuldig gemacht.
Lebensmittel? Arztpraxis? Was überraschend klingt, erklärt sich so: Der Abtwiler Arzt hat Nahrungsergänzungsmittel abgegeben und auf seiner Homepage angeboten, ohne dabei die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes einzuhalten. Er tat dies auch dann noch, nachdem ihn das Gesundheitsdepartement «nach einem Vorfall im Mai 2019» explizit darauf hingewiesen hatte.
Zu dem «Vorfall» macht die Staatsanwaltschaft keine weiteren Ausführungen. Wohl aber dazu, was das Gesundheitsdepartement – konkret das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen – bei einem Besuch in Praxis in Abtwil im Dezember 2020 angetroffen hat. Die festgestellten Mängel ziehen sich im Strafbefehl über mehrere Seiten hin.
So wurden in der Praxis diverse Nahrungsergänzungsmittel festgestellt, die an Patientinnen und Patienten abgegeben werden, die gesetzlichen Anforderungen aber nicht erfüllen – wegen zu hoch dosierter Zusätze an Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen und wegen mangelnder Deklaration.
Bei der stichprobenartigen Überprüfung der Produkte zeigte sich: Einzelne Inhaltsstoffe überschritten die maximal zugelassene Tagesdosis deutlich – «sie sind somit in der Schweiz nicht verkehrsfähig», so die Staatsanwaltschaft. Und: Die Produkte enthielten teilweise «verbotene Heilsanpreisungen». So wurde beispielsweise ein Produkt mit «May reduce the risk of certain forms of cancer» (kann das Risiko für gewisse Krebsarten reduzieren) angepriesen.
Aufforderungen nicht nachgekommen
Im Inspektionsbericht wurde dem beschuldigten Arzt klargemacht: Er darf die Nahrungsergänzungsmittel mit den zu hohen Dosierungen einzelner Inhaltsstoffe nicht mehr abgeben oder in Verkehr bringen – und zwar per sofort.
Trotzdem überliess er, so ist es dem Strafbefehl zu entnehmen, wenige Monate später die Produkte kostenlos dem Verein «Komm in deine Kraft Institut – Forschungsverein zur Förderung und Bildung der ganzheitlichen Gesundheit für eine bessere Lebensqualität» mit Sitz in Österreich. Präsidentin des Vereins ist seine Ehefrau.
Zudem wurde er aufgefordert, importierte Nahrungsergänzungsmittel ordnungsgemäss in einer Schweizer Amtssprache zu kennzeichnen. In der Praxis fanden sich direkt aus den USA importierte Produkte, die nur in englischer Sprache gekennzeichnet waren. Dazu heisst es im Strafbefehl: «Da sich auf den Verpackungen Warnhinweise befinden, müssen die Konsumenten unmissverständlich in einer Amtssprache informiert werden.»
Schliesslich war dem Arzt auferlegt worden, ein Selbstkontrollkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, dazu besteht in der Schweiz eine Pflicht. Er hat bis dato kein solches Konzept eingereicht.
Für all diese Verfehlungen wird der Abtwiler Arzt mit einer Busse von 10'000 Franken bestraft und mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 260 Franken gebüsst, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Ob der beschuldigte Arzt Einsprache erhebt, ist noch offen. Die Frist dafür läuft noch. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Angehörige erheben schwere Vorwürfe
Es ist noch nicht lange her, da war der beschuldigte Abtwiler Arzt Manfred Doepp bereits in die Schlagzeilen geraten. Er soll einen Krebspatienten falsch behandelt haben. Diese Vorwürfe erhoben Angehörige im Februar 2021 in der Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens.
Der Nuklearmediziner und Experte für Energiemedizin hatte den Mann mit einem Bioresonanzgerät behandelt. Ein halbes Jahr nach Doepps Behandlungsbeginn diagnostizierten Onkologen bei dem Mann Lungenkrebs mit Metastasen im Hirn. Ein paar Monate später starb der Patient.
Der Abtwiler Arzt wehrte sich gegen die Anschuldigungen. Der Vorwurf, er habe den Krebspatienten falsch behandelt, sei «unkorrekt», sagte er damals gegenüber dieser Zeitung. «Ich bin promovierter Arzt und kein Bioresonanz-Fetischist.» Der Mann habe darauf bestanden, in kein Spital zu gehen.
Kurz nach der Fernsehsendung meldete sich eine St.Galler Mutter. «Auch meine Tochter wurde von diesem Arzt behandelt. Auch sie hatte Krebs. Und auch sie hätte eine Chance zum Weiterleben gehabt.» Sie gehe mit den Angehörigen in der Sendung einig. «Es ist kein Einzelfall», so die Mutter am Telefon mit dieser Zeitung. «Es hat sich bei meiner Tochter auch so abgespielt.» Ihre Tochter kehre nicht mehr ins Leben zurück, aber andere sollten davor gewarnt werden, sich an diesen Arzt zu wenden.
Verfahren des Kantons läuft noch
Der Abtwiler Arzt betonte mehrmals, beide Patienten hätten jede schulmedizinische Behandlung abgelehnt. «Ich kann die Patienten nicht entmündigen. Ich kann sie nicht zu etwas zwingen, das sie nicht wollen.» Seine Patienten erhielten immer sein «Krebskonzept», dazu gehörten Therapien aus der Naturheilkunde, aber auch die Chemotherapie. Die Fernsehsendung und die Anschuldigungen seien eine «tendenziöse Verunglimpfung».
Das St.Galler Gesundheitsdepartement machte nach der «Kassensturz»-Sendung kurzen Prozess und eröffnete ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen den umstrittenen Arzt. Auf Anfrage heisst es am Donnerstag beim Kanton: «Das Verfahren ist noch am Laufen. Es liegt noch kein Entscheid vor.»
Auch die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin reagierte auf die Fernsehsendung und löste Doepps Anerkennung als Therapeut sofort auf. Aus dem Beitrag ginge hervor, dass er gegen mehrere ihrer ethischen Richtlinien verstossen habe.
Gab es schon früher Beanstandungen?
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes gibt das Gesundheitsdepartement keine Auskünfte, ob es schon früher Beanstandungen oder Beschwerden gegen den Abtwiler Arzt und seine Behandlungsmethoden gegeben hat.
Doepp hat sowohl beim Gesundheitsdepartement wie auch bei der Stiftung für Komplementärmedizin gegen deren Schritte interveniert. Die beiden Schreiben liegen der Redaktion vor. Jenes an den Kanton endet mit der Bitte, das laufende Verfahren gegen ihn einzustellen.


Jaegg

Nun ist in St. Gallen ein Urteil wegen falschen Covid-19-Zertifikaten dazu gekommen.
Quelle: Watson und Tagblatt
Aufgefallen ist der letzte Abschnitt des Artikels zu seinem Namen.

ZitatSt.Galler Arzt wird wegen mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt – er hatte Hunderte Covid-Zertifikate unbefugt ausgestellt
Der Abtwiler Arzt hatte während der Pandemie 460 Impf- und vor allem Genesenenzertifikate ausgestellt – was er nicht durfte. Nun wird er wegen Urkundenfälschung verurteilt. Der Arzt sah sich schon früher mit Anschuldigungen konfrontiert – wegen seiner Behandlungsmethoden bei Krebspatienten.
51 Covid-19-Impfzertifikate, 409 Genesenenzertifikate: Der Abtwiler Arzt Manfred Doepp hat damit einer stattlichen Zahl Personen Reisen ins Ausland, den Besuch von Restaurants oder den Zutritt zu Tanzlokalen ermöglicht – doch wie sich nun zeigt: Er war dazu nicht befugt. Er tat es dennoch, 460 Mal innert acht Monaten, von September 2021 bis April 2022. Und handelte sich so den Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung ein. Am Mittwoch kam es zur Verhandlung vor dem Kreisgericht St.Gallen.

Der 78-Jährige, weisshaarig, weisse Jacke, hellbraune Hose, wirkt gefasst. Wird er angesprochen, gestikuliert er manchmal mit den Händen. Ansonsten ist sein Blick meist auf den Tisch gesenkt. Ein-, zweimal schaut er zu seinem Verteidiger. Als die Staatsanwältin spricht, wirft er ihr eine Zwischenfrage zu – und zuckt zusammen, wohl selber erschrocken über seine Forschheit.

Er habe in Deutschland studiert, dort den Facharzttitel Nuklearmediziner erworben, antwortet er auf die Frage des Gerichtsvorsitzenden. Er sei noch immer berufstätig, arbeite durchschnittlich noch etwa 40 Prozent. Er bestreitet nicht, die Zertifikate ausgestellt zu haben. «Ich war dazu berechtigt.» Er sei beim Bund als Super-User registriert – «es erschienen immer alle drei Zertifikatstypen auf meinem Bildschirm, Test-, Impf- und Genesenenzertifikat».

«Zeigen Sie mir die Stelle, wo es ihm verboten wurde»
Die Verhandlung war bereits einmal angesetzt gewesen. Ein gutes Jahr ist es her. Nach einer halben Stunde war damals das Ganze bereits vorbei. Der Verteidiger des Beschuldigten hatte der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Sachverhalt zu wenig sorgfältig untersucht zu haben. Es fehlten genaue Angaben, was sein Mandant zu welchem Zeitpunkt genau getan haben soll.

Nun liegt die überarbeitete Anklageschrift auf dem Tisch. Und der Verteidiger versucht es noch einmal mit einer Rückweisung. «Wo ist das Corpus Delicti?» Er finde in den Akten keine einzige gefälschte Urkunde. Sein Mandant habe nur Patienten zu Zertifikaten verholfen, welche die Auflagen dafür erfüllt hätten. Die fehlende Befugnis allein führe nicht automatisch zu unwahren Urkunden. Nach kurzer Beratung lehnt das Richtergremium sein Begehren ab.

In seinem Plädoyer ergänzt der Verteidiger: In den Akten finde sich keine Urkunde, dass sein Mandant nur für Testzertifikate autorisiert war. Und er fragt: «Wo ist explizit geregelt, dass er nicht durfte, was er tat?» In der liberalen Schweiz dürfe man noch immer tun, was nicht explizit im Gesetz verboten sei. «Es gibt kein Gesetz, das verbot, was er tat.» Und weiter: «Zeigen Sie mir die Stelle, wo es ihm verboten wurde?» Der Verteidiger fordert denn auch einen Freispruch.

«Das Strafverfahren ist Denkzettel genug»
Die vehementen Formulierungen, bisweilen auch Sticheleien des Verteidigers, steckt die Staatsanwältin weg. Sie fordert – wie bereits vor einem Jahr – eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Busse von 3000 Franken. Die Ärzteschaft sei ausreichend informiert gewesen. «Keine andere Ärztin, kein anderer Arzt im Kanton hat Zertifikate für genesene Personen ausgestellt.»

Nach einem Schreiben seines früheren Rechtsanwalts seien dem Beschuldigten selber «Zweifel aufgekommen – trotzdem machte er weiter». Und: «Es wurde ihm explizit gesagt, was er darf – es muss ihm nicht auch explizit gesagt werden, was er nicht darf.»

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Wenige Stunden später eröffnet es dem Arzt mündlich seinen Entscheid: Doepp wird wegen mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Der vorsitzende Richter spricht von «absoluter Unbelehrbarkeit». Auf eine Busse verzichtet das Richtergremium – «das Strafverfahren dürfte ihm Denkzettel genug sein». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schwere Vorwürfe von Angehörigen
Darüber, wie sehr ihn das Urteil trifft, kann nur spekuliert werden. Gut möglich, dass ihn frühere Anschuldigungen stärker schmerzen. Der Abtwiler Arzt war nämlich schon früher ins Zwielicht geraten – wegen seiner Behandlungsmethoden bei Krebspatienten.

Angehörige hatten im Februar 2021 in der Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens schwere Vorwürfe gegen Doepp erhoben. Er habe ihren Vater falsch behandelt. Der Nuklearmediziner und Experte für Energiemedizin hatte den Mann mit einem Bioresonanzgerät behandelt. Ein halbes Jahr nach Beginn der Behandlung diagnostizierten Onkologen bei dem Mann Lungenkrebs mit Metastasen im Hirn. Ein paar Monate später starb der Patient.

Der Abtwiler Arzt wehrte sich gegen die Anschuldigungen. Der Vorwurf, er habe den Krebspatienten falsch behandelt, sei «unkorrekt», sagt er damals gegenüber dieser Zeitung. «Ich bin Nuklearmediziner, kein Bioresonanz-Fetischist.» Seine Patienten erhielten immer ein «Krebskonzept», dazu gehörten Therapien aus der Naturheilkunde, aber auch die Chemotherapie.

Wenig später meldete sich eine St.Galler Mutter. Sie gehe mit den Angehörigen der Fernsehsendung einig. «Es ist kein Einzelfall. Es hat sich bei meiner krebskranken Tochter genauso abgespielt.» Doepp betonte mehrmals, beide Patienten hätte jede schulmedizinische Behandlung abgelehnt. «Ich kann die Patienten nicht entmündigen. Ich kann sie nicht zu etwas zwingen, was sie nicht wollen.» Die Fernsehsendung und die Anschuldigungen seien eine «tendenziöse Verunglimpfung».

Die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin sah dies anders. Sie löste Doepps Anerkennung als Therapeut sofort auf. Aus dem Beitrag ginge hervor, dass er gegen mehrere ihrer ethischen Richtlinien verstossen habe.

Aufsichtsverfahren noch hängig
Auch das St.Galler Gesundheitsdepartement eröffnete nach der «Kassensturz»-Sendung ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen den Arzt. Mit welchem Ausgang? Das Verfahren sei noch hängig. So lautete in den vergangenen Monaten jeweils die Antwort auf Anfragen. Wenige Tage vor dem Prozess vom Mittwoch klopft diese Zeitung erneut beim Gesundheitsdepartement an. Seine Antwort: «Das Aufsichtsverfahren ist noch hängig. Daher können wir Ihnen keine Auskunft über den Stand des laufenden Verfahrens geben.»

Doepps Verteidiger hatte in seinem Plädoyer verkündet: Das Gesundheitsdepartement habe die «Kassensturz»-Vorwürfe untersucht und festgestellt, dass sie «unzutreffend» seien. Um wenig später anzufügen, er habe «erst den Entwurf zur Beurteilung zugestellt erhalten». Das Aufsichtsverfahren läuft also noch.

Doepp praktiziert seit 2012 im Kanton St.Gallen. Die Anklageschrift lautet allerdings nicht auf Manfred Doepp. Der Gerichtsvorsitzende wollte denn auch Klarheit ins Namenwirrwarr bringen, worauf der Arzt erklärte: Er habe mit der Hochzeit 2017 den Namen seiner Frau angenommen – «da ich weltweit als Doepp bekannt bin, habe ich den Namen als ‹Künstlernamen› beibehalten».

Jaegg

Nun ist der nächste Entscheid gefällt, aber noch nicht rechtskräftig, da Manfred Doepp den Entscheid anficht.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ressort-ostschweiz/disziplinarverfahren-umstrittener-abtwiler-arzt-erhaelt-ein-sechsjaehriges-berufsverbot-ld.2701647

von Regula Weik, 28.11.2024, 05.00 Uhr
ZitatUmstrittener Abtwiler Arzt erhält ein sechsjähriges Berufsverbot

Manfred Doepp habe das Vertrauen der Gesundheitsbehörden «in gravierender Weise missbraucht». Seine Vertrauenswürdigkeit sei nicht mehr gegeben: So begründet das St.Galler Gesundheitsdepartement seinen Entscheid. Der Arzt wehrt sich.

ZitatEr stand die vergangenen Jahre in der Öffentlichkeit wie kaum ein zweiter St.Galler Arzt. Meistens wenig positiv. Der Abtwiler Arzt Manfred Doepp war wegen seiner Behandlungsmethoden bei Krebspatienten ins Zwielicht geraten. Angehörige hatten im Februar 2021 in der Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben. Er habe ihren schwerkranken Vater falsch behandelt. Familienmitglieder weiterer Patienten meldeten ähnliche Erfahrungen.

Doepp wehrte sich gegen die Anschuldigungen und betonte: Die Patienten hätten jede schulmedizinische Behandlung abgelehnt. «Ich kann die Patienten nicht entmündigen. Ich kann sie nicht zu etwas zwingen, was sie nicht wollen.» Die Fernsehsendung und die Vorwürfe seien eine «tendenziöse Verunglimpfung».

Der Abtwiler Arzt ist Nuklearmediziner und Experte für Energiemedizin mit eigener Praxis. Er ist heute kaum mehr schulmedizinisch tätig, er wendet überwiegend energiemedizinische und naturheilkundliche Verfahren an.

Verschiedene Vorwürfe geprüft
Das St.Galler Gesundheitsdepartement eröffnete nach der «Kassensturz»-Sendung ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen den Arzt. Dann wurde es ruhig. Für lange Zeit. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, hiess es wiederholt auf Nachfrage. Dann plötzlich: Das Gesundheitsdepartement habe das Disziplinarverfahren gegen Manfred Doepp abgeschlossen. Wenig später folgt auf Anfrage ein Auszug aus dem Entscheid, mehrere Seiten dick.

Daraus wird ersichtlich: Gravierender als die erhobenen Vorwürfe gegen seine Behandlungsmethoden wiegt in der Gesamtbeurteilung ein anderes Verhalten Doepps. Deswegen war er im Spätsommer vor dem Kreisgericht St.Gallen gestanden und wegen mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Er hatte von Herbst 2021 bis Frühling 2022 51 Covid-Impfzertifikate und 409 Genesenenzertifikate ausgestellt.

«Gravierender Vertrauensmissbrauch»
Aus dem aktuellen Entscheid des Gesundheitsdepartements geht – wie bereits aus der Urteilsbegründung des Kreisgerichts – klar hervor: Ärztinnen und Ärzte durften über das IT-System des Bundes nur Testzertifikate abrufen. Im Kanton St.Gallen hatten sich einzig Doepp und ein weiterer Arzt nicht daran gehalten. «Das fortgesetzte Abrufen von Impf- und Genesenenzertifikaten durch Dr. Doepp ist nur dadurch zu erklären, dass er die Informationen des Departements entweder in grobfahrlässiger Weise missverstanden oder aber sich bewusst über die geltenden Bestimmungen hinweggesetzt hat», so das Gesundheitsdepartement.

Der Abtwiler Arzt fuhr damit auch fort, nachdem ihn das Departement informiert hatte, das Aufsichtsverfahren auf sein unrechtmässiges Abrufen von Zertifikaten erweitert zu haben. Das Gesundheitsdepartement hält denn auch fest: «Dieses Verhalten stellt klar ein vorsätzliches Missachten der behördlichen Vorgaben dar.» Doepp habe das Vertrauen der Gesundheitsbehörden «in gravierender Weise missbraucht». Seine Vertrauenswürdigkeit sei nicht mehr gegeben. Und so spricht es gegen Doepp ein auf sechs Jahre befristetes Berufsverbot aus.

Das Berufsverbot ist ein schwerer Eingriff ins Leben des Arztes. Das weiss auch das Gesundheitsdepartement: Es werde ihm damit – aufgrund seines Tätigkeitsfelds und seines Alters – faktisch auch verunmöglicht, eine Stelle als angestellter Arzt zu finden und dort unter Aufsicht tätig zu sein. Doepp ist 78. «Es darf daher angenommen werden, dass Dr. Doepp seine ärztliche Tätigkeit in den nächsten Jahren ohnehin aufgeben wird oder aufgeben müsste», heisst es denn auch im Entscheid. Vor dem Kreisgericht hatte der Arzt ausgesagt, er arbeite durchschnittlich noch etwa 40 Prozent.

Patienten ungenügend über Behandlung aufgeklärt
Und wie beurteilt das Gesundheitsdepartement die von Angehörigen erhobenen Vorwürfe gegen den Abtwiler Arzt?

Dazu führt es aus: Doepp sei Mitbegründer und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Energie- und Informationsmedizin und sei zeitweise auch Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft gewesen. Genügende Kenntnisse im Bereich der Bioresonanz könnten ihm nicht abgesprochen werden. Auch mit der von ihm angewendeten Enzymtherapie setze er sich seit Jahren auseinander – allerdings: Es handle sich dabei um eine experimentelle Therapie und keine Standardbehandlung gegen Krebs. Darüber habe Doepp seine Patienten nicht nur ungenügend, sondern gar nicht aufgeklärt. Er habe damit seine Aufklärungspflicht verletzt.

Das Departement kritisiert noch weitere Punkte. Doepps Unterlagen erweckten nicht den Eindruck geordneter Krankengeschichten, zudem bestünden Zweifel an deren Vollständigkeit, in einem Fall fehle die Krankengeschichte komplett. Zudem habe er einer Patientin mehrfach Arzneimittel verschrieben, ohne deren Gesundheitszustand vorgängig genügend abgeklärt zu haben.

Es folgt eine ganze Liste aktenkundiger Verstösse und früher beanstandeter Verhaltensweisen – dies alles beeinträchtige die Vertrauenswürdigkeit des Abtwiler Arztes, so das Gesundheitsdepartement.

Doepp hat das Urteil des Kreisgerichts nicht akzeptiert und Berufung eingelegt. Und auch den Disziplinarentscheid des Gesundheitsdepartements ficht er an. Er wird damit wohl noch länger in seiner Praxis – und auch in der Öffentlichkeit stehen. Das eine dürfte ihm lieb sein. Auf das andere würde er wohl gerne verzichten.

eLender

Zitat von: Jaegg am 28. November 2024, 09:13:14Die Patienten hätten jede schulmedizinische Behandlung abgelehnt. «Ich kann die Patienten nicht entmündigen. Ich kann sie nicht zu etwas zwingen, was sie nicht wollen.»
Da ist leider ein Fünkchen Wahrheit dran. Zu solchen Geschichten gehören immer zwei, ist wie beim Ballett (oder war das Tango? ::) ). Aber das ist dann auch zu einfach, wie das Gericht zum Glück erkannt hat. Der Mensch ist ja gelegentlich nicht in der Lage, seine eigene Dummheit zu erkennen. Dabei muss ihm der Arzt auch behilflich sein. Pflichtprogramm.

Zitat von: Jaegg am 28. November 2024, 09:13:14Der Abtwiler Arzt ist Nuklearmediziner und Experte für Energiemedizin mit eigener Praxis.
:o  Hat der nen entsorgten Atomsprengkopf in der Praxis, oder was? Erinnert mich ein wenig an den anderen Nuklearexperten (der mit der Pipeline). Er fing mal seriös an....
Wollte ich nur mal gesagt haben!