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....was ist denn bitte ein Psychologist MA ?

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Begonnen von Belbo, 25. Januar 2014, 12:18:59

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Hegel

Frau Jacob scheint mit ihrer Studie nicht so ganz up to date zu sein. Eine Untersuchung, wie sie von ihr geplant ist, gibt es offenbar schon, wie ein Bericht des MDR-Magazins ,,Fakt" vom letzten Januar zeigt:

ZitatGutachten für Familiengerichte häufig mangelhaft. Ministerium will Standards für Gutachten einführen

Das Bundesjustizministerium will schärfere fachliche Anforderungen für Experten-Gutachten in Familienstreitigkeiten formulieren. Der Parlamentarische Staatssekretär des Ministeriums, Christian Lange, sagte dem ARD-Magazin FAKT auf Anfrage, das Ministerium wolle "so schnell wie möglich" auf eine gesetzliche Regelung für Qualitätsstandards von Gutachten hinarbeiten, die von Familiengerichten in Auftrag gegeben werden. Zwar könne man derzeit nicht sagen, wann solche Standards vorliegen werden. "Aber ich kann Ihnen sagen, wir tun alles, damit es so schnell wie möglich geht", sagte Lange.

Pro Jahr werden in Deutschland im Zusammenhang mit Verhandlungen vor Familiengerichten rund 7.500 Gutachten angefertigt, in denen es beispielsweise um die Beurteilung von Eltern-Kind-Beziehungen oder die Fähigkeit von Eltern geht, ihre Kinder zu erziehen. Diese Gutachten sind häufig Grundlagen für Entscheidungen von Gerichten. In einer aktuellen Studie haben Wissenschaftler der Fernuniversität Hagen allerdings festgestellt, dass mehr als die Hälfte der Gutachten für Familiengerichte Mängel aufweisen. Nur eine Minderheit erfülle die fachlich geforderten Qualitätsstandards.

Der Deutsche Richterbund zeigte sich diesbezüglich auf Anfrage von FAKT selbstkritisch. Man überlege derzeit, wie man in Zukunft verhindern könne, dass Urteile auf Grundlage mangelhafter Gutachten gefällt würden, sagte Präsidiumsmitglied Joachim Lüblinghoff.

Quelle: http://www.mdr.de/fakt/fakt_familiengerichte_gutachten100_cpage-1_zc-aae7aa91.html. Zugriff     20.6.2015

In dem entsprechenden Artikel auf der MDR-Homepage findet sich übrigens auch ein Videoclip mit einer Stellungnahme von Prof. Dr. Werner Leitner (nicht University of Maryland, nicht Bundelkhand University, sondern IB-Hochschule Berlin), einem Hochschullehrer für Angewandte Psychologie.

Er begutachtet schon seit einigen Jahren Gutachten und bietet folgenden Service auf seiner Homepage an:

ZitatHinweise zur Überprüfung familienpsychologischer Gutachten

Familienpsychologische Gutachten werden kostenlos überprüft. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gutachten auf dem Postweg zugesendet wird. Zusendungen per Mail werden nicht bearbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass die Bereitschaft besteht, das Gutachten anschließend – in anonymisierter Form – für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Sollten Sie dies nicht wünschen, wird um entsprechende Mitteilung gebeten. Das Angebot, Ihr Gutachten kostenlos zu überprüfen, ist nicht von Ihrer Bereitschaft abhängig, es für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen.

(...).

Nach erfolgter Überprüfung erhalten Sie automatisch eine fernmündliche Rückmeldung. Geben Sie bitte hierfür bei der Zusendung auch Ihre telefonischen Erreichbarkeiten (Festnetz, mobil etc.) bzw. entsprechende Zeiten Ihrer Erreichbarkeit an.

Erst wenn Sie nach der Rückmeldung eine schriftliche Stellungnahme bzw. eine entsprechende Expertise wünschen, müsste ein Honorar vereinbart werden, das in Abhängigkeit vom Arbeitsaufwand von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Nach der Durchsicht des Gutachtens kann ggf. eine präzisere Aussage erfolgen.

Quelle: http://www.wernerleitner.de/gut.html. Rubrik ,,Gutachterprüfung und –erstellung". Zugriff 20.6.2015

Er hat zu dieser Thematik verschiedene Veröffentlichungen vorgelegt und sich auch öffentlich geäußert:

ZitatSystematische Untersuchungen zu familienpsychologischen Gutachten
Veröffentlichungen zur ersten und zweiten Gutachtenstudie
(bundesländerübergreifende Stichproben: N=52 und N=70 familienpsychologische Gutachten)
•  Leitner (1998a) in: Sebre et al.
•  Leitner (1998b) in: Tagungsband Akademie Bad Boll
•  Leitner (2000) in: Familie und Recht
•  Leitner (2004) in: Ettrich (Bindungsentwicklung und Bindungsstörung)
•  Leitner (2013) in: Sehrbrock et al.
Fernsehbeiträge zu familienpsychologischen Gutachten:
- Plusminus
- Fakt
- neuere TV-Beiträge

Quelle: http://www.wernerleitner.de/aktuelles.html. Rubrik ,,Gutachtenstudien/Links". Zugriff 20.6.2015

Es wäre interessant, zu erfahren, in wieviel Fällen diese Gutachtenanalysen den Betroffenen in ihren Familiengerichtsprozessen geholfen haben, ob die o.e. erwähnten Honorare für Herrn Prof. Dr. Leitner den Eltern, Müttern oder Vätern auch eine ,,juristische Rendite" brachten.

duester

Zitat von: 71hAhmed am 19. Juni 2015, 18:56:46
Zitat von: duester am 19. Juni 2015, 16:26:02
Zitat von: Frau Oelmann
Der ausländische Abschluss kann Grundlage für eine Tätigkeit als habilitierter Wissenschaftler sein.
Bitte mal alle aufzeigen, die nur diplomiert, graduiert oder promoviert sind!
Dürfen sich auch Nichtakademiker melden?

Klar, alles andere käme in einem Thread, der seinen Ausgangspunkt darin genommen hat, dass besagte Frau Jacob sich wahrheitswidrig einen akademischen Abschluss angeeignet hat und jetzt Blödsinn verzapft, auch ziemlich schräg. Ich sehe da eine Parallele zu der falschen Lehrerin, die gerade in Kiel wegen der Nutzung falscher Urkunden verurteilt wurde. Die Richterin hat ihr narzisstische und antisoziale Persönlichkeitseigenschaften unterstellt - und das nicht, weil sie nicht studiert hat, sondern weil sie zu ihren eigenen beruflichen Lebensentscheidungen nicht stehen kann. Es gibt 100.000 gute Gründe, nicht zu studieren (wie z.B. eine anderweitige Begabung, eine klare berufliche Vorstellung oder - wie in meinem Abi-Jahrgang sehr häufig - beruflicher Ehrgeiz, den man nicht noch ein paar Jahre in der Warteschleife halten will), aber wenn man sich eine bestimmte Berufsausbildung auf die Visitenkarte schreiben möchte, sollte man sie auch absolviert haben.

Belbo

Frau Andrea Jacob scheint inzwischen Ihren Lebensgefährten geheiratet und zumindest einen Titelmissbrauchsprozess gewonnen zu haben. Praktischerweise hat der Herr Christidis einen Doktortitel.... Quelle archeviva

ZitatFreispruch für Andrea Christidis
Es liegt KEIN Titelmissbrauch vor Amtsanwältin beantragt um 14:33 Uhr den Freispruch für Christidis 2016-10-12 . Gießen. Am 07. und 12. Oktober 2016 wurde vor dem Amtsgericht in Gießen, Strafgericht, über den angeblichen Titelmissbrauch der weit über ihre Grenzen bekannten Psychologin Andrea Christidis, ehemals Andrea Jacob, verhandelt. Um 14:39 verkündet der Richter: ,,Die Angeklagte wird [...]

ZitatKommenden Freitag 11 Uhr im Amtsgericht Gießen Was steckt in Wahrheit dahinter ? 2016-10-05 . Gießen. Dr. Andrea Christidis begleitet seit dem Jahr 2013 eine junge Mutter, der vom Jugendamt des Landkreises Gießen ihre beiden Kinder genommen und in eine Pflegefamilie verbracht wurden. Nachdem Christidis sämtliche Akten – samt der Jugendamtsakten – gesichtet hatte, stellte [...]

Ist denn nun Psychologe ein geschützter Begriff oder nicht?

Zitat
Andrea Christidis, Ph.D. (Bundelkhand University)
Psychologin für klinische, pädagogische, neuropsychologische
kriminalistische und forensische Psychologie
Verhaltenstherapeutin, Systemische Familientherapeutin (DGSF)

Typee

"Psychologe" ist so wenig ein geschützter Begriff wie "Meteorologe". Der Kachelfrosch zum Beispiel hat auch keinen adäquaten akademischen Abschluss. Es ist eine reine Tätigkeitsbeschreibung, jedenfalls solange sie nicht mit einem bestimmten Ausbildungsgang oder einem bestimmten Abschluss verbunden wird.

Es gibt Leute, die behaupten eben, sie seien "gute Psychologen".
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

Belbo

Ganz so einfach scheint es nicht zu sein.

Allerdings gab es ja für Frau Jacob / Christianidis irgend ein Anerkennungsschreiben für ihren indischen Kauftitel, ihr Doktor der Philosophie scheint ja verschwunden zu sein.

http://www.bdp-verband.org/psychologie/faq_titelanerkennung.shtml#01

Belbo

Frau Andrea Christidis ehemalige Jacob, hatte wohl den nächsten Prozess wegen fälschlicher Verwendung der Berufsbezeichnung "Psychologin".


http://www.archeviva.com/arche-viva/offener-bereich/jacob-andrea/was-will-die-justiz-wirklich-von-dr-andrea-christidis/

ZitatNachdem die Gießener Staatsanwaltschaft (StA) im November 2016 in erster Instanz eingesehen hatte, daß Frau Dr. Christidis irgendwann studiert haben dürfte und deswegen selbst (die StA) den Freispruch beantragte, legte sie am Folgetag Berufung ein, weil sie inzwischen 5 (i.W.: fünf) neue Verdachtsmomente gefunden haben wollte.

Diese konnte zwar (soweit das Aktenstudium zeigt) auch die angerufene Interpol (!) nicht bestätigen; ob davon dennoch etwas geblieben ist, wird zu entscheiden sein am Mittwoch, den 10.05.2017, 10:00 Uhr, im Saal 003 des Landgerichts Gießen (Ostanlage 15, 35390 Gießen).

ZitatNichtsdestotrotz sah sich die Gießener Staatsanwaltschaft gefordert: Andrea Christidis steht nun unter einer weiteren Anklage, ,,wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes". Geurteilt darüber wird am Dienstag, den 23.05.2017, um 09:00 Uhr im Saal 208 (Gebäude A) des Amtsgerichts Gießen (Gutfleischstr. 1, 35390 Gießen).



Aber braucht schon einen Psychologentitel wenn man einen Doktor geheiratet hat ? 😳

Belbo

Irgendwer Informationen, was bei den weiteren Prozessen gegen Frau Jacob / Christidis herausgekommen ist? Ihr Mann ARIS hält sich plötzlich seltsam bedeckt.

Belbo

Der Vollständigkeit halber, Frau Christidis ist wohl im neuesten Verfahren vom Vorwurf des Titelmissbrauchs freigesprochen worden und darf sich somit Psychologin nennen. Im Publikum Dennis Stephan.

https://www.youtube.com/watch?v=gj5DsvL_7EY  :augenkrebs:

http://www.archeviva.com/arche-viva/offener-bereich/jacob-andrea/freispruch-fuer-dr-andrea-christidis-am-landgericht-giessen/

ZitatGleich zu Beginn der Verhandlung erteilt der Vorsitzende Richter am Landgericht, Heiko Söhnel, das Wort an Dr. Andrea Christidis. Diese äußert klar und fest: ,,Ich bin promovierte Psychologin."

Derweil die Gute , gleich noch einen Doktortitel bekommt. $)
Zitatr. Andrea Christidis erklärte: ,,Ich werde den Titel weiter verwenden. Die Staatsanwaltschaft München hat mir auf eine Anfrage die Antwort erteilt, dass eine Kollegin, die ihren ausländischen Titel ebenso trägt wie ich, das zu Recht tue. Die Staatsanwaltschaft München ging sogar noch weiter und konstatierte, dass die Berufsbezeichnung gar keine rechtliche Bedeutung habe. Das ist kein Missbrauch, sondern eine Berufsbezeichnung. Ich wurde nach deren Auffassung zu Unrecht verurteilt. Die widerstreitenden Rechtsauffassungen der Staatsanwaltschaft München und die der Staatsanwaltschaft Gießen müssten im Zweifel schließlich höchstrichterlich entschieden werden, wenn hierzu keine eindeutige Rechtslage vorliege."

Müller warf noch kurz ein, dass sowohl im Personalausweis als auch im vorliegenden Pass nach Prüfung der Behörde der Titel Dr. eingetragen wurde.


...ich muss ja nicht alles verstehen.






celsus

Zitat von: Belbo am 14. November 2017, 17:09:06
Der Vollständigkeit halber, Frau Christidis ist wohl im neuesten Verfahren vom Vorwurf des Titelmissbrauchs freigesprochen worden und darf sich somit Psychologin nennen. Im Publikum Dennis Stephan.

Zitat Interview mit Dr. Andrea Christidis

Vielleicht klärt sich dann auch noch irgendwann, wie ihr der "Dr." zugelaufen ist. Oder steht das für "Drucksache"?

The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

celsus

Vielleicht hätte sie doch einfach zu Ende studieren sollen. Acht Jahre hätten dazu sicherlich genügt.

ZitatDurch - rechtskräftig gewordenen - Strafbefehl nach § 408a StPO des Amtsgerichts Gießen vom 1. November 2010 - 5414 Ds 301 Js 14.412/09 - wurde die Klägerin wegen durch zwei selbstständige Handlungen begangenen tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade und versuchten Betrugs sowie tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade, versuchter Erpressung und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 145 Tagessätzen verurteilt. In dem genannten Strafbefehl wurde der Klägerin angelastet, sich unberechtigterweise im Rahmen eines vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese anhängigen Familienrechtsstreit als "Diplom-Psychologin" bezeichnet und Gutachten erstellt zu haben, obwohl sie kein Diplom im Fach Psychologie abgelegt habe, sondern lediglich ein Vordiplom im Rahmen ihres Studiums der Psychologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo sie in dem Zeitraum vom 16. April 1996 bis zum 30. September 2004 eingeschrieben gewesen sei.

https://openjur.de/u/746537.html

(War hier schon Thema)
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Daggi

Bei "Diplom Psychologe" sieht alles klar aus. Was passiert aber wenn ich mich einfach "Psychologin" nenne, oder "psychologist"?

Belbo

Vielleicht finde ich mal die Zeit aus den ganzen Infos hier einen Lebenslauf zu kreieren.

Sekretärin, Keulerin bei Scientology, vorbestrafte Titelbetrügerin....... wahrscheinlich bald Professorin in Witten/Herdecke oder Frankfurt/ Oder.... ein Trauerspiel.

Typee

Zitat von: Daggi am 14. November 2017, 20:26:52
Bei "Diplom Psychologe" sieht alles klar aus. Was passiert aber wenn ich mich einfach "Psychologin" nenne, oder "psychologist"?

Bin mir nicht ganz sicher, aber ohne Nennung eines geschützten Abschlusstitels dürfte die Eigenbezeichnung legal sein. Ob man damit eine Praxis schmücken und Patienten einwerben darf, könnte eine andere Frage sein, die irgendwo zwischen Berufs- und Wettbewerbsrecht liegt.

Wenn alle Stricke reißen, erfindet manfrau sich eben als PsychonomIn oder so ähnlich neu. In England hat sich ja auch der "Nutritionist" etabliert, der eigentlich gar nichts heißen will und trotzdem pfundig verdient.
(Graduierte Ökotrophologen heißen dort übrigens "Dieticians").
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

Belbo

Was bleibt, jeder Depp kann Doktor der Psychologie werden (..oder es zumindest ungestraft so aussehen lassen).
Und wird wahrscheinlich, bei zunehmendem Bedarf, nicht arm sterben, vorallem wenn er die Unverfrorenheit einer Andrea Christidis / Jacob besitzt. Da haben wir ja über die ganzen Psychoheilpraktiker die die Asylantenheime belagern noch gar nicht gesprochen.
Wer hätte gedacht Postel würde mir nochmal, fast, sympatisch?

Schwuppdiwupp

Zitat von: Belbo am 14. November 2017, 17:09:06
Der Vollständigkeit halber, Frau Christidis ist wohl im neuesten Verfahren vom Vorwurf des Titelmissbrauchs freigesprochen worden und darf sich somit Psychologin nennen. Im Publikum Dennis Stephan.

Wie schon erwähnt: So lange da nicht Diplom Psychologe steht, geht das.

Zitat von: Belbo am 14. November 2017, 17:09:06
Müller warf noch kurz ein, dass sowohl im Personalausweis als auch im vorliegenden Pass nach Prüfung der Behörde der Titel Dr. eingetragen wurde.

Wie soll ein Mitarbeiter eines Einwohnermeldeamts eine gute von einer schlechten Urkunde zur Verleihung des akademischen Grads eines Doktors unterscheiden können?
Ach, was weiß denn ich ...