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Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen

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Begonnen von celsus, 28. April 2013, 11:24:22

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ajki

Ich begreife die Haltung solcher Firmen wie TÜV, Dekra, "Stiftung" Warentest und vglb. in derartigen Fällen einfach nicht. Sie nehmen Geld für eine Produktuntersuchung, stellen (natürlich) fest, dass irgendwelche Effekte nicht/nicht signifikant auftreten, lassen dann aber in der Folge zu, dass der Auftraggeber ihr Prüfergebnis in der Eigenwerbung bis ins Gegenteil verfälscht. Welche Firma würde sich darüber wundern, dass ein solches Verhalten auf die Dauer dazu führen *muß*, dass niemand mehr die Nennung eines Prüfergebnisses einer solchen Firma ernst nimmt???

(Und wie schon hier im thread und anderweitig vielfach angemerkt, ist das Verhalten der Kammern der unteren Instanzen in diesem und ähnlichen Fällen nicht nur einfach unverständlich, sondern im Gegenteil völlig absurd - egal, welchen spitzfindigen juristischen Feinheitsrahmen man auch immer über die Verfahren stülpt)
every time you make a typo, the errorists win

kosh

Ähh.. könnte es sein, dass das eine mit dem anderen zu tun hat?

ajki

Das könnte möglicherweise sein - allerdings sind die beiden Perspektiven so unterschiedlich, dass ich keine valide Möglichkeit sehe, einen Zusammenhang auch stichhaltig zu belegen.

Bei den Meß-/Prüf- und Kalibrierfirmen sehe ich hier hauptsächlich ein langfristig geschäftsschädigendes Imageproblem. Die Voraussetzung für ein Messlabor zum andauernden Verkauf der eigenen Leistung ist nun mal, dass die Messleistung auch "stimmt". Dabei ist mir völlig bewußt, dass die vertraglichen Bestimmungen so etwas wie non-disclosures vorsehen, die Prüfergebnisse Eigentum des Auftraggebers sind und es darüberhinaus auch ein Interesse der Prüfeinrichtung gibt, Zusätzliches zu verkaufen (also etwa die Lizenz zum Logo-Abdruck der Prüfeinrichtung auf der Verkaufsverpackung u.ä.). Es ist auch nach meinem (veralteten) Kenntnisstand völlig zulässig, wenn der Auftraggeber völlig unspezifizierte Angaben zum Prüfumfang in Werbung und Produktbeschreibung macht (also etwa "Geprüft durch TÜV Rheinland", obwohl die reale Prüfung nur die elektrische Sicherheit, also die norm- und regelgerechte Fertigung und Betriebssicherheit der betroffenen Gerätekomponenten, zum Inhalt hatte und die beworbene Funktion selbst - das, was der Käufer real zu erwerben hofft - überhaupt nicht betrachtet wurde). Soweit ich das erinnere, waren (sind) auch Gerichte der Ansicht gewesen, dass derartige Angaben von Konsumenten (den sogenannten "aufgeklärten" und "bewußten") korrekt dekodiert und eingeordnet werden können.

Eine ganz andere Sache aber ist es, wenn (wie im Spiegeltext zitiert) die Prüfung ein Ergebnis hatte, das vom Auftraggeber der Prüfung in Produktbeschreibung und/oder -werbung *verfälscht* dargestellt wird (also ein von "xxx" gemessener und bestätigter Effekt). Meiner Meinung nach sollte es im entsprechenden Prüfvertrag einen Passus geben, der *Falschdarstellungen* der Prüfergebnisse verbietet bzw. die Prüffirma freistellt, die Falschdarstellungen öffentlich zu korrigieren (in der Presse und/oder vor Gericht). Denn das müßte eben - und das wollte ich als unverständlich bezeichnen hier - das sein, was einer Prüffirma am "Herzen" liegt: das das, was sie misst, kein Mist ist. Denn genau das würde ja dem eigenen Image schaden. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es in den Prüfverträgen genau solche Vertragsbestimmungen auch gibt (und zum Beispiel die im Spiegeltext genannte Schweizer Prüffirma nicht mehr an ein non-disclosure gebunden ist, wenn auch in ihrem Fall Fehldarstellungen im Werbematerial des Herstellers gegeben sind).
every time you make a typo, the errorists win

duckorgrouse

Nochmal zur Klarstellung: Bitte unbedingt in dem Beitrag https://www.psiram.com/ge/index.php/Ecojet unter "Umgang mit Kritikern" ergänzen!!!

Eigentlich müssten jetzt alle 6500 Käufer der wirkungslosen Magnete ihr Geld wegen Verkaufsbetrugs zurückfordern, oder?

Bundesgerichtshof vom 16. Dez. 2014: VI ZR 39/14

Auf der Grundlage des mangels gegenteiliger Feststellungen revisionsgerichtlich zu unterstellenden Sachvortrags des Beklagten hat das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs als Wirtschaftsunternehmen und ihrer unternehmensbezogenen Interessen nach diesen Grundsätzen hinter dem Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit zurückzutreten.

Nachdem u. a. durch Vorlage zweier Privatgutachten und eines Warnschreibens des Bayerischen Landesamtes für Umwelt konkretisierten Sachvortrag des Beklagten sind die tatsächlichen Elemente seiner insgesamt als Meinungsäußerungen zu qualifizierenden Aussagen wahr.

Denn danach sind die von der Klägerin mit dem Versprechen der Energieeinsparung bei Betrieb von Heizungsanlagen vertriebenen Magnete wirkungslos. Die angeblich energieeinsparende Wirkung der Magnete ist tatsächlich nicht gegeben.

Die zur Bewerbung der Magnete vorgebrachte wissenschaftliche Erklärung der angeblichen Wirkungsweise trifft nicht zu. Der als Beleg für die Wirkung der Magnete hergestellte Bezug zur Kernspinresonanz ist frei erfunden und dient der bewussten Täuschung potenzieller Kunden.

Habra

Die Empfehlungsschreiben einiger für den Einkauf der Magneten zuständigen Mitarbeiter von Großfirmen sind leicht verständlich: Niemand möchte zugeben müssen, dass er trotz qualifizierter Ausbildung auf einen esoterischen Mist hereingefallen ist. Da die Preise für diese Magnete für Großanlagen im höheren €-Bereich liegen dürften, sollte man zumindest gegenüber den Controllern eine Ersparnis per Excel-Tabelle vorweisen können.
Das Problem ist leider, dass die Verantwortlichen nicht zugeben wollen (und können), einen Fehler gemacht zu haben, da es wohl in allen Konzernen ausreichend sägebereite Leute gibt, die die Karriereleiter erklimmen möchten.
Also werden die wenigsten Käufer eine Rückerstattung des Kaufpreises wollen, auch deshalb weil es sich bei den Privatkunden um vergleichsweise geringe Beträge handelt und bei den Großfirmen niemand die Verantwortung für den Fehlkauf übernehmen will.

StefanO

Na bitte, geht doch:
Fuldabrücker Firma löst sich auf
http://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/fuldabrueck-ort312365/angebliche-energiespar-magnete-schneider-loest-sich-4975527.html

Könnte man ja evtl. im psiram Artikel erwähnen. Für Thomas Berger freut es mich ungemein, ich hoffe nur, dass seine Forderungen vollständig befriedigt werden - sofern vorhanden.

Tezcatlipoca

Zitat von: StefanO am 31. Mai 2015, 16:13:06
Na bitte, geht doch:
Fuldabrücker Firma löst sich auf
http://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/fuldabrueck-ort312365/angebliche-energiespar-magnete-schneider-loest-sich-4975527.html

Könnte man ja evtl. im psiram Artikel erwähnen. Für Thomas Berger freut es mich ungemein, ich hoffe nur, dass seine Forderungen vollständig befriedigt werden - sofern vorhanden.
Großartig!

Unverständlich für mich, dass erst der Bundesgerichtshof klarstellen musste, dass solche "Sparmagneten" nichts als Unfug sind (um das mal milde auszudrücken). Eigentlich reicht eine rudimentäre naturwissenschaftliche Ausbildung und die Nutzung des eigenen Denkvermögens schon dazu aus...
Gruß, T.


Nichts, was ein Mensch sich auszudenken in der Lage ist, kann so unwahrscheinlich, unlogisch oder hirnrissig sein, als dass es nicht doch ein anderer Mensch für bare Münze halten und diese vermeintliche Wahrheit notfalls mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen wird.

celsus

Wie es einem ergehen kann, wenn man seinen Namen ins Impressum schreibt oder unter echtem Namen Betrüger Betrüger nennt:

https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/fuldabrueck-ort312365/kreis-kassel-streit-um-ecoject-magnet-geht-weiter-12883137.html#idjs-fulltext-search

ZitatDie Unterlagen enthalten die Geschichte des seit 2011 andauernden Rechtsstreits zwischen dem Physiker Thomas Berger aus Bad Emstal und des inzwischen geschlossenen Betriebs SCS Schneider aus Fuldabrück.

Die Firma hatte einen Magneten namens Ecoject hergestellt und vertrieben, der, in Heizungsanlagen eingebaut, Energie sparen sollte. ,,Schwindel und Scharlatanierie" hatte Berger der Firma deshalb vorgeworfen. Mittlerweile hat das Gericht dem Physiker Recht gegeben, ein Gutachten erklärte den Magneten für unwirksam.

ZitatDas Verfahren um die einstweilige Verfügung ist aber nur ein sehr kleiner Teil der ganzen Geschichte. Das Hauptverfahren, in dem es um die Wundermagnete und ihre Funktion an sich ging, dauerte sechseinhalb Jahre und brachte Thomas Berger unter anderem zehn Tage im Gefängnis ein.

Zitat,,Insgesamt ist mir durch diesen Rechtsstreit ein Schaden von zirka 60.000 Euro entstanden, den ich vermutlich nicht ersetzt bekomme", sagt Berger.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Tezcatlipoca

Die Welt ist doch ein Irrenhaus.
Statt die Betrüger ins Gefängnis zu stecken und ihnen das abgezockte Geld wegzunehmen und den Betrugsopfern zurückzugeben, wird der, der auf den Betrug aufmerksam gemacht hat, eingesperrt und finanziell ruiniert.
Ich könnte stundenlang im Strahl kotzen!
Thomas Berger sollte das Bundesverdienstkreuz erhalten, und seine Gerichtskosten sollten aus der Staatskasse erstattet werden!
Gruß, T.


Nichts, was ein Mensch sich auszudenken in der Lage ist, kann so unwahrscheinlich, unlogisch oder hirnrissig sein, als dass es nicht doch ein anderer Mensch für bare Münze halten und diese vermeintliche Wahrheit notfalls mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen wird.

celsus

Ja wieso? Kann doch jeder Betrüger werden wenn er oder sie will. Wer das nicht macht ist halt selbst schuld und muss bestraft werden. /sarcasm
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Tezcatlipoca

Zitat von: celsus am 03. August 2019, 13:05:09
Ja wieso? Kann doch jeder Betrüger werden wenn er oder sie will. Wer das nicht macht ist halt selbst schuld und muss bestraft werden. /sarcasm
Im Schlaraffenland der Scharlatane macht das Abzocken richtig Spaß; wo es so einfach ist, Kritiker mit einstweiligen Verfügungen mundtot und bettelarm zu machen! Die Justiz macht tapfer mit!  >:(
Gruß, T.


Nichts, was ein Mensch sich auszudenken in der Lage ist, kann so unwahrscheinlich, unlogisch oder hirnrissig sein, als dass es nicht doch ein anderer Mensch für bare Münze halten und diese vermeintliche Wahrheit notfalls mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen wird.

sehrsehr

Ich würde mich an einer Spendenaktion für Thomas Berger beteiligen, wenn es eingerichtet wird und ihm zugute käme.

Erich Eder konnte 2016 für seine Granderwasser Prozesskosten ebenfalls geholfen werden.

https://www.nichtmundtot.org/

Thomas Berger liest hier nicht mehr mit, richtig?

Tezcatlipoca

Zitat von: sehrsehr am 04. August 2019, 13:44:15
Ich würde mich an einer Spendenaktion für Thomas Berger beteiligen, wenn es eingerichtet wird und ihm zugute käme.

Erich Eder konnte 2016 für seine Granderwasser Prozesskosten ebenfalls geholfen werden.

https://www.nichtmundtot.org/
Wunderbar! Ich wäre auch dabei!
Gruß, T.


Nichts, was ein Mensch sich auszudenken in der Lage ist, kann so unwahrscheinlich, unlogisch oder hirnrissig sein, als dass es nicht doch ein anderer Mensch für bare Münze halten und diese vermeintliche Wahrheit notfalls mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen wird.

sehrsehr

Hervorragend, wären wir also schon zu zweit, Tezcatlipoca!
Allerdings habe ich keinen blassen Schimmer, wie so etwas sauber vonstatten geht.

a) Muss der Begünstigte es selbst einrichten?

b) Kann eine unabhängige Interessengemeinschaft es ohne das ,,Einverständnis" des Begünstigten tun?

c) Sollte man etwas wie https://www.donatekindly.org/ oder https://www.freefunder.com nutzen?

Vielleicht kann man mit Erich Eder mal diesbezüglich in Kontakt treten, immerhin hat er Erfahrungen zu dem Thema sammeln können (bzw. müssen).

drpsy