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Wo zum Scharlatan ausbilden lassen?

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Begonnen von Rincewind, 28. September 2016, 08:18:27

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Peiresc

Zitat von: PeterPancake am 05. Mai 2017, 08:35:30
siehe:
https://www.vfp.de/verband/verbandszeitschrift/alle-ausgaben/32-heft-03-2006/206-kostenerstattung-durch-gesetzliche-krankenkassen.html

Daraus:
ZitatIn diesen Ausnahmefällen kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereiterklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen "Heilpraktiker für Psychotherapie" (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten:
Das ist definitiv falsch. Das sog. Erstattungsverfahren ist nur rechtmäßig, wenn es sich um einen Psychotherapeuten mit absolvierter Ausbildung (die den Zulassungsvoraussetzungen entspricht) handelt, der eben nur nicht kassenzugelassen ist (die Kassensitze werden von der KV vergeben, nicht von der Psychotherapeutenkammer oder vom Ausbilder). Einziges Argument pro: wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.