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Gabriele Wolff zum Korpsgeist der Psychiater

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von sweeper, 14. Juli 2013, 21:54:27

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sweeper

Es gibt tatsächlich einen RA dieses Namens in Nürnberg.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

sweeper

Na, das ist auch eine Dokumentation wert:

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/08/18/der-fall-mollath-etappensieg-und-raumgewinn/comment-page-2/#comment-23987
Zitat
gabrielewolff sagte am 3. September 2013 um 23:12 :

Mir ist eben dieser Aufruf zugegangen:


    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener ruft gegen diesen Versuch der DGPPN, die Medien zu indoktrinieren

    http://www.dgppn.de/aktuelles/detailansicht/article/249/presseworksh.html ,

    zu einer Demonstration am Mittwoch, den 11.9. um 9.30 Uhr
    vor der Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstraße 8 in Berlin auf.

    Wir fordern:
    Weg mit § 63 StGB – er ist illegal !

    Mit einer psychiatrischen ,,Diagnose" verleumdete Menschen, die eine strafrechtlich relevante (strafrechtssanktionierte) Tat begangen haben, erfahren eine Sonderbehandlung. Nachdem sie für ,,schuldunfähig" oder ,,vermindert schuldfähig" erklärt wurden und ihnen somit die Verantwortung für ihre Tat abgesprochen wurde, werden sie – im Unterschied zu sogenannten ,,schuldfähigen" StraftäterInnen, denen keine angebliche ,,psychische Krankheit" unterstellt werden konnte – nach den Gesetzen des Maßregelvollzugs in einer Anstalt der forensischen Psychiatrie untergebracht.

    Es wird also nicht nach Fakten geurteilt oder zumindest nach der normativ festgelegten Schwere der Tat, die jemand begangen habe. Stattdessen obliegt hier den psychiatrischen ,,GutachterInnen" die Befugnis zu einer besonders absurden Tätigkeit, nämlich eine Beurteilung der Gründe vorzunehmen, aus denen die Tat begangen wurde und das Verhalten einer angeblich objektiven ,,Ursache" anzulasten – z.B. ob ihnen Stimmen gesagt haben, sie sollten töten oder stehlen (,,psychisch Kranke") oder ob ihre Eifersucht oder Gier sie zur Tat getrieben haben (,,psychisch Gesunde"); ob sie mit dem Auto jemanden aus Fahrlässigkeit überfahren haben oder ob es geschehen ist, weil sie angeblich ,,psychisch krank" waren (in diesem Falle interessieren andere Begründungen nicht mehr). Die strafrechtlichen Folgen sind weitreichend:

    § 63 StGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:
    ,,Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist."

    Die Anstalten der psychiatrischen Forensik nach § 63 StGB werden – obgleich sie mit den für Gefängnisse typischen Elementen wie Überwachungsanlagen, hohen Zäunen, etc., ausgestattet sind – nicht Gefängnis, sondern Krankenhaus genannt. Auch das Einsperren dort dient angeblich in erster Linie zur ,,Heilung": Die angeblich ,,psychisch kranken" StraftäterInnen werden so lange vorgeblich ,,therapiert" und verwahrt, bis sie von den psychiatrischen GutachterInnen als nicht mehr ,,gefährlich" eingestuft werden. Es dient angeblich nicht der Bestrafung, da die zu InsassInnen Verurteilten ja angeblich gar nicht schuldfähig seien.
    Der Aufenthalt im psychiatrischen Maßregelvollzug geht über die Haftstrafe in zwei wesentlichen Punkten hinaus:

    In der forensischen Psychiatrie werden zwangsweise Psychopharmaka verabreicht und sogenannte andere ,,Therapien" aufgezwungen.

    In der Praxis fallen die Haftzeiten bei psychiatrisch entmündigten StraftäterInnen bei ein und derselben Straftat erheblich länger aus – regelmäßig ein Vielfaches dessen, was als schuldfähig befundenen StraftäterInnen, die ihre Tat nicht wegen einer angeblichen ,,psychischen Krankheit" begangen haben sollen, absitzen müssen. Die Verlängerung oder Beendigung der Haftzeit in der Forensik ist allein abhängig von der Orakel-,,Prognose" der psychiatrischen GutachterInnen.

    Der § 63 StGB ist illegal geworden, weil am 1.1.2009 die Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten ist. Auch wenn er noch im Gesetzbuch steht, so verstößt er gegen die Verpflichtungen, denen sich die BRD durch die Behindertenrechtskonvention unterworfen hat: Für Behinderte hat das selbe Recht wie für Alle zu gelten. Es gibt auch keine Interpretationsspielräume, weil das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte am 26.1.2009 im Artikel 47. einer Erklärung an die Vollversammlung der UN unmissverständlich klargestellt hat, was das für den Bereich des Strafrechts bedeutet: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/10session/A.HRC.10.48.pdf

    47. Im Bereich des Strafrechts erfordert die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen die Abschaffung der Verteidigung auf der Grundlage der Negation strafrechtlicher Verantwortung aufgrund des Vorliegens einer psychischen oder geistigen Behinderung.* Stattdessen müssen behinderungsunabhängige Maßstäbe für das subjektive Element von Straftaten mit der Berücksichtigung der Situation der einzelnen Beschuldigten an-gewandt werden. Wenn Untersuchungshaft vor oder während des Strafverfahrens in Übereinstimmung mit Artikel 13 des Übereinkommens erforderlich sein sollte, müssen die gesetzlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.
    ——————
    * im Englischen als "insanity defence" bezeichnet.

    Das ist ein Demonstrationsaufruf der
    Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
    im Haus der Demokratie und Menschenrechte
    Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
    http://www.die-bpe.de

    Mit freundlichen Grüßen
    rene talbot
    (Internetbeauftragter von die-BPE)


    Wie man sich denken kann, ist mir die völlige Abschaffung der Zweispurigkeit des Strafrechts zu radikal. Andererseits gibt es nur wenige eindeutige Fälle, in denen diese als Maßregel verkleidete überreagierende "Sanktion" tatsächlich angebracht ist.

    Neben der kompletten Abschaffung der Sicherungsverwahrung würde ich daher dazu tendieren: eine Unterbringung gemäß § 63 StGB kann nur dann in Betracht kommen, wenn Schuldunfähigkeit vorliegt (und nicht nur lediglich nicht ausgeschlossen wird) und krankheitsbedingt erhebliche Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Selbstbestimmung begangen wurden.

    Das würde den verheerenden Einfluß der Psychiatrie jedenfalls eindämmen, wenn auch nicht aufheben.

Diese Frau Wolff ist inzwischen offenbar völlig von der Rolle...duldet pädokriminelle Formulierungen ("Gebrauch von Kindern") in ihrem Blog und macht sich antipsychiatrische (anders kann man den Vorwurf der "Medienindoktrination" wohl nicht bezeichnen) Aufrufe zu eigen

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Belbo

Zitat


Andererseits gibt es auch Lolitas, die nicht missbraucht werden, sondern im frühen Alter Beduerfnisse entwickeln, die der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat.



Erstaunlich man hört direkt den Altherrensabber auf die Taststur tropfen.

P.G.

Selbst die anderen kritischen Patientenorganisationen, wie der Bundesverband Psychiatrie- Erfahrener, hält die Bundesarbeitsgemeinschaft für unseriöse Spinner. Die stehen genauso isoliert da, wie die KVPM und unterscheiden sich eigentlich auch nicht in ihrer Radikalität.
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

sweeper

@Belbo:
Einer der wenigen dort, dessen Blick noch nicht völlig vernebelt ist:
Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/08/18/der-fall-mollath-etappensieg-und-raumgewinn/comment-page-2/#comment-24005
Kogni-Tief sagte am 4. September 2013 um 02:39 :

@Herr Mayr

Bevor ich dafür plädiere, dass Ihr Kommentar entsorgt wird, möchte ich noch von Ihnen dezidiert wissen, was Sie mit Gebrauch von Kindern zu meinen glauben? Soll das etwa differenziert sein?
Sorry, mir ist grad speiübel...

Frau Wolffs einzige Reaktion:
Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/08/18/der-fall-mollath-etappensieg-und-raumgewinn/comment-page-2/#comment-23996
gabrielewolff sagte am 4. September 2013 um 00:15 :

Sehr geehrter Herr Mayr,

Sie können doch nicht ernsthaft erwarten, daß auf Ihren unqualifizierten und mißverständlichen (was soll denn "Gebrauch" bedeuten?) Einwurf hin dieses Thema behandelt wird, das überdies o.t. ist?

Sie können froh sein, daß ich Ihren unterirdischen Beitrag nicht gelöscht habe – aber ich moderiere nun mal moderat.
Es wäre einen Versuch wert, sie anzuzeigen, weil sie offen zu erkennen gibt, dass sie in ihrem Blog pädokriminelle Postings toleriert. Und der Urheber hat in seinen Blogkommentaren einige Hinweise auf seine Identität hinterlassen.
Er scheint selbst Anwalt zu sein.



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sweeper

Und er hier hats immer noch nicht begriffen:
Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/08/18/der-fall-mollath-etappensieg-und-raumgewinn/comment-page-2/#comment-24016

xxx xxxsagte am 4. September 2013 um 10:05 :

Eine Frage an die "Schwarmintelligenz" hier:
Frau Dr. Kracht hat ja die "richtungsweisende" Bescheinigung über G.M für Frau Mollath zur weiteren Verwendung geschrieben.
Unter Missachtung der klinikeigenen Richtlinien, die vorsehen, dass eine Bescheinigung nur ausgestellt werden kann bei persönlich bekannten/untersuchten Personen.
Leider finde ich diese Richtlinie nicht mehr auf der Webseite der Klinik.
Weiß jemand, wo man sie finden kann, bzw. wo sie faksimiliert zu finden ist ?
Vielen Dank schon mal.
Es war eine Stellungnahme, resultierend aus einer ärztlichen Konsultation der P.M. bei Frau Dr. Krach mit einer Empfehlung zur nervenärztlichen Abklärung des Ehemanns.
Der Brief von P.M. an ihre Anwältin (Strate-doc "Attest") besagt, dass P.M. u.a. auch "wirre Briefe" ihres Mannes zur Illustration vorgelegt habe.

Ist es denn so schwer?
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sweeper

Und das soll jetzt der Disclaimer des "netten Onkels" sein:
Zitat
Helmut Mayr sagte am 4. September 2013 um 10:38 :

Kogni Tief

Der Begriff stammt aus einem Gutachten, indem dem Täter ein Reiferückstand attestiert wurde. Der Gutachter verneinte deshalb Missbrauch und sprach von Gebrauch im Kontext. Ich vermag das nicht zu entscheiden.

Aber Sie haben recht, dass mir die Gäule durchgegangen sind bei dem Gedanken, dass die
Opfer besser durch eine
laengere Verjährungsfrist
geschuetzt werden sollen. Ich hatte zu viele Gedanken, die ich unterbringen wollte, so dass ich das heute nicht mehr so darstellen würde.

Alles klar - der "Gutachter" wars ... mal wieder...
Weil der Täter lt Gutachter einen Entwicklungsrückstand hatte, darf sich nach Ansicht des entscheidungsunfähigen Herrn RA Helmut Mayr das kindliche Opfer als "altersgemäß ge-braucht" betrachten.

A******** !!

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sweeper

@Wolffs-Rudel:

Wer zu dem Thema Stellungnahme Dr.Krach Fragen an mich hat, soll sich bitte hier im Forum anmelden.
Allerdings wurden so gut wie alle Fragen zum Thema Mollath bei Psiram bereits in mehreren Threads und Blogs diskutiert:

http://forum.psiram.com/index.php?topic=10168.0
http://blog.psiram.com/2013/07/causa-mollath-verschworung-oder-wahn/
http://blog.psiram.com/2013/07/causa-mollath-ein-zwischenstand/
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11708.0

- es müsste also eine außerordentlich interessante und v.a. vorurteilsfreie Diskussion sein, damit sich hier vielleicht noch mal jemand drauf einlässt (grobe Kenntnis der abgearbeiteten Argumente in den div. Fäden sowie Höflichkeit wird vorausgesetzt...)
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sweeper

@Kogni-Tief:

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/08/18/der-fall-mollath-etappensieg-und-raumgewinn/comment-page-3/#comment-24068

Die zuordenbaren "Botschafter" des Krimi-Gabi-Blog haben hier im Forum leider einen schlechten Eindruck hinterlassen.
Und ein Blick in ihren Blog mit überwiegend antipsychiatrischer Hetze lässt auch nicht viel Hoffnung auf Sachlichkeit und Dialogfähigkeit aufkommen - Beispiele wurden in diesem Faden zuhauf dokumentiert.

Im übrigen ist das Mollath-Thema - s.o. - hier schon endlos abgelutscht und berührt die Aufgabenstellung von Psiram nur hinsichtlich der Auseinandersetzung mit VTs und Antipsychiatrie. Da bietet der Wolff-Blog einiges...
Die Karawane ist aber längst weitergezogen:

http://blog.psiram.com/2013/09/tolzins-stuttgarter-impfsymposium-mit-etwas-gnm/
http://blog.psiram.com/2013/09/tolzins-stuttgarter-impfsymposium-mit-etwas-gnm/
http://blog.psiram.com/2013/08/gerald-huether-eine-wuerdigung-in-die-zeit/

@sol1:
http://www.alexa.com/siteinfo/psiram.com

ZitatGlobal Rank  61,315 35,099
Rank in Germany  3,605 

http://www.alexa.com/siteinfo/gabrielewolff.wordpress.com
Zitat
Global Rank  664,168 1,349,726
Rank in Germany  48,278
Man muss natürlich wissen, was die Zahlen bedeuten...

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Belbo

@sweeper Das Problem dabei ist doch, dass sich die Damen und Herren um Frau Wolff schon komplett auf eine Realität festgelegt haben, ich habe solche Diskussionen zu Hauf mit 911-Truthern geführt, wenn sich jemand erstmal auf eine Sprengung des WTC festgelegt hat wird einfach jedes Detail dieser VT untergeordnet und dem grossen "cui bono" untergeordnet, die wahrscheinlichst Variante, dass es im Grossen und Ganzen genau so passiert ist wie offiziell dargestellt wird vollkommen ausgeblendet. Das funktioniert allerdings leider nur wenn man wie Frau Wolff die beteiligten Richter, Ärzte und Journalisten mit rhetorischer Galle und ehrabschneidendem Gift übergiesst (ich frage mich tatsächlich wie Frau Wolff bei einem Treffen Herrn Brixner oder Frau Lakotta überhaupt noch in die Augen schauen will). Wie schon mal gesagt, so gut wie alles dokumentiert ist, wird das mal ein Schulbeispiel für die Entstehung eines Lynchmobs durch das Internet.

Das schöne bei 911 ist ja dass es sogenannte "debunking"- Seiten gibt auf die man verweisen kann und so nicht jedes kleine abwegige Detail immer wieder aufs neue widerlegen muss. Immer nach der gleichen Methode unschuldig fragend irgendwelche Behauptungen aufstellen, eine der Irren hört jetzt schon wieder das Gras wachsen weil frau Mollath bei einer Psychaterin in Erlangen war und nicht in Berlin oder Nürnberg.......


Zitat17,8 km, 24 Minuten
Bei aktueller Verkehrslage: 27 Minuten
B4

Von Stadtkern zu Stadtkern  $)

Wie nannte es bayle so schön "Skandalisierung des Normalen"?

bayle

Psychiater haben übrigens durchaus größere, einander überlappende Einzugsbereiche. Man trägt seine psychischen Probleme nicht gern in der näheren Umgebung zur Schau.

P.G.

Ich miste gerade meine Favoriten aus. Dabei stolperte ich über einen ganz interessanten Thread aus einem Justizforum. Ich meine, der wäre ganz gut gewesen. Vielleicht hat ja noch jemand Interesse daran.
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=57&t=47021
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

Belbo

Versteht eigentlich jemand warum alle auf der armen Frau Lakotta, sehr viel unaufgeregter kann man die Faktenlage doch kaum zusammenfassen.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-101368199.html
Zitat
Folgt man ihrer Erzählung, so lässt sie im Mai 2002 einen Mann in einem vermüllten Haus zurück. Kein Jahr sei vergangen, ohne dass er einen Rechtsstreit führte. Überall hätten sich seine Beweismittel für alles Mögliche getürmt: einen Wasserschaden, die strittige Lackierung eines Ferraris, den Hunger in der Welt. Zum Essen hätten sie den Bügeltisch aufgeklappt. "Wenn ich aus der Bank kam, saß er bei runtergelassenen Rollos vor dem Fernseher, sah immer nur Kriegsnachrichten, nächtelang. Dann kriegte er seinen Trulli: Die Welt war schlecht, ich war schlecht, und dann ging es los."

Eine neue Zeugin, die sich vor kurzem bei der Staatsanwaltschaft meldete, sagte aus, Mollath habe seine Frau schon Mitte der achtziger Jahre geschlagen, sie selbst habe ihn einmal gewalttätig erlebt. Aber Petra habe ihm immer wieder verziehen.

Belbo

Zu Frau Hanna Ziegert, hier noch ein interessanter Fallbericht:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-12807581.html

ZitatIn Stuttgart stehen Eltern unter Mordanklage vor Gericht. Ihre eigenen Kinder versorgten sie gut. Eines ihrer Pflegekinder starb an Unterernährung. Sie wollen seinen hochgefährdeten Zustand nicht bemerkt haben. Von Gisela Friedrichsen

ZitatFrau Ziegert aber hält es für selbstverständlich, daß mit dem Täter einfühlsam umzugehen ist. Ihr Gutachten über Ulrike Rößler ist in einer Zeitung "befremdend" genannt worden. Im Publikum löste es Empörung, unter den meisten Verfahrensbeteiligten Zorn aus.
Über zehn Jahre, so Frau Ziegert, habe Ulrike Rößler als Kind unter Blasenkrankheiten gelitten. Heute habe sie keine Erinnerung mehr an den Schmerz, der ihr in der Behandlung zugefügt wurde - sie habe also ihre Gefühle weggeschoben: "Das ist der entscheidende Aspekt für die Tat."

ZitatZiegert unbeirrt: Subjektiv fühle sich Frau Rößler mißhandelt, ihre Reaktion darauf sei eben Realitätsverlust.

ZitatFrau Ziegert hat Widerstand zuhauf provoziert. Nur angedeutet kann werden, in welcher Manier sie die Juristen und die Öffentlichkeit überfordert.

bayle

Von Zeit zu Zeit schaue ich, was aus meinen beimpften Agar-Platten geworden ist. Die schönste Kolonie hat E. coli sponselii gebildet:
Zitat
Rudolf Sponsel sagte am 4. September 2013 um 17:12 :
Ok, b meint halt seine vier blubs und reiht sich damit gut ein. Nach der Fülle an belegter und nachweisbar berechtigter Kritik bis hin zur Befundfälschung von Dr. L. möchte ich mich mit solchen blubs nicht auseinandersetzen. Der läuft bei mir unter Zeitdieb, Agent, agent provocateur oder ähnliches. Am besten lässt man ihn/sie ins Leere – passt auch gut zur Truppe der Erbärmlichen – laufen, und beachtet ihn nicht weiter. Wenn einer nicht verstehen will, dann will er eben nicht. Da hilft kein Kraut, keine Logik, keine Empirie, kein Argument, fast ein bißchen wie wahnhaft. Das Netz ist voll solcher ZeitgenossInnen. Argumentatives Pingpongspielen mag für den einen oder anderen schön sein, ich spiel dann lieber richtiges Tischtennis.
Die Kampfdrohne hat dann doch nicht vom Boden abgehoben.

[edit] In der Öffentlichkeit war ich dann natürlich doch nicht so frech. Meine Antwort war:

"@Rudolf Sponsel
Es ist Ihr Stil, Herr Sponsel, der Ihre Sachargumente so unwiderstehlich macht."