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Neues zu Mollath

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Begonnen von Typee, 06. August 2013, 11:26:07

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Tyko

Zitat von: sweeper am 02. September 2013, 01:28:07Das finde ich unehrenhaft! Richtig unsympathisch.

Ich habe überlegt, wie ich angemessen darauf antworten soll und auf das eine oder andere und bin angesichts meiner kommenden Abwesenheit recht schnell zu einer Lösung gelangt, die die Wahrscheinlichkeit minimiert, dass wichtige Nachfragen kommen.

sweeper

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 14:32:08
Zitat von: sweeper am 02. September 2013, 01:28:07Das finde ich unehrenhaft! Richtig unsympathisch.

Ich habe überlegt, wie ich angemessen darauf antworten soll und auf das eine oder andere und bin angesichts meiner kommenden Abwesenheit recht schnell zu einer Lösung gelangt, die die Wahrscheinlichkeit minimiert, dass wichtige Nachfragen kommen.

Nuja - ein persönliches Statement kann ja auch unkommentiert stehen bleiben.  :grins2:
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
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bayle

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 13:53:57
Das LG Regensburg hingegen ist mit seiner 7. Kammer keine Instanz, auf die ich mich berufen mag.
Kann ich mir gut vorstellen.
ZitatDoch dann kommt das OLG Nürnberg. ... Die brauchen nur 10 Seiten, um die Richter vom Landgericht abzukanzeln.
Ändert nichts an der Sachlage bezüglich des Attestinhalts und der Qualifikation des Ausstellers. Wie wir ja gelegentlich gelesen haben, soll es angeblich der politische Druck gewesen sein, der das OLG bewegt habe.

ZitatSchreiben wir es klarer:
Wie jetzt, klarer?
ZitatKann ein Mensch, der siebeneinhalb Jahre unschuldig in der Psychiatrie verbracht hat,
unschuldig? Woher weißt Du das? Wenn das belegt wäre, bräuchte es keinen neuen Prozess.
Zitatgesund sein?
Verliert seinen Sinn, da an den Prämissen zu zweifeln ist.


ZitatDie andere Frage wäre: War Mollath psychisch krank vor diesen siebeneinhalb Jahren und ist er es noch immer?
Das scheint mir eine vernünftige Frage zu sein, auf die begründete Antworten möglich sind.
ZitatIch habe klar geschrieben, dass ich diesen Fall als Daily Soap sehe.
Das nun wieder halte ich nicht für eine Antwort.

ZitatDeine Frage sollte eher lauten: Gefällt sie dir?
Meine Fragen suche ich mir selber aus, Du gestattest.

ZitatBei den sechs Gutachten habe ich die Rückmeldung gegeben, dass sie mich überrascht haben.
Welche sechs Gutachten? 3 forensisch-psychiatrische, ein Betreuungsgutachten, 1 ,,Gutachten" zur Bestätigung von erwiesenermaßen vorgefassten Ansichten, und was ist das 6.?

Tyko

@ sweeper, ich habe nur auf deine Fragen geantwortet. Und das Statement hängt an der Frage nach den Dokumenten, die Mollath hat oder nicht hat. Dank Belbos Link aus dem anderen Faden haben wir vielleicht die Antwort zu einer anderen Frage

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/n%C3%BCrnberg/mollaths-ex-frau-bricht-zum-ersten-mal-ihr-schweigen-1.2965024#commentsField-1860212

Zitat„Noch nicht“, sagt sie, wegen des laufenden Verfahrens. „Wenn alles vorbei ist, werde ich mich dazu äußern.“

Sie wird schweigen.

Falls sie aber während des Prozesses doch schon reden mag, gäbe es da ein paar Fragen, die die Sache spannend werden ließen. Wie ist das alles in steuerrechtlicher Hinsicht damals gelaufen? Warum hat sie für ihren Mann mehrere Konten in der Schweiz eingerichtet? Wie war der Kontostand dieser Konten am Mittwoch, dem 29. Mai 2002, (ein Tag vor Fronleichnam)? Wie war der Kontostand dieser Konten am Montag, dem 3. Juni 2002? Ich finde es eine gute Entscheidung, dass das OLG das neue Verfahren an eine Wirtschaftsstrafkammer verwiesen hat.

@ bayle, wenn du ein Gutachten schreibst und deine Meinung untermauern willst, dann ist das Urteil eines Landgerichts nicht das, was du gerne zitieren solltest. Auch wenn dir die juristischen Finessen nicht geläufig sind, achte doch einmal darauf, was das LG Regensburg zitiert. Da gibt es ganz oft BVerfG und BGH sowie die anerkannten Kommentare. Es kommt auch mal ein OLG vor (so z. B. auf Seite 18). Doch ein LG wird das LG nicht zitieren.

Politischer Druck auf das OLG Nürnberg? Ich habe doch skizziert, wie man sich das vorstellen könnte, so dass es die einfache Plausibilitätsprüfung übersteht: ein Richter wird angesprochen von einer mächtigen Person, die er schon lange kennt, und es wird subtil, aber bestimmt Druck ausgeübt. Nun willst du politischen Druck ausgeübt sehen, der sich auf den Vorsitzenden Richter am OLG und zwei weitere Richter am OLG erstrecken soll? bayle, das ist eine Theorie, die du nicht weiter ausbauen solltest. Vielleicht ist das aber auch nur ungenau formuliert und du meinst den öffentlichen Druck? Der kann eine Rolle gespielt haben, jedoch eher, dass die Richter bereits gewusst haben, was da am LG so getrieben wird. Ganz klar werden die Richter am OLG jedoch die Stellungnahme des GBA zur Kenntnis genommen haben. Das ist Druck, den Richter am OLG wahrnehmen.

Zitatunschuldig? Woher weißt Du das? Wenn das belegt wäre, bräuchte es keinen neuen Prozess.

Mollath hat siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie verbracht, das alte Urteil ist aufgehoben. Eine neue Verurteilung gibt es nicht. Er ist unschuldig. Das ist die Realität. Das sollte eine Instanz sein, die man gelten lässt. Oder eben so eine Nichtigkeit wie diese hier

Artikel 11, Absatz 1
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

Natürlich kann es für dich gute Gründe geben, diese Deklaration als Verschwörungstheorie zu werten, von der du dich persönlich angegriffen fühlst und die du am liebsten aus der Welt schaffen möchtest. Ich neige jedoch zu der Vermutung, dass du lediglich erneut ungenau formuliert hast.

Wir unterhalten uns zur Zeit über einen unschuldigen Menschen. Und schon jetzt steht fest, dass er freigesprochen wird. Das ergibt sich aus der Reformatio in Peius. Da gleichzeitig die Reifenstechereien damals nicht verhandelt werden durften, könnte dieser Grundsatz dazu führen, dass sie Mollath nie wieder vorgeworfen werden. Wenn Frau Maske wirklich verkündet hat, dass sie schweigen wird, dann wird der Prozess kurz.

ZitatWelche sechs Gutachten?
Leipziger, Simmerl, Kröber, Pfäfflin, Weinberger, Dieckhöfer: diese sechs habe ich im Verlauf einiger Tage erneut gelesen.

sweeper

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Tyko


sweeper

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 17:08:27
Die heißen als PDF bei Strate alle Gutachten.

https://docs.google.com/viewer?url=http%3A%2F%2Fstrate.net%2Fde%2Fdokumentation%2FMollath-
Gutachten-Dieckhoefer-2012-02-08.pdf

Ja - genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
Für Strate ist auch die Stellungnahme von Frau Dr. Krach ein "Gutachten" - am besten noch ein "Ferngutachten".
Ist das Beschränktheit oder absichtliche Irreführung?
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Tyko

Also fünf Gutachten und eine methodenkritische Stellungnahme: könnte man das so formulieren?

sweeper

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 17:20:51
Also fünf Gutachten und eine methodenkritische Stellungnahme: könnte man das so formulieren?

Präzise wäre:
3 gerichtlich beauftragte Gutachten (Schuldfähigkeit und Prognose)
1 gerichtlich beauftragtes Gutachten (Betreuung - keine volle Akteneinsicht; andere Fragestellung)
1 privat beauftragtes Gutachten (keine Strafakteneinsicht und wahrscheinlich auch keine Einsicht in die Patientenakte des BKH)

Zu der methodenkritischen Stellungnahme mag ich nichts sagen, denn ich nehme an, dass Herr Dieckhöfer keinerlei Akteneinsicht und keinerlei Patientenkontakt hatte - also vermutlich auch nicht abschätzen kann, was in diesem konkreten Fall überhaupt realistisch an verwertbaren Informationen erwartbar wäre.
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bayle

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 17:00:38
@ bayle, wenn du ein Gutachten schreibst und deine Meinung untermauern willst, dann ist das Urteil eines Landgerichts nicht das, was du gerne zitieren solltest.
Ich brauche es gar nicht zu zitieren. Ich stelle nur fest, dass es der gleichen Ansicht ist wie ich (ich habe da übrigens Priorität ;), vgl die Blog-Diskussion zu unserem ersten Blog-Beitrag). Die Fragen bleiben. Warum, um alles in der Welt, soll ein approbierter Arzt nicht in der Lage sein, Blutergüsse zu beschreiben? Was hat der Umstand, ob das Attest richtig oder falsch  abgerechnet wurde  (übrigens, ein solches Attest ist keine Kassenleistung!), damit zu tun, ob die Verletzungen vorhanden waren?

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 17:00:38
Vielleicht ist das aber auch nur ungenau formuliert und du meinst den öffentlichen Druck?
Wenn ich da nochmal drüber nachdenke: das könnte sein, ja.

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 17:00:38
Mollath hat siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie verbracht, das alte Urteil ist aufgehoben. Eine neue Verurteilung gibt es nicht. Er ist unschuldig.
Dann ist aber Dein Satz:
Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 13:53:57
Schreiben wir es klarer: Kann ein Mensch, der siebeneinhalb Jahre unschuldig in der Psychiatrie verbracht hat, gesund sein?
Erst recht eine blanke Spiegelfechterei; vor allem wenn man die Gutachten und die Verlaufsberichte liest. Der Begriff des Hospitalisierungsschadens meint etwas anderes.

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 17:00:38
Und schon jetzt steht fest, dass er freigesprochen wird. Das ergibt sich aus der Reformatio in Peius.
Ich will jetzt hier nicht als der Rächer der Entnervten auftreten, aber er ist freigesprochen, weil er schuldunfähig war, nicht weil er die Taten nicht begangen hat.

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 17:00:38
Dieckhöfer
Dieckhöfer ist kein Gutachten. Dieses Pamphlet ist unbrauchbar, das ist mit einem Blick zu erkennen. Ich habe es – wie Richter B den Duraplex-Ordner – nur überflogen. Wenn Du wirklich Wert darauf legst, dann können wir da noch einmal durchgehen. Zu Weinberger vgl. hier:
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11708.msg148150#msg148150
und in der ersten Blog-Diskussion habe ich mich zu ihm auch geäußert (noch ohne den Text des ,,Gutachtens" zu kennen). Simmerl wird ausführlich von Kröber diskutiert. Wenn da was unverständlich bleibt, feel free. Da Du aber formaljuristisch beschlagen zu sein scheinst – das ist dann wohl dasselbe wie LG gegen BVerfG.

bayle

Ach, ähm,
Zitat von: bayle am 03. September 2013, 18:15:03
Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 17:00:38
Vielleicht ist das aber auch nur ungenau formuliert und du meinst den öffentlichen Druck?
Wenn ich da nochmal drüber nachdenke: das könnte sein, ja.
Und wenn ich nochmal drüber nachdenke: könnte sein, auch nicht. Hatte sich nicht auch Seehofer irgendwie geäußert? Und gab es da nicht eine ungewöhnliche Stellungnahme des Richterbunds oder so?

Tyko

ZitatIch brauche es gar nicht zu zitieren. Ich stelle nur fest, dass es der gleichen Ansicht ist wie ich (ich habe da übrigens Priorität ;),

Deine drei Richter dürfen bei diesem Spiel nicht mehr mitmachen. Das OLG hat entschieden sie nicht auflaufen zu lassen, weil sie in der ersten Minute vom Platz fliegen würden. Du empfindest mit diesen drei Gestalten eine Schicksalsverwandtschaft?  ;)

ZitatDie Fragen bleiben. Warum, um alles in der Welt, soll ein approbierter Arzt nicht in der Lage sein, Blutergüsse zu beschreiben? Was hat der Umstand, ob das Attest richtig oder falsch  abgerechnet wurde  (übrigens, ein solches Attest ist keine Kassenleistung!), damit zu tun, ob die Verletzungen vorhanden waren?

Der Oberstaatsanwalt Meindl hat sich mit dem Herrn Reichel sorgfältig beschäftigt, und er würdigt die Qualitäten mit klaren Worten auf Seite 206 unten und 207 seines Wiederaufnahmeantrages. Zuerst stellt er deutlich heraus, dass dieser Arzt doppelt getäuscht hat: zum einen über seine Identität, zum anderen über seine Qualifikation. Und dann streicht er noch heraus, dass es da eine Freundin und Lebensgefährtin des Bruders von Frau Mollath in der Praxis gibt, wo Herr Reichel gearbeitet hat, und er hebt seine Annahme hervor, dass diese Frau Informationen zum Sachverhalt und wofür es benötigt wird, dem Herrn Reichel hat zukommen lassen. Dies ist eine Stelle, wo man merken kann, dass Meindl "herumeiert". Er ist zwar Staatsanwalt. Doch welche Ermittlungsbefugnisse hat ein Staatsanwalt in einem Wiederaufnahmeverfahren? Das ist eine so exotische Rechtsfrage, zu der Meindl keine Antwort gefunden hat. Er hat sich deshalb zurückgehalten und Herrn Reichel als Zeugen vernommen, was unbedingt nötig gewesen ist, um seinen Wiederaufnahmeantrag fundiert auszuarbeiten. Doch lese ich hier die Vorsicht heraus, den Herrn Reichel nicht als Beschuldigten darzustellen, bei dem er einen Tatverdacht hat. Doch die Wortwahl deutet das an.

ZitatDa kumuliert die unechte Urkunde mit dieser "Tatsache" so erheblich, dass der Beweiswert beträchtlich gemindert ist. Es taugt als Beweismittel eigentlich nichts mehr.

Das ist meine Lesart. Das muss nicht deine Lesart sein. Ich gebe aber den Tipp ab, dass der Meindl die Qualität des Attests als dürftig betrachtet. Deine drei Lieblingsrichter übrigens, die vom OLG Nürnberg bereits ein halbes Jahr vor Prozessbeginn desavouiert worden sind wegen ihrer offenkundigen Befangenheit, würden das Attest bestimmt vollauf ausreichend für den Nachweis von Mollaths Schuld werten. Doch ihre Rechtsauslegung hat rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügt.

@ Spiegelfechterei und Dieckhöfer und Wissenschaftlichkeit, das Problem dürfte sein, dass ich Bedenken habe, ob nicht diese Klinikgutachten und Verlaufsberichte aufgrund einer Freiheitsberaubung entstanden sind. Aus dem Grund möchte ich auch eine Diskussion zurückstellen. Ich bin gespannt, wie sich das BVerfG äußern wird. :Popcorn:

sweeper

Zitat. Und dann streicht er noch heraus, dass es da eine Freundin und Lebensgefährtin des Bruders von Frau Mollath in der Praxis gibt, wo Herr Reichel gearbeitet hat, und er hebt seine Annahme hervor, dass diese Frau Informationen zum Sachverhalt und wofür es benötigt wird, dem Herrn Reichel hat zukommen lassen.
Das ist auch wieder die berühmte "Skandalisierung des Banalen".

In meinem eigenen Umfeld gibt es genügend Leute, die nur deshalb einen Arzt bevorzugen, weil eine Bekannte oder Freundin dort als Arzthelferin arbeitet.
Im konkreten Fall könnte es einfach so gewesen sein, möglichst schnell einen Extratermin zu bekommen und ohne Wartezeit eingeschoben zu werden:

es ist halt nicht lustig, wenn man dringend eine Krankschreibung braucht, weil man völlig zerschunden ist und einen möglichst niemand in diesem Zustand sehen soll.
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bayle

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 20:18:06
Deine drei Richter dürfen bei diesem Spiel nicht mehr mitmachen.
Es sind nicht meine Richter. Ich halte das Ganze nicht für ein Spiel.

ZitatDas OLG hat entschieden sie nicht auflaufen zu lassen, weil sie in der ersten Minute vom Platz fliegen würden.
Wir sind uns sicher einig, dass das eine Spekulation ist? Vielleicht wollte man auch die 7. Kammer aus der Schusslinie nehmen, um den politischen Druck abzuschwächen? Die Möglichkeiten sind endlos.

ZitatDu empfindest mit diesen drei Gestalten eine Schicksalsverwandtschaft?
Hier stört mich der pejorative Tonfall. Ich habe in einem Detail gleiche Ansichten. Was sollte das mit ,,Schicksal" zu tun haben?

ZitatDer Oberstaatsanwalt Meindl hat sich mit dem Herrn Reichel sorgfältig beschäftigt
Das hat das LG Regensburg auch getan. Ich halte dessen Interpretation für deutlich überzeugender, weil erdgebundener. Da sind nicht so viele Hilfsannahmen nötig. Übrigens hatte der Oberstaatsanwalt, soweit ich mich entsinne, eindeutig einen politischen Auftrag.

ZitatIch gebe aber den Tipp ab, dass der Meindl die Qualität des Attests als dürftig betrachtet
Dazu gehört nun nicht viel.

Zitat@ Spiegelfechterei und Dieckhöfer und Wissenschaftlichkeit, das Problem dürfte sein, dass ich Bedenken habe, ob nicht diese Klinikgutachten und Verlaufsberichte aufgrund einer Freiheitsberaubung entstanden sind.
Natürlich, irgendwie müssen die Gutachten aus der Welt, und das ohne neues Gutachten. Sie stören die schöne Theorie, der aufrechte Friedenskämpfer und Bankenskandalaufdecker sei von der Mafia auf ewig in die Psychiatrie gesperrt worden, um den Deckel auf dem Skandal zu halten.

Das wird so etwa die Linie Strates sein, das denke ich auch. Sie passt zu Strates Verständnis von psychischen Krankheiten, aber nicht zur Wirklichkeit. Wenn es der Verteidigung gelingt, die Frage, ob Mollath wahnkrank ist, für irrelevant zu erklären, dann wird davon die inhaltliche Validität der Gutachten nicht beeinträchtigt werden – das ist keine juristische Frage. Die Grundthese des FMM wird davon keinen Deut plausibler. Sie bleibt absurd.

sweeper

Zitat von: bayle am 03. September 2013, 21:07:03
Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 20:18:06
ZitatIch gebe aber den Tipp ab, dass der Meindl die Qualität des Attests als dürftig betrachtet
Dazu gehört nun nicht viel.

Und:

Zitat von: sweeper am 03. September 2013, 14:00:24
@Tyko:
ZitatFrau Mollath damals? Sie hat doch ein gerichtsfestes Attest besorgt. Der BGH hatte nichts daran zu beanstanden. Respekt! Bessere Arbeit bekommst du bei der CIA auch nicht.
Sorry, aber: da war jetzt kein Argument drin verborgen, oder?

Na, wat denn nu? - Gerichtsfest oder nicht?
Ich sage doch: wenn P.M. eine abgefeimte Strategin wäre und obendrein in Riesenschiebereien für gaaanz wichtige Prominenz verwickelt, dann hätte sie sich (oder ihre Auftraggeber für sie) mit dem Attest mehr Mühe gegeben!  :grins
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