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Politische Diskussion/Artikel wie man diesen Wahnsinn eindämmen kann

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Begonnen von clickwheel, 30. April 2009, 09:11:03

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clickwheel

Zitat von: cohen am 01. Mai 2009, 10:04:40
http://home.arcor.de/paralexx/content/kritiker.htm.
Ja, so in etwa. Wobei mir beim kurzen drüberlesen etwas aufegafllen ist, was ich etwas befremdlich finde:
Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht schützt Kriminelle
etwas später dann:
Anonymität ist zwingend - hohe Informationsqualität deshalb auch

Sie argumentieren da konträr. Einerseits gegen Daten- und Persönlichkeitsschutz, andererseits für Anonymität (der Kritiker) und somit im Ergebnis für Datenschutz.

Kann ich zwar nachvollziehen, insbesondere die Forderung FÜR Datenschutz und Anonymität, andererseits kann man wohl schlecht in einem Gesetz für und gleichzeitig gegen Datenschutz sein.

Nach meiner Meinung sollte beispielsweise grundsätzlich jede erste Abmahnung für den Abgemahnten kostenfrei sein.
Zum Anderen sollte bei einer Klage gegen Persönlichkeitsrechte, oder gegen eine Aussage eines Kritikers erst einmal vom Klagenden bewiesen werden, daß seine Behauptungen wahr und nachvollziehbar sind.

EsoTypo

Aus meiner Sicht sind Anonymität und Datenschutz verschiedene Dinge. Datenschutz soll eher dafür sorgen, dass bei nicht vorhandener Anonymität mit den Daten wenigsten sorgfältig umgegangen wird und nur das nötigste publik wird bzw. zugreifbar ist.

"Erste Abmahnung kostenlos" finde ich auch gut, wie auch den Nachweis der Korrektheit des Sachverhaltes.
Problematisch sind aber eher die im verlinkten Artikel genannten Mängel im Arzneimittelgesetz. Wenn Hersteller keinen wissenschaftlich haltbaren Wirkungs/Eignungsnachweis bringen müssen, dann entstehen die bekannten Probleme für die Kritiker.

Denn deren Kritik ist zwar inhaltlich korrekt, schädigt aber nunmal das Geschäft und daher dann die Abmahnungen und Klagen.

Roland K.

Zitat von: EsoTypo am 01. Mai 2009, 17:51:26

Problematisch sind aber eher die im verlinkten Artikel genannten Mängel im Arzneimittelgesetz. Wenn Hersteller keinen wissenschaftlich haltbaren Wirkungs/Eignungsnachweis bringen müssen, dann entstehen die bekannten Probleme für die Kritiker.

Denn deren Kritik ist zwar inhaltlich korrekt, schädigt aber nunmal das Geschäft und daher dann die Abmahnungen und Klagen.

Ich bleibe dabei, soweit mir bekannt ist, dürfen homöopathische Arzneimittel nicht mit einer Heilwirkung beworben werden. Wird es trotzdem gemacht, ist das ein Fall für die Arzneimittelbehörde des Regierungsbezirks.

Ich kann zufällig sehr genau erläutern, wie ein "Kosmetikum", das gegen Herpes labialis wirken soll, beworben werden darf. Zunächst muss ein Kosmetikum vom Hersteller angemeldet werden. Enthält das Kosmetikum nur Inhaltsstoffe, bei denen es auch bei täglicher Anwendung keine durchgreifenden Zweifel geben kann, dass keine schädlichen Wirkungen oder Nebenwirkungen auftreten, so wird das Mittel als Kosmetikum behördlicherseits genehmigt. Wie darf der Hersteller sein Mittel nun bewerben? Am "bösen" Ende der Skala wäre z.B. die Aussage "gegen Herpes". Ganz klar, dass das von der Arzneimittelbehörde verboten wird. Am "guten" Ende der Skala wäre die Aussage "zum Überschminken von Lippenbläschen", das wird immer genehmigt. Meistens genehmigt wird die Aussage "bei Lippenbläschen", weil offen bleibt, ob eine therapeutische Wirkung oder eine rein dekorative Wirkung vorhanden ist. Meistens nicht genehmigt wird die Aussage "zum Schutz vor Lippenbläschen", weil eine vorbeugende Heilwirkung propagiert wird. Man muss den Werbetext also sehr genau differenzieren.

Kann denn hier einer ein konkretes Beispiel nennen, wo ein homöopathisches (Arznei)Mittel mit einer Heilwirkung oder vorbeugenden Heilwirkung beworben wird, oder drücken sich die Hersteller so ungenau aus, dass es gerade noch legal ist?

mfg
Roland K.

hic fuit

Zitat von: Roland K. am 08. Mai 2009, 12:32:42
Kann denn hier einer ein konkretes Beispiel nennen, wo ein homöopathisches (Arznei)Mittel mit einer Heilwirkung oder vorbeugenden Heilwirkung beworben wird, oder drücken sich die Hersteller so ungenau aus, dass es gerade noch legal ist?

Die ungenaue Variante ist bestimmt äußerst verbreitet:
Zitat von: http://www.weleda.de/Arzneimittel/RatgeberGesundheit/KindlicheEntwicklung/ZahnenZahnbildung/FieberZahnungszaepfchen.htmlZäpfchen für Kinder
Fieber- und Zahnungszäpfchen unterstützen bei Zahnungsbeschwerden einen ruhigen und ausgleichenden Schlaf:

Die verarbeitete Wurzel der Kamille wirkt entzündungshemmend und schmerzlindernd. Eine homöopathische Zubereitung aus Tollkirsche (Belladonna) hilft Fieber zu senken.
Wenn man dem Säugling 3-4 mal am Tag ein Kakaobutter-Belladonna-Zäpfchen in den Hintern schiebt, vergisst es die Zahnschmerzen recht zügig, kann ich mir vorstellen. Mein Lieblingshomöopathikum, siehe auch den Beipackzettel.

Auch hier, einem ziemlich verabscheungswürdigen Hommö-Portal, findet man keine Wirkungsversprechen, sondern "Information", z.B. so: Für das Leitsymptom religiöser Würdenträger
Zitat von: http://www.homoeopathie-homoeopathisch.de/homoeopathische-mittel/leitsymptome.shtmlDer Betroffene hat leidet unter seelisch-geistigen Folgen von Masturbation und sexuellen Exzessen
ist Staphisagria offenkundig die Lösung. Das Wirkungsversprechen entsteht so sehr gezielt in den Köpfen der Opfer.


(Link repariert, Cohen)

AGC

Mal ne' Frage von einem juristischen Laien, Weleda schreibt hier: http://www.weleda.de/Arzneimittel/Therapie-Felder/Therapie-Felder/IntegrativeKrebstherapie

ZitatUnter dem Stichwort "Integrative Krebstherapie" finden Sie allgemeine Informationen zur konventionellen sowie zur anthroposophisch erweiterten Medizin als komplementäre (ergänzende) Maßnahmen bei Krebserkrankungen, da dem Unternehmen konkrete Aussagen zu Krebstherapien und entsprechenden Arzneimitteln gegenüber Laien durch den Gesetzgeber untersagt sind. Diese Einschränkung dient dem Schutz vor Falschinformationen und/oder Informationen, die falsche Hoffnung erwecken.

Weiss jemand, ob dem eine allgemeine Rechtsvorschrift (Gesetz, VO etc.) zugrundeliegt und wenn ja welche, so dass Unternehmen konkrete Aussagen zu Krebstherapien gegenüber Laien generell untersagt sind oder ob dies speziell Weleda untersagt wurde?

Viele Grüße
AGC

Roland K.

Ähh, die Misteltherapie ist doch kein homöopathisches Mittel, oder? Soweit mir bekannt, wird die Mistel nicht in Verdünnung verabreicht und kann erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen nach sich ziehen.

Deceptor

Das ist im Heilmittelwerbegesetz geregelt, da Iscador und andere anthroposophische Mittel aufgrund der Ausnahmeregel (im Binnenkonsens) eine Zulassung als Arzneimittel (ohne nachgewiesene Wirkung) haben. Nach dem HWG darf dem allgemeinen Publikum gegenüber keine Aussage zur etwaigen Wirksamkeit usw gemacht werden. Ärzte, Apotheker usw müssen sich als solche legitimieren und erhalten aber genauere Informationen.

Im HWG stehen noch weitere Details. So darf keine Werbung mit Schauspielern in weissen Kitteln gemacht werden usw...

http://de.wikipedia.org/wiki/Heilmittelwerbegesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/index.html

Hema weiss da bestimmt auch aus (Beobachtungs-)Erfahrung wie das HWG gerne umgangen wird.

AGC

Zitat von: Deceptor am 08. Mai 2009, 17:35:54
Im HWG stehen noch weitere Details...

Danke, meine Frage wird wohl durch §12 und seinen Anhang beantwortet, der Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte untersagt, die sich auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung von Krebserkrankungen beziehen (völlig egal ob real oder pseudo). Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro.

Das wußte ich nicht, heißt das, dass das hier z.B. eine solche Ordnungswidrigkeit darstellt (wahllos gegooglete Seite): *http://www.spiritproject.de/medicus/alternatives/ukrain_krebsmittel.htm ?
Kann ich das jetzt (theoretisch) irgendwo melden (wo?) und es wird dann entsprechend verfolgt?

Viele Grüße
AGC

Deceptor

Im Prinzip kannst Du sowas den Abmahnvereinen und Verbraucherschützern melden. Bekannt ist der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mit Sitz in Berlin. Wie gesagt: Hema kennt sich da besser aus.



nihil jie

ich schreibe mal kurz allgemein zum thema...
im grunde, denke ich, ist so dass man alle möglichen mittel wählen sollte um dem problem bei zu kommen.
politische, aufklärerische, meinungsfreiheitliche und und und -mittel. wobei man auch hier erstmal eine
enorme aufklärerische arbeit an der politik vollbringen müsste. naja.. wie auch immer. die vorgehsweisen
sind nun wirklich sehr vielfältig. wo drauf ich setzen würde wäre natürlich aufklärung und mehr
gegenüberstellungen von zb. einem "esoterischen" produkt und dem wissenschaftlichen verständnis der
selben sache. das nur als ein bespiel.
menschen müssen vergleichen können... ich weiss... viele verstehen die wissenschaftliche seite nicht...
abgesehen da von, dass sie den mystischen hockuspokus auch kaum verstehen, weil er oftmals auch gar
keinen sinn ergibt... aber deren haltung gegenüber esoterik ist aus ihren wunsch nach einer heilen, besseren
welt stärker. weil die esoterik ihnen diese welt vorgaukelt. aber dennoch... ihnen sollte viel mehr zugang
zu der wissenschaftlichen sichtweise gewehrt werden. und zwar viel verständlicher als es jetzt immer noch
der fall ist.
ich will im grunde auch nichts mittels juristischer repressalien erreichen... ich will mir die hände nun wirklich
nicht mit diktatorischen mitteln dreckig machen. aber was ich mir wünschen würde wäre zb. das was ich
oben angesprochen habe. mehr aufklärungsarbreit und zwar auch und vor allem von der akdemischen seite
her... und zwar berreichbezogen.

naja... habe viele wünsche, wüsste aber gerade selber nicht wo man anfangen sollte verbesserungen vor
zu nehmen... eigentlich überall.

clickwheel

Eigentlich ist die ansich ja interesante Diskussion etwas abgestorben, aber weil Esowatch die letzten Tage zeitweise nicht aufrufbar war (Abmahnung?  >:(), hab ich mal wieder vorbei geschaut.
Ich würde gerne die Diskussion beleben und einfach mal fragen:

Was spricht dagegen, politischen Druck auszuüben, damit wissenschaftliche Aussagen ála "eine Wirkung konnte nicht nachgewiesen werden" auch in Form von "Eine Wirkung besteht nicht", "das Mittel ist unwirksam", etc. erlaubt wird?

Aus der Diskussion wurde ja offenbar, daß die Verbraucher mehr informiert werden wollen - Problem ist nur, daß man den meisten mit Science-Sprech nicht erklären kann, dass etwas gar nicht wirkt.

Die obige Phrase "eine Wirkung konnte nicht nachgewiesen werden" wird in weiten Kreisen der Bevölkerung als "man weiß nicht ob es wirkt, es ist aber sehr wahrscheinlich" verstanden.

Meines Erachtens spräche nichts dagegen. Wenn ein Unternehmen glaubt sein Mittel wirke, soll es dieses Beweisen.