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Der Mollath-Prozess

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Begonnen von Plinius, 28. Juni 2014, 11:05:22

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pelacani

Zitat von: MountainKing am 25. Juli 2014, 09:48:38
Eine Diagnose, die jeder mit ein wenig Hintergrundwissen oder wenigstens halbwegs neutraler Betrachtung angesichts der Dokumente und des Verhaltens nachvollziehen kann.
Sehe ich auch so, keine Überraschung. Die gewisse Reserve, die in dem Wort "Nachvollziehbarkeit" steckt, ist hier wohl lediglich dem unausweichlichen Vorbehalt geschuldet, dass keine eigene Exploration und kein eigenes zeitnahes Erleben möglich war.

Belbo

Auch das ist keine Überraschung  :rofl2

Nordbayrischer Kurier:
Gutachter schließt Wahn bei Mollath nicht aus
Süddeutsche:
Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar

Belbo

Ist eigentlich schon raus, ob  Gustl Mollath auch die Steuerhinterziehung seines Freundes Edward Braun aufgedeckt und bei den Behörden angezeigt hat?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-zwei-psychiater-sagten-aus-a-982798.html

Belbo

Jetzt ist die zweite Woche auch rum, zur Befragung des Gutachters Nedopil durch Herrn Mollath, die Mttelbayrische Zeitung:

ZitatImmer wieder stellt Mollath Fragen, die Nedopil kaum beantworten kann. Der Angeklagte hält Nedopil minutenlang Aussagen von Richtern und Verteidigern vor. Er spricht, um vieles klar zu stellen - vor allem warum er seine Verteidiger so häufig gewechselt hat. Mit der Anklage hat das aber nicht viel zu tun. Daher muss Escher eingreifen: "So geht das nicht weiter". Sie habe zwar Verständnis, aber entweder berate sich Mollath mit seinen Verteidigern oder er beende seine Vernehmung.

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

Zitat"Ich gebe da auf. Herr Nedopil hat falsche Eindrücke von mir gewonnen. Ich könnte sie ausräumen, ich kann sie hier aber nicht richtig stellen. Das ist mir hier nicht möglich." Einer seiner Unterstützer klatscht.

40_Fieber

Der Gutachter schließt eine psychische Erkrankung aus, aber nicht eine Persönlichkeitsstörung. Die haben ja auch andere Gutachter bereits erkannt. Wegen einer Persönlichkeitsstörung  ist aber niemals eine Schuldunfähigkeit möglich und Mollath hätte ganz normal in den Bau wandern müssen. Ohne Zweifel saß Mollath also zu Unrecht in der Psychiatrie.

Nedopil stellt Leipziger ein ziemlich schlechtes Zeugnis aus. Leipziger hätte, um diesen Fehler zu vermeiden, eine nähere Untersuchung vornehmen müssen.

http://kidmed*info/

Belbo

Zitat von: 40_Fieber am 25. Juli 2014, 12:32:45
Der Gutachter schließt eine psychische Erkrankung aus, aber nicht eine Persönlichkeitsstörung. Die haben ja auch andere Gutachter bereits erkannt. Wegen einer Persönlichkeitsstörung  ist aber niemals eine Schuldunfähigkeit möglich und Mollath hätte ganz normal in den Bau wandern müssen. Ohne Zweifel saß Mollath also zu Unrecht in der Psychiatrie.

Nedopil stellt Leipziger ein ziemlich schlechtes Zeugnis aus. Leipziger hätte, um diesen Fehler zu vermeiden, eine nähere Untersuchung vornehmen müssen.

Keine Ahnung wo du das rausliest, kann es sein dass Du die aktuelle Stellungnahme mit der Zeit der angklagten Gewaltdelikte verwechselst?

ZitatNedopil könne nicht ausschließen, dass eine Persönlichkeitsstörung vorliegt und dass eine wahnhafte Störung vorgelegen haben könnte - zum Zeitpunkt der Ehekrise.

Wie hätte Leipziger ihn den näher untersuchen können, wenn sich Herr Mollath weigert untersucht zu werden? Durch die Blume gibt ihm Nedopil ja zu verstehen dass es ziemlich dämlich ist diese Zusammenarbeit  zu verweigern.....

ZitatEr könne nicht nachvollziehen, wie Mollath sagen könne, "zu dem gehe ich nicht." Früher habe er diese Aussagen benutzt, um von ihm das Bild eines kritischen Vertreters seiner Zunft zu zeigen. Wenn man sich zu Unrecht in der Forensik untergebracht sieht, gebe es doch keinen anderen Menschen, der einen da wieder rausholen könne, als einen, der eine bessere oder gleichwertige Kompetenz hat als derjenige, der einen dort reingebracht hat. "Aus ihrer Sicht hätte ich mich begutachten lassen."

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath


Und beim BR:

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/mollath-wiederaufnahmeverfahren-regensburg-tag-13-102.html



Zitat"Das war genau so, wie ich es erwartet habe: Ein Spagat, damit Kollegen geschützt bleiben und damit die Institutionen wie Gericht und Staatsanwaltschaft nicht schlecht dabei wegkommen. Das ist natürlich alles zu meinen Lasten."

Gustl Mollath

MrSpock

Zitat von: 40_Fieber am 25. Juli 2014, 12:32:45
Der Gutachter schließt eine psychische Erkrankung aus, aber nicht eine Persönlichkeitsstörung. Die haben ja auch andere Gutachter bereits erkannt. Wegen einer Persönlichkeitsstörung  ist aber niemals eine Schuldunfähigkeit möglich und Mollath hätte ganz normal in den Bau wandern müssen. Ohne Zweifel saß Mollath also zu Unrecht in der Psychiatrie.

Nedopil stellt Leipziger ein ziemlich schlechtes Zeugnis aus. Leipziger hätte, um diesen Fehler zu vermeiden, eine nähere Untersuchung vornehmen müssen.

Äh, hast Du das hier gelesen?:

ZitatEine Persönlichkeitsstörung sei aus seiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu begründen, aber auch nicht auszuschließen. Die Ausnahmesituation (Ehestreit) könne zwar zu einer Persönlichkeitsstörung geführt haben: Mollath habe seine eigene politische Wirksamkeit so dargestellt, dass sie nicht der Realität entsprach, die Diagnose einer wahnhaften Störung, ausgehend von den Jahren 2004/05, sei als Hypothese zulässig.
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

40_Fieber

Zitat von: Belbo am 25. Juli 2014, 12:39:43
Keine Ahnung wo du das rausliest, kann es sein dass Du die aktuelle Stellungnahme mit der Zeit der angklagten Gewaltdelikte verwechselst?
Zitat

Nein, der BR hat ordentlich nicht nur Halbzitate veröffentlicht.

Zitat

Wie hätte Leipziger ihn den näher untersuchen können, wenn sich Herr Mollath weigert untersucht zu werden? Durch die Blume gibt ihm Nedopil ja zu verstehen dass es ziemlich dämlich ist diese Zusammenarbeit  zu verweigern.....

Wenn er das nicht kann, ist das ärztlich ethisch eine einfache Sache: Man sagt, dass man es nicht kann.

ZitatEr könne nicht nachvollziehen, wie Mollath sagen könne, "zu dem gehe ich nicht." Früher habe er diese Aussagen benutzt, um von ihm das Bild eines kritischen Vertreters seiner Zunft zu zeigen. Wenn man sich zu Unrecht in der Forensik untergebracht sieht, gebe es doch keinen anderen Menschen, der einen da wieder rausholen könne, als einen, der eine bessere oder gleichwertige Kompetenz hat als derjenige, der einen dort reingebracht hat. "Aus ihrer Sicht hätte ich mich begutachten lassen."

Ja, das ist eben Mollath. Aber es ist erlaubt so deviant zu sein.
http://kidmed*info/

40_Fieber

Mr. Spock wäre nicht Mr Spock wenn er nicht wüsste was eine Hypothese und eine Diagnose ist. Der Prof. Nedopil weiß sicher was eine Hypothese ist, denn der betreut Doktorarbeiten.
http://kidmed*info/

Belbo

ZitatNein, der BR hat ordentlich nicht nur Halbzitate veröffentlicht.

Stimmt. http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/mollath-wiederaufnahmeverfahren-regensburg-tag-13-102.html

ZitatNicht gefährlich, aber krank
Trotzdem hält der Gutachter Mollath für psychisch krank. Er betonte aber, dass diese Diagnose als Hypothese behandelt werden müsse, weil er ihn ja nicht habe psychiatrisch untersuchen können. Unter welcher psychischen Störung er genau leide, bleibt allerdings offen. Es gebe nachvollziehbare Gründe, die Diagnose einer "wahnhaften Störung" zu stellen, so Nedopil.

ZitatUm eine gesicherte Diagnose erstellen zu können, müsste er bei einer Untersuchung klären, ob Mollath in der Lage sei, sein geschlossenes System zu verlassen.




Zitat
eenn er das nicht kann, ist das ärztlich ethisch eine einfache Sache: Man sagt, dass man es nicht kann.
Um ihn frei- und seine Frau erwürgen zu lassen?

Zitat
Ja, das ist eben Mollath. Aber es ist erlaubt so deviant zu sein.

Es ist auch erlaubt wahnkrank zu sein, die Erlaubnis ändert aber nichts am Zustand.

40_Fieber

ZitatNedopil erläutert am Freitag vor Gericht, dass der von seinen Kollegen formulierte Verdacht einer wahnhaften Störung damals nicht abwegig gewesen sei. Es hätte aber weitere Untersuchungen geben müssen, betont er.

Aus für Leipziger. Er hat es ja nichtmal im Jahr 2007 getan als ein weiterer Psychiater wegen eines Betreuungsverfahrens keine psychiatrische Erkrankung fand.
http://kidmed*info/

40_Fieber

ZitatUm ihn frei- und seine Frau erwürgen zu lassen?

Nein, um ganz normal nach dem Gesetz bestraft zu werden. So funktioniert hier der Staat üblicherweise.
http://kidmed*info/

Belbo

Zitat von: 40_Fieber am 25. Juli 2014, 12:55:09
ZitatUm ihn frei- und seine Frau erwürgen zu lassen?

Nein, um ganz normal nach dem Gesetz bestraft zu werden. So funktioniert hier der Staat üblicherweise.

Üblicherweise zieht man Menschen bei denen die Gefahr besteht, dass sie andere umbringen aus dem Verkehr.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung

pelacani

Es muss vorausgeschickt werden, dass Pascal Durain zwar einerseits offensichtlich um Genauigkeit und Ausführlichkeit bemüht ist, andererseits aber schon gelegentlich Knackpunkte verpasst hat. Ich erlaube mir den einen oder anderen Gedanken.

ZitatMollaths Geschichte habe zwei reale Kerne: Seine Frau sei an die Justiz herangetreten, wann man ihren Mann endlich unterbringe. Und: Wenn Mollath an die Öffentlichkeit gehe, hat das Konsequenzen für die Bank. Letzteres hätten die Gutachter damals aber nicht gewusst.
Der erste Satz ist ein bisschen missverständlich. Er gab wohl nicht erst nach dem 03.01.2003, dem Tag, an dem ihn seine Frau angezeigt hat, Auffälligkeiten. Die Anlasstat lag davor, und für die Anlasstat konzediert N. eine mögliche verminderte Steuerungsfähigkeit. Und das Motiv des Herrn M. für den Krieg mit der HVB bleibt völlig unberührt. Weder ,,Friedenskampf" noch ,,Schutz der Ehefrau" können als solches ernstgenommen werden.

ZitatMeindl verweist auf die Vorbehalte des Angeklagte [sic] gegenüber Zeugen, die er immer wieder nach Kontakte zu Martin M. oder nach ihrem Geburtsnamen fragte, um sie mit Schwarzgeldkonten in Verbindung zu bringen: "Ist ein Rückschluss dahingehend zu ziehen, dass die Gedankenwelt, die Privatrealität, auch heute im Jahr 2014, zumindest gestört ist?" - Nedopil: "Es ist sicher so, dass er übermäßig misstrauisch ist, Zusammenhänge zu finden. (...) Gegen den Wahn spricht, (...), dass er sich damit (den Antworten der Zeugen) zufrieden gegeben hat."
Heute. Er hat zumindest so viel Kritikfähigkeit bewiesen, dass er seine Ideen in aussichtslosen Situationen für sich behält, auch wenn er sie nicht aufgegeben hat. Anders wäre Strate nicht soweit mit ihm gekommen.

ZitatStrates Stimme wird lauter: "Sie wissen nichts über die anderen Mandatsverhältnisse, der einzige, den wir gehört haben, war Rechtsanwalt D. (Mollaths Pflichtverteidiger)."
Er hat immerhin 6000 Seiten Text gelesen, sagt er. Vielleicht gibt es da die eine oder andere begründete Vermutung?

ZitatSpäter hält ihm Strate Passagen aus der Vernehmung Dr. Wörthmüllers bei der Staatsanwaltschaft vor. Wörthmüller hatte sich damals für befangen erklärt, als er Molalth begutachten sollte. Nedopil zieht ihn immer wieder als Beispiel in seinem Gutachten heran, um Mollaths Hang zu Übertreibungen zu untermauern. - Nedopil: "Ich bleibe dabei, die Einschätzung der Staatsanwaltschaft überzeugt mich nicht." Meindl: "Ich bin ja auch kein Psychiater."
Sind wir jetzt fertig mit der Wörthmüller-Episode?

ZitatEr könne nicht nachvollziehen, wie Mollath sagen könne, "zu dem gehe ich nicht." Früher habe er diese Aussagen benutzt, um von ihm das Bild eines kritischen Vertreters seiner Zunft zu zeigen. Wenn man sich zu Unrecht in der Forensik untergebracht sieht, gebe es doch keinen anderen Menschen, der einen da wieder rausholen könne, als einen, der eine bessere oder gleichwertige Kompetenz hat als derjenige, der einen dort reingebracht hat. "Aus ihrer Sicht hätte ich mich begutachten lassen."
Wenn ein Psychiater, der tiefer in die Abgründe der Seele geblickt hat als jeder andere, sagt, er könne nicht nachvollziehen, dann hat das mehr als eine umgangssprachliche Bedeutung.

Belbo

Zitat
Zitat von: 40_Fieber am 25. Juli 2014, 12:53:16
ZitatNedopil erläutert am Freitag vor Gericht, dass der von seinen Kollegen formulierte Verdacht einer wahnhaften Störung damals nicht abwegig gewesen sei. Es hätte aber weitere Untersuchungen geben müssen, betont er.

Aus für Leipziger. Er hat es ja nichtmal im Jahr 2007 getan als ein weiterer Psychiater wegen eines Betreuungsverfahrens keine psychiatrische Erkrankung fand.

Die er gefunden hätte, hätte er die Unterlagen zur Hand gehabt die seine Kollegen vorher hatten.  Und nochmal, wie hätte er gerade Herrn Mollath zwangsuntersuchen sollen?